Ermöglichte speziell das Urheberrecht eine allgemeine intellektuelle Entwicklung hin zu umfassendem gesellschaftlichem Bildungszuwachs, oder behinderte das Urheberrecht diese eher? Ein Blick zurück ins 19. Jahrhundert lässt die Antwort deutlich ausfallen. Mitte der 1860er Jahre gab es eine starke Nationalbewegung in Deutschland, und einen Aufschwung in der Theorie, dass man in einem „Land der Dichter und Denker“ lebe:
„Von den Gebildeten wurden die Gründung des Norddeutschen Bundes 1866 und das ‚Klassikerjahr‘ 1867 zusammengesehen als Zeichen einer nationalen wie geistigen Wiedergeburt Deutschlands.“[*]
Was hat das Urheberrecht mit dem Klassikerjahr zu tun?
„In diesem Jahr erloschen urhebergesetzlich sämtliche Privilegien für Autoren, die vor dem 9. November 1837 verstorben waren, so daß es zu einer Massenproduktion von Ausgaben von Goethe und Schiller, aber auch von Lessing, Klopstock, Wieland, Herder, Jean Paul und zahlreichen weiteren älteren Dichtern kam. Reclam etwa eröffnete seine ‚Universal-Bibliothek‘ 1867 programmatisch mit Goethes ‚Faust‘ und ließ in der Reihe – durchschnittlich 80 Bände pro Jahr in den ersten zehn Jahren, das Heft zu 2 Groschen – weitere Texte aus Aufklärung, Klassik und Romantik erscheinen. In den folgenden 50 Jahren sind Lessing, Wieland, Herder, Goethe und Schiller in 18 Millionen Reclam-Bänden verbreitet worden.“[*]
In dieser Zeit setzten sich Auffassungen wie „Lesen bildet“ durch, die heute als Allgemeinplätze gelten. Wenige Jahrzehnte zuvor sah das noch anders aus – Warnungen vor der „Lesesucht“ machten die Runde:
„Die Lesesucht ist eine unmäßige Begierde, seinen eigenen, unthätigen Geist mit den Einbildungen und Vorstellungen Anderer aus deren Schriften vorübergehend zu vergnügen. Man lieset, nicht um sich mit Kenntnissen zu bereichern, sondern um zu lesen; man lieset das Wahre und das Falsche prüfungslos durch einander, ohne Wißbegier, sondern mit Neugier.“[1]
Pfarrer Zschokke, der sich 1821 mit diesen Worten um das Seelenheil seiner Schäfchen sorgte, ahnte die faustische Entwicklung voraus, dass jeder würde selbst zu denken anfangen können, wenn er erst einmal selbst zu lesen begönne und zudem Werke nach eigener Auswahl konsumiere (lat. legere: lesen, auswählen). Weniger als fünfzig Jahre später emanzipierte sich zwar nicht jeder Einzelne, aber immerhin die Nation als Ganze, indem sie sich selbst eine kulturelle Tradition auswählte und aneignete:
„Seit 1867 potentiell im Besitz aller, werden die Klassiker, vorab Goethe und Schiller, zum ‚geistigen Band‘ der Nation erklärt. Ein charakteristischer, den ideologischen Konnex von Besitz und Bildung schon im Titel ausdrückender Aufsatz dieses Jahres ist überschrieben: ‚Die Classiker als Nationaleigenthum'[.]“[*]
Der obrigkeitsstaatlichen „Reichsgründung“ von 1871 ging also die nationale Einigung im Lesen voraus. Im Kaiserreich verzehnfachte der Buchhandel seinen Umsatz und versechsfachte seine Beschäftigtenzahl. Bildung wurde zur deutschen Leitwährung – alle Schichten strebten nach ihr, und allen Schichten war sie im Prinzip zugänglich. Klassenunterschiede drückten sich weniger im Inhalt als in der Aufmachung von Büchern aus. Der Repräsentationswert kostbarer Prachtausgaben stand nur gutbürgerlichen Schichten offen, ihren Bildungswert konnten aber selbst besitzlose Arbeiter nutzen, ob in schlichter Broschur oder notfalls in Leihbüchereien oder Lesehallen.
Das war nicht wegen eines scharfen Urheberrechts möglich geworden, sondern dank der laschen 30-Jahre-Frist, die die „Nationaldichter“ zum „Nationaleigentum“ machte. Das Urheberrecht hat die deutsche Kultur- und Bildungsexplosion also nicht ermöglicht, es hat sie nur nicht verhindert. Bis zum Ersten Weltkrieg galt Deutschland auf vielen Feldern von Wissenschaft und Kultur als weltweit führend.
Wie konnten die Urheber davon leben?
Schriftsteller waren die wichtigsten Exponenten des Urheberstandes in der skizzierten deutschen Buchkultur um 1900. Doch ihre Einkünfte beruhten nicht auf dem Verkauf ihrer Bücher. Geld verdienten sie als Feuilletonmitarbeiter und mit dem Vorabdruck ihrer Werke in der Presse. Das galt für belletristische Stars wie Wilhelm Raabe und Theodor Storm ebenso wie für unbekanntere Autoren. Theodor Fontane veranschlagte auf dem Höhepunkt seines Ruhms seine Einkünfte für das Jahr 1881:[*]
Vorabdruckhonorare: 1.300 Taler
Kritikergehalt der ‚Vossischen Zeitung‘: 800 Taler
Buchhändlerhonorare: 500 Taler
Nicht einmal 20 Prozent seines Einkommens als Schriftsteller beruhten auf dem urheberrechtlichen Schutz seiner Werke, über 80 Prozent auf dem schnöden Verkauf seiner Arbeitskraft in Form von Zeitungspublikationen. Es war auch nicht seine schöpferische Kraft, die die Höhe seines Einkommens bestimmte:
„Der Marktwert eines Autors hing indessen nicht allein von seinem literarischen Renommé und seinem Bekanntheitsgrad ab, sondern basierte auf einem grundlegenden Wertekonsens mit dem jeweiligen Publikumskreis. Wo sich Romanciers dem Zielpublikum wichtiger Organe entfremdeten, kam es zu charakteristischen Kommunikationsstörungen. Fontane etwa kam mit den rigorosen Sittlichkeitsforderungen der Redaktionen in Konflikt, die die zu behütende Unschuld ‚höherer Töchter‘ zum
Maßstab nahmen.“[*]
Lehren aus der Geschichte?
Diese historischen Umstände deuten darauf hin, dass die Kulturproduktion, der gesellschaftliche Bildungsstand und die Wissenschaftsentwicklung von einem laschen Urheberrecht nur profitieren. Sie dementieren zudem die Legende, dass Urheber, sogenannte Kreative, einen besonders strengen Schutzraum benötigten, um ihr schöpferisches Werk tun zu können. Richtig ist, dass die Vermarktung von Werken von den Verwertungsbedingungen abhängig ist, und dass die Rahmenbedingungen auch die Produktion beeinflussen. Aber dass es gesellschaftlich irgendwelche nachteiligen Nebenwirkungen hätte, wenn man das Kulturleben durch breite Verfügbarmachung von Werken für die Allgemeinheit belebte, dafür fehlt jeder empirische Beleg.
Organisation und Finanzierung kultureller Tätigkeiten würden sich in Folge urheberrechtlicher Sparsamkeit verändern müssen. Das tun sie aber ohnehin und andauernd. Man stelle sich die Wirkung des heutigen Urheberrechts um 1900 vor: Werke von Goethe wären bei einem 70-Jahre-posthumen Urheberrechtsschutz erst 1903 so massenhaft produziert worden, dass sie in fast jedem Bücherregal stehen konnten. Für den Geheimrat wäre es dann viel zu spät gewesen, um noch Nationaldichter zu werden.
[*] = Georg Jäger: Medien. In: Christa Berg (Hrsg.): Handbuch der deutschen Bildungsgeschichte. Band IV: 1870-1918. Von der Reichsgründung bis zum Ende des Ersten Weltkriegs. Beck, München 1991, S. 473-499.
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