Fall Schavan: Eine Affäre in Presse, Blogs und Interviews

Erlesenes zur Plagiatsaffäre Annette Schavan dürfte inzwischen hunderte Artikel zählen. Doch „erlesen“ im eigentlichen Wortsinn war davon nur Weniges. Die Qualitätspresse hat dieser Tage offenbar andere Sorgen, als sich sorgfältig mit Sachthemen auseinanderzusetzen. Man kennt ja die Klage, durch die Beschleunigung der Nachrichtenübermittlung fehle oft die Zeit, ein Thema gründlich zu recherchieren – vom Durchdenken gar nicht zu reden.

Erstaunliche Funde zeigen aber anhand von Blogartikeln, was alles möglich ist, wenn jemand sich Zeit für ein ihn interessierendes Thema nimmt und es gründlich durchdenkt. Eigenständige, durchaus überraschende Einschätzungen, exemplarische Textstellenvergleiche oder die fundierte Kritik der zahlreichen unterirdischen Presseartikel zum Thema oder der ebensolchen Unterstützerstellungnahmen. Ein bisher sehr lesenswertes Blog, auf das gerade ein Hinweis einging, hat sich sogar gänzlich der Causa Schavan gewidmet und kommentiert schön bissig die Widersprüche, in die sich die Propagandisten der Unschuld-vom-Lande-Theorie verwickeln.

Wenn schon Presse, dann am besten gleich Interviews

Wenn es aber statt der kompetenten Kommentierung in Blogs, die gleichwohl den Makel des Amateurhaften tragen, doch ein professionell-flaches Angebot von Presseverlagen sein soll, dann ist, von Ausnahmen abgesehen, der Leser oft besser bedient, wenn ein Beteiligter, der zumindest einen unverstellten Zugang zum Thema des Interesses mitbringt, direkt zu ihm spricht. Besser als die aufmerksamkeitsheischende Verkürzung und voluntaristische Verdrehung durch unterbezahlte, überanstrengte und an ihrem Gegenstand letztlich desinteressierte Journalisten ist ein Interview also allemal. Deshalb soll es im Folgenden detailliert um die unverstelltesten und bestinformierten Aussagen eines Insiders gehen, die in der Schavan-Affäre in den letzten Monaten veröffentlicht wurden:

„Aber als Rektor ist es meine Aufgabe, über das Verfahren zu informieren, zumal es anscheinend viele Missverständnisse gibt.“

Das erklärt Hans Michael Piper, Rektor der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, zur Rechtfertigung seines Verstoßes gegen die Maulkorbpflicht für ministerielle Plagiatsfälle.

Dumme Fragen und einfache Alternativen

Um sich der Fragen des geradezu typischen Journalisten zu erwehren, erklärt Piper dabei sogar Wortklauberei zu guter wissenschaftlicher Praxis, zumindest wenn sorgfältige Urheberschaftsanalysen von Texten Wortklauberei seien. Darauf beruhe nämlich die Arbeit des Promotionsausschusses, der mit der Dissertation von Bundesbildungsministerin Annette Schavan befasst sei. Die Kritik, die von außen an dieser Arbeit geübt werde, weist Piper unter Hinweis darauf zurück, dass keiner der Kritiker Sachargumente vorgebracht habe, die den genauen Vergleich von Schavans Dissertation und ihren angegebenen und nichtangegebenen Quellen betreffen.

„Deshalb ist der größte Teil der öffentlichen Diskussion durch politische Fragen geprägt. Die sind in diesem Verfahren völlig unerheblich. Hier geht es um Wissenschaft, nicht um Politik. Wissenschaftsorganisationen bestätigen die Richtigkeit unseres Verfahrens.“

Wolfgang Frühwald beispielsweise sei als „Meinungsträger“ aufgetreten, „aber nicht als jemand, der an dieser Stelle eine wissenschaftliche Analyse dieser Arbeit durchgeführt hat.“ Mit diesem Argument delegitimiert Piper die dutzenden Stellungnahmen von Schavan-Gefolgsleuten, die mit allzu durchsichtigen und substanzlosen Begründungen versucht hatten, die Überprüfung von Schavans Dissertation und das daraus sich zwangsläufig ergebende Verfahren zur Aberkennung des Doktorgrads im Sinne ihrer Herrin zu beeinflussen.

Piper versucht mit beeindruckend sachorientierten Worten, den Fall Schavan zu vereinfachen und für die Leser der Rheinischen Post verständlich zu erklären. Dazu unterteilt er den an der Dissertation über „Person und Gewissen“ zu prüfenden Komplex in zwei relativ einfache Entweder-oder-Entscheidungen. Erstens:

„Stammen die Texte von der Autorin selbst? Oder stammen sie von anderen, sind aber nicht ausreichend gekennzeichnet?“

Wenn überhaupt Stellen gefunden werden können, an denen Texte von anderen Autoren nicht ausreichend gekennzeichnet sind, dann muss die Prüfung auch die folgende Alternative erörtern:

„Handelt es sich um eine absichtlich erkennbare Häufung von solchen Fällen oder um einzelne Flüchtigkeiten?“

Selbstverständlich meint Piper keine „absichtlich erkennbare Häufung“, also eine Häufung, die erkannt werden könnte, wenn der Erkennende dies nur heftig genug wünscht. Vielmehr geht es um „eine [als] absichtlich erkennbare Häufung“, oder im Gegensatz dazu um eine als unabsichtlich erkennbare Anzahl von Flüchtigkeitsfehlern oder Versehen. Dass in der RP dieser sinnverzerrende Fehler zu lesen ist, deutet einerseits auf sprachliche Sorglosigkeit und sachliches Desinteresse in der zuständigen Redaktion hin, andererseits auf die Authentizität des Interviews, das wahrscheinlich nicht von den PR-Experten der Universitätspressestelle dutzendfach optimiert wurde, bevor es erschien.

Exkurs: Der Abschlussbericht zum Fall Guttenberg

Inhaltlich ist diese Alternative allerdings entscheidend. Im Fall Guttenberg wollte sich die Universität Bayreuth zuerst mit einem Blitzverfahren um die Beantwortung dieser Frage drücken. Schließlich musste sie sie doch noch untersuchen und richtete dazu eine spezielle Kommission „Selbstkontrolle in der Wissenschaft“ ein. Am 11. Mai 2011 veröffentlichte diese ihren Abschlussbericht „aus Anlass der Untersuchung des Verdachts wissenschaftlichen Fehlverhaltens von Herrn Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg“. Die Kommission stellte fest, dass „Guttenberg die Standards guter wissenschaftlicher Praxis evident grob verletzt und hierbei vorsätzlich getäuscht hat“ (S. 13); „die Fülle der evidenten Fälle rechtfertigt für sich schon den Vorwurf des plagiatorischen Charakters der Schrift.“ (S. 15) Und: „Diese objektiv bestehenden Täuschungen durchziehen die Arbeit als werkprägendes Bearbeitungsmuster.“ (S. 20)

Die Uni hat anschließend selbstverständlich ihre online stehenden Dokumente umstrukturiert, so dass alte Adressen nicht mehr zum Ziel führten. Denn obwohl die Kommission bei den Professoren „keine Mitverantwortung für das wissenschaftliche Fehlverhalten“ Guttenbergs sah, wirft der Bericht doch kein gutes Licht auf die Zustände, die so etwas hervorgebracht haben. Das Internet Archive hingegen hat den Bericht archiviert, dem auch die Gutachten angehängt sind. Auch nach eineinhalb Jahren noch erstaunlich: Doktorvater Häberle kritisierte in seinem Gutachten, dass sein eigenes Buch nicht nach neuester Auflage zitiert wurde: „Die Europäische Verfassungslehre ist 2006 in 4. Auflage erschienen“, Guttenberg habe aber mitunter die veraltete 2. Auflage dieses Standardwerks von Häberle zitiert (S. 48). Laut GuttenPlag Wiki hat Guttenberg jedoch auf 59 Seiten aus der 4. Auflage von 2006 plagiiert.[1]

Ein Bericht wie der aus Bayreuth ist auch aus Düsseldorf zu erwarten. Ob er je den Weg in die Öffentlichkeit findet, ist heute zu bezweifeln. Die Maulkorbpolitik, konsequent betrieben und mit hinreichendem Säbelrasseln begleitet, könnte die Veröffentlichung einer vom philosophischen Fakultätsrat beschlossenen Dokumentation seiner Arbeit verhindern. Sogar Medienbaron Guttenberg pochte darauf, er gebe „seine Einwilligung in die Veröffentlichung des Berichts“ nur als „entgegenkommender Verzicht auf seine Persönlichkeitsrechte im Interesse der Aufklärung des Sachverhalts zum Schutze des Ansehens der Universität Bayreuth“ (S. 13). Schavan hat schon deutlich gemacht, dass sie im Interesse der Aufklärung des Sachverhalts öffentlich gar nichts tun wird.

Zurück nach Düsseldorf: Maulkörbe und Denkzwänge

Doch zurück zur informativsten Stellungnahme der Universtität Düsseldorf seit Schavans Maulkorb – und, wenn man es recht bedenkt, überhaupt. Rektor Piper erklärte der RP, „alle ernsthaften Plagiatsforscher bewundern ja die Sorgfalt, mit der Professor Rohrbacher in Abstimmung mit den anderen Professoren in der Kommission gearbeitet hat“. Woher „alle ernsthaften Plagiatsforscher“ diese Sorgfalt so genau kennen, erläutert Piper freilich ebensowenig, wie er eine offizielle Liste ernsthafter Plagiatsforscher beilegt, damit man auch nur ansatzweise überprüfen könnte, ob diese Behauptung stimmt.

Auch war bisher unbekannt bis unklar, und Piper klärt das auch nicht weiter auf, inwiefern Rohrbacher, der doch wohl hauptsächlich für den an den Spiegel geleakten Bericht verantwortlich zeichnet, „mit den anderen [drei] Professoren in der Kommission“ zusammen gearbeitet hat, jedoch noch weitaus fragwürdiger, inwiefern er dabei unter Ausschluss der drei Mitglieder der Statusgruppen der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der Studierenden vorgegangen sein soll.

Aber solcherlei Unwahrscheinlichkeiten und Ungenauigkeiten können wohl dem Umstand zugeschlagen werden, dass Rektor Piper einen Maulkorb trug, als er versuchte, die Öffentlichkeit zu informieren. Was für ein Glück, dass Schavan der Universität keinen Knebel verpassen ließ, denn dann hätte das Interview sich vermulich auf eine große Anzahl „Hmpf hmphmffmfs“ beschränkt und wäre letztlich noch absurderes Theater gewesen als ein interviewter Universitätsrektor mit Maulkorb.

Ärgerlicher ist da schon der geistige Knebel, der die Rheinische Post dazu bringt, unschuldig und keineswegs die abstrusen Vorwürfe von interessierter Seite aufgreifend nachzufragen: „Ist es nach der Vorveröffentlichung des Berichts überhaupt noch möglich, ein ordnungsgemäßes und unvoreingenommenes Verfahren zu führen?“ Gern verbunden wird das auch mit der Unterstellung: „Es gibt die Vermutung, Sie hätten noch nicht einmal die Namen [der Ausschussmitglieder] der Staatsanwaltschaft übermittelt“, der immerhin Piper entschieden widerspricht.

Richtigstellen kann der Rektor auch, dass er sich keineswegs bei Schavan entschuldigt habe, sondern ihr vielmehr „unser Bedauern, unsere Verurteilung dieses Diebstahls“ des Dokuments mitgeteilt habe – was freilich auch nur eine (wiederholte) unpassende Metaphorik dafür ist, dass es an der Universität Düsseldorf offenbar Mitglieder gibt, die dem Spiegel stärker zutrauen als der eigenen Universität, zur Aufklärung des Plagiatsfalls Annette Schavan beizutragen. Um mit Piper zu sprechen: „eine Verdrehung der Tatsachen, die schwer verständlich ist“.

Ebenfalls schwer verständlich ist Pipers Erklärung zum Stellenwert des Ergebnisses der laufenden Prüfung:

„Wenn die Prüfung ergibt, dass es sich bei der Arbeit nach Meinung der Fakultätsratmitglieder um ein Plagiat handelt, ist das eine Faktenfeststellung. Dann gibt es noch einen Ermessensspielraum, ob darauf die Sanktion eines Titelentzugs folgt.“

Diese Haltung Pipers unterstreicht, dass er und die zuständigen Universitätsgremien die Plagiatsprüfung ausschließlich als eine Frage der Tatsachenfeststellung ansähen. Das mag subjektiv richtig sein. Aus Sicht der beteiligten Entscheider ist es sogar erforderlich, von der eigenen Konzentration auf reine Sachfragen überzeugt zu sein. Bezeichnend ist dabei jedoch, dass Piper es eine „Faktenfeststellung“ nennt, wenn bei dem Verfahren herauskommt, dass „es sich bei der Arbeit nach Meinung der Fakultätsratmitglieder um ein Plagiat handelt“ (Hervorhebung von Erbloggtes). Dieser Satz ist in sich widersprüchlich, da eine Identität von „Meinung“ und „Fakten“ behauptet wird.

Die Spannung beruht darauf, dass Menschen (und Institutionen) ausschließlich Meinungen (Überzeugungen, Ansichten, Einstellungen) haben können. Die für die sichere Qualifikation einer Meinung als „Faktenfeststellung“ notwendige Bedingung der Wahrheit der betreffenden Meinung ist nämlich von Einflüssen abhängig, die nicht von den meinenden Menschen (und Institutionen) kontrolliert werden können. Strawsons performative Wahrheitstheorie lässt sich insofern umstandslos auf den Unterschied zwischen Meinungen und Fakten übertragen: Eine Meinung wird lediglich bekräftigt, indem man behauptet, dass es sich um eine Faktenfeststellung handelt. Piper bekräftigt also, dass das Geltung haben werde, was der Fakultätsrat schließlich entscheidet.

Als solche Bekräftigung dient auch die juristische Absicherung des kommenden Fakultätsratsbeschlusses:

„Wir haben das gesamte Verfahren von vornherein durch unser hochschulinternes Justiziariat begleitet. Wir haben auch zusätzliche Expertise von Externen eingeholt, die mit solchen Themen vertraut sind. Sie bestätigen, dass unser Verfahren absolut korrekt abläuft. Ich kenne keine juristische Stimme, die etwas anderes sagt.“

Warum dieses Interview?

Warum bleibt von einem ausführlichen Interview, in dem der Rektor einer Universität es zu seiner Aufgabe erklärt, „über das Verfahren zu informieren“, vor allem die Immunisierung der universitären Vorgehensweise gegen jegliche Kritik übrig, sowie die bereits im Voraus erfolgende Bekräftigung der – hoffentlich, wie Piper sagt, „bald schon“ – bevorstehenden Gremienbeschlüsse als alternativlos? Nun, offenbar ist man an der Universität Düsseldorf gewillt, die eigene Unabhängigkeit zu verteidigen und sich weder von Plagiatsrechercheuren noch von Wissenschaftsfunktionären dreinreden zu lassen.

Wollte man auf die großzügigen Angebote der Schavan-Gefolgschaft eingehen, das Plagiatsprüfungsverfahren neu aufzurollen und vielleicht sogar in fremde Hände zu geben (wie auch immer das rechtlich gehen sollte), müsste man nicht solch überraschenden propagandistischen Aufwand betreiben, um die eigene Position zu sichern. Man würde einfach sagen: „Hier, macht Ihr doch!“, und wäre die leidige Angelegenheit los.

Stattdessen ist man offenbar fest entschlossen, selbst zu entscheiden und dabei in Kauf zu nehmen, dass man zwischen Skylla und Charybdis  hindurchsteuern muss: Auf der einen Seite droht sich die Universität wissenschaftlich lächerlich zu machen, wenn sie Schavan vom Plagiatsvorwurf freispricht und nicht überzeugend nachweisen kann, dass die der Öffentlichkeit bekannten Plagiatsfunde auf falschen Voraussetzungen beruhen. Auf der anderen Seite drohen einflussreiche Wissenschaftsfunktionäre mit besten Kontakten ins BMBF mit Liebesentzug, wenn man ihnen die geliebte großzügige Ministerin völlig entdoktort.

Vollends fatal wäre die Lage, würde Düsseldorf demnächst die Aberkennung des Doktorgrades beschließen und Schavan den Rechtsweg gegen diese Entscheidung beschreiten. Gegenüber den Erbloggten Prophezeiungen über den Fortgang der Affäre Schavan hinkt die Universität Düsseldorf inzwischen über einen Monat hinterher. Was nun, wenn Schavan beim Betreten des Rechtswegs nicht unverzüglich zurücktritt, um Partei, Ministerium und Bildungsstandort Deutschland vor Schaden zu bewahren?

Auf Basis einer Emnid-Umfrage kann man „mit 99 prozentiger Sicherheit behaupten, dass eine Mehrheit der Deutschen den Rücktritt Schavans will“, sofern ihr der Doktor aberkannt wird.[2] Es wäre zwar unwahrscheinlich, aber dennoch denkbar, dass Schavan sich weiter an ihren Sessel klammert, gestützt auf die Hausmacht der Kanzlerin und den Zuspruch befreundeter Wissenschaftsfunktionäre. Man stelle sich nur vor, wie die Universität Düsseldorf anschließend vor einer erbosten Ministerin zittern müsste, die in den Jahren eines ausgedehnten Rechtswegs jede Menge dezenter Weichen in eine Richtung stellen könnte, die für die Heinrich-Heine-Universität in den Abgrund führt. Da bleibt nur zu hoffen, dass Rektor Piper zuletzt Recht behält:

„Die Diskussionen um dieses Verfahren ziehen für wenige Wochen große Aufmerksamkeit auf sich und gehören bald schon zur Geschichte dieser Universität.“

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3 Antworten zu “Fall Schavan: Eine Affäre in Presse, Blogs und Interviews

  1. Hier wird mit zweierlei Maß gemessen, weil Frau Schavan Merkels persönliche Freundin ist und diese ihr Amt bis zur Wahl behalten soll.
    Es wird getrickst, Pressesperre usw….., wieso rieskiert Merkel bei Putin immer so eine dicke Lippe?
    Schavan kann nicht im Amt bleiben, erst Recht nicht als Bildungsministerin und ihre Worte über Guttenberg.Aussitzen geht nicht!!!!!

  2. Pingback: Transparenz unerwünscht. Schavans heimliches Eingeständnis | Erbloggtes

  3. Pingback: Bislang unbeachtet: Der Spiegel als Weltzugang | Erbloggtes

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