Ein Jahr Plagiatsaffäre Schavan

Erinnertes eröffnet stets die Möglichkeit, Gegenwärtiges neu zu bewerten. Leider ist die Erinnerung nicht immer ganz zuverlässig, sondern sie passt sich an die Erfordernisse und Wünsche der Gegenwart an. Daher muss man seinen Blick zurück auch über die Quellen schweifen lassen, die damals entstanden. Damals, das heißt in diesem Fall: vorgestern vor einem Jahr. Denn am 2. Mai 2012 begann die Plagiatsaffäre Schavan – an dieses Ereignis erinnerte nichts und niemand in der deutschen Medienlandschaft.

An jenem Tag stellte „Robert Schmidt“ Schavanplag online und informierte einige Redaktionen per Fax. (Weblinks gehen, sofern vorhanden, auf die am dichtesten am Ursprungszeitpunkt liegende Version einer Seite im Internet Archive.) „Schmidt“ informierte auch die Universität Düsseldorf, die sofort entsprechende Maßnahmen einleitete.

Roland Preuß und Tanjev Schultz eröffneten am selben Tag mit einem Artikel die Berichterstattung der Süddeutschen Zeitung (SZ), so wie sie auch am 16. Februar 2011 die Berichterstattung zur Plagiatsaffäre Guttenberg eröffnet hatten. Das bietet sich natürlich für einen Vergleich an:

Gegenüberstellung

Guttenberg (16.02.2011) Schavan (02.05.2012)
Überschrift Plagiatsvorwurf gegen Verteidigungsminister. Guttenberg soll bei Doktorarbeit abgeschrieben haben Täuschung bei der Doktorarbeit? Schavan will Plagiatsvorwürfe klären
Exposition Verteidigungsminister Guttenberg muss sich gegen Vorwürfe wehren, er habe bei seiner Doktorarbeit getäuscht. Nach SZ-Informationen gibt es in seiner Dissertation einige Passagen, die er ohne Angabe von Quellen wörtlich zitiert. Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) muss sich gegen den Vorwurf verteidigen, ihre Doktorarbeit enthalte Plagiate. Ein anonymer Autor veröffentlichte am Mittwoch im Internet eine „Dokumentation mutmaßlicher Plagiate“ in Schavans Dissertation aus dem Jahr 1980.
Vorwurf Die Doktorarbeit sei an mehreren Stellen „ein dreistes Plagiat“ und „eine Täuschung“, sagte der Bremer Juraprofessor Andreas Fischer-Lescano Hat die Bundesbildungsministerin bei ihrer Dissertation nicht korrekt gearbeitet? Ein anonymer Blogger wirft Annette Schavan vor, unsauber zitiert zu haben.
Stellungnahme Täter/in Guttenberg selbst hält den Ombudsmann für die „richtige Stelle“, um den Vorwürfen gegen ihn nachzugehen und ließ die Süddeutsche Zeitung am Dienstag wissen: „Dem Ergebnis der jetzt dort erfolgenden Prüfung sehe ich mit großer Gelassenheit entgegen. Ich habe die Arbeit nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt.“ Die Ministerin beteuert, „sehr genau gearbeitet“ zu haben – und will die Vorwürfe aufklären. […] Schavan wies die Vorwürfe zurück. „Ich habe mein Thema damals sehr genau bearbeitet“, sagte Schavan der Süddeutschen Zeitung. Sie habe ihre Doktorarbeit „nach bestem Wissen und Gewissen“ geschrieben. […] Schavan sagte, sie habe damals, vor dem Internet-Zeitalter, noch mit einem „Zettelkasten“ gearbeitet, um die Quellen für ihre Doktorarbeit zu sammeln. Man könne nie ganz ausschließen, dass ähnliche Gedanken oder Formulierungen auch in anderen Werken stünden. Den Vorwurf, plagiiert zu haben, wies sie jedoch zurück und forderte den oder die Autoren der Online-Dokumentation auf, sich zu erkennen zu geben. Mit anonymen Vorwürfen könne man schwerlich umgehen. Schavan sagte, sie habe die Promotionskommission der Universität Düsseldorf gebeten, die Vorwürfe prüfen zu lassen.
Position Stellungnahme Täter/in 7. Absatz 1., 3. und 7. Absatz
Strafandrohung Sollten sich die Vorwürfe gegen den Minister als wahr herausstellen, könnte Guttenberg der Doktortitel aberkannt werden. Sollten sich die Vorwürfe als richtig herausstellen, könnte ihre Hochschule einen Verstoß gegen Grundregeln des wissenschaftlichen Arbeitens feststellen und den Doktortitel aberkennen.
Angebotene Gründe zur Entschuldigung Bei Verstößen gegen Zitierregeln muss nicht immer eine Täuschungsabsicht dahinterstecken. Mitunter verlieren Wissenschaftler den Überblick über ihre Exzerpte oder die Zulieferungen von Mitarbeitern. Man könne nie ganz ausschließen, dass ähnliche Gedanken oder Formulierungen auch in anderen Werken stünden. [indirekte Rede Schavans]
Länge 14 Absätze 7 Absätze (+3 zu anderen Plagiatsfällen)
Involvierung SZ umfassen nach den der SZ vorliegenden Originalquellen insgesamt mehrere Seiten. Die Vorwürfe ließen sich am Mittwoch nicht anhand der Originalquellen überprüfen.
Umfang erster Vorwürfe insgesamt mehrere Seiten auf fast 40 Seiten
Experten Die Doktorarbeit sei an mehreren Stellen „ein dreistes Plagiat“ und „eine Täuschung“, sagte der Bremer Juraprofessor Andreas Fischer-Lescano, der die Parallelen mit anderen Texten bei einer Routineprüfung entdeckt hat. […] „Die Textduplikate ziehen sich durch die gesamte Arbeit und durch alle inhaltlichen Teile“, sagte Fischer-Lescano. Der Plagiatsexperte und Münchner Jura-Professor Volker Rieble sagte der SZ: „Sollten die Belegstellen stimmen, so würde ich dies als Plagiat ansehen.“ Die Übernahmen ließen sich nicht als „Graubereich“ des gerade noch zulässigen Zitierens einordnen, „dafür gibt es zu viele Wortidentitäten“. Zusammen mit den anderen aufgeführten Textstellen werde „eine Arbeitsweise deutlich“.

Interpretation

Weil zu jeder der in der linken Spalte aufgeführten Kategorien in beiden Fällen etwas einzutragen war, könnte man den Eindruck gewinnen, dass die Redakteure im Fall Schavan im Prinzip genau so vorgingen wie zu Beginn der Guttenberg-Affäre. Das wäre jedoch verfehlt; tatsächlich deuten die Unterschiede in eine bestimmte Richtung.

Die Überschrift im Fall Schavan stellt die vorgeworfene Täuschung vor allem in Frage und suggeriert, dass es möglich wäre, sie zu „klären“. Bei Guttenberg wurde dagegen nur mit dem Sachstand Plagiatsvorwurf getitelt.

Die Exposition weist bei allen Gemeinsamkeiten eine Reihe von Differenzen auf. Offenbar ist bei Schavan ihre Stellung als „Bundes“-ministerin sowie ihre Partei „(CDU)“ wichtiger als bei Guttenberg, bei letzterem gibt es gleich mehrere „Vorwürfe“, und diese betreffen auch eine Tätigkeit des Barons, während in Schavans Fall eine Eigenschaft ihrer Dissertation (sie „enthalte Plagiate“) Gegenstand des einzigen Vorwurfs ist. Der Vorwurf richtet sich also nicht ausdrücklich auf ein Fehlverhalten Schavans, sondern auf einen Mangel ihres Werkes. Weiter wird im Fall Guttenberg ein Sachverhalt „Nach SZ-Informationen“ dargestellt, gemäß dem Guttenberg sich habe etwas zu Schulden kommen lassen („er ohne Angabe von Quellen wörtlich zitiert“). In Schavans Fall ist es lediglich „Ein anonymer Autor“, der eine „Dokumentation mutmaßlicher Plagiate“ veröffentlicht habe, die wieder nicht Schavan, sondern lediglich „Schavans Dissertation“ zur Last gelegt werden.

Der Vorwurf unterscheidet sich, wie gesehen, in der SZ-Darstellung. Die explizite Vorwurfserhebung erfolgt bei Guttenberg durch Fischer-Lescano in wörtlicher Rede: “ein dreistes Plagiat” und “eine Täuschung”. Für Schavan stellt die SZ in Frage, was „Ein anonymer Blogger“ sagt. Schon die Vorwürfe der SZ lauteten bei Schavan ja nur, „nicht korrekt gearbeitet“ oder „Urheber nicht oder nur unzureichend genannt“. Sogar Schavanplags Position zu Schavans Dissertation, wird so geschildert, sie habe „unsauber zitiert“ oder „wissenschaftlich unsauber Textstellen übernommen“.

Die Stellungnahme des Täters Guttenberg ist weniger als halb so lang wie im Fall Schavan. Der Freiherr sah womöglich die Brisanz der Lage nicht gleich. Schavan hingegen zog gleich alle Register, was die SZ auch gleich mehrfach im Text präsentierte. Dass sie „sehr genau gearbeitet“ habe, antizipierte Schlampereivorwürfe (womöglich, weil die Anfrage der SZ in diese Richtung tendierte?), doch der „Zettelkasten“ hielt die Ausflucht in die vorsintflutlichen technischen Bedingungen offen (vgl. Guttenbergs 80 Disketten). Aufklärungsbereitschaft und ein reines Gewissen gehören zum Standardrepertoire von Politikern – warum nur war das Guttenberg nicht eingefallen? Sogleich präsentierte Schavan auch die Theorie der Parallelschöpfung: Da sie auf gute Ideen ja kein Monopol besitze, sei es nicht auszuschließen, „dass ähnliche Gedanken oder Formulierungen auch in anderen Werken stünden“. Das scheint in Schavans Fall den Redakteuren Preuß und Schultz plausibler gewesen zu sein als bei Guttenberg. Und schließlich – das war ein beeindruckendes Manöver – gelang es Schavan durch die Attacke auf die von einer personalisierenden Presse ungeliebten „anonymen Vorwürfe“, mit denen sie „schwerlich umgehen“ könne, viel besser, sich aus dem Zentrum der Affäre zu schleichen und fast ein halbes Jahr ruhig auszusitzen, was Guttenberg nach zwei Wochen das Amt kostete. Sachlich ohne jede Überzeugungskraft, spielte sie zu ihren Bedingungen virtuos auf der Medienklaviatur.

Die Position dieser Stellungnahmen in den Artikeln ist ebenso bezeichnend für die Haltung der Autoren gegenüber den Plagiatsfällen und ihren Protagonisten wie die unterschiedliche Ausführlichkeit der Stellungnahmen: Schavan dominierte Überschrift und die einleitenden Absätze des Textes, während Guttenberg erst unter ferner liefen zu Wort kam.

Die Strafandrohung ist selbstverständlich in beiden Fällen gleich, jedoch nicht identisch formuliert: Im Fall Guttenberg war es womöglich den Redakteuren nicht ganz klar, wer denn die Strafe aussprechen könnte; nach einiger Plagiatsfallerfahrung schien bei Schavan eindeutig „die Hochschule“ in dieser Position (obwohl es natürlich genauer die verleihende Fakultät war). Dort wurde auch klar gemacht, dass es nicht etwa um wissenschaftlichen Betrug, Täuschung oder ein ähnlich ehrenrühriges Verhalten gehen könnte, sondern dass „die Hochschule“ höchstens „einen Verstoß gegen Grundregeln des wissenschaftlichen Arbeitens feststellen“ könnte – eigentlich nicht Grund genug, scheint es, die öffentliche Ehrbarkeit in Frage zu stellen und jemanden eines öffentlichen Amtes für unwürdig zu empfinden.

Die angebotenen Entschuldigungsgründe für, ähm, Textübereinstimmungen sahen entsprechend unterschiedlich aus, wenn Schavan selbst erklären darf, ihre persönliche Schöpferkraft könne ja auch andere zu den selben „Gedanken oder Formulierungen“ geführt haben, während bei Guttenberg klar gemacht wird, was ihn schließlich auch das Ministeramt kosten soll: Entweder Täuschungsabsicht oder Stümpertum.

Die Länge der Artikel zeigt eindrucksvoll, wie gering die Bedeutung der Plagiatsaffäre Schavan eingeschätzt wurde. nur halb so lang wie Guttenbergs erster Artikel, zudem fast zur Hälfte von Schavans Stellungnahmen gefüllt. Dass die Vorwürfe gegen sie überhaupt noch zur Sprache kamen, kann ja schon fast verwundern, da schließlich noch genug Platz war, die Leser über andere Plagiatsaffären der älteren und jüngeren Vergangenheit ins Bild zu setzen, weil die natürlich viel relevanter waren als die anlaufende Plagiatsaffäre Schavan.

Die Involvierung der SZ in die Plagiatsaffären mag die unterschiedlichen Relevanzeinschätzungen zumindest teilweise erklären: Bei Guttenberg hatte man vorab exklusives Material erhalten und selbst ermitteln dürfen, sich eine Meinung gebildet und beschlossen den Minister hinzuhängen, während im Fall Schavan wohl alle Massenmedien zugleich die Informationen über Schavanplag erhielten und keine Zeit für lange Recherchen vor der ersten (und, wie man später den Eindruck gewinnen konnte, auch abschließenden) Meinungsbildung blieb. „Die Vorwürfe ließen sich am Mittwoch nicht anhand der Originalquellen überprüfen“, beschreibt diese fehlende Recherchemöglichkeit prägnant. Wie auch von Wikileaks praktiziert, scheint es empfehlenswert, Medien, die über eine Affäre berichten sollen, lange vorab zu informieren.

Der Umfang der ersten Vorwürfe tut nämlich offenbar wenig zur Sache, wenn die berichtenden Medien nicht von ihrer Triftigkeit überzeugt sind. Während bei Guttenberg nur „insgesamt mehrere Seiten“ als Plagiate bekannt waren (und daher auch darauf hingewiesen wird, dass der Umfang von Plagiaten nicht ausschlaggebend für einen Entzug des Doktors ist), wurden Schavans „auf fast 40 Seiten“ präsentierte Plagiate als weniger bedeutsam dargestellt.

Auch Experten konnten die SZ-Journalisten nicht davon überzeugen, es bei Schavan mit einem neuen Fall Guttenberg zu tun zu haben. Dabei kommt Fischer-Lescano zugleich als Quelle der Vorwürfe und als unabhängiger Experte zu Wort (was der SZ offenbar ausreicht: ein Mehraugenprinzip wurde durch ihre eigenen Leute hergestellt). Rieble hingegen, im Gegensatz zu Fischer-Lescano eine anerkannte Kapazität auf dem Gebiet, wird letztlich in der Meinungsbildung der Redakteure kaum berücksichtigt, obwohl seine Expertise an Klarheit nichts zu wünschen übrig lässt. Rieble wusste am 2. Mai 2012 wie es ausgehen würde, und das gilt wohl auch für noch ausstehende Gerichtsverfahren. Doch statt ihm zu glauben heben Preuß und Schultz das Schavan entlastende Wort „Graubereich“ (vgl. „Grenzfall“) hervor, das sie wahrscheinlich selbst provoziert haben, indem sie ihren Experten fragten, ob Schavan vielleicht in den Bereich des „gerade noch zulässigen Zitierens“ falle. (Da sie demnach von vornherein in ihrer Ansicht über die Qualität der Schavanschen Täuschungen festgelegt waren, hätten sie sich die Befragung eines Experten auch sparen können.)

Fazit

Dass der selbsternannte deutsche Qualitätsjournalismus von Anfang bis Ende weitestgehend (mit Ausnahme des Tagesspiegel) hinter Schavan stand, ihre Gefolgsleute hofierte, die Vorwürfe herunterspielte, begierig Derailing der Plagiatsaffäre betrieb, mit dem Finger stets gern auf Dritte deutete und so einer empörenden Plagiaristenagenda Vorschub leistete, fand in diesem Blog zwischen Oktober 2012 und Februar 2013 regelmäßig deutlichen Niederschlag. Dass diese Positionierung nicht etwa erst im Oktober entstand, sondern zumindest bis zum ersten Tag der Affäre Schavan, dem 2. Mai 2012 zurückverfolgbar ist, lässt sich mit diesem Vergleich zeigen.

Befeuert von VroniPlag-Relativierungen (Schavan sei ein Grenzfall und nicht so schlimm wie Guttenberg), demonstrierten die bei Guttenberg noch führenden Blätter SZ und FAZ im Fall Schavan rasch ihre Treue und ihre gute Vernetzung mit Politik und Wissenschaft, indem sie im Mai und Juni 2012 „große“ Gegengutachten gegen die Schavanplag-Dokumentation verbreiteten. A. M. Schnierl hat sich diesen Dokumenten der polit-medial-wissenschaftsorganisatorischen Verflechtung im Juli zweimal ausgiebig gewidmet. Und auch formal ließ sich zeigen, dass Guttenbergs Nachteil die geringe Unterstützung aus einflussreichen Netzwerken war.

Gemessen an dem Eindruck, den die erste Berichterstattung und Kommentierung in der seriösen Tagespresse macht, wird die schweizer Politikerin Doris Fiala, deren Masterarbeit an der ETH Zürich wohl eher zufällig auffiel, sich noch einige Zeit ihres Masterabschlusses und der Sympathien der schweizer Medien erfreuen können, obwohl sie klar plagiiert hat.

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2 Antworten zu “Ein Jahr Plagiatsaffäre Schavan

  1. Danke für diese Analyse, wie laut die Edelfedern heuer schweigen und wie die Suddeutsche lavriert hat. Das wäre doch mal einen Armutsbericht der Regierung wert.

  2. Wegen Doris Fiala:
    Das ist in der Schweiz so. Glücklicherweise hat sich VroniPlag mit der Arbeit von Doris Fiala http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Df „Die schweizerische Migrationspolitik im Kontext der nationalen Sicherheit und globaler Zusammenhänge“ kritisch auseinandergesetzt.
    Laut VroniPlag hat es weit mehr als kleine Zitierfehler in ihrer Arbeit. Es ist zu hoffen, dass die ETH von Zürich den Fall Doris Fiala ernst nimmt.

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