Völkerrechtswidrige Polizeigewalt: Demo-Sanitäter berichtet von Blockupy Frankfurt

Ernüchtert es die Demokraten, wie die Staatsmacht gegen die Ausübung des Demonstrationsrechts vorgeht? Es ist der „öffentliche Raum“, der mit Waffengewalt freigehalten werden soll von missliebigen Äußerungen. Verhältnismäßigkeit von Waffengewalt gegen Äußerungen? Die Blockupy-Demo in Frankfurt am Main am 1. Juni 2013 war hier schon kurz Thema. Nun kursiert im Internet der Bericht eines Demo-Sanitäters, der nicht weiter überprüfbar ist, aber ein anschauliches Bild zeichnet. [Update, 5. Juni: Die Demosanitäter*innen Marburg haben eine offizielle Pressemitteilung herausgegeben,[2][3] die sich von der vorigen Version kaum unterscheidet, aber durch Personenangaben prinzipiell überprüfbar ist. Sie ist unten im Volltext angefügt. Update II, 5. Juni: Abweichend von der Pressemitteilung der Demosanitäter*innen Marburg ist auf blockupy-frankfurt.org eine „Stellungnahme der Demosanitäter_innen“ erschienen. Zu den Unterzeichnern gehören auch die „emosanitäter*innen [sic] / action medics Marburg“ (Archivversion).]

Demosanitäter H. schrieb von geschätzt 320 behandelten Verletzten vom Grundschul- bis zum Rentenalter. Es ist erstaunlich, wie von Polizisten Gewalt gegen Menschen ausgehen kann, die allgemein als ungefährlich gelten. Auch die beschriebene Polizeigewalt gegen medizinische Versorgungseinrichtungen erstaunt, ebenso die Verwehrung des Zugangs von Sanitätern zu Verletzten.

Man muss es so deutlich sagen: Deutsche Polizisten verstoßen, falls die Schilderungen korrekt sind, auf Befehl gegen die Genfer Konventionen. Es klingt wie ein Witz. Wahrscheinlich kommt man deshalb so schwer auf die Idee, dass es stimmen könnte. Aber die seit 1864 entwickelten Konventionen des Humanitären Völkerrechts schützen – ganz selbstverständlich – verletzte Kombattanten und Nichtkombattanten, sowie Sanitäter. Da heißt es in Artikel 3 jedes Abkommens:

„Personen, die nicht direkt an den Feindseligkeiten teilnehmen, einschließlich […] Personen, die infolge Krankheit, Verwundung, Gefangennahme oder irgendeiner anderen Ursache außer Kampf gesetzt wurden, sollen unter allen Umständen mit Menschlichkeit behandelt werden […] Die Verwundeten und Kranken sollen geborgen und gepflegt werden.“

Ob der Internationale Strafgerichtshof zuständig ist, ist noch nicht klar. Das wird sich vor Gericht zeigen. Wikipedia erklärt:

„Der Internationale Strafgerichtshof mit Sitz in Den Haag hat mit Inkrafttreten des Rom-Statutes als seiner völkerrechtlichen Grundlage seit dem 1. Juli 2002 unter bestimmten Umständen die Möglichkeit, Kriegsverbrechen strafrechtlich zu verfolgen. Der Artikel 8 des Rom-Statutes definiert im Absatz 2 Kriegsverbrechen unter anderem als ’schwere Verletzungen der Genfer Abkommen vom 12. August 1949′, […] sowie für bewaffnete Konflikte ohne internationalen Charakter als ’schwere Verstöße gegen den gemeinsamen Artikel 3 der vier Genfer Abkommen vom 12. August 1949′. Der Internationale Strafgerichtshof wird aber hinsichtlich einer Strafverfolgung nur aktiv, wenn keine angemessene nationale Gerichtsbarkeit existiert oder diese nicht fähig und willens ist, die Strafverfolgung für die betreffenden Straftaten selbst auszuüben.“[1]

Auch das Festsetzen von Rettungskräften, die mit einem Roten Kreuz gekennzeichnet sind, ist verboten. Demosanitäter H.:

„Der ärztliche Leiter Rettungsdienst wurde von der Polizei zeitweilig auf der anderen Mainseite festgehalten.
Dieser Befehl kam nicht von der Stadt sondern direkt aus dem Innenministerium wie uns die Polizei mitteilte. Ebenso wurde der Rettungsdienst, die Feuerwehr, Journalist_innen und Politiker_innen aus diesem Bereich verbannt (dort befand sich auch die einzige theoretisch offene Notapotheke die wir zwischenzeitlich benötigten). Im Zuge dessen wurde zu allem Überfluss noch ein Team von uns durch die Bundespolizei angegriffen.“

Die Vorwürfe sind sehr detailliert – und sehr schwerwiegend. Es dürfte sich um teilweise illegale Befehle gehandelt haben, die die Polizei ausführte. Befehle aus dem Innenministerium. Das Ausführen illegaler Befehle ist übrigens in einem Rechtsstaat ebenfalls illegal.

„Die Polizei versuchte dringende Transporte durch den Rettungsdienst zu verhindern (‚der will ja nur raus‘) und war der Ansicht das Bewusstlosigkeit nach Schlag auf den Kopf oder ausgekugelte Schultern (das verursacht starke Schmerzen) keine Notfälle darstellten. Sie ignorierten z.T. schreiende Menschen.“

Den von der Polizei abgesteckten „Sicherheitsbereich“ empfand Hendrik als rechtsfreien Raum. Und er schildert, warum er die gesamte Polizeiaktion – anders als 2012 – für systematisch geplant hält. Polizisten sollen das bestätigt haben.

Was nun, demokratischer Rechtsstaat?

+++

Pressemitteilung der Demosanitäter*innen Marburg [5. Juni 2013]

Hunderte Verletzte bei Blockupy-Demo – mindestens 275 durch Sanitäter_innen versorgt – Polizei geht gegen Sanitäter_innen vor.

Am 01.06.2013 mussten im Zuge der Angriffe durch die Polizei auf die Blockupy-Demonstration mindestens 275 Menschen durch die anwesenden Demosanitäter_innen versorgt werden. Später wurde der Behandlungsplatz von der Polizei überrannt und die Demosanitäter_innen bekamen Platzverweise.

Die Verletzungen resultierten aus dem polizeilichen Einsatz von hauptsächlich Pfefferspray, Schlägen mit Fäusten und Schlagstöcken, Tritten sowie Hebelgriffen. Die Alterspanne lag zwischen Grundschulkindern und Senior_innen. Die Dunkelziffer liegt nach Beobachtungen der Demosanitäter_innen wesentlich höher, da viele Verletzte von Ersthelfer_innen oder anderen Rettungskräften versorgt werden konnten. Desweiteren konnten die Demosanitäter_innen viele Verletzte nicht behandeln, da diese in eine mit NATO-Draht abgeschottete „Sicherheitszone“ gebracht wurden, aus der Presse und Sanitäter_innen abgewiesen wurden.

Martin Campensino (Demosanitäter*innen Marburg) dazu:

„Wir haben mehrmals innerhalb von 15 Minuten etliche, anfangs über 70 Verletzte behandeln müssen. Einige davon mussten dringend ins Krankenhaus, was nicht immer in den vorgesehenen Hilfsfristen klappte, manchmal musste wir über 15 Minuten warten bis ein Rettungswagen kam und dann die Verletzten noch zu Fuß durch die Polizeiabsperrung transportieren, da diese nicht für den Rettungsdienst geöffnet wurde.“

Ab ca. 19:09 Uhr wurde durch die Polizei der Befehl umgesetzt, Sanitäter_innen, Journalist_innen und Parlamentarier_innen nicht mehr in den Bereich Neue Mainzer bis Kaiserplatz zu lassen bzw. Demosanitäter_innen mit Platzverweisen belegt und gewaltsam heraus gedrängt. Wenige Minuten zuvor mussten Demosanitäter_innen in diesem Bereich noch Menschen behandeln. Der Rettungsdienst transportierte zahlreiche der Festgenommenen ins Krankenhaus.

Juliane Friedrichs (Demosanitäter*innen Marburg) dazu:

„Wir versuchen auf Demonstrationen und rund herum Verletzten und Erkrankten zu helfen. Die Polizei hat- laut Aussagen der Beamten vor Ort auf Befehl des hessischen Innenministeriums hin – eine rechtsfreie Zone geschaffen, in der Hilfskräfte, ob von der Demonstration oder vom Rettungsdienst, nur unter erschwertesten Bedingungen und unter Gewaltanwendung durch die Polizei z.T. Schwerverletzte behandeln konnten.“

Für Rückfragen wenden sie sich bitte an:
demosanis-marburg@riseup.net

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8 Antworten zu “Völkerrechtswidrige Polizeigewalt: Demo-Sanitäter berichtet von Blockupy Frankfurt

  1. „Es ist erstaunlich, wie von Polizisten Gewalt gegen Menschen ausgehen kann, die allgemein als ungefährlich gelten. Auch die beschriebene Polizeigewalt gegen medizinische Versorgungseinrichtungen erstaunt“

    erstaunt? – nicht ernsthaft hatten wir doch auch schon in S21, G8 usw.

  2. In einem offenen Brief stellen sich Demonstrationsteilnehmer gegen die Darstellungen der Demonstration und des Einsatzes durch die Polizei: So war es nicht! Gegen die Ausgrenzung gesellschaftlicher Opposition durch Polizei und Teile der Medien.

  3. Soweit ich weiß, gelten die Genfer Konventionen „nur“ für Kriege und bewaffnete Konflikte. So übertrieben das Verhalten der Polizei in diesem Fall auch war, eine Demonstration ist kein bewaffneter Konflikt – und das Verhalten der Polizei dürfte auch klar gegen „normale“ deutsche Gesetze verstoßen.

  4. Ich habe mich das natürlich auch gefragt. Unmittelbar vor dem obigen Zitat aus Artikel 3 steht: „Im Falle eines bewaffneten Konflikts, der keinen internationalen Charakter aufweist und der auf dem Gebiet einer der Hohen Vertragsparteien entsteht, ist jede der am Konflikt beteiligten Parteien gehalten, wenigstens die folgenden Bestimmungen anzuwenden:“

    Gehen wir davon aus, dass die Polizei die BRD repräsentiert, die BRD Vertragspartei ist und Frankfurt zu ihrem Gebiet gehört, sowie, dass die Frankfurter Aktion „keinen internationalen Charakter aufweist“. Dann bleibt die Frage: Was ist ein bewaffneter Konflikt?

    Reicht es aus, wenn eine Konfliktpartei Waffen einsetzt? Oder fällt auch die in dem Zusammenhang von der Polizei angeführte „passive Bewaffnung“ der Demonstranten als Waffe? Ist es ein Problem, dass eine der Konfliktparteien gar keine dauerhaft organisierte Entität ist, sondern eine vom gemeinsamen Demonstrationswunsch angetriebene Menschenmenge? Oder ist vielleicht der angebliche „schwarze Block“ eine dauerhaft organisierte Entität, so dass man dessen Mitglieder nicht unmenschlich behandeln darf, alle anderen Demonstranten aber schon?

    Na klar, wir sind uns einig, dass es auch ganz normale deutsche Gesetze gegen dieses Vorgehen der Staatsmacht gibt. Der Punkt ist aber, dass es auch darüber stehende Regeln aus internationalen Abkommen gibt, die greifen, wenn die deutsche Staatsmacht sich nicht an ihre eigenen Gesetze halten will.
    Man vergleiche das mit der Situation in Syrien und in der Türkei: Wo genau liegt denn der Punkt, an dem man den Fall „eines bewaffneten Konflikts, der keinen internationalen Charakter aufweist“, als solchen identifiziert? Assad und Erdogan würden beide bestreiten, dass es sich in ihrem konkreten Fall um einen solchen Konflikt handelt. Für sie ist die „Gegenpartei“ ein chaotischer Mob, Anarchisten, Terroristen, Verbrecher. Ganz normale Kriminelle.

  5. es ist natürlich das eine – zurecht – skandal zu schreien … das andere ist das, zu tun, was diese pseudohardliner nicht können: die folgen bedenken.

    das, was sich die herrschaften im wahlkampfpanikmodus da am letzten wochenende geleistet haben ist – in den verhältnissen der „alten“ republik – ja mal „normalzustand“ gewesen. wo war damals der hahn, der mehr als ein halbes mal gekräht hat? wo das medium, das das, was geschieht, transportierte … und wenn … naja, die FAZ wäre die erste gewesen, die „berufsdemonstranten“ geächzt hätte.

    und nu? nun ist das das medium, das internet, nun sind da die wutbürger weltweit auf den plätzen und selbst der FAZ schwant, daß da arges in der luft liegt oder sich sprungbereit im busch lauert.

    das versammelte deutsche schrifttum marschiert in … oooops … die „richtige“ (naja, aus der sicht der hessendummbatze natürlich „falsche“) richtung, verurteilt das definitv heute (we eigentlich auch gestern) maßlos übertriebene handeln einer ausser rand und band geratenen bullerei. die sich ja selbst einen bärendienst erwiesen hat.

    wir sind irgendwo 1966/67.

    das dicke ende spannt sich schon mal an im busch und wartet auf den sprung. und der wird, der effekt nennt sich akkumualtion, nicht mehr lange auf sich warten lassen. die jugend 2013 ist nicht mehr die von vor 10 und schon gar nicht mehr die von vor 20 jahren.

    alle warten auf den schuss.

    wehe, er fällt.

  6. Ich würde auch erstmal argumentieren, dass man versuchen sollte vor deutschen Gerichten Recht zu bekommen. Es ist ja nicht so, dass dieser Weg generell versperrt ist. Man fängt schließlich bei Straftaten nicht beim Bundesgerichtshof an. Der Weg zu internationalen Gerichten ist in meinen Augen dann sinnvoll, wenn die nationalen Gerichte durch Parteilichkeit oder auf Grund von Ignoranz blockiert sind. Davon gehe ich in einem „Rechtsstaat“ zunächst nicht aus. Bei aller Sympathie für die Türkei und die dortigen Proteste, finde ich es auch nicht sinnvoll Syrien und die Türkei gleich in einen Topf zu werfen. Viel eher gibt es Parallelen (aber auch Unterschiede!) von Polizeigewalt in Stuttgart und im Gezi-Park. Das es in Istanbul eskaliert und hier nicht hat viele Gründe, von einem Bürgerkrieg und somit einem bewaffneten Konflikt würde ich aber bisher (noch?) nicht sprechen.

    Zur Sache selbst: Das ist natürlich ein Skandal und gehört vor ein Gericht und einen Untersuchungsausschuß im Landtag. Außerdem haben eben die Hessen bald die Möglichkeit diese Regierung abzuwählen und ich hoffe sie machen davon massenhaft gebraucht.

  7. Ein Bürgerkrieg ist gar nicht notwendig, um die Einhaltung der Genfer Konventionen zu fordern. Die gelten auch außerhalb von Bürgerkriegen und Kriegen. Die Menschenrechte gelten ebenso außerhalb von Bürgerkriegen und Kriegen, ich habe hier aber auf die Genfer Konvention abgehoben, da sie sich konkret mit der Behandlung von Verletzten und Sanitätern befasst.

  8. Die Piratenfraktion NRW hat zwei Kleine Anfragen an die Landesregierung gestellt:

    Klicke, um auf 3191zu1316.pdf zuzugreifen

    Klicke, um auf 3192zu1317.pdf zuzugreifen

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