Ermutigte Schavanisten spähen nun überall im Land – und nicht nur in Deutschland, sondern auch in Österreich und in der Schweiz – aus ihren Höhlen: Manche zweifeln noch, ob das ein Trick war, wenn ja von wem, zu welchem Zweck? Frank-Walter Steinmeier kein Plagiator, sondern handwerklich schwächlicher Juristen-Diktator? Norbert Lammert kein Plagiarist, nur unabhängig geprüft Politologen-Paraphrist? Aber die Annette Schavan, bei der kann man doch „den Verdacht des Plagiats oder der Täuschung keineswegs“[1] hab’n! Wie kann dann die Unschuld vom Niederrhein so schändlich verurteilt worden sein?
Da entbrennt schon der Streit, wessen Vergehen die schwersten sind: Täuschungsabsichten oder Wortidentitäten, angegebene Quellen, Primär- oder Sekundärquellen-Verschleierung, „Zitate“ ohne Anführungszeichen, verrutschte Fußnoten, verdruckste Interpretationen, erfundene Literaturangaben. Plagiatslarifari, es zählt doch der Fortschritt der Wissenschaft! Wieviel Fortschritt muss man denn bieten, um wieviel Betrug zu legitimieren? Und wer bewertet den Fortschritt – von heute oder von damals aus gesehen? Zwischen Promotionsnote und Doktoraberkennung gibt es anscheinend jedoch keinen Zusammenhang:
Was die Unterschiede zwischen den Verfahren (nicht) erklärt
Nach der ausgezeichneten „summa cum laude“-Promotion von Karl-Theodor zu Guttenberg war klar, dass keine noch so gute Note vor Aberkennung wegen Täuschung schützt. Aber vielleicht eine schlechte Note? Bernd Althusmann, der erste Minister, der einen Freispruch vom Plagiatsverdacht erhielt, wandert jetzt nach Afrika aus.[2] Seine Dissertation war schlecht benotet („rite“), den Doktor durfte er behalten, weil deutlich wurde, dass er es nicht besser wusste, also keine Täuschungsabsicht vorlag.[3] Der Hoffnungsträger der CDU Niedersachsen sollte 2017 Spitzenkandidat werden,[2] geht nun stattdessen für die Konrad-Adenauer-Stiftung, CDU-Studienförderwerk und -Thinktank, nach Windhoek.[2] Allerdings scheiterte die ehemalige „cum laude“-Doktorin Silvana Koch-Mehrin vor Gericht mit dem Argument, die „eklatanten Schwächen“ ihrer Arbeit seien der Universität bei der Promotion bereits bekannt gewesen und in die Note eingeflossen.
Annette Schavan wurde „magna cum laude“ promoviert, genützt hat es ihr nichts (außer in den 32 Jahren zwischen Abschluss und Aberkennung). Wenn die Universitäten Gießen und Bochum nun bei Frank-Walter Steinmeier („summa cum laude“) und Norbert Lammert („cum laude“) gleichermaßen auf handwerkliche Schwächen, aber keine Täuschung, verweisen, kann weder die Note, noch der durch eine Arbeit erreichte wissenschaftliche Fortschritt relevant für die Entscheidung sein, einen Doktorgrad abzuerkennen oder nicht. Dieses Argument ist Talmi. Heutige Gutachter und Kommissionen dürfen gar nicht neu bewerten, was damalige Gutachter und Kommissionen schon bewertet haben, das würde nämlich deren Wissenschaftsfreiheit einschränken. Sie müssen sich auf damals unberücksichtigt Gebliebenes beschränken, und das heißt: Auf Täuschung.
Die Gründe für den uneinheitlichen Ausgang der Plagiatsprüfungsverfahren von deutschen Spitzenpolitikern müssen also anderswo liegen. Naheliegend wäre, die Eigenschaften der Dissertationen als Hauptgrund anzusehen. Nach dieser sachorientierten Sichtweise wären Guttenbergs und Schavans Arbeiten Betrug, Althusmanns Text nicht, und in Lammerts und Steinmeiers Dissertationen wären nur „handwerkliche Schwächen“ zu finden gewesen. Doch diese Deutung ist idealistisch und falsch. Idealistisch ist sie, weil sie unbesehen davon ausgeht, dass die Universitätsentscheidungen wahr sind. Falsch ist sie, weil die Universitätsentscheidungen über die Dissertationen von Lammert und Steinmeier nichts aussagen: Sie können nicht sachorientiert sein, weil sie „die Sache“, nämlich die jeweilige Dissertation, nicht untersucht haben.
Was im Steinmeier-Verfahren nicht untersucht wurde
Das klingt ein wenig verrückt. Ist es auch – aber Tatsache. Die Universität Gießen teilte am 5. November mit, stets einem „bewährten und standardisierten Verfahren“ zu folgen:
„Die Ombudsperson führt eine Vorprüfung der Vorwürfe durch und übergibt das Verfahren mit einem Vorprüfbericht dem Vorsitzenden zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis. Dieser stellt entweder das Verfahren ein oder leitet die Vorprüfung in ein förmliches Prüfverfahren unter Einbeziehung der gesamten Kommission zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis über.“[4]
Das ist zwar ungelenk formuliert; aber anhand der detaillierten Analyse des Gießener Verfahrens lässt sich feststellen: Der Vorsitzende der „Ständigen Kommission“ zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, Wolf-Dietrich Walker, hat auf Basis des Vorprüfberichts des stellvertretenden Ombudsmanns Gerhard Kurz entschieden, das Verfahren einzustellen, bevor ein förmliches Prüfverfahren hätte beginnen können. Der Ombudsmann führte aber nur eine „Vorprüfung der Vorwürfe“ durch, und keine Prüfung der Dissertation. Die Universität betont, sich sowohl auf Kamenz‘ „Prüfbericht“, als auch auf VroniPlags „Dokumentation“ gestützt zu haben. Eine eigenständige Untersuchung von Steinmeiers Dissertation hat man jedoch nicht durchgeführt.
Dieses Verfahren war „von vornherein mit dem zuständigen Promotionsausschuss abgestimmt“, in dem Wolf-Dietrich Walker praktischerweise ebenfalls sitzt. So schloss sich der Ausschuss der Nichtuntersuchung an:
„Entsprechend sah auch der Promotionsausschuss unter Leitung seines Vorsitzenden, Prof. Dr. Martin Gutzeit, die Voraussetzungen für den Entzug des Doktorgrades als nicht erfüllt an. Die Gremien stellten zwar handwerkliche Schwächen […] im Hinblick auf die Zitationspraxis in einer Reihe von Textpassagen fest. Eine Täuschungsabsicht lasse sich aber in der Dissertation des Betroffenen nicht feststellen, heißt es im Beschluss des Promotionsausschusses.“[4]
Selbstverständlich lässt sich keine Täuschungsabsicht in der Dissertation feststellen, wenn man nicht die Dissertation analysiert, sondern nur einen automatisiert erstellten „Prüfbericht“ und eine „Dokumentation“, deren Ersteller immer wieder betonen, nur Textübereinstimmungen zu dokumentieren und damit nichts über Täuschungsabsichten auszusagen – das sei Aufgabe der Universitäten. An der Universität Gießen findet der juristische Promotionsausschuss allerdings einstimmig, dass eine Analyse, ob in Steinmeiers Dissertation eine Täuschung feststellbar sei, gar nicht erforderlich ist.
Wer vom Lammert-Verfahren ausgeschlossen war
Im Fall Lammert sieht es an der Universität Bochum noch finsterer aus. Deren Rektor Elmar Weiler beauftragte den dortigen Ombudsmann Ulf Eysel, er solle „dem Vorwurf nachgehen, den […] ein anonymer Plagiatsjäger im Internet aufgebracht hatte.“[5] Der Rektor hatte sich Gedanken über das Verfahren gemacht, das er „so transparent wie möglich“[5] gestalten wollte: Um eine mögliche Befangenheit auszuschließen, „beginne die Prüfung nun beim Ombudsmann der Universität und nicht bei der Fakultät, der Lammert selbst angehört, sagte der Rektor der SZ.“[5] Und so sollte es weitergehen:
„‚Der Ombudsmann wird dem Rektorat einen Bericht vorlegen und vorschlagen, wie weiter verfahren werden soll.‘ Erst danach könne der Fall an die Sozialwissenschaftliche Fakultät gehen, die eigentlich für die Prüfung der Plagiatsvorwürfe zuständig ist.“[5]
Denn – das muss man sich öfter wieder ins Gedächtnis rufen – in Deutschland ist stets die Behörde für die Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsakts zuständig, die auch für den Verwaltungsakt zuständig war. Und das ist bei Verleihungen von Doktorgraden quasi immer die entsprechende Fakultät – keine Fehlverhaltenskommission, kein Rektor.
Doch am 6. November „beschloss das Rektorat der Ruhr-Universität Bochum auf der Grundlage einer eingehenden Prüfung der Konkretheit und Bedeutung der gegen Bundestagspräsident Dr. Norbert Lammert erhobenen Plagiatsvorwürfe“,[6] dass diese nicht konkret seien und nicht nichts bedeuteten:
„Die durch den anonymen Hinweisgeber erhobenen Plagiatsvorwürfe begründen keinen hinreichenden Verdacht auf ein wissenschaftliches Fehlverhalten. Der Vorgang ist damit abgeschlossen.“[6]
Ganz unverhohlen gesteht die Universität Bochum, dass weder die zuständige Fakultät diese Entscheidung getroffen oder auch nur gebilligt hätte, noch dass in den Ermittlungen Lammerts Dissertation begutachtet worden wäre. Der Rektor ließ sich von mehreren Seiten über die von „Robert Schmidt“ auf Lammertplag dokumentierten Vorwürfe informieren und verfügte, dass kein Verfahren eingeleitet würde.
„Die Entscheidung der Universität [d.h. des Rektors] gründet sich auf eine ausführliche Analyse der einzelnen vorgebrachten Vorwürfe durch den Ombudsmann, eine juristische Prüfung der sich aus den beanstandeten Passagen ergebenden Sachverhalte und eine davon unabhängige Prüfung der Vorwürfe durch den externen Sachverständigen Prof. Dr. Jürgen Kocka, Sozialhistoriker und langjähriger Präsident des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung (WZB).“[6]
Plagiate bedrohen nicht die Wissenschaft
Der Ausschluss der zuständigen Fakultät aus dem Verfahren ist ein Verstoß gegen das Verwaltungsverfahrensrecht. Nach § 24 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) des Bundes (identisch im Landesrecht von Hessen und NRW) gilt der Amtsermittlungsgrundsatz, das heißt, die zuständige Behörde muss den Sachverhalt ermitteln und dabei alle für den Einzelfall bedeutsamen Umstände berücksichtigen. Die juristische Fakultät der Universität Gießen und die sozialwissenschaftliche Fakultät der Universität Bochum haben das nicht getan. Mit einer solchen Amtspflichtverletzung[7] hebeln die dortigen Beamten die Rechtsstaatlichkeit aus, nach der das Handeln der Exekutive an Recht und Gesetz gebunden ist (Art. 20 (3) GG).
Dieses schwerwiegende Problem, dass sich Behörden über die Regeln hinwegsetzen, die im Gesetzgebungsprozess zu ihrer Kontrolle geschaffen wurden und ihre staatlich sanktionierte Macht legitimieren sollen, greift die Legitimität der Bürokratie – und damit die Existenz des Rechtsstaats – an. Mit Wissenschaft hat das hingegen nichts zu tun, da die inhaltlichen Ergebnisse der betreffenden „wissenschaftlichen“ Arbeiten gar nicht Thema sind oder sein können.
Rechtlich unbedenklich war von den hier diskutierten Plagiatsverfahren gegen Spitzenpolitiker lediglich das so oft geschmähte Vorgehen der Universität Düsseldorf im Fall Schavan, was zumindest bis Mitte Januar durch ein ausführliches veröffentlichtes Rechtsgutachten eines angesehenen Verwaltungs- und Wissenschaftsjuristen nachgewiesen werden kann.[8]
„Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass rechtlich relevante Verfahrensfehler nicht festzustellen sind. Die Fakultät hat die nach geltendem Recht erforderlichen Prüfungen ordnungsgemäß durchgeführt. Auch die Verfahrensführung lässt keinen Grund zur Beanstandung erkennen.“[9]
Das Guttenberg-Verfahren war im Vergleich dazu von Chaos geprägt, wie RA Bongartz ausführlich analysierte. Ob die verfahrensrechtlichen Fehler allerdings Guttenbergs Doktorgrad hätten retten können, darf bezweifelt werden. Der Freiherr hätte jedenfalls die Möglichkeit gehabt, das gerichtlich überprüfen zu lassen. Diese Möglichkeit besteht in den Fällen Steinmeier und Lammert wohl nur für die zuständigen Wissenschaftsministerien der Länder, die die Rechtsaufsicht über die Universitäten haben.
Das Verfahren der Universität Potsdam im Fall Althusmann ist nicht genau genug öffentlich dargestellt worden, um die Tätigkeit der dortigen Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät zu bestimmen. Die Pressemitteilung der Universität zur Einstellung des Verfahrens,[10] die hier ausführlich diskutiert wurde, erweckte den Eindruck, dass deren Dekanin Theresa Wobbe zumindest involviert war, und dass im Verfahren die Dissertation selbst geprüft wurde. Aber mit Gewissheit ließ sich das nicht sagen.
Dass Wissenschaftsministerien ihre Rechtsaufsicht über universitäre Plagiatsprüfungsverfahren praktisch ausgeübt hätten, ist allerdings bisher nicht bekannt geworden, und es wäre auch bei Verfahren gegen Politiker nicht unproblematisch. Es ist auch bei Steinmeier und Lammert nicht zu erwarten. Die Rechtsaufsicht verpflichtet die Ministerien zwar, zu prüfen, ob die Hochschulen oder Fakultäten das Recht einhalten. Aber so lange niemand im Ministerium von Rechtsbrüchen weiß, kann man sich solche unbequemen Prüfungen ersparen.
Deutsche Beamte zu unbürokratisch – wie soll das möglich sein?
Die staatlichen deutschen Hochschulen genießen Wissenschaftsfreiheit. Sie sind sowohl Behörden als auch unabhängig. Damit soll ihre Verpflichtung auf wissenschaftliche Wahrheit freigehalten werden von staatlicher Machtausübung, die letztlich ja nicht an Wahrheit, sondern an Mehrheitsentscheidungen gebunden ist. Deshalb sind Universitäten befugt, zu sagen: „Wir haben diese Frage wissenschaftlich (oder: nach allen Regeln der Kunst) geprüft und sind zu dem Schluss gekommen, dass es sich soundso verhält.“ Keine politische Organisation kann dann beschließen, es sei anders.
Aber es gibt so einige Dinge, die politische Organisationen beschließen können. Beispielsweise kann sich eine fraktionsübergreifende Initiative von Bundestagsabgeordneten in einem Brief an die politischen Wissenschaftsorganisationen wenden und fragen, wie man die Wissenschaft daran hindern könne, unangenehme Aussagen über die Täuschungsabsichten von Politikern mit dem Siegel wissenschaftlicher Wahrheit zu versehen und öffentlich zu verbreiten (1. März 2013).[11] Da von solchen Bitten die Freigiebigkeit staatlicher Wissenschaftsfinanzierung abzuhängen scheint, finden die Wissenschaftsorganisationen ganz bestimmt eine Lösung für das Problem.
Et voilà! Die Lösung lautet: Plagiate in Dissertationen werden nicht mehr von den rechtlich zuständigen Behörden überprüft, sondern von Qualitätssicherungs- und Konfliktschlichtungsstellen, wie sie die „Kommissionen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ darstellen. Im Sinne besserer Schlichtung führt man außerdem Regelungen zum „Whistleblowerschutz“ ein, die verhindern, dass anonyme Hinweise auf Plagiate in Dissertationen überhaupt untersucht werden. Im Unterschied zu Schlichtungseinrichtungen müssen Behörden bekanntlich auch anonymen Anzeigen nachgehen. (Siehe zum Gesamtkomplex die Debatte Mitte 2013 um die DFG-Empfehlung Nr. 17, zahlreiche Artikel verlinkt im Kommentarbereich hier.)
Gießen und Bochum an vorderster Front
Und weil die Bundestagsabgeordneten sich das besonders gewünscht haben, wird auch auf die Beschleunigung der Verfahren besonderer Wert gelegt. Wer hat denn heute noch Zeit, ein monatelanges Prüfungsverfahren abzuwarten, wenn es darum geht, ob man – nur beispielsweise – zweiter Mann im Staat sein kann? Beschleunigung ist also das Gebot der Stunde. Entscheidend ist aber bei solchen Reformen, zumal wenn sie illegal sind, die Umsetzung. Da haben sich die Universitäten Gießen und Bochum jüngst sehr hervorgetan.
Für Gießen hat das RA Bongartz nochmal bildhaft dargestellt. Für Bochum folgt das womöglich noch, da die dortige Abkürzung so famos ist, dass sie mit einem Preis ausgezeichnet gehört: Ausschließlich den Ombudsmann die Lammertplag-Belege sichten lassen und dann Kocka als Mitglied der Schavanisten-IAG „Zitat und Paraphrase“[12] um ein Gutachten bitten – Respekt für so viel Dreistigkeit und Wissenschaftsverachtung!
Diese Eigenschaften qualifizieren die Universität Bochum am Tag vor der Bekanntgabe des Lammert-Ergebnisses als neues Zentrum zur Erforschung von „Kopieren, Zitieren, Paraphrasieren, Montagen, Remakes, Samplings, Serialisierung“.[13] Die Forschergruppe „Geschichte und Theorie mimetischer Praktiken“ steht in bestem Einvernehmen mit der IAG „Zitat und Paraphrase“ und wird von der DFG mit 2,25 Millionen Euro finanziert, nur für die ersten drei Jahre, versteht sich. Denn ein solches „in verschiedene Disziplinen ausstrahlendes Unterfangen von höchster wissenschaftlicher Relevanz“[13] kann doch auch 2017 noch weiter nützlich sein, wenn es bis dahin gelingt, nachzuweisen, „dass die mimetischen Techniken nicht im Gegensatz zu Originalität stehen, sondern sie überhaupt erst möglich machen“.[13]
Oder wie der Steinmeier-Überprüfer Walker es formuliert:
„Angesichts dieser inhaltlichen Originalität führen allein Formulierungsübereinstimmungen mit anderen Veröffentlichungen in einem bestimmten quantitativen Umfang, verschiedene Verstöße gegen Zitierregeln sowie einzelne Stellen ohne Quellenangabe, bei denen ein Versehen nicht ausgeschlossen werden kann, nicht zu einem wissenschaftlichen Fehlverhalten“.[4]
Jaja, die Verfahren, aber was ist mit der Wahrheit?
Auf die Ergebnisse solch mangelhafter Verfahren kann man sich also nicht verlassen. Aber worauf dann? Immer sagt jemand, das seien alles ganz schlimme Plagiate, andere meinen, nein, das könne ja gar nicht sein – und außerdem müssten die Umstände berücksichtigt werden: zeitlich, räumlich, fachlich, thematisch. Als Plagiatspyrrhonismus ließ sich dieser Relativierungsansatz im August auf seine antiken Vorläufer hin analysieren. Die Prognose, dass der Pyrrhonismus aufgrund seiner erkenntnistheoretischen Probleme praktisch wirkungslos bleiben müsse, erwies sich allerdings durch die Fälle Steinmeier und Lammert als zu optimistisch. Damit wird wirksam, was damals noch als irreales Schreckgespenst erschien:
„Denn würden pyrrhonische Prinzipien in die Untersuchung wissenschaftlichen Fehlverhaltens weiter Eingang finden, dann würde dies auch auf die Wissenschaft insgesamt durchschlagen: Wenn man nicht wissen kann, ob ein Forscher betrogen hat oder nicht, warum sollte man dann glauben, dass das, was er herausgefunden zu haben behauptet, stimmt?“[14]
Gratulation schon einmal an die Juristerei und die Politologie! Sie haben den Schritt zur Bewältigung der dialektischen Aufklärung geschafft und sind in Mythologie zurückgeschlagen. Man muss ihnen einfach nur glauben.
* Übersetzungsplagiat von Plaqueiator, der es als Chance begreift, dass nun „zersetzende Netzwerke und verdrehte Wahrheiten“ sichtbar werden.[15]
————————————————————
Wunderbar umfassend und präzise treffend auf den Punkt gebracht. Darf ich das tl;dr schreiben?
Steinmeier und Mukherjee beenden Dinge.
Lammert und Weiler beenden Dinge.
Und, weil ich nicht weiss, wo ich das sonst abladen soll:
In der Pressemitteilung aus Gießen werden blanke Unwahrheiten behauptet.
Es heißt dort:
„Zwar würden die zitierten Quellen in den Fußnoten praktisch durchgängig offen gelegt, allerdings sei die Setzung der Fußnoten bisweilen – zumindest nach heutigen Usancen – fehlerhaft. Zu einem wissenschaftlichen Fehlverhalten werde ein solcher handwerklicher Fehler allerdings nur dann, wenn durch eine verschleiernde oder mehrdeutige Zitierweise die Urheberschaft für fremde Ideen, Argumentationen oder Erkenntnisse vorgetäuscht werden soll. Dies sei bei dem Betroffenen nicht der Fall, hieß es im Bericht des Kommissionsvorsitzenden.“
Ich habe nun die Vroniplag-Dokumentation durchgesehen und finde folgende Stellen, die dieser Behauptung des Kommissionsvorsitzenden diametral widersprechen. Es finden sich reichlich Beispiele für „eine verschleiernde oder mehrdeutige Zitierweise“, die keine handwerklichen Fehler mehr sind, sondern wissenschaftliches Fehlverhalten.
Folgende zahlreiche Stellen in Steinmeiers Dissertation sind aus verschiedenen Gründen nicht eindeutig der entsprechenden Quelle zuzuordnen oder verschleiern die Herkunft der Gedanken und Texte.
* verschleiernde Zitierweise: keine Quelle angegeben
http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Fws/Fragment_016_07
http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Fws/Fragment_066_01
http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Fws/Fragment_077_01
http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Fws/Fragment_145_08
http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Fws/Fragment_150_03
http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Fws/Fragment_180_03
http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Fws/Fragment_219_25
http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Fws/Fragment_237_102
http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Fws/Fragment_285_103
* Mehrdeutige Zitierweise: Quelle überwiegend wörtlich übernommener Texte wird ununterscheidbar neben anderen genannt
http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Fws/Fragment_065_06
http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Fws/Fragment_067_03
http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Fws/Fragment_068_01
http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Fws/Fragment_116_12
http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Fws/Fragment_118_13
http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Fws/Fragment_120_05
http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Fws/Fragment_122_12
http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Fws/Fragment_128_07
http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Fws/Fragment_133_14
http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Fws/Fragment_134_01
http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Fws/Fragment_137_01
http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Fws/Fragment_139_12
http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Fws/Fragment_140_20
http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Fws/Fragment_142_09
http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Fws/Fragment_143_06
http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Fws/Fragment_152_01
http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Fws/Fragment_153_01
http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Fws/Fragment_173_01
http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Fws/Fragment_174_01
http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Fws/Fragment_176_01
http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Fws/Fragment_177_01
http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Fws/Fragment_189_01
http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Fws/Fragment_198_11
http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Fws/Fragment_199_08
http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Fws/Fragment_201_17
http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Fws/Fragment_202_01
http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Fws/Fragment_203_01
http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Fws/Fragment_229_03
http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Fws/Fragment_230_14
http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Fws/Fragment_245_04
http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Fws/Fragment_279_01
http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Fws/Fragment_280_01
http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Fws/Fragment_287_103
* Mehrdeutige Zitierweise: nicht aus der Quelle stammende Belege werden für übernommenen Text angeführt.
http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Fws/Fragment_087_14
* verschleiernde Zitierweise: falsche Seite der Quelle (evtl. auf Fehler zurückzuführen)
http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Fws/Fragment_091_13
http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Fws/Fragment_220_05
* verschleiernde/mehrdeutige Zitierweise: Die Quelle wird in FN unter anderen Quellen versteckt
http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Fws/Fragment_135_01
http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Fws/Fragment_147_04
http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Fws/Fragment_175_02
* verschleiernde Zitierweise: FN mit Verschleierung der wörtl. Übernahme durch irreführenden Zusatz
http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Fws/Fragment_141_01 („im Gegenteil“)
Vielleicht mögen die Kollegen von Vroniplag diese Aufzählung in ihren Bericht übernehmen (und endlich auf die Bedürfnisse der zu eigener Untersuchung unwilligen Universitätsgremien eingehen und endlich *deskriptive* Kategorien für ihre tendenziösen einführen! Die Universitäten verstehen „Bauernopfer“ nicht.).
Pingback: Umleitung: Bekenntnisschulen, Plagiatsverfahren, Mathematik, Evolution, Rechtschreibung, Fehler, SPD, Aufregung bei der WAZ und mehr. | zoom
Ich teile weiterhin die Einschätzung, dass die sog. Ombudsverfahren weder rechtlich noch inhaltlich für den Umgang mit Plagiatsfällen taugen und dass die Entscheidung alleine bei den Fakultäten zu liegen hat. Das Chaos immer wieder beim Namen zu nennen ist ein wirklich dankenswerter Verdienst.
Ein zwei Stellen muss ich aber Sophismus reklamieren:
„Das würde nämlich deren Wissenschaftsfreiheit beschränken“ – Wie kann man einem Wissenschaftler verbieten, ein Gebiet zu erkunden, und dies ausgerechnet mit dem Hinweis auf Wissenschaftsfreiheit begründen? Würde nicht gerade das gezielte Nachfragen gegenüber früheren Stellungnahmen einen „ernsthaften planmäßigen Versuch zur Ermittlung der Wahrheit“ kennzeichnen, der als solcher schutzwürdig wäre?
Wenn es hingegen ausschließlich um Täuschung ginge, wäre es dann nicht tatsächlich konsequent, lediglich “Prüfbericht” und “Dokumentation” ohne Berücksichtigung des Gesamtwerkes zu untersuchen?
Dumm ist natürlich, wenn man das Gegenteil vorspiegelt.
Danke, wir sind uns weitgehend einig, ich versuche diese Stelle nochmal zu erläutern. Ich schrieb:
Walkers Betonung der „inhaltlichen Originalität“ von Steinmeiers Dissertation, ebenso Kockas „wissenschaftliche Gesamtleistung“ von Lammerts Werk sind unbeachtlich, weil sie im Promotionsverfahren von den damaligen Prüfern bereits hinreichend gewürdigt und mit einer Note versehen wurden. Das damalige Verfahren ist lange abgeschlossen, da kann nicht plötzlich jemand vorbeikommen und sagen, man bewerte nun einfach mal den Erkenntniswert einer Arbeit neu. Damit würde ein neues Gutachten anlasslos die wissenschaftliche Bewertung „der Alten“ überschreiben, und das würde deren Wissenschaftsfreiheit beschädigen.
Aber was „die Alten“ nicht wussten, das konnten sie nicht bewerten. Daher ist die Täuschung das Einfallstor der Doktor-Rücknahme. Dazu nur „Prüfbericht“ und „Dokumentation“ ohne Berücksichtigung des Gesamtwerkes zu untersuchen, kommt nicht in Frage, weil im Verwaltungsverfahren der Amtsermittlungsgrundsatz gilt, nicht der Beibringungsgrundsatz (des Zivilprozesses). Daher darf sich die Behörde nicht auf „Plädoyers“ von „Anklage“ und „Verteidigung“ verlassen, sondern muss eigenständig ermitteln, was der Fall ist. Beispielsweise könnten „Prüfbericht“ und „Dokumentation“ ja theoretisch das Vorwort o.ä. außer Acht gelassen oder eine Fußnote übersehen haben, in dem der Autor relevante Angaben gemacht hat. Zudem sind Plagiatsjäger auch offensichtlich keine Partei („Anklage“) in einem Plagiatsverfahren, sondern nur Hinweisgeber, sonst könnten sie ja nun in die nächsthöhere Instanz gehen.
Im zweiten Punkt strecke ich gerne die Waffen, das sehe ich ganz genauso. Die zuständige (sic!) Stelle hat mit aller gebotenen Sorgfalt selbst zu ermitteln.
Gerade bei solch einer Neulektüre der Arbeit ist es aber unerlässlich und letztlich auch unvermeidlich, sich ein Gesamtbild der erbrachten bzw. vorgetäuschten Leistung zu machen. Es geht bei der anstehenden Entscheidung immerhin um ein „Ermessen“, wie schwer die Täuschung wiegt. Der Amtsermittlungsgrundsatz bezieht sich ja auf „alle Tatsachen und Beweismittel (…), die für die Entscheidung von Bedeutung sind.“ Dabei muss ein früheres Gutachten dann nicht berücksichtigt werden, wenn es „von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht“. Das ist ganz offensichtlich der Fall (s.o.)!
Zu fragen wäre: Muss hier allein die „Täuschung“ bewiesen werden oder fließen noch andere Aspekte in die Entscheidung mit ein, die sich z.B. aus Promotionsordnung oder § 48 VwVfG ergeben (Selbständiger Beitrag zur Wissenschaft, Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, wesentlicher Umfang etc.). Insgesamt erscheint es mir durchaus gerechtfertigt, dass sich die Fakultät ein Urteil über die wissenschaftliche Qualität der Arbeit bildet.
Kritisieren darf man mit vollem Recht, dass dieses Bild unvollständig geblieben ist und seine Maßstäbe willkürlich erscheinen.
@ Plaqueiator
Gerne so oft wie möglich abladen. Täuschung wird damit nicht nur evident sondern auch notorisch im Sinne einer „notorietas facti“!
Ein fantastischer Blogbeitrag, der mir meinen eigenen komplett erspart. Wie das System zurückschlagen kann, habe ich ab 2006 auch in Österreich erlebt. Nun hat sich die Geschichte in Deutschland in weit größerem Ausmaß wiederholt. Das Ausschalten der Fakultäten in beiden Fällen ist massiv rechtswidrig (in Österreich: „Amtsmissbrauch“) bzw. ist Behördenwillkür erster Klasse.
Vielleicht noch zwei inhaltliche Anmerkungen:
1) http://www.bbaw.de/forschung/zitat-und-paraphrase: „Die Arbeitsgruppe […] problematisiert die Idee einer mathematischen Messbarkeit wissenschaftlicher Originalität […]“. Offenbar eine Anspielung auf die VroniPlag-Prozentangaben. Nur wer hat jemals behauptet, dass wissenschaftliche Originalität gemessen werden soll? Es geht doch nur um eine Visualisierung und Angabe von Seiten, die Plagiatsfragmente enthalten. Handelt es sich hier um ein bewusstes Missverständnis, um das mehr als berechtigte Anliegen von VroniPlag oder zuvor GuttenPlag ins schlechte Licht zu rücken? Wenn ja: Das ist Ideologie, keine Wissenschaft.
2) http://aktuell.ruhr-uni-bochum.de/pm2013/pm00291.html.de: Fürwahr eine bedenkliche Koinzidenz mit der Lammert-Entscheidung, und ein stolzes Sümmchen für eine Gruppe, die sich offenbar in den Grundannahmen (= später: Forschungsergebnissen!) bereits einig ist: „Die Forscher verfolgen die These, dass die mimetischen Techniken nicht im Gegensatz zu Originalität stehen, sondern sie überhaupt erst möglich machen.“ Und noch besser: „Kopieren, Zitieren, Paraphrasieren, Montagen, Remakes, Samplings, Serialisierung – diese Praktiken gehören zum medialen Alltag. Wer sie verwendet, macht von der Mimesis (altgriechisch für ‚Nachahmung‘) Gebrauch.“ Damit, dass die Paraphrase eine mimetische und nicht eine originär-kreative Praxis ist, wurde schon vieles, wenn nicht alles entschieden – und entschuldigt.
Eine heterogene Gruppe mit unterschiedlichen Ansichten, die offen diskutiert und eventuell zu neuen Lösungen findet, wäre für 2,5 Millionen Euro Erstfinanzierung eine sinnvollere Investition für den Steuerzahler gewesen. Offenbar funktioniert Wissenschaft nur so: als Stärkung des hegemonialen, konservativen Mainstreams.
@EJay: Ja, man muss sich ein Gesamtbild der Arbeit machen, um die Täuschungsfrage bearbeiten zu können. Anders geht’s ja nicht. Und wenn man keine Täuschung (oder schwerwiegende Mängel anderer Art) feststellen mag, redet man eben anschließend über etwas, worum es bei einer solchen Ex-post-Untersuchung gar nicht geht, nämlich die tollen Erkenntnisse einer Arbeit. Man könnte genausogut sagen: „Also Neues steht da nicht drin. Und es langweilt beim Lesen sehr.“ Das ist bloß nicht relevant.
@Stefan Weber: Ja, danke für den Hinweis auf den möglichen Blick nach Österreich! Da hatte ich doch mal … ach ja, hier, April 2012: Deutschland und Österreich im Plagiatsvergleich. Ein Zeitdokument mit 198 Kommentaren, inzwischen sogar schon von historischem Erkenntniswert.
@all: Zur Debatte um die DFG-Empfehlung Nr. 17 Mitte 2013 verweise ich nochmal auf diese Übersicht: Öffentlichkeit für wissenschaftliches Fehlverhalten
Es ist in der Tat ein Kernthema der Diskussion, inwieweit es in Plagiatsfällen auf den wissenschaftlichen Gehalt von Arbeiten ankommt. Die gegenteilige Behauptung hat vielfach Anlass zu Kritik gegeben (Erbsenzählerei vs. geistige Leistung). Juristisch ist es schwer zu bestimmen, welche Faktoren mit welchem Gewicht in die Ermessensentscheidung einzufließen haben. Es müssen letztlich alle für den Betroffenen ggf. relevanten Unstände berücksichtigt werden. Das wird auch in der universitären Praxis so gehandhabt, eine sehr gute Arbeit setzt die Toleranzschwellen deutlich höher. Persönlich begrüße ich dies, da den Zielen des akademischen Ausbildungsbetriebs und des geforderte Qualitikationsnachweises auf diesem Wege Rechnung getragen wird.
Ich bitte darum, mich nicht falsch zu verstehen: Im Vordergrund der Überprüfung hat selbstverständlich die Frage der Täuschung zu stehen. Sie lässt sich mit dem Argument „Qualität“, das auf einer völlig anderen Ebene liegt, in keiner Weise wirkungsvoll entkräften oder aushebeln. Um dem oben genannten Vorwurf der Unverhältnismäßigkeit zu entgehen warne ich aber, den Faktor „fachliche Qualität“ generell in Abrede stellen und dies durch Art. 5 GG zu begründen. Ohne Belang ist dabei eine kontrafaktische Argumentation (hätte ohne Plagiate zum Bestehen genügt).
@ Stefan Weber
Bei der Ablehnung einer „mathematischen Messbarkeit wissenschaftlicher Originalität “ geht es wohl eher um Zitationsindices und impact-factors. Über das Loblied der Mimesis kann ich nur ungläubig staunen.
Löschversuche
Die Brandherde „Wissenschaftliches Fehlverhalten“ lodern munter weiter […]
Dieser Kommentar von DHV Geschäftsführer Michael Hartmer steht in der aktuellen „Forschung und Lehre“. Man muss ja schon staunen, wie klar die DHV Spitze bei ihrer Linie bleibt. Unter Hochschullehrern ist diese Denke etwas verbreiteter als es das Auftreten der Alphatiere es scheinen lässt.
Vielen Dank für den Hinweis! Offenbar verlieren normale Hochschullehrer in der Plagiatskrise unter anderen Bedingungen als wissenschaftspolitische „Alphatiere“.
An der HU Berlin den Präsidenten zum Fehlverhaltensoberguru zu machen, wie in dem Kommentar angedroht wird, entbehrt nicht einer gewissen Ironie. Der gegenwärtige Präsident würde die HU zweifellos in neue Höhen führen. Mehr zu Jan-Hendrik Olbertz hier.
Im Park/ Tagebucheintrag vom 21. Nov. 2013
Verweile ich auf meiner Pyramideninsel, um stille Zwiesprache mit meinem geistigen Kinde – meiner Doktorarbeit – zu halten, erfasst mich noch immer tiefes Unbehagen. Allen Mut möchte ich verlieren. Doch dann sage ich mir: „Wirf nicht die Flinte ins Korn, nur weil Dein Vertrauen in das akademische System erschüttert wurde! Die Wissenschaft kennt keine Moral. Deine Bestimmung war und bleibt die Politik. Deine Sorge um Dein Vaterland gereicht Dir zur Ehre, und eines Tages wirst Du gewiss wieder voller Freude am Oktoberfest teilnehmen.“
Eichenbach
Pingback: Der heilige Stuhl von Annette Schavan | Erbloggtes