Erreichte seit voriger Woche das Schreiben eine breitere Medienöffentlichkeit, in dem der Düsseldorfer Dekan Bruno Bleckmann den Vorsitzenden des Wissenschaftsrates Wolfgang Marquardt in seine Schranken gewiesen hatte (Hintergrundbericht), so muss man doch feststellen, dass mit Tagesspiegel und Spiegel Online lediglich zwei Massenmedien sich dieses Themas annahmen. Zudem ist die Verständnislosigkeit bemerkenswert, mit der die Angelegenheit von SpOn behandelt wird: „Was ist da los?“ – „Prof-Boxen“ – „eine Posse aus dem akademischen Millieu“?
Bleckmanns zweiter Offener Brief: RP-Chef Bröcker
Gewohnt überzeugend schildert hingegen Anja Kühne im Tagesspiegel den Dekansbrief an Marquardt und seinen Hintergrund, und sie kann sogar noch auf einen zweiten Brief Bleckmanns hinweisen, der in den selben Kontext gehört und passenderweise gerade die Presseberichterstattung zum Fall Schavan thematisiert. Was Bleckmann dem Chefredakteur der „Rheinischen Post“ (RP), Michael Bröcker, schrieb, fasst Kühne so zusammen:
„Der ‚Rheinischen Post‘ wirft Bleckmann vor, ‚in unbelehrbarer und ziemlich unfairer Weise‘ monatelang den Rektor der Universität Düsseldorf, Michael Piper, dafür angegriffen zu haben, dass er ’sich stets in korrekter Weise schützend vor das Verfahren gestellt hat‘.“[1]
Aber Bleckmann wurde noch deutlich grundsätzlicher und belehrte den Leiter der dominanten Düsseldorfer Zeitung (79% Marktanteil[2]) über basale Zusammenhänge von Rechtsstaat, Wissenschaft und Universität:
„Hochschulen und Fakultäten sind auf der einen Seite Behörden, auf der anderen Seite wissenschaftliche Einrichtungen. Autokratische und willkürliche Eingriffe in den behördlichen Gang der Dinge, insbesondere die Umgehung der verwaltungsrechtlich für das Promotionswesen stets allein zuständigen Fakultäten sind vielleicht an anderen Universitäten in ähnlichen Plagiatsuntersuchungsfällen geübt worden. Die Willkür solcher politisch opportuner Eingriffe untergräbt aber letztlich unsere Rechtsordnung. Korrektes Verwaltungshandeln eines Rektors darf daher nicht als Pedantismus denunziert werden. Es ist vielmehr Ausdruck eines mit einer aufrechten Haltung verbundenen Bekenntnisses zur Wissenschaft, die keinen anderen Zwecken, nicht einmal den Zwecken der Politik, untergeordnet werden darf. Für diese leider keineswegs mehr selbstverständliche wissenschaftsnahe Haltung dankt die Philosophische Fakultät Rektor Piper nachdrücklich.“[3]
Ein wichtiges und komplexes Thema wie die Autonomie der Wissenschaft von der Politik und ihre Funktion in der Demokratie scheint aber in einem Verlagshaus schwer zu verstehen, das in weiten Teilen seines Verbreitungsgebiets ein Presse-Monopol besitzt, neben weiteren Print-Angeboten auch Lokalradios, Lokal-TV und natürlich Online-Portale betreibt[2] und daher wohl als führende Informationsquelle für Lokales im Raum Düsseldorf anzusehen ist. Für die „Zeitung für Politik und christliche Kultur“ hat traditionell Verwobenheit einen höheren Stellenwert als Autonomie.
RPologie der besonderen Art
Wie problematisch solche Themen für die RP sind, zeigt sich an ihrer am 25. April 2014 veröffentlichten Reaktion auf Bleckmanns Kritik: Unter dem Titel „Fall Schavan: Dekan betont ‚korrekte Verfahrenswege'“ druckte die Zeitung (nicht online) eine ausführliche Apologie der eigenen Schavan-Berichterstattung. Die einzige Kritik Bleckmanns an der RP, die diese in ihrem Artikel überhaupt wiedergibt, lautet:
„Es sei unfair, ‚aus dem Fall Schavan einen Fall Piper zu machen‘, kommentiert er mit Blick auf die Berichterstattung der Rheinischen Post.“
Von den anderen Vorwürfen, die Bleckmann dem RP-Chefredakteur zu machen hatte, erfahren treue RP-Leser nichts: Tagesspiegel-Leser wissen aus den vier Zeilen, in denen Kühne das Schreiben zusammenfasst, mehr über Bleckmanns RP-Kritik, doch die RP selbst findet in fünf Spalten keinen Raum für die Information der Öffentlichkeit über die meisten der folgenden Vorwürfe, die den Kern des journalistischen Berufsethos berühren.
Die RP hatte unter anderem jüngst beanstandet, dass im Fall Schavan „die Granden der Uni nicht eingebunden“[4] waren. Doch in Promotionsangelegenheiten, stellte Bleckmann klar, müsse die Fakultät entscheiden, und nicht irgendwelche „Granden“:
„Ihre wenig informierte Bemerkung über die ‚Granden‘ veranlasst mich, generell Ihre Berichterstattung zu kommentieren. In unbelehrbarer und ziemlich unfairer Weise ist seitens Ihrer Zeitung versucht worden, aus dem Fall Schavan einen Fall Piper zu machen. In ihrer Dauerempörung zugunsten von Frau Schavan hat sich die RP auch nicht durch den Ausgang des bekannten VG-Verfahrens irre machen lassen. Zu beklagen ist dabei, in welch geringem Maße Gebote der Redlichkeit und Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit bei einer Zeitung von Gewicht zu sein scheinen, die sich doch selbst als wertkonservativ ansieht.“[3]
Stattdessen stellt die RP Bleckmanns Aussagen so zusammen, dass es aussieht, als befände sich Bleckmann in einer Verteidigungshaltung – bis die RP beginnt, ihre eigene Berichterstattung vollmundig zu verteidigen. Insbesondere kann sie sich gut mit Aussagen verteidigen, die die Vorwürfe gar nicht tangieren, etwa indem sie schreibt:
„Die RP hat die Haltung von Rektor Piper im Fall Schavan detailliert wiedergegeben – unter anderem im Rahmen eines ganzseitigen Interviews, das in dieser Größe sonst vielleicht nur noch die Bundeskanzlerin bekommen hätte.“
Wenn die RP dann von Redlichkeit anfängt, muss ihr Publikum glauben, Dekan Bleckmann habe sich zur journalistischen Redlichkeit geäußert:
„Die Redlichkeit, die der Dekan einfordert, beinhaltet für eine Tageszeitung, die Bandbreite der Diskussion abzubilden.“
Das hat er, wie oben zitiert, nicht getan. Vor Bleckmanns Bezug auf „Redlichkeit“ wäre zwanglos das Wort „wissenschaftlichen“ zu ergänzen. Damit kritisiert der Dekan, dass die RP bürgerliche Werte hintangestellt hat, um stets „zugunsten von Frau Schavan“ zu schreiben. Die RP argumentiert also, dass sie der breiten Kritik am Schavan-Verfahren auch breiten Raum geben musste. Doch dagegen hatte sich Bleckmann gar nicht gewandt.
Post-Parteilichkeit
Der Dekan hatte, um obiges Zitat nochmal zusammenzufassen, die RP-Berichterstattung als „unbelehrbar“ und „unfair“, unbeirrbar dauerempört „zugunsten von Frau Schavan“ und ignorant gegenüber „Redlichkeit“ und „Rechtsstaatlichkeit“ bezeichnet.[3] Auf letzteren Rechtsstaatsverweis bezieht sich die RP-Replik dann wohl auch, wenn es abschließend heißt:
„Die Debatte reicht also weit über eine formaljuristische Betrachtung hinaus, auch weil es um das Ansehen der Universität geht. Ausführlicher, fairer und breiter als in diesem Fall kann eine Zeitung kaum berichten.“
Die „Debatte“ habe die RP ja ihren Lesern nicht verschweigen dürfen, meint das Blatt, schließlich sei es darin ja um das Ansehen der Universität gegangen. Demnach scheint die Besorgnis der RP um das „Ansehen der Universität“ ihre Sorge um die „Rechtsstaatlichkeit“ klar zu übertreffen, jedenfalls im Hinblick auf Schavan. Und das Stichwort „formaljuristisch“ verweist dann auch schön auf die Art Debatte, die die Zeitung dabei im Sinn hat. Etwa die Art Debatte von Wolfgang Marquardt:
„Man habe nur daran erinnern wollen, dass sich ein Verfahren zur Aberkennung eines Doktorgrades nicht allein auf verwaltungsverfahrensrechtliche Gesichtspunkte beschränken dürfe.“[5]
Oder die Art Debatte von Annette Schavan, die zum Abschluss des Gerichtsverfahrens erklärte:
„Eine Berufung gegen die Entscheidung des VG Düsseldorf würde bedeuten, dass, im Fall ihrer Zulassung, auch eine weitere gerichtliche Überprüfung der Aberkennungsentscheidung der Philosophischen Fakultät der HHU nach den Regeln des Verwaltungsrechts erfolgt und nicht nach den Grundregeln der Wissenschaftsethik, die zur Überprüfung u.a. das Mehraugenprinzip, die Trennung von Begutachtung, Bewerten und Entscheiden sowie die angemessene Berücksichtigung des Entstehungskontextes vorsieht. Wie die Diskussion gezeigt hat, folgen aus den unterschiedlichen Perspektiven diametral entgegengesetzte Bewertungen meiner Dissertation.“[6]
Statt ein Verwaltungsverfahren „formaljuristisch“ zu betrachten, ist sich die RP mit Marquardt und Schavan einig, dass ganz andere Aspekte da eine Rolle spielen müssten, „auch weil es um das Ansehen der Universität geht“. Unter Berücksichtigung dieser anderen Aspekte (die Schavan als „Grundregeln der Wissenschaftsethik“ verzeichnet) hätte man sozusagen zu einer diametral entgegengesetzten Bewertung von Schavans Dissertation kommen müssen. Zum Beispiel zu dieser Bewertung, die RP-Chefredakteur Michael Bröcker persönlich bereits am 3. Mai 2012(!) vorstellte:
„Der renommierte Düsseldorfer Literaturwissenschaftler und frühere Vorsitzende der Heinrich-Heine-Gesellschaft, Wilhelm Gössmann, hält die Vorwürfe für absurd. ‚Ich habe die Arbeit gelesen. Es ist eine einwandfreie, sehr ordentliche Arbeit‘, sagte Gössmann unserer Redaktion. Er könne sich nicht vorstellen, dass an den Vorwürfen irgendetwas dran sei.“[7]
Der greise Emeritus Gössmann soll „Mehrere Briefe“ an die Universität geschickt, aber keine Antwort erhalten haben.[8] Oder wie RP-Chefredakteur Michael Bröcker persönlich am 6. Februar 2013 in seiner „Analyse“ unmittelbar nach Schavans Doktorentzug formulierte:
„Weder ihr Doktorvater Gerhard Wehle, der im Gespräch mit unserer Zeitung im Herbst vergangenen Jahres die Dissertation Schavans gelobt hatte und sie als ‚dem damaligen wissenschaftlichen Standard angemessen‘ bewertet hatte, noch frühere Düsseldorfer Wissenschaftler wie der Literaturprofessor Wilhelm Gössmann wurden von der Promotionskommission der Universität angehört.“[9]
Selbstverständlich, so implizierte die RP damals, hätten sie angehört werden müssen. Sonst machte es ja keinen Sinn, das in der „Analyse“ anzuführen. Warum? Keine Frage: Weil sie Schavans Arbeit gelesen hatten und beanstandungsfrei fanden.
Wahrnehmungsverzerrungen
Denn über den Charakter des Verfahrens, das zum Entzug von Schavans Doktorgrad geführt hatte, besaß die RP eine eindeutige Auffassung, die sie am 27. Dezember 2013 nochmals in einem Nebensatz klarstellte:
„Der Versuch, Schavans akademischen Ruf zu beschädigen, verhinderte nicht, dass die angesehene Frau an der Freien Universität Berlin lehrt.“[10]
Auch das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, das der Universität ein in jeder Hinsicht korrektes Verfahren bescheinigte, wusste die RP am 21. März 2014 für ihre Leser entsprechend einzuordnen:
„Mit dem Urteil ist die Uni formal aus dem Schneider. Es bleibt der bittere Beigeschmack, dass eine prominente Absolventin unverhältnismäßig behandelt wurde.“[11]
Formal aus dem Schneider – mehr aber auch nicht. Für die Uni, die im Düsseldorf der Rheinischen Post stets auf der Anklagebank saß, war es ein Freispruch dritter Klasse. Dass die Richter des VG auch die Plagiatsbefunde der Fakultät überprüft und ausnahmslos für zutreffend befunden haben, blieb in der RP unerwähnt. Dass das Gericht der angesehenen Frau Schavan ausdrücklich „arglistige Täuschung“[12] attestiert hat, wissen RP-Leser bis heute nicht.
An der Universität Düsseldorf scheint derlei aber durchaus bekannt zu sein, so dass man eine Spannung zwischen dem persönlichen Erleben und den Medienberichten über den Fall Schavan feststellt, wie hier ein Düsseldorfer Sozialwissenschaftler formuliert:
„Mit Schaudern erinnere ich mich an die Berichterstattung einiger Zeitschriften, Zeitungen usw. zum Fall Schavan. Es ist tatsächlich erschreckend für weite Teile der Berichterstattung, wie wenig recherchiert und reflektiert, überprüft, gleichwohl sofort Stellung bezogen wurde.“[13]
Das führende Lokalblatt hatte nicht nur sofort, sondern auch fortwährend eine bestimmte Stellung bezogen. Ob man das Kampagnenjournalismus nennen kann? Dazu noch einmal, zum Rahmen und Aufhängen, das bislang letzte Wort der RP zur Causa Schavan:
„Ausführlicher, fairer und breiter als in diesem Fall kann eine Zeitung kaum berichten.“
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Sachliche Berichterstattung in der RP gefunden!
„Ministerin muss Doktortitel abgeben
Mit großer Empörung und mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht hatte sich eine Ministerin (57) Anfang 2013 gegen den Verlust ihres Doktortitels gestemmt. Doch wie das Gericht gestern auf Anfrage bekannt gab, ist diese Klage der Erziehungswissenschaftlerin gegen die Heinrich-Heine-Uni jetzt in allen Punkten gescheitert
Die Uni hatte die Dissertation des Klägers von 1980 nach einer Textüberprüfung als Plagiat eingestuft, hatte ihr den damals verliehenen Doktorgrad wieder entzogen. Dagegen zog die57-Jährige vor Gericht. Dabei gab sie zwar zu, damals auch Werke aus fremden Federn über die Gewissensbildung gelesen zu haben.
Doch hat sie energisch bestritten, große Passagen aus diesen fremden Werken abgekupfert zu haben, indem sie zum Beispiel lediglich Haupt- gegen Nebensätze ausgetauscht habe. Doch als einer der Vroniplag-Aktivisten dann die Dissertation der 57-Jährigen studierte und darin fremde Formulierungen entdeckte, flog der Schwindel auf. Auch das Verwaltungsgericht kam nun zu dem Urteil, dass anhand vergleichender Textüberprüfung von einer Täuschungsabsicht der Klägerin auszugehen sei, weil sie grob und in erheblicher Weise gegen wissenschaftliche Redlichkeit verstoßen habe.
Trotz ihrer Klage hob das Gericht den Entzug ihres Doktortitels nicht auf, sondern hat diese Entscheidung der Uni sogar noch gestützt. Formell kann die Ex-Doktorin nun beantragen, dass eine Berufung gegen das gestern bekannt gewordene Urteil zugelassen wird. Nach Informationen unserer Zeitung liegt ein solcher Antrag bisher nicht vor.“
Quelle: http://www.rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/wissenschaftler-muss-doktortitel-abgeben-aid-1.7163251
Die Rheinische Post hat es sich in der vorweihnachtlichen Zeit nicht nehmen lassen festzustellen, dass Annette Schavan „mit sich im Reinen“ sei, sie wieder aufblühe. Sie erlaubt den deutschen Nonnen im Vatikan sogar, sich selber die zu singenden Weihnachtslieder auszusuchen! Wer denkt, man habe sie auf einem „Sühneposten“ als Botschafterin beim Heiligen Stuhl zu parken, der unterliegt gar einer „Fehleinschätzung“! Und da die Politik ja, so Schavan, ein „Überraschungsei“ sei, kann man mit Spannung erwarten, wieviel „Spiel, Spaß und Spannung“ sie in der Zukunft – wenn auch nicht an der Spitze der KAS – erwarten. In der Hoffnung darauf kann ein solch wohlmeinender Artikel in der Hauspostille schon mal nicht schaden – oder?
http://www.rp-online.de/panorama/deutschland/frohe-botschaft-aid-1.7267945
Danke für diesen Hinweis (und allen Mitlesenden für weitere Hinweise)! Der Autor des Stücks wollte sich auf Twitter leider nicht näher zu der Sache äußern.
Schavan behauptet in diesem Artikel ja, Diplomatie durch Religion hätte Bedeutung gewonnen. Erklärt mir bitte jemand was das heißen soll und wie man das macht, „Diplomatie durch Religion“?
Siehe dazu demnächst A. Schavan: Diplomatie durch Religion. Die Botschaft des Evangeliums anhand römischer Exempla. Diss. Belgrad 2021.
Die Rheinische Post hat eine Kurzkritik eines „schmalen Büchleins“ aus der Feder (wirklich?) von AS veröffentlicht.
Ihre Zeit als Botschafterin ohne Hochschulabschluss beim Heiligen Stuhl geht zu Ende, ein anderer Plagia… äh Politiker wurde ihr beim Vorsitz der KAS unverständlicherweise vorgezogen und vor allem: Sowohl erbloggtes als auch causa Schavan haben aufgrund der nunmehrigen Bedeutungslosigkeit selbst die wenigen ruchbar gewordenen Aktivitäten der AS pöhsartigerweise ignoriert.
Da kann man schon mal unruhig werden und sich Gedanken über den aktuellen Papst, den Zustand der Weltkirche, den Zeitgeist und so machen:
https://rp-online.de/kultur/warum-unruhe-der-kirche-hilft_aid-22756237
Selbst diese ultrakurze überhaupt nicht kritische Kurzkritik von Frank Vollmer kommt nicht ohne den hier eigens herausgepickten Hinweis aus: „Mehr Frauen in Ämtern täten der katholischen Kirche gut. Nicht nur als Botschafterin, sondern auch als Priesterin.“
Ja, wer wenn nicht sie?