Schuldig: Kinderschänder – wie der Edathy-Prozess im Boulevard endet

Er stellt es so hin, der Staatsanwalt das eingestellte Verfahren gegen Sebastian Edathy, wie einen Sieg seiner Seite, der Anklagebehörde. Und die Öffentlichkeit zieht da gerne mit. Auf der anderen Seite steht schließlich ein vom Volksmund verurteilter „Kinderschänder“, und da muss ja die Anklage gewinnen, egal wie die Fakten aussehen. Das Verfahrensende beschreibt die Presseagentur dpa daher ganz aus der Warte der Staatsanwaltschaft:

„Kinderporno-Prozess“, „Schuldeingeständnis“, „gab Edathy zu, sich mit seinem dienstlichen Laptop kinderpornografische Videos und Bilder aus dem Internet besorgt zu haben“ – „Oberstaatsanwalt Thomas Klinge hatte ein solches Geständnis des 45 Jahre alten Ex-Politikers gefordert.“[1]

Diese skandalöse dpa-Darstellung wurde rasch überarbeitet und ähnelt nun (bei web.de aktualisiert um 12:25 Uhr) mehr den im Folgenden besprochenen Berichten:

Bei tagesschau.de wird immerhin differenziert, dass „Edathy zugegeben [hatte], sich mit seinem dienstlichen Laptop Videos und Bilder aus dem Internet besorgt zu haben, die die Staatsanwaltschaft als kinderpornografisch bezeichnet.“[2] Auch wird ein Facebook-Statement Edathys referiert:

„Eine Fortsetzung wäre unverhältnismäßig gewesen. Ausdrücklich weist er daraufhin, dass ein Geständnis laut seiner heutigen Erklärung nicht vorliege.“[2]

Bei Spiegel Online lässt sich erahnen, wie die Erklärung Edathys, die gleichwohl als Geständnis bezeichnet wird, wohl lautete: „Der frühere SPD-Bundestagsabgeordnete hatte zuvor zugegeben, mit seinem dienstlichen Laptop Videos und Bilder von nackten Jungen aus dem Internet heruntergeladen zu haben.“[3] Zitiert wird aus der Erklärung die Aussage, Edathy habe „eingesehen, dass ich einen Fehler gemacht habe“.[3] – Dass das nicht als von dpa so bezeichnetes „ein solches Geständnis“[1] bewertet werden kann, sondern sich von der tatsächlichen früheren Forderung des Staatsanwalts unterscheidet, wird bei SpOn auch angedeutet: „Oberstaatsanwalt Thomas Klinge hatte zuvor ein glaubhaftes Schuldeingeständnis gefordert.“[3] Zitiert wird Edathy ausführlicher:

„‚Ich weise darauf hin, dass ein ‚Geständnis‘ ausweislich meiner heutigen Erklärung nicht vorliegt‘, so der Wortlaut des Statements: ‚Eine Schuldfeststellung ist damit ausdrücklich nicht getroffen worden.'“[3]

SpOn ordnet das Prozessende als Kompromiss der Parteien ein:

„Nun haben beide Seiten offenbar die Zeit genutzt, in Verhandlungen eine Lösung zu suchen.“[3]

Den Irrsinn dieser Entwicklung des Edathy-Verfahrens hat Heribert Prantl bereits vor Bekanntwerden der Verfahrenseinstellung treffend beschrieben:

„Selten geht die Bewertung eines Falles zwischen Strafjuristen und Öffentlichkeit so weit auseinander wie im Fall Edathy: Die Strafjuristen, die mit dem Verfahren befasst sind und das Beweismaterial kennen, wollen das Verfahren möglichst schnell einstellen; sie sind peinlich berührt von dem Abgrund an Unverhältnismäßigkeit, der sich aufgetan hat zwischen dem allenfalls kleinen strafrechtlichen Kern des Verfahrens und den Folgen, die dieses Verfahren schon angerichtet hat. […] Die Öffentlichkeit will die Bilder betrachten, mit denen sich der Beschuldigte aufgegeilt hat, um sich daran selber aufzugeilen; sie will die nun seit über einem Jahr von Indiskretionen angestachelte Neugier und die Lust am Skandal befriedigen; und sie will dann ihr schon gefälltes Urteil sprechen; nicht unbedingt ein juristisches, aber ein moralisches.“[4]

Prantl versteht, wovon er spricht, der ganze Kommentar ist lesenswerter als die „sachlichen“ und „neutralen“ „Nachrichten“ vom Prozessende. Nach Edathys Ansicht gibt es kein Geständnis, und hat er keine Kinderpornos konsumiert. Vor Gericht wurde auch nichts Entsprechendes festgestellt. Verfahrenseinstellung nach § 153a StPO bedeutet, dass Edathys Geldbetrag zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung geeignet ist, „das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen, und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht“. Prantl findet das irrational:

„Die Staatsanwaltschaft hat das öffentliche Interesse entfacht – und jetzt soll das Verfahren unter Berufung auf ein angeblich nicht vorhandenes öffentliches Interesse eingestellt werden?“[4]

Für Edathy war die Lösung deshalb attraktiv, weil er nun vom Pranger verschwinden, abtauchen kann, und die Garantie hat, dass er nicht (doch noch) verurteilt wird. Einstellung nach § 153a StPO bedeutet, dass das Gericht keine Schuld des Beschuldigten feststellt. Vielmehr lautet der Beschluss: Falls eine Schuld vorliegen sollte, wäre das öffentliche Interesse daran durch die Erfüllung der Auflage beseitigt.

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13 Antworten zu “Schuldig: Kinderschänder – wie der Edathy-Prozess im Boulevard endet

  1. Pingback: “Ein Kilo Porno bitte!” #edathy @erbloggtes @tini | Differentia

  2. Die Nötigung Edathys zu einem „Geständnis“ durch die Staatsanwaltschaft sei mindestens unverhältnismäßig, womöglich sogar strafbar:
    http://www.strafakte.de/strafprozessrecht/153a-stpo-selbstbelastungsfreiheit-nemo-tenetur/ (Lesebefehl via https://kritikundkunst.wordpress.com/2015/03/02/edathy-gesteht/)

    Die SpOn-Reportage aus dem Gericht ist ebenfalls kritisch gegenüber der Staatsanwaltschaft:

    „In Wahrheit hat die Unschuldsvermutung für Edathy nie bestanden. […] Tatsächlich wurde gegen Edathy schon vor dem Prozess eine Strafe verhängt, die nicht im Strafgesetzbuch vorgesehen ist: öffentlicher Bann. […] Wer auch immer die Informationen aus der Akte Edathy an die Öffentlichkeit gegeben hat, den Preis dafür hat Edathy bezahlt.“[1]

    Ihre Kritik an der Staatsanwaltschaft erspart es ihr offenbar, den Blick auf die Presse zu wenden, wo sie auch allerlei Kritikwürdiges finden könnte.

  3. ich weiss nicht so recht, wer hier das huhn und wer das ei ist. es scheint ja – einerseits – eine menge menschen zu geben, die nicht nur die BLÖD konsumieren sondern auch die anderen leidmedien, die bekanntermaßen seit einem jahrzehnt auf der jagd nach aufmerksamkeit (sprich den klicks) richtung boulevard taumeln. oder – andererseits – es medien gibt, die glauben, sie befriedigen damit ein existentes bedürfnis nach klatsch und tratsch. wie auch immer: wir können den konsumenten nicht freisprechen und damit „uns“ selbst.

    selbst, wenn wir das thematisieren, lenken wir ja die aufmerksamkeit in richtung dieser medien, wenn wir uns auf einen artikel beziehen und ihn verlinken. huhn und ei, ein hamsterrad …

    was edathy betrifft, haben wir uns ja hier schon früh darauf verständigt, den „skandal“ nicht ins einem dämlichen verhalten sondern in den wildwest methoden der strafverfolgungsbehörden.

    die – analog zu den leidmedien – denken wahrscheinlich auch „das publikum will es so“. wo das alles noch endet (kleiner seyfried-joke …) will ich mir gar nicht vorstellen müssen …

  4. kleines ps: ich lese gerade, der kinderschutzbund braucht kein geld mehr, kann ich mir meine spende an weihnachten ja sparen …

  5. Die Welt ist verrückt. Was so eine Affäre mit den im Kinderschutzbund versammelten kognitiven Kompetenzen anrichtet, kann man nun ganz gut sehen, danke für den Hinweis hardy!

    Vor etwa 6 Stunden erschien ein Interview mit dem Vorsitzenden des Kinderschutzbundes Niedersachsen, in dem er erklärt:

    „Werden Sie die 5.000 Euro denn annehmen?
    Wenn wir das Geld bekommen sollten, werden wir es trotzdem annehmen. Wir werden damit unsere Präventionsarbeit des sexuellen Missbrauchs in Familien und vor allem in Einrichtungen stärken.“[1]

    Vor etwa 3 Stunden erschien auf der Facebookseite derselben Organisation der Eintrag:

    „Kinderschutzbund Niedersachsen nimmt 5.000 Euro Geldauflage nicht an
    […] als sei mit 5.000,- € ein „Freikauf“ möglich.
    Auch aufgrund persönlich und öffentlich an uns herangetragener Resonanz hat der Vorstand des Niedersächsischen Kinderschutzbundes nach reiflicher Überlegung entschieden, diesen moralischen Widerspruch für sich nicht lösen zu können.
    Wenngleich für unsere Arbeit Spenden und Bußgelder eine überaus wichtige Quelle sind, haben wir das Landgericht Verden gebeten, einen anderen Empfänger für die Geldauflage zu bestimmen.“[2]

    Hier handelt es sich offenbar um eine kopflose Einzelfallentscheidung. Der KSB Nds. möchte in der Öffentlichkeit nicht in Zusammenhang mit Edathy erwähnt werden, ohne dass seine würgreizende Abscheu zugleich dokumentiert wird.

    Der Bundesverband des KSB hat sich gestern auch geäußert:

    „Berlin, 2. März 2015. Der Deutsche Kinderschutzbund e.V. kritisiert die Einstellung des Verfahrens gegen Sebastian Edathy.
    „Wir hatten uns erhofft, dass der Prozess durchgeführt wird. Das Signal, das jetzt davon ausgeht – dass man sich ‚freikaufen‘ kann – halten wir für fatal“, so Christian Zainhofer, Vizepräsident des Deutschen Kinderschutzbundes. Aus Sicht des DKSB hätte Herr Edathy verurteilt werden müssen. Die jetzige Verfahrensbeendigung berücksichtigt nicht hinreichend, dass zur Herstellung des Materials, welches Herr Edathy besessen haben soll, Kinder missbraucht worden sind.“[3]

    Das wirft die Fragen auf: Hat die Staatsanwaltschaft (oder das BKA oder sonstwer) dem DKSB Einblick in die Ermittlungs- oder Prozessakten gegeben, und wurde der DKSB damit in den Besitz von kinderpornographischem Material gebracht?
    Wenn ja: Wer ermittelt gegen den DKSB und gegen dessen Quelle?
    Wenn nein: Woher nimmt der DKSB die Weisheit für seine weitreichenden Aussagen?

    Der selbe Christian Zainhofer hat im Sommer 2014 für den DKSB ein Statement zu den damaligen Gesetzentwürfen („Lex Edathy“) abgegeben, worin er sich gegen eine Bestrafung von Verwendung von oder Handel mit Urlaubsbildern ausspricht, offenbar auch für den Fall, dass darauf unbekleidete oder teilweise unbekleidete Kinder zu sehen seien („harmlos wirkende Bilder“):

    „Es ist jedoch festzustellen, dass insbesondere durch soziale Medien derartige private Urlaubsbilder immer noch Eingang ins Internet finden. Damit besteht weiterhin die Gefahr, dass derartige Bilder einem anonymen Nutzerkreis zur Verfügung gestellt werden und diese Bilder sodann Eingang in Tauschbörsen und dergleichen finden. […]
    Derartiger Missbrauch von Bildern kann nur dadurch unterbunden werden, dass solche Bilder überhaupt nicht im Netz auftauchen. Hierzu ist jedoch die Sanktionierung der Verwendung oder des Handels solcher Bilder nicht das geeignete Mittel.
    Aus Sicht des DKSB ist es dringend erforderlich, bei allen Nutzern des Internets und sonstiger digitaler Medien, ein Bewusstsein dafür zu schaffen, dass augenscheinlich harmlos wirkende Bilder, die ins Internet gestellt werden, von unbekannten Nutzern zweckentfremdet und missbraucht werden können. Weiterhin ist es erforderlich, ein Bewusstsein dafür zu schaffen, dass gerade für Kinder die Entdeckung, dass ihre Bilder von Unbekannten etwa zur sexuellen Stimulation gebraucht werden können, äußerst traumatisierend sein kann.“[4]

    Offenbar wendet sich der DKSB entschieden gegen den Missbrauch harmlos wirkender Bilder. Vielleicht wäre Umbenennung in Bilderschutzbund eine Option?

  6. Pingback: Umleitung: Von Anarchie bis ZDF und zwischendrin recht unsortiert … | zoom

  7. aus den „minen“ nur schnell ein kleiner podcast

    [audio src="http://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2015/03/05/dlf_20150305_2012_3b4a3ea1.mp3" /]

  8. Danke! Ich hatte auch schon überlegt, was denn nun der Unterschied zwischen den Affären Edathy und Wulff ist. Das ist natürlich eine fiese Frage, weil man da einerseits ein abartiges Sexmonster hat, und andererseits nur einen Ex-Bundestagsabgeordneten. … (Schon gut, war nur ein billiger Gag über die platten Bilder, die wir nun eigentlich von den Leuten haben.)
    Gemeinsam haben sie ja offenbar die fragwürdige Rolle der Staatsanwaltschaft, die mit ihrer „Öffentlichkeitsarbeit“ beide politischen Karrieren beendet hat. Die Unterschiede zwischen beiden Affären scheinen mir aber enorm zu sein:
    Im Fall Wulff war die Verfahrensaufnahme durch die Staatsanwaltschaft der Anlass (und, wenn ich mich recht entsinne, Teil der Begründung) für den Rücktritt. Im Fall eines Bundestagsabgeordneten kann man aber nicht sagen, dass die Öffentlichkeit sofortigen Rücktritt erwarten darf, sobald Aufhebung der Immunität beantragt ist. Da ist es im Fall Edathy vielmehr so, dass die Staatsanwaltschaft, statt zu ermitteln, das Gerücht verbreitet hat, es handle sich bei Edathy um einen Kinderschänder.
    Der Podcast macht den Fehler, Wulffs Freispruch so zu interpretieren, es habe sich vor Gericht herausgestellt, dass Wulff durch ungerechtfertigte Skandalisierung aus dem Amt getrieben worden sei. Das ist aber Unfug. Für die Vorwürfe, die von einem Bundespräsidenten den Rücktritt erfordern, war die Groenewold-Story, um die es in dem Prozess ging, nur ein Mosaiksteinchen. Denn die meiste Vettern- und Amigowirtschaft, die (nicht nur von Wulff) betrieben wird, ist ja gar nicht illegal. Dass er wegen der Hauskredit-Affäre nicht zurücktreten wollte, sondern am Stuhl klebte, bis ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, heißt ja nicht, dass allein schon dieser Skandal nicht rücktrittswürdig war. Es ließ sich die in der Öffentlichkeit verbreitete Auffassung, dass Wulff zurücktreten müsse, nur nicht durchsetzen, weil der Bundespräsident ja von der Öffentlichkeit unabhängig ist, so lange er sie ignoriert.
    Bei Wulff ging es also während des Medienhypes um die Frage: Sollte er als Präsident zurücktreten oder nicht? <–Das ist eine politische Frage, für die es keine andere Instanz gibt als die Öffentlichkeit und Wulffs Gewissen (dessen Funktionsfähigkeit aber gerade in Zweifel stand).
    Bei Edathy ging es während des Medienhypes nicht um die politische Frage seines Rücktritts. Insofern Edathy gar nicht das eigentliche Thema war, ging es um die Frage unrechtmäßiger Informationsweitergabe. Aber hinsichtlich der Person Edathy stand der Rücktritt ja für alle außer Frage. Deshalb ging es von Anfang an hinsichtlich seiner Person um die Fragen: Was hat er eigentlich gemacht? Und wird er dafür bestraft? Das sind nur deshalb in der Öffentlichkeit "diskussionsfähige" Fragen, weil die Ermittlungsbehörden statt auf das Amtsgeheimnis auf Amts-PR setzten und die Medien sich in Gräuelphantasien über Kinderpornographie allgemein suhlen, die sie dann konkret auf Edathy übertragen haben. Denn ansonsten sind das juristische Fragen. Und offenbar solche, deren letztendliche Klärung sich nach Auffassung von Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung nicht lohnt, weil die womöglich beweisbaren Vorwürfe zu mickrig sind.

    Und da sind wir dann auch schon beim zweiten Hauptunterschied: Wulff hat nun vielleicht die Freunde nicht mehr, die ihn als Polit-Star geil fanden. Edathy ist meinem Eindruck nach einer ganz anderen Art öffentlicher Reaktion ausgesetzt: https://www.wbs-law.de/internetrecht/lynchjustiz-gegen-edathy-facebook-nutzer-riskieren-strafe-59398/ Und zwar nach ergebnislosem Abschluss des Prozesses, also juristisch unschuldig. Wie möchte denn der Staatsanwalt ruhig schlafen, wenn ein Unschuldiger gelyncht wird, nachdem die Staatsanwaltschaft alles daran gesetzt hat, den Eindruck zu erwecken, der sei gar nicht unschuldig?

    Aus Schavans Dissertation wissen wir ja, dass Luhmanns Gewissenstheorie beinhaltet, derjenige wäre gewissensmäßig schwer belastet, der das Gegenteil von dem tut, wozu er "berufen" (oder beruflich verpflichtet) wäre. Staatsanwälte, die Unrecht durchsetzen, und Journalisten, die Desinformation verbreiten, sind doch hervorragende Beispiele dafür. Auch Politiker, die korrupt sind, und Wissenschaftler, die plagiieren, kann man da aufzählen.
    Das ist doch etwas ganz anderes als Vorwürfe an Politiker, dass sie ein Jetset-Leben mit der Schickeria vom Steinhuder Meer lieben, oder dass sie Medien kaufen, in denen nackte Kinder zu sehen sind. Das mögen ja beides unangenehme Tatsachen sein. Aber besonders schwerwiegend für das Gewissen oder die Aufgaben als Politiker ist das nicht.

  9. raus aus den minen (4 wochen tv programm sind ein 12 stunden job …)

    [..] Das ist aber Unfug.

    ahem, ich weiss nicht, ob ich dir wirklich erklären muss, daß in diesem pod ja keine ex cathedra wahrheiten einer einzigen person aufgelistet werden. eher verschiedene positionen von verschiedenen leuten. damit muss man, naj, kann man, leben …

    darüber, dß edathy ein vollidiot mit seltsamen neigungen ist, brauchen wir uns nicht lang und breit zu streiten oder gar darüber, daß er seine ämter zurecht schnell zurückgegeben hat, auch nicht. so wenig, wie darüber, daß er zwar eine persönliche schwäche (die unfähigkeit, „erwachsen“ zu werden und mit gleichaltrigen frauen/männern umzugehen …) zu haben scheint, er aber als unschuldig zu gelten hat.

    jenseits aller juristischen erwägungen ist für mich aber die frage, was uns das, was sich als rattenschwanz öffentlicher erregung hinter dieser ganzen unappetitlichen affäre entfaltet, zu sagen hat. wir beobachten diese unkultur öffentlicher rechthaberei ja schon länger, im gegensatz zu dir halte ich sie ja für gesteuert und befeuert, aber ich will mich hier nicht mit dir in einen streit verwickeln lassen, wer hier und warum manipuliert. du denkst ja, ich sei in diesem punkt a bißerl paranoid 😉

    aber, das wirst du wahrsheinlich auch bemerkt haben, der topf kocht langsam über und die politische oder intelektuelle sphäre haben dem nichts entgegenzusetzen. ich bin wirklich froh, alt zu sein und spekuliere drauf, daß ich das bittere ende dieser entwicklung qua verfallsdatum verpasse …

    ach ja, ich weiss nicht, ob du mittlerweile „the circle“ von dave eggers konsumiert hast – was du dringend solltest, da werden ein paar dinge zuende gedacht, die dem besseren verständnis dessen, was nicht erst kommt sondern schon längst _ist_, dienen.

    sorry, ich wäre gerne auf mehr eingegangen, abe … naja, die nächste mine lauert schon um die ecke 😉

  10. Auch wenn in dem Podcast Äußerungen verschiedener Personen vorkommen, gibt es ja eine Message. Die muss nichtmal explizit sein, verständlich ist sie trotzdem. Und da braucht man dann auch keine Manipulation im engeren Sinne, wenn die übliche Message eine „herrschende Meinung“ befördert.

  11. Gerald Fix

    Ganz interessant dazu auch Thomas Fischer.

  12. Oh ja! Hatte ich heute vor einem Jahr schon hier empfohlen. 🙂

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