Errötete selbst Justizminister Heiko Maas nicht, wenn seine Gattin ihm Handyfotos nach Berlin mailte, damit er es im Sommer nicht völlig verpasste, wie seine Söhne Jannes und Jasper im heimischen Garten in Saarlouis fröhlich im Schwimmbecken planschten? Was, wenn die Jungs dabei nichts anhatten? Übergibt der Minister sein Handy dann umgehend dem Staatsanwalt, damit dieser prüft, ob die Körperhaltungen umherspringender Kinder „unnatürlich“ sind oder auf entsprechend veranlagte Betrachter eine aufreizende Wirkung haben könnten? Vor der Klärung der aktuellen Relevanz solcher Fragen steht ein Blick zurück in die Mediengeschichte der neugegründeten Bundesrepublik Deutschland:
Sexualmoral zurück nach vorn?
In der Nachkriegszeit gab es in der BRD das Problem, dass die katholische Kirche „Ansichten unterdrücken will, die ehrliche, saubere und zeitgemäß moralische Ansichten, nur eben keine katholischen sind“, wie der Chefredakteur der Frauenzeitschrift „Constanze“ formulierte.[1] Denn besonders gegen „Constanze“ richtete sich die Klage des Oberkreisdirektors des katholischen Vechta 1949:
„Es wurde festgestellt, daß in unserem Kreis eine größere Anzahl illustrierter Zeitschriften, die das religiöse und sittliche Empfinden der Bevölkerung in seinem überwiegenden Teil verletzen, feilgeboten werden und in die Hand der Jugendlichen geraten.“[1]
Der Spiegel urteilte daraufhin über den Schmutz-und-Schund-Faktor von „Constanze“:
„In Hans Huffzkys vierzehntäglichen 380000 Heften steht aber wirklich nichts, was als Schmutz und Schund nach § 184 StGB strafwürdig wäre.“[1]
Der Katholischen Kirche ging es dabei „Nicht allein um Darstellungen von Mädchen in anstößigen Badeanzügen“,[1] aber doch wohl auch. Vor allem ging es der katholischen Kirche aber um die Ehe, die für die „Constanze“-Redaktion nichts von ihrer Verbindlichkeit im katholischen Verständnis hatte.[1]
Der Spiegel teilte offenbar in etwa die Position der von katholischer Seite kritisierten Frauenzeitschrift. Werte, die dabei als Elemente des unkatholischen Zeitgeists positiv betont wurden, waren: Modernität, Gesundheit, Sauberkeit, Lebendigkeit, Volksempfinden statt traditioneller Moral, Kind als weiblicher Lebensinhalt. Es ist nicht schwer, darin nationalsozialistische Grundüberzeugungen wiederzuerkennen, zumal wenn Wertbegriffe auf den „Volkskörper“ bezogen wurden.
Dass etwa Modernität, Gesundheit und Lebendigkeit heute auch weithin als positive Werte empfunden werden, spricht keineswegs dagegen, dass sie integraler Bestandteil der nationalsozialistischen Volkskörper-Ideologie waren, und dass ihre Prominenz in dieser und anderen Debatten der Nachkriegszeit direkte Folge der nationalsozialistischen „Weltanschauung“ war. Die war 1945 natürlich nicht plötzlich verschwunden, sondern nur, insofern sie Verboten unterfiel, unsichtbar gemacht.
Strandfotos gestern und heute
Der Kulturkampf zwischen nationalsozialistisch inspirierter Modernität und katholischem Reaktionismus setzte sich in der Causa „Constanze“ fort. Wenn der Konflikt wieder einmal ausbrach, wieder an einem Beispiel mit „Darstellungen von Mädchen in anstößigen Badeanzügen“, lässt sich daran auch einiges über heutige Wertvorstellungen lernen:
Der Text unter den Abbildungen diskutiert 1950 die Beschwerde, die gegen die Bilder einging. Die demnach im Bild verkörperten Werte sind Lebendigkeit (zum Quadrat!), Freude, Frische, Natürlichkeit. Wer kann da schon etwas dagegen haben? Heute, so kann man annehmen, hätten katholische Sittenwächter weitaus bessere Chancen, derartiges als „Schmutz und Schund“ verbieten zu lassen. Denn das Kind hat nichts an.
Seit dem 27. Januar 2015 ist verboten und als Kinderpornographie mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bedroht, eine „Schrift“ (d.h. ein Medium) zu verbreiten oder der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, die zum Gegenstand hat:
„b) die Wiedergabe eines ganz oder teilweise unbekleideten Kindes in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung oder
c) die sexuell aufreizende Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder des unbekleideten Gesäßes eines Kindes“ (§ 184b StGB)
Diese „Lex Edathy“ fand die Große Koalition unter Federführung von Justizminister Maas eine angemessene Reaktion auf die Edathy-Affäre 2014 – und wohl auch auf die bündnisgrüne Pädophilie-Affäre im Wahlkampf 2013 (Erbloggtes berichtete). Wer kann mit Gewissheit sagen, das obige Foto fiele – unzensiert – nicht unter diese Bestimmungen?
Nicht unähnlich den „Constanze“-Bildern konnten hier auch bereits früher Kinderfotos aus einer Frauenzeitschrift der DDR vorgeführt werden, die heute wohl als riskant anzusehen wären:

aus: Die Frau von heute. Organ des demokratischen Frauenbundes Deutschland, 1950 (nackte Kinder entfernt, 2015)
Scheinbegründungen
Heiko Maas wurde zur Begründung der Gesetzesänderung so zitiert:
„Mit dem Körper von Kindern und Jugendlichen darf niemand Geld verdienen. Wir werden allerdings nichts kriminalisieren, was zum Alltag vieler Eltern gehört, wie zum Beispiel das Fotografieren ihrer Kinder am Strand.“[2]
Die oben (zensiert) gezeigten Bilder erfüllen Maas‘ erstes Kriterium: Jemand verdiente Geld mit Fotos von nackten Kindern. Sie erfüllen aber prinzipiell, allem Anschein nach, auch das zweite Kriterium, dass es sich um einigermaßen alltägliche Kinderfotos handelt, zum Beispiel am Strand. Wenn das zutrifft, ist es dem Justizminister misslungen, zwischen den beiden konfligierenden Werten hindurchzusteuern. Die angebliche „Entschärfung“ des Gesetzentwurfs im Hinblick auf verbreitete familiäre Alltagsszenarien, in denen Fotos nackter Kinder gemacht werden, verpufft dann wirkungslos, sie bezieht sich lediglich auf die gleichzeitige Änderung von § 201a StGB, Absatz 3 und 4.
Konkret auf die oben zitierten Änderung von § 184b bezieht sich die offizielle Begründung im Gesetzentwurf, S. 30, und zwar ausschließlich mit der folgenden Passage, die zeigt, dass die Gesetzesänderung a) überflüssig (oder insofern unbegründet) ist, b) angenommene Intentionen bei der Herstellung von Fotos mit bloßen Bildinhalten vermischt und c) die Definition des Verbotenen unkontrollierbar ausdehnt:
„Neu aufgenommen werden soll […] ausdrückliche Regelung, wonach auch die Wiedergabe eines ganz oder teilweise unbekleideten Kindes in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung unter den Begriff der kinder- und jugendpornographischen Schriften fällt. Dies ist bereits nach geltendem Recht ganz überwiegend der Fall. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 43, 366, 368) liegt eine sexuelle Handlung eines Kindes oder eines Jugendlichen im Sinne von § 184b, 184c StGB zum Beispiel vor, wenn ein Kind oder Jugendlicher für ein Nacktfoto seine Beine spreizt, da das Spreizen der Beine, um die unbedeckten Genitalien offen zur Schau zu stellen, eine nicht unerhebliche sexuelle Handlung, durch die der Betrachter sexuell erregt werden soll, beinhaltet. Um auch unwillkürlich eingenommene geschlechtsbetonte Körperhaltungen, etwa durch ein schlafendes Kind, strafrechtlich in § 184b StGB zu erfassen, soll es nicht mehr auf das Einnehmen dieser Körperhaltung als sexuelle Handlung ankommen, sondern lediglich auf die Körperhaltung selbst.“
Auf Facebook sind solche Fotos vielleicht nicht zu sehen. Aber dass Elternteile arglos Schnappschüsse ihres planschenden Nachwuchses anfertigen und dem Partner, den Großeltern oder sonstwem über die verschiedensten Internetdienste zuschicken, ohne vorher die Bildinhalte auf die Natürlichkeit von Körperhaltungen oder die mögliche Wirkung auf speziell veranlagte Betrachter zu evaluieren, kann doch nicht als ungewöhnlich angesehen werden. Oder doch?
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Ich bekam mal per E-Mail ein paar Bildchen minderjähriger unbekleideter Mädchen zugesendet, hübsche Lolita-Bilder. Klar bekam ich einen Schreck: Wie kommt KIPO zu mir? Und jetzt ist es auf meinem PC, ging durch die Datenleitungen nachvollziehbar an mich…
Die genauere Betrachtung der Mail inkl. Header ergab: die Mail war fälschlicherweise bei mir gelandet, da die Adresse (vor dem @) einen Tippfehler enthielt. Eigentlich war sie für den Nachbarssohn (14) gedacht, dessen Webseite ich hostete.
Da wurde mir auf einmal klar: Teenys schicken sich Nacktbilder und pfeiffen auf die Rechtslage! Und sie haben natürlich keinen Bock auf „erwachsene Frauen“, sondern tauschen Bilder von altersmäßig passenden Personen.
Ist zwar ein wenig OT, aber ich finde es wichtig, darauf hinzuweisen, dass das, was heute als „Kipo“ gilt, keineswegs nur die Interessen schmuddliger alter Päderasten bedient!