Ursula von der Leyen, VroniPlag und das Plagiat III

Ergänztes für die vorigen Artikel über realitätsferne Plagiatsdiskurse und ignorierte Verfahrensvorschriften stellen ein paar verstreute Notizen dar, die bisher keine angemessene Würdigung fanden oder sich erst neuerdings ergeben haben. In ihrem Zentrum steht das Täuschungshandeln, auf dessen Existenz oder Nichtexistenz im Fall von der Leyen sich die öffentliche Debatte eigentlich fokussieren sollte.

1. Der in Teil I geschilderte Schavandiskurs lockt zuverlässig alle Schavanisten an die Oberfläche: Martin Spiewak fühlt sich etwa motiviert, den Fall von der Leyen so zu kommentieren:

„Auch Annette Schavan hatte in ihrer Arbeit wissenschaftliche Standards verletzt, wenn auch weit seltener als Guttenberg. Meist gab sie – wie auch von der Leyen mehrfach – Autoren als Quelle an, deren Schriften sie selbst gar nicht gelesen hatte. Ob bei Schavan überhaupt eine Täuschungsabsicht vorlag, darf bis heute bezweifelt werden. Trotzdem verhängte die Universität Düsseldorf gegen die damalige Bildungsministerin die Höchststrafe: Titelentzug.“[1]

Auch das Schavanisten-Argument, das „Herzstück der Arbeit“ sei ja sauber, kramt Spiewak zugunsten von der Leyens hervor, nicht bemerkend, dass es der „keine Täuschungsabsicht“-Apologie widerspricht.

2. Auf dieser Widersprüchlichkeit kann man gar nicht genug herumreiten. Es gibt allerlei Verniedlichungsstrategien, die zur Abwehr von Plagiatsvorwürfen eingesetzt werden. Zu den prominentesten zählen a) das Herzstück-Argument, b) das Zitierkulturen-Argument (es sei damals und in dem Fach nunmal alles sehr lax gewesen), und c) das Betreuungsmängel-Argument (mit dem den Professoren die Verantwortung dafür zugeschoben wird, dass die Doktoranden nicht korrekt arbeiten konnten oder wollten). Im Hinblick auf die Täuschungsabsicht, deren Indiziennachweis doktorentziehende Fakultäten regelmäßig antreten, sind die genannten Entlastungsstrategien aber irrelevant oder sogar kontraproduktiv: a) Wenn das angebliche „Herzstück“ einer Arbeit beanstandungsfrei ist, beweist das, dass die Doktorandin wissenschaftlich arbeiten konnte. b) Wenn ein Teil einer Arbeit wissenschaftlich korrekte Belegtechnik anwendet, andere Teile aber nicht, beweist das, dass in der Zitierkultur nicht allgemeine Schlampigkeit geherrscht haben kann. c) Wenn die Doktoranden nicht korrekt arbeiten konnten, dann können sie auch nicht an einigen Stellen korrekt gearbeitet haben.

Die Täuschungsabsicht aber ist der entscheidende Baustein zum Titelentzug, und für deren Nachweis sind die genannten Argumentationsmuster, dass ja nur an manchen (wenigen, unwesentlichen) Stellen gegen die Pflicht zur Quellenangabe verstoßen wurde, geradezu entlarvend. Insbesondere könnte man ja meinen, der Theorieteil einer medizinischen Dissertation sei deshalb betrügerisch unsauber belegt, weil der Prüfling davon ausgehen kann, dass sich der Professor voraussichtlich nicht auf dessen genaue Lektüre konzentrieren wird.

Anders bei allgemeiner Unfähigkeit: Gibt man eine Doktorarbeit ab, in der keine Anführungszeichen und keine nachvollziehbaren Belege vorkommen, dann liegt offensichtlich keine Täuschungsabsicht vor. In dem Fall ist tatsächlich den Prüfern die Hauptlast aufzuladen, warum sie denn der Ansicht waren, es handle sich um eine promotionswürdige Leistung, wo der Prüfling doch gar nicht zu vertuschen suchte, dass er nicht ordentlich gearbeitet hatte. So war es im Fall Althusmann, dem die Universität Potsdam 2011 den Doktor belassen hatte, weil sie die „Gutgläubigkeit von Herrn Althusmann im Hinblick auf die von ihm angewandte Methodik“[2] annehmen konnte. Stefan Weber hatte Althusmanns Arbeitsweise damals so beschrieben:

„Althusmann ist nach einer Methode vorgegangen, vor deren Grassieren ich bereits 2006 […] gewarnt habe: ‚Der Eigentext des Autors wurde früher mit einem ‚vgl.‘ abgeschlossen, wenn auf die soeben skizzierten Ideen in der existierenden Literatur oder auf weiterführende Literaturtitel verwiesen wurde. Heute heißt ‚vgl. XY‘ am Ende eines Satzes, Absatzes oder Abschnitts: Von der Quelle XY habe ich ab- oder ein wenig umgeschrieben. Die endlose Abfolge von ‚Vgl.’s dieser Art ist fast so schlimm wie die Aneinanderreihung von Plagiatstellen.’“[3]

3. Ein weiteres Danaergeschenk der Plagiatorenapologetik ist der Verweis auf die wissenschaftlichen Verdienste, die doch trotz der „Zitierfehler“ bestehen blieben. Im Fall von der Leyen:

„Allerdings wird der Ertrag der Arbeit von dem Gynäkologen Frank Louwen vom Uniklinikum Frankfurt verteidigt. ‚Die Arbeit war damals inhaltlich neu und relevant. Das Ergebnis der Doktorarbeit ist sogar in die Leitlinien aufgenommen worden’“.[4]

Im Gegensatz dazu argumentierte Klaus Graf zur Verteidigung von der Leyens, „eine so spezielle Dissertation, die keine nachweisbare Rezeption erfahren hat, [könne kaum] Schaden anrichten“. „Gründliche medizinische Forschung wird Angaben aus Dissertationen nicht ungeprüft abschreiben.“[5] Die gegensätzlichen Argumentationen dienen beide der Entlastung von Plagiatoren. Sie hängen mit den wesentlichen Fragen einer Plagiatsprüfung aber allenfalls lose zusammen:

In einer Dissertation soll ein Fortschritt der Wissenschaft erzielt werden, das stimmt. Das dient aber dazu, dass der Doktorand oder die Doktorandin nachweisen kann, zum wissenschaftlichen Arbeiten in der Lage zu sein. Das wird im Promotionsverfahren geprüft und bewertet. Anschließend ist der Beitrag zum wissenschaftlichen Fortschritt weitgehend irrelevant. In einem Entziehungsverfahren geht es vielmehr darum, ob der Prüfling beim Prüfungsvorgang getäuscht hat und der begünstigende Verwaltungsakt (Doktorverleihung) auf falschen Annahmen beruhte. Die Rezeption einer Dissertation in der Wissenschaft spielt dabei höchstens indirekt eine Rolle. Auch eine bahnbrechende Entdeckung schließt doch Betrug keineswegs aus.

4. Ernst-Ludwig Winnacker, einer der prominentesten Schavanisten des deutschen Wissenschaftsmanagements, hängt irgendwie noch im Jahr 2012 fest, wenn er VroniPlag beurteilt:

„‚Ihr Vorgehen ist sehr unakademisch‘, sagt der frühere Chef der Deutschen Forschungsgemeinschaft, der Biochemiker Ernst-Ludwig Winnacker. ‚Ich vermute, dass der Angriff auf von der Leyens Dissertation ein Politikum ist, wie es auch bei Schavan der Fall war‘, sagt Winnacker.“[4]

Aber immerhin qualifiziert Winnacker seine Ausführungen korrekt als grundlose Vermutung und gesteht offen ein, dass er keine Ahnung habe:

„Er betont, dass er die Arbeit von der Leyens nicht gelesen habe. Die bislang veröffentlichten Plagiatsvorwürfe überzeugten ihn aber nicht. Wichtig sei, dass der experimentelle Teil ihrer Arbeit richtig sei, so Winnacker. Er verwies auch darauf, dass es insbesondere in den Naturwissenschaften üblich sei, Textpassagen zu übernehmen, wenn der Sachverhalt auf anderem Wege nicht besser oder exakter ausgedrückt werden könne.“[4]

Bloß Textpassagen zu übernehmen, das ist wohl auch Naturwissenschaftlern nicht anzukreiden. Dafür gibt es ja Zitate. Daher besagen die Plagiatsvorwürfe auch im Fall von der Leyen, dass sie verschleiert habe, welche Textpassagen übernommen sind und woher.

5. Gute Begründungen, warum bei von der Leyen kein doktorentziehungswürdiges Plagiat vorliege oder eben nicht, sind also bisher Mangelware – vor allem, weil persönliche Vermutungen über eine Täuschungsabsicht kaum begründet werden. Klaus Graf liefert unter seiner Zwischenüberschrift „Hat die Autorin im wesentlichen sauber gearbeitet?“ weiter das stärkste Verteidigungsplädoyer in dieser Hinsicht.[5] Eindeutige Plagiate seien selten, schreibt er.

„Häufiger finden sich sogenannte ‚Bauernopfer‘, bei denen es an Anführungszeichen fehlt oder Übernahmen nicht an der jeweiligen Stelle vermerkt wurden.“[5]

Screenshot von Klaus Graf als Beispiel für ein Bauernopfer aus VroniPlag

„In diesem Fall ist die Quelle zwar genannt, aber die wörtliche Abhängigkeit nicht gekennzeichnet worden.
Je begrenzter das Vokabular einer Fachsprache für die Beschreibung von Sachverhalten ist, um so schwieriger ist es, wörtliche Übernahmen zu vermeiden.“[5]

Graf reduziert das Problem auf die Wörtlichkeit der Übernahme. Das reicht aber nicht. Von der Leyen hat wahrscheinlich die „zitierten“ Arbeiten von Forest, Salzer und Gussetti gar nicht rezipiert, gibt diese Rezeption aber vor. Lässt sich dieser Verdacht erhärten, handelt es sich um eine Täuschung der Prüfer, die sich von der Ebene des „Diebstahls geistigen Eigentums“ in Form von Formulierungen deutlich unterscheidet. Um „geistiges Eigentum“, Urheberrechte oder ähnliches, darauf muss man wohl immer wieder hinweisen, geht es aber bei plagiierten Doktorarbeiten höchstens am Rande.

6. Entsprechend begrüßenswert ist es, dass Grafs Einschätzung – die bisher beste Verteidigung von der Leyens – nicht unwidersprochen bleibt. Gestern Vormittag hat jemand namens „Bleckmann“, vermutlich nicht abgeleitet vom ARD-Moderator „Beckmann“, sondern vom ehemaligen Düsseldorfer Dekan Bruno Bleckmann, die verharmlosende Bauernopfer-Theorie Grafs in einem Kommentar so kritisiert:

„Die Idee, dass ‚Bauernopfer-Plagiate‘ nur Plagiate zweiten Ranges darstellen, ist weitverbreitet, trifft aber kaum zu. Zunächst kommen solche Bauernopfer fast nie in Reinkultur vor, sondern sind in der Regel mit Verschleierungen kombiniert. In der Kombination der beiden Techniken wird so der Eindruck selbständiger Leistungen und wissenschaftlichen Gebarens erweckt, obwohl die eigene Leistung hier mit viel Sägemehl gestreckt wird, aus welchen Motiven auch immer (hoher zeitlicher Druck, intellektuelles Ungenügen oder beides in Kombination). Weiter sind Bauernopfer deutliches Indiz dafür, dass der Plagiateur sich seines Täuschungshandelns bewußt ist, es aber gegenüber sich und anderen dadurch zu verharmlosen und zu rechtfertigen sucht, er habe ja irgendwie schon zitiert.“

Dass „Bleckmann“ das „Täuschungshandeln“ ins Zentrum der Argumentation rückt ist, wie oben deutlich geworden sein dürfte, sehr zielführend. Und wenn die öffentliche Diskussion im Fall von der Leyen sich auf dieses Thema fokussieren würde, ohne dabei in geistigen Untiefen zu dümpeln, könnte bald klar sein, ob das wohlinformierte Publikum Täuschung – ob absichtlich oder billigend in Kauf genommen – überwiegend gegeben sieht oder nicht. Und an diesem Maßstab ließe sich dann auch das Verhalten der Medizinischen Hochschule Hannover messen.

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39 Antworten zu “Ursula von der Leyen, VroniPlag und das Plagiat III

  1. „Graf reduziert das Problem auf die Wörtlichkeit der Übernahme. Das reicht aber nicht. Von der Leyen hat wahrscheinlich die “zitierten” Arbeiten von Forest, Salzer und Gussetti gar nicht rezipiert, gibt diese Rezeption aber vor. Lässt sich dieser Verdacht erhärten, handelt es sich um eine Täuschung der Prüfer, die sich von der Ebene des “Diebstahls geistigen Eigentums” in Form von Formulierungen deutlich unterscheidet. Um “geistiges Eigentum”, Urheberrechte oder ähnliches, darauf muss man wohl immer wieder hinweisen, geht es aber bei plagiierten Doktorarbeiten höchstens am Rande.“

    Bei besagtem Fragment und ähnlich gelagerten geht es nur um die wörtliche/inhaltliche Übernahme. Literaturrezeption gilt in experimentellen Naturwissenschaften im Gegensatz zu rein textbasierten Fächern als reines Hilfsmittel und nicht als täuschungsrelevante Leistung an sich. Selbstverständlich sollte jede Quelle überprüft sein, um Fehler zu vermeiden. Für ungeprüfte Übernahmen von Referenzen gibt es bei umfassendem Vorkommen eine Abwertung der Note wegen schlampigem Arbeiten, eine Täuschungshandlung ist dies nicht. Im Falle von dadurch entstehenden Fehlern, können diese leicht durch ein Erratum korrigiert werden. Keinem Naturwissenschaftler wird wegen blindem Zitieren sein Abschluss aberkannt.

  2. Ich fänd’s angemessener, wenn Sie sich nicht „MINT“ nennen würden, während Sie den damit bezeichneten Fächern die Grundlagen von Wissenschaftlichkeit absprechen.

  3. Hmm, es wäre mir neu, dass Sie definieren, welchen Stellenwert bestimmte Leistungen/Tätigkeiten in einem Fachgebiet gebiet haben. Es wurde auch nicht bezweifelt, das zur Fehlervermeidung Quellen überprüft werden sollen, was jedoch eine Täuschung darstellt sieht man in einer Naturwissenschaft etwas anders als z. B. in einer Geisteswissenschaft.

    Apropos, das Thema der angeblichen Täuschung über eine „Rezeptionsleistung“ hat auch schon im Fall Lammert nicht funktioniert.

    Ich fände es übrigens angemessen, wenn Sie sich zunächst informieren würden, was in einer experimentellen Naturwissenschaft als relevante Leistung angesehen wird, bevor Sie hier losschreiben. Nun ja, so muss wohl jeder mit der Meinung des anderen leben…

  4. Ich muss nur mit meiner Meinung leben, zum Glück.

  5. Nun, da Sie keinerlei Argumente haben, müssen wohl solche amüsanten Kommentare von Ihnen ausreichen.

  6. Danke für den amüsanten Kommentar!

  7. Gerngeschehen, man hilft doch immer gerne.

  8. Von hilfreich zu sprechen wäre wohl unangemessen.

  9. Es tut mir sehr leid, dass sich Ihnen die offensichtlichen Unterschiede zwischen Laborwissenschaften und Textwissenschaften nicht erschließen, aber ein Versuch zu helfen war es wert.

  10. Bei Versuchen sind Laborleute ja ganz groß. Nur mit Texten können sie nicht so gut. Einigen wir uns doch darauf, dass Laborpraktiker ehrenwerte Leute sind, aber mit textförmigem Wissen keinen näheren Umgang pflegen.

  11. Das hat niemand behauptet, selbstverständlich liest man Paper. Der Vorgang des Recherchierens und Nachprüfens an sich hat nicht den Stellenwert, den er in in reinen Textwissenschaften hat. Ein Naturwissenschaftler, der jahrelang jeden Tag im Labor gearbeitet hat, wird seinen Abschluss nicht verlieren, weil er einige Referenzen nicht überprüft hat und damit angeblich über seine Leistung „getäuscht“ haben soll. Die erbrachte Leistung ist jedoch in Form von Messaufbauten, hergestellten Proben, Messergebnissen und Auswertungen offensichtlich. Auf die Benotung kann sich so etwas natürlich auswirken.

  12. Wir sind offenbar noch an dem Punkt, wo die Leistung bewertet wird und Einfluss auf die Note hat. Das ist das Promotionsverfahren.
    Bei Verfahren zur Doktorentziehung spielt die Größe der Leistung und ihre faire Benotung aber kaum noch eine Rolle. Da geht es wegen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (der Einfachheit halber das Bundesgesetz, §48 (2): http://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__48.html ) um Täuschung, unrichtige Angaben u.ä.
    Sie sagen ja nichtmal, dass keine Täuschung vorliegt. Und ich sage nicht, dass MINT-Kommissionen so entscheiden müssten, wie ich meine. Nur ist die Bezeichnung „wissenschaftlich“ an normative Voraussetzungen gebunden, und Täuschung widerspricht diesen Voraussetzungen. Deshalb tut es mir leid, wenn Sie sagen, in MINT könne man ruhig unwahrhaftig vorgehen.

  13. Nun im Allgemeinen beinhaltet Täuschung in einer Naturwissenschaft den Diebstahl geistigen Eigentums eines anderen, die Manipulation, Aneignung, bzw. die Erfindung von Messdaten. Ich wüsste auch keinen Plagiatsfall aus einem anderen Fachbereich, wo blindes Zitieren alleine ausreichend für einen Titelentzug war, es geht in der Regel um übernommenen Text. Was die Punkte im verlinkten Gesetz angeht, so kann man jeden Punkt verschieden auslegen. Ob blindes Zitieren schlampig, schlechte Wissenschaft, oder eine Täuschung ist, hängt von der Betrachtungsweise ab.

  14. „Blindes Zitieren“. Beredtes Schweigen.

  15. Oh oh…
    „a citation of a work that the author has not actually read may mislead the reader into overestimating the author’s capabilities, e.g. to understand work in a certain area or to read a certain language“
    Ohne mir Kompetenz, eine bestimmte Sprache zu lesen, anmaßen zu wollen, bedeutet „mislead the reader“ wohl sowas wie „den Leser täuschen“. Sonstige Argumente des Textes mögen gut oder schlecht, einschlägig oder nicht sein.
    Wer bestätigt, er habe jeweils die benutzte Quelle angegeben, täuscht den Leser darüber, dass er für Information xy Quelle a benutzt hat, wenn er xy mit b, c, und/oder d belegt.
    Es ist doch eine ganz einfache Sache: In der Wissenschaft sagt man, was man gemacht hat, und stellt es nicht so dar, als ob man etwas anderes gemacht hat.

  16. Dort steht auch:

    „References serve a number of purposes:

    They provide authority for the statement cited.
    They allow the reader to check the accuracy of the citation.
    They allow the reader to obtain further information about the cited point.
    They point the reader to a potential source of additional references.
    They demonstrate that the author is aware of the source.
    They give credit to the originator of the idea or words.“

    Darum geht es in den Naturwissenschaften. Mit einer Quellenangabe bestätigt man nur, dass die Aussagen nicht von einem selber sind, zeigt andere Ergebnisse auf, oder man gibt Lesehinweise zum Weiterlesen. Um Fehler zu vermeiden, sollte die Quelle geprüft sein. Alles weitere sind Spekulationen des Lesers: Hat der Autor die Quelle gelesen, hat er sie ganz gelesen, hat er sie selber entdeckt, oder durch einen anderen Autor gefunden, usw. Das mag alles in Geisteswissenschaften relevant sein, in einer Naturwissenschaft interessiert in der Regel nicht, wo man etwas gelesen hat, sondern wer es entdeckt hat.

    Ihre Sichtweise bleibt Ihnen belassen, Sie stehen damit bekanntermaßen recht alleine da.

  17. Weiterhin haben Sie selber zitiert: „Similarly, a citation of a work that the author has not actually read may mislead the reader into overestimating the author’s capabilities, e.g. to understand work in a certain area or to read a certain language (…)“, es geht um die Fähigkeiten des Autors, die vom Leser überschätzt werden können, Ihre Aussage können Sie hieraus nicht ableiten, das könnte man als wiss. Fehlverhalten Ihrerseits deuten…

  18. Sie drohen, sich lächerlich zu machen. Mich stört das nicht, aber als Argument können Sie das nicht verwenden.

    Mit einer Quellenangabe sagt man, dass man eine Quelle benutzt hat. Der 4. & 5. Punkt der Aufzählung wird nicht erfüllt, wenn man seine wahre Quelle verschleiert oder verschweigt.
    Erstmal wird der reader misleaded in die Annahme, der Autor habe das referenzierte Werk konsultiert. Ich kann Ihnen aber nicht helfen, wenn Sie noch nie von „zitiert nach“ gehört haben.

  19. Oh, das sagt jemand, der selber stets dabei ist, eine lächerliche Behauptung nach der anderen aufzustellen, na ja…

    Selbstverständlich ist zitiert nach bekannt, damit sollte gekennzeichnet werden, dass man eine Quelle nicht überprüft hat, es also zu Fehlern gekommen sein kann. Fehlt dies, ist es ein formeller Fehler, den man in der „B-Note“ bei der Arbeit berücksichtigt, ein Hinweis, bzw. Beweis für Ihre Täuschungstheorie ist das weiterhin nicht.

    Und es bleibt dabei, Ihre Aussage wird nicht von dem verlinkten Artikel gestützt -> Mindestens eine Fehlinterpretation Ihrerseits, tja…

  20. Vergessene Anführungszeichen und verschwundene Fußnoten (Die waren mal da, echt! Aber dann hat der Hund die Disketten gefressen.) sind ja auch nur formelle Fehler, die man in der B-Note berücksichtigt, und kein Hinweis auf Täuschung. Mich amüsiert das bestens, da muss ich auch keine Angst vor lächerlichen Behauptungen meinerseits haben.

  21. Keine Anführungszeichen, bzw. keine Quellenangabe sind Diebstahl geistigen Eigentums und damit ein Plagiat, dieser Unterschied zur anderen Thematik ist offensichtlich.

    Nun, diese Diskussion entwickelt sich genau in die Richtung, die einige Miglieder eines bekannten Plagiatsportals vor einiger Zeit im dortigen Chat angedeutet haben, diese Miglieder hatten auch interessante Sichtweisen bezüglich Ihrer Kompetenz und über die Bedeutung Ihrer Aussagen… was soll ich sagen, es stimmt alles, sehr amüsant.

  22. Wenn der Autor >75 Jahre tot ist oder sein Werk unter eine freie Lizenz gestellt hat, ist es kein Diebstahl geistigen Eigentums, nur ein formeller Fehler.
    Lustig, dass üble Nachrede doch immer beim Adressaten ankommt, nicht wahr?

  23. Etwas schwer von Begriff ist ja nett… Auch nach 75 Jahren bleibt es eine Übernahme der Gedanken anderer, also ein Plagiat, das Urheberrecht ist dabei nicht relevant.

    Die Wahrheit ist keine üble Nachrede…

  24. Neugieriger

    „Nun, diese Diskussion entwickelt sich genau in die Richtung, die einige Miglieder eines bekannten Plagiatsportals vor einiger Zeit im dortigen Chat angedeutet haben, diese Miglieder hatten auch interessante Sichtweisen bezüglich Ihrer Kompetenz und über die Bedeutung Ihrer Aussagen… was soll ich sagen, es stimmt alles, sehr amüsant.“

    Dieser Absatz ist mehr Geraune als Information. Wo kann ich die Diskussion selber nachlesen? URL?

    Danke im Voraus.

  25. Was soll man darauf noch antworten?

  26. Es war eine Chat-Diskussion, keine Forumsdiskussion.

  27. Vielleicht einmal eine weitere Perspektive zum I in der Minze: sicherlich gibt es nicht nur experimentelle Themenstellungen im Sinne einer klassischen Laborsituation. Genauso gibt es nämlich auch Themenstellungen, in deren Rahmen beispielsweise Konzepte, also schlampig formuliert: Theorie, und zu deren Überprüfung Software entwickelt und erforscht wird. Natürlich spielt es hier eine wesentliche Rolle, dass korrekt in solchen Arbeiten jederzeit „richtig zitiert“ wird … übrigens ein dauerndes Bonmot eines Doktorvaters in den Inschenörwissenschaften. Schlampiges oder gar richtig fehlerhaftes Arbeiten kann hier zu Recht großen Ärger verursachen. Es gibt zumindest etliche Doktormütter und -väter, die hier hinschauen.

  28. Als Inschenör kann man es sich ja auch nicht leisten, Mindeststandards von Wissenschaft überhaupt zu leugnen. 😉 Anderen, die für MINT sprechen wollen, scheint das leichter zu fallen. Die haben wohl keine Sorge, dass ein Fach, das sowas akzeptieren würde, der Wissenschaftlichkeit schlechthin verlustig ginge.

  29. Niemand hat gesagt, das richtiges zitieren nicht wichtig ist, es ging nur darum, ob bei Übernahme eines ungeprüften Zitats schlampiges Arbeiten, oder eine Täuschung vorliegt. Und hierbei unterscheidet sich nun mal die Bewertung zwischen technisch orientierten Fächern und anderen, wobei, um es erneut zu Sagen, auch im Fall Lammert diese Vorkommnisse nicht als Täuschung gewertet wurden.

    Zu recht werden in naturwissenschaftlichen Papern Retractions vorgenommen, um fehlerhafte Verweise zu korrigieren, um den Transport von Fehlern zu vermeiden.

    Eine Täuschung auch in naturwiss. Sinn läge bei erfundenen Referenzen vor, oder bei Fehlzuschreibungen mit Intention dies zu tun.

  30. Sie räumen also ein, dass intentionale Fehlzuschreibungen eine Täuschung konstituieren? Na, dann sind wir uns ja einig. Bravo!

  31. Ja, natürlich, wenn es meine Absicht ist, eine Fehlzuschreibung vorzunehmen ist dies eine Täuschung und eine Fälschung/Manipulation und schwerstes wiss. Fehlverhalten, ebenso beim Erfinden einer Quelle. Wie wollen Sie jedoch im von Ihnen gebrachten Beispiel nachweisen , dass UGV beabsichtigt hat, Fehlzuweisungen vorzunehmen und nicht einfach zu faul/schlampig war, die Quelle nachzuschlagen?

  32. Worüber reden wir hier eigentlich die ganze Zeit? Obigen Artikel gelesen? Verstanden, was da steht? Oder üble Nachreden im Sinn gehabt und deshalb etwas lesen wollen, was da nicht steht? Mit Absicht oder aus Faulheit? Schonmal von bedingtem Vorsatz gehört? Gibt es auch bei MINT.

    Ich wiederhole: „Lässt sich dieser Verdacht erhärten, handelt es sich um eine Täuschung“. Ich weise da gar nichts nach. Das macht dann gegebenenfalls die Kommission. Oder auch nicht. Lesen Sie dazu auch: https://erbloggtes.wordpress.com/2015/10/01/ursula-von-der-leyen-vroniplag-und-das-plagiat-ii/

  33. Wir reden natürlich darüber, dass es Täuschung und Fehlverhalten ist, eine Fehlzuschreibung vorzunehmen, heißt, man weiß, das eine Aussage von einer Quelle nicht gestützt wird, schreibt sie dieser jedoch trotzdem zu.

  34. Wenn wir uns einig sind, dass Täuschung im Umgang mit Literatur auch MINT-Leuten möglich ist, und dass vermutlich sogar Medizinern Mittel und Wege offen stehen, im Umgang mit Literatur (also textlich) zu täuschen, dann müssen wir uns eigentlich (nach Lektüre von Teil II) nur noch darauf einigen, dass die Beweisführung und Entscheidung, ob das bei einer konkreten Dissertation der Fall ist, Aufgabe der ordnungsgemäßen Kommission ist (aber nicht der GWP-Kommission).
    Wie die das dann genau machen, das ist nicht ganz trivial, jedenfalls nicht mit Prozentzahlen oder Wortzählungen. Aber dem zitierten Kommentator „Bleckmann“ würde ich anhand seiner Ausführungen einige Erfahrung mit derartigen Aufgaben attestieren.
    Wenn Sie das gebotene Vorgehen zum Nachweis von Täuschung näher interessiert, lesen Sie doch dies: https://erbloggtes.wordpress.com/2014/04/15/das-schavan-urteil-des-verwaltungsgerichts-dusseldorf-und-die-tauschungsabsicht/ Oder, falls die ausgewählten Zitate aus dem Urteil Sie nicht überzeugen, gleich das dort in Gänze verlinkte Urteil.
    Sie können gewiss auch ein Dutzend weiterer Artikel hier im Blog finden, in denen das Vorgehen zum Nachweis der Täuschungsabsicht Schavans thematisiert wird. Das können Sie dann einfach auf Doktorarbeiten anderer Fächer übertragen. Denn im Urteil des Verwaltungsgerichts ist mir keine Unterscheidung zwischen verschiedenen Fächern erinnerlich. Täuschung ist nämlich überall Täuschung.

  35. Ich bezweifle, dass Schavan den Dr. nur wegen nicht mit „zit. nach“ gekennzeichneten Sekundärzitaten verloren hätte, die Täuschung bestand in der Übernahme von Interpretationen/Ideen und wörtlichen Übernahmen von Texten anderer. Das steht auch im Urteil.

    Im Fall Lammert lautete die Entscheidung der Prüfer dann auch anders.

  36. Wenn das ungeprüfte Übernehmen von Quellenverweisen eine Täuschung ist, wieso wird dann hier z. B. nur Punktabzügen bei „erkennbaren Blindzitaten“ gesprochen, dass müßte ja dann wie beim Plagiat geahndet werden (Seite 3):

    Klicke, um auf seminar_fs_2016_hinweise.pdf zuzugreifen

  37. Sie lesen das Urteil, informieren sich, wie das Verfahren im Fall Lammert aussah, und wer da was genau geprüft hat, und dann kommen Sie wieder, ok?

  38. Oder hier, von Täuschung steht hier auf Seite 11 auch nichts:

    Klicke, um auf schreiben_und_zitieren.pdf zuzugreifen

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