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Meinungsfreiheit und staatliche Anonymitätsaufhebung

Er setzt es in den Kontext staatlicher Kontrollbemühungen über das Internet: Was der Staat sich selbst an Grundrechtseingriffen erlaubt, und wie hanebüchen die Anlässe sind. Leicht können sich ja Menschen justiziabel beleidigt fühlen und Ermittlungen anstoßen. Laut einem nun veröffentlichten Gerichtsbeschluss hatte etwa der Forennutzer „b…“ ins Diskussionsforum einer Zeitung aus Augsburg geschrieben:

„Dieser X… verbietet sogar erwachsenen Männern ihr Feierabendbier ab 20.00Uhr indem er geltendes Recht beugt und Betreiber massiv bedroht!“

„X…“, also der Ordnungsreferent der Stadt Augsburg, Weiterlesen

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