Bildblog 6 vor 9 ausgefallen

Erstaunt es den durchschnittlichen Internetnutzer, wer immer das ist, wenn dem Ausbleiben eines üblicherweise täglichen Blogpostings genug Neuigkeitswert zugemessen wird, um einen Blogeintrag zu rechtfertigen? Wahrscheinlich nur halbwegs, weshalb es im zweiten Teil um eine andere Frage geht.

Heute, am 2. Juni 2011, blieb „6 vor 9“, die tägliche Übersicht über sechs medienjournalistische Beiträge aus dem „ganzen“ deutsch- und englischsprachigen Internet aus. Wochentäglich publiziert Ronnie Grob sonst – immer um 6 Minuten vor 9 Uhr vormittags – seine Kolumne, die viele medienkompetente Internetnutzer täglich über Trends und Debatten auf dem Laufenden hält. Da darf es nicht verwundern, wenn für manche Netzbewohner die Lektüre von „6 vor 9“ so zum normalen Tagesablauf gehört wie für Flimmerkistenbewohner das Einschalten der Tagesschau um Punkt 20 Uhr.

Heute, am 2. Juni 2011, ist gesetzlicher Feiertag. Er sehnte schon den nächsten Arbeitstag herbei, das nächste „6 vor 9“.[1]

Medienkompetente Internetnutzer: alles Verbrecher?

Glücklicherweise steht die Stille auf dem Sendeplatz von „6 vor 9“ nicht in Verbindung mit der Aufsehen erregenden These von Markus Beckedahl in einem WDR-5-Interview:

„Jeder, der das Internet aktiv nutzt und Medienkompetenz zeigt, begeht die ganze Zeit Urheberrechtsverletzungen.“

Denn der Service von „6 vor 9“ fällt genau unter den ersten von fünf Fällen solcher Urheberrechtsverstöße, die Simon Möller für Telemedicus in einem sehr informativen Beitrag unterscheidet:

„1. Kommentierte Links in Blogs […]
2. Das Einbinden von Videos aus Videoportalen […]
3. Passfotos im Internet […]
4. Unklare Lizenzbestimmungen bei ‚freien‘ Inhalten […]
5. Vervielfältigungen in der Cloud“[2]

Wenn das alles so unrechtmäßig ist, wie Möller schreibt, dann stehen medienkompetente Internetnutzer stets mit einem Bein im Knast – zumindest rast die nächste Abmahnwelle unaufhaltsam auf sie zu. Und Marcel Weiss hat dann Recht, dass das „aktuelle Urheberrecht […] nicht nur kompliziert sondern oft auch kontraintuitiv“ ist.[3] Das urheberrechtliche Hauptproblem ist dann nicht „unautorisiertes Filesharing[, das noch] den Löwenanteil der Aufmerksamkeit bekommt“,[3] sondern die Unvereinbarkeit der gegenwärtigen Rechtslage mit der Lebenswelt des Netzes.

Beckedahls Äußerung erntet zwar auch Widerspruch,[4][5] aber auf die Gewissheit, die mit der Idee des Rechts in Verbindung steht, können sich Internetnutzer gegenwärtig nicht berufen.

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