Falscher Link? Problem Leistungsschutzrecht

Erbloggtes hat ein Problem: Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger (LSR) wurde am 1. März 2013 vom Bundestag beschlossen und ist ab dem 1. August 2013 in Kraft. Obwohl immer wieder betont wird, für Blogs ändere sich dadurch nichts, gelten zwei Erwägungen:

  1. Wer kann sich da sicher sein? Nur, wer es auf Abmahnungen oder Prozesse ankommen lassen kann.
  2. Presseverleger, die ein solches Leistungsschutzrecht unterstützen oder ausnutzen wollen, verdienen keine Kooperation.

Daher bemüht sich Erbloggtes nach Kräften, die Unterstützung der entsprechenden Verlage einzustellen. Der Verein D64, der betont, kein Think Tank der SPD zu sein, stellt ein Plugin zur Verfügung, das Links zu LSR-Unterstützermedien automatisch in Links auf diese Anti-LSR-Kampagnenseite umwandelt, um dann zum eigentlichen Link weiterzuleiten. Ein solches Plugin lässt sich auf einem WordPress.com-Blog nicht verwenden, so dass hier eine Low-Tech-Lösung erforderlich ist:

  1. Dies ist die lokale Anti-LSR-Kampagnenseite.
  2. Die gesuchte URL des LSR-Unterstützermediums soll sich als „title“ an dem Link finden, der hierher führte. Das heißt, die URL soll sichtbar werden, wenn man den Mauszeiger kurz über dem mit dem Link versehenen Text stehen lässt.
  3. Wenn jemand die (nicht) verlinkte Quelle dringend in Augenschein nehmen will, kann er dies tun, indem er den Text, hinter dem sich der Link versteckt, markiert und den zugehörigen Quelltext aufruft. Im Browser Firefox geht das durch Rechtsklick auf den markierten Text und Linksklick auf „Auswahl-Quelltext anzeigen“ im erscheinenden Kontextmenü. Die gesuchte URL steht dort zwischen den Anführungszeichen nach der Markierung title= und kann dort markiert und mit der Tastenkombination Strg+C kopiert werden. Anschließend lässt sie sich etwa mit der Tastenkombination Strg+V in die Adresszeile des Browsers einfügen.
  4. Da das total umständlich ist, kann man sich natürlich auch einige Schlüsselwörter aus den inzwischen weit verbreiteten sprechenden URLs merken und bei Google danach suchen. Das treibt die Ironie des Leistungsschutzrechts dann auf die Spitze.

Erbloggtes bittet darum, alle Unannehmlichkeiten hinzunehmen und den LSR-lobbyiierenden Presseverlegern anzurechnen.

Die Zuordnung zu LSR-Unterstützermedien muss in der Regel aus dem Kopf erfolgen. Falls das einmal fälschlich geschehen sollte, steht die Kommentarfunktion bereit.

41 Antworten zu “Falscher Link? Problem Leistungsschutzrecht

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