Lernresistenz in der Bildungsforschung

Erhöht es den Status einer Zeitung, wenn darin Professoren parlieren und sich gegenseitig attackieren, oder macht es sie zur abgehobenen Postille des Elfenbeinturms? Die FAZ ist ja auch nicht mehr, was sie mal war, aber überraschen muss es doch, dass nun ein boulevardeskes Regionalblättchen wie die Rheinische Post zum neuen Forum des professoralen Schlagabtauschs avanciert ist.

Schon lange, wahrscheinlich zu lange, schreibt dort Prof. Dr. Heiner Barz, Leiter der Abteilung für Bildungsforschung und Bildungsmanagement an der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, eine Kolumne namens „Professoren-Leben“. Die interessiert üblicherweise recht wenige Leute. Doch die aktuelle Ausgabe der Barz’schen Weltbetrachtungen hat gleich zwei Kommentatoren auf den Plan gerufen, deren Erwiderungen hier schon der Personen wegen besondere Aufmerksamkeit verdienen. Im ersten Kommentar meldet sich Prof. Dr. Stefan Rohrbacher zu Wort, Geschäftsführer des Instituts für Jüdische Studien an der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Als zweiten Kommentator konnte die Kolumne Prof. Dr. Gerhard Dannemann, Direktor des Großbritannien-Zentrums an der Humboldt-Universität zu Berlin, für sich gewinnen – oder doch wenigstens gegen sich aufbringen. Alles nachzulesen hier:

  • Heiner Barz: Metall auf Metall. In: RP online, 23. Juni 2016 (Archivversion mit den beiden genannten Kommentaren darunter).

Tatsächlich vertreten die drei professoralen Protagonisten jeweils gegensätzliche Standpunkte: Barz hat sich einen Namen gemacht „als aufrechter Schavanist an der Heinrich-Heine-Universität“.[1] Auch diesmal spart er nicht mit offenen und versteckten Seitenhieben gegen die eigene Fakultät. Rohrbacher hingegen war als damaliger Prodekan der Fakultät „der berüchtigte Vorsitzende des Promotionsausschusses“,[2] auf dessen Untersuchung Schavans Doktorentziehung basiert. Schon früher hat er die Ansicht vertreten, die zuständigen Fakultäten müssten alle Plagiatsverdachtsfälle gleich und gemäß Verwaltungsverfahrensrecht behandeln, das sei ihre Verantwortung, vor der sie nicht die Augen verschließen dürften.[3] Im Gegensatz dazu repräsentiert Dannemann den „wilden“ Antiplagiatsaktivismus von VroniPlag, der einerseits jene Plagiatsverdachtsfälle veröffentlicht, mit denen die Fakultäten dann arbeiten müssten, andererseits aber auch schonmal entscheidet, die Untersuchung bestimmter Arbeiten nicht zu unterstützen und die gefundenen Plagiatsfragmente nicht zu veröffentlichen,[4] gern mit der stets anwendbaren Begründung, dass es ja weniger eindeutig sei als bei Guttenberg.

Barz demonstriert dabei anschaulich, wo er steht: Wer Plagiate ankreidet, betreibe „Plagiatshysterie“, was auf „real existierende Entscheidungswillkür“ der Universitäten baue. Plagiate unterlägen doch der Kunstfreiheit, meint Barz, und kritisiert daher „humorlose Düsseldorfer als Gralshüter des Urheberrechts“. Die „real existierende Entscheidungswillkür“ lässt aufhorchen: Eine Anspielung auf kommunistische Willkürherrschaft, DDR-Verhältnisse an der Heinrich-Heine-Universität? Ja, da muss man sich der Leiden des jungen Barz [5] erinnern, wonach selbiger anscheinend als Oppositioneller in diesem Unrechtssystem mit Stasi-Methoden mundtot gemacht wurde.

Aber die Wendung von der „real existierenden Entscheidungswillkür“ ist doch so markant (dämlich), dass man sich erinnern kann, dergleichen schonmal irgendwo gelesen zu haben. So ging es auch auch Mitarbeitern von MMDoku, die in ihrem eigenen Pressespiegel zum Plagiatsfall Margarita Mathiopoulos feststellen konnten,[6] wo Barz das abgeschrieben hat: Bei sich selbst. Denn der folgende Beweis für „Entscheidungswillkür“ war ihm schon 2013 eingefallen, und auch ein Verwaltungsgericht, das bis 2014 minutiös überprüft hat, ob die Schavan-Entscheidung willkürlich gefallen ist, konnte ihn nicht widerlegen.

Denn sein Beweis geht so: Eine Universität hat ja einen Doktortitel verliehen (oder meint er verschenkt, und wiederholen ist gestohlen?) und damit entschieden, dass die Doktorarbeit frei von schweren Mängeln wie Plagiaten ist. Wenn sie sich nochmal anders entscheidet, wäre das ja Willkür, weil sie dann einmal zu dem Schluss gekommen ist, dass es keine gewichtigen Plagiate gibt, und einmal zum gegenteiligen Schluss. So ungefähr stellt Barz sich das vor, und erzählt besonders gern, wie er das auf den Fall Mathiopoulos überträgt:

Bildungsmanagement von Heiner Barz zwischen 2013 und 2016

Bildungsmanagement von Heiner Barz zwischen 2013 und 2016 – vorbildliche Effizienz bei der Generierung neuer von Inhalten mit minimalem Aufwand

Ob Barz es in der Bildungsforschung ebenso hält, dass einmal getroffene Entscheidungen aufgrund neuer empirischer Daten nicht revidiert werden dürfen, ist unbekannt. In seiner Kolumne hält er dieses seltsame Verständnis von Rechtssicherheit jedenfalls keine zwei Sätze lang durch: Denn unversehens dürfen die Opfer der Plagiatshysterie darauf hoffen, dass eine höhere Instanz zu einem anderen Urteil kommt. Plötzlich ist es offenbar sehr begrüßenswert, „[d]ass es vor Bundesgerichten manche Überraschung geben kann“ – wobei der unüberlesbare Subtext natürlich lautet: Wer weiß, wie es ausgegangen wäre, wenn Frau Schavan gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf in die Berufung gegangen wäre!

Die schavanistischen Überzeugungen des Heiner Barz haben sich jedenfalls als tatsachenresistent erwiesen, wie den Mitteilungen seines Kollegen Rohrbacher indirekt entnommen werden kann. Dieser gibt in seinem Kommentar nach allerlei Zurückweisungen Barz’scher Angriffe auf seine Fakultät und wohl auch ihn persönlich nämlich vor allem ein Detail preis: „Die umfangreichen Unterlagen [zum Schavan-Verfahren] sind nach wie vor unter Verschluss. Herr Barz hatte niemals Einblick in diese Unterlagen. Seine recht weitreichenden Behauptungen entbehren, soweit sie sich auf den Fall Schavan beziehen, jeder sachlichen Grundlage.“

Als Barz im Herbst 2013 im Cicero erzählte, welche Mängel es im Düsseldorfer Schavan-Verfahren alle gegeben hätte, konnte er davon also nur per Hörensagen erfahren haben. Seine Quellen waren dabei vermutlich andere Schavanisten, da die Strategie Schavans vor dem Verwaltungsgericht ja ähnliche Mängel behauptete. So weit, so gut, da war er eben mal leichtgläubig, und wenn von den am Verfahren beteiligten Fakultätsfunktionären nichts zu erfahren war, konnten ihn diese ja auch nicht eines Besseren belehren. Wenn er dann aber drei Jahre später, und zwei Jahre nach dem Verwaltungsgerichts-Urteil, das dem Düsseldorfer Verfahren ausführlich Beanstandungsfreiheit bescheinigte, und ein Jahr nach seinen Leidensgeschichten, dieselben Textbausteine nochmal benutzt, dann zeugt das schon von verschärfter Ignoranz, mindestens.

Dementsprechend kritisiert auch Dannemanns Kommentar Barz‘ Angriffe auf Wolfgang Löwer, auf Barz‘ eigene Fakultät und auf alle Universitäten, die sich an die „sehr klaren, von der Rechtsprechung u.a. auch im Fall Schavan wieder festgestellten Rücknahmeregelungen“ halten und bei Plagiaten nicht so lange nach Ausflüchten suchen, bis das Ergebnis opportun erscheint: „Sie sollten nicht diejenigen für Hysterie und Inkonsistenz kritisieren, die sich an die Regeln halten.“ Dannemann hat offenbar seine Schlüsse aus dem Schavan-Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf (PDF auf causaschavan) gezogen. Dass VroniPlag das auch getan habe, wird sich wohl erst nachprüfen lassen, wenn mal wieder eine deutsche Bildungsministerin unter Plagiatsverdacht gerät.

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4 Antworten zu “Lernresistenz in der Bildungsforschung

  1. Dr. Bernd Dammann

    Das ‚Heinerle‘ – über die „Weisheiten“ eines Trotzkopfes und notorischen Besserwissers

    Die Schlussfolgerung, die Prof. Dr. Heiner Barz in der Kolumne ‚Metall auf Metall‘ aus seinen emphatisch vorgetragenen, aber gleichwohl allesamt sachlich durchweg unzutreffenden Tatsachenbehauptungen zieht, gipfelt in einer ad personam adressierten Invektive:

    „Löwer müsste es auch aus eigener Erfahrung besser wissen. Er nämlich war 1991 beteiligt, als die Universität Bonn beschloss, Margarita Mathiopoulos ihren Doktortitel trotz Plagiatsvorwürfen nicht zu entziehen. 2012 dann kam dieselbe Universität Bonn in anderer personeller Besetzung zum Schluss: Entzug. Bei Margarita Mathiopoulos hat ein- und dieselbe Universität also über ein- und dieselbe Dissertation aus dem Jahr 1986 zu zwei Zeitpunkten zwei unterschiedliche Urteile gefällt. Mit Verlaub, Herr Kollege Löwer, Rechtssicherheit sieht anders aus.“

    Spätestens hier offenbart Prof. Barz auch seine abgrundtiefe Unkenntnis der Grundlagen und Grundsätze verwaltungsrechtlich begründeten staatlichen Verwaltungshandelns, das in seiner inhaltlichen Ausformulierung und rechtlichen Anwendungspraxis durch die im Grundgesetz einschlägig vorgegebenen rechtsstaatlichen Verfassungsnormen begründet ist und gerechtfertigt wird. So enthalten die Verwaltungsverfahrensgesetze der Bundesländer in den §§ 48 und 49 über die Rücknahme bzw. den Widerruf von Verwaltungsakten übereinstimmend Vorschriften darüber, unter welchen Voraussetzungen und Bedingungen rechtskräftig ergangene Verwaltungsakte rückgängig zu machen sind. Dazu gehört sinngemäß zuerst und vor allem, dass begünstigende Verwaltungsakte, die durch arglistige Täuschung erschlichen worden sind, zurückzunehmen bzw. zu widerrufen sind, wenn dieser Umstand in solchen Ausmaßen aktenkundig wird, dass ein solcher Eingriff zur Sicherung und zum Schutz des öffentlichen Vertrauens in das rechtsstaatliche Handeln der öffentlichen Verwaltung geboten erscheint. Genau das war erst aufgrund der vroniplag-wiki-Dokumentation für die im Fall M.M. zuständigen Gremien und Organe der Universität Bonn gegeben, um ihr nochmaliges Einschreiten verwaltungsrechtlich und rechtsstaatlich zu rechtfertigen.

    Dass eine Delinquentin, die der vorsätzlichen und fortgesetzten arglistigen Täuschung in ihrer Doktorarbeit bezichtigt wird, von den ihr in unserem demokratischen Rechtsstaat zustehenden Rechten exzessiven Gebrauch macht und sich bis zur letzten rechtsinstanzlichen Patrone sadomasochistisch dagegen zur Wehr setzt, ist ihr gutes Recht. In den Urteilen des VG Köln und des OVG Münster, also in erster und zweiter Instanz, wird in der streitigen Frage, ob sie sich tatsächlich der fortgesetzten arglistigen Täuschung in ihrer Doktorarbeit schuldig gemacht hat, das Begehren der Klägerin, den Entzug ihres Doktortitels rückgängig zu machen, als unbegründet abgewiesen. Diese Urteile liefern jedenfalls weder Anknüpfungspunkte noch Hinweise für die von Professor Barz nahegelegte Unterstellung, es gäbe bei Gericht keine Rechtssicherheit mehr im Umgang mit und in der rechtliche Beurteilung von Plagiaten in wissenschaftlichen Qualifikationsschriften.

    Hätte Herr Professor Barz das Schavan-Urteil des VG Düsseldorf wirklich gründlich gelesen und vor allen Dingen auch verstanden, müsste er eigentlich wissen, dass das Gegenteil der Fall ist. Denn darin wird mit der gebotenen Gründlichkeit auf die Rechtsprechungspraxis der Verwaltungsgerichte der zurückliegenden 15 Jahre nicht nur hingewiesen, sondern auch näher eingegangen. Nach Maßgabe der herrschenden Spruchpraxis sind auf dieser Grundlage auch die Urteile gegen die Klägerin M.M. in Köln und Münster erfolgt. Die fakultätsspezifische „Vorgeschichte“ dieses Falles an der Universität Bonn war diesen Gerichten selbstredend in den dafür notwendigen Einzelheiten hinreichend bekannt. Auf das Ergebnis ihrer verwaltungsrechtlichen Würdigung und Beurteilung dieser Sachlage und der darauf gründenden Urteilsfindung hatte sie allerdings bisher ganz offensichtlich keinen maßgeblich bestimmenden Einfluss.

    Neben der Klägerin M.M. selbst will nun nach dem Prinzip Hoffnung offenbar auch die ‚Rheinische Post‘, gestützt auf die scharfsinnigen Einlassungen ihres Kolumnisten Barz, dass diese Schandurteile aus Köln und Münster durch das Bundesverwaltungsgericht unbedingt kassiert werden. Völlig ausgeschlossen ist das nicht – denn auf hoher See und vor Gericht ist man ja, so sagt es jedenfalls der Volksmund, in Gottes Hand.

  2. Pingback: Umleitung: Vom Neoliberalismus über die Lernresistenz in der Bildungsforschung zu Funke, Cicero, BND und Café Lueg. | zoom

  3. Bernd Kampmann, Vorsitzender Richter am OVG NRW, hat vor kurzem bei Rotaract Münster einen schönen Vortrag über die Plagiatsfälle Mathiopoulos und Schavan gehalten. Die Justiz hat mit der Beurteilung dieser Fälle wohl eher wenig Probleme.

  4. So ein Vortrag (Näheres dazu) ist sicher eine gute Maßnahme, damit unter den künftigen Rotary-Eliten weniger Plagiatsfälle auftreten. Natürlich könnten auch die Universitäten selbst mal die prominenten Fälle in ihren GWP-Kursen diskutieren, damit alle Studierenden erkennen lernen können, wenn ihnen ein Prof. Barz Unsinn erzählen will.

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