Er mutmaßt, es könnte an der doppelten Zuschrift aus dem Umfeld der Schreibwettbewerbs-Jury liegen, wenn der unermüdliche Teilnehmer R. doch nicht entmutigt die Fahne einrollt, sondern künftig noch einmal auf sich aufmerksam macht. Es muss wohl persönlicher Eitelkeit zugeschrieben werden, was Herrn R. da an doppelter Post zuging, und damit sind die Jurymitglieder für bevorstehenden Ärger in weiteren Teilen selbst verantwortlich.
- Arne R.: Schreiben einer Jurorin. September 2016.
- Arne R.: Schreiben gegen Texteinsendung. September 2016.
Ähnliches lässt sich wohl über die philosophische Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf sagen, die damit immerhin auf dem Gebiet des absurden Theaters große Fortschritte vermelden kann: Mit Sarah Sophie Koch wurde unglaublichen Gerüchten zufolge ein Vergleich geschlossen, der deren Klage gegen ihre Doktorentziehung gütlich abschließt. Warum das Quatsch ist, erklärt RA Bongartz; aber Quatsch kann ja am Niederrhein durchaus vorkommen. Arne R. wird sich mehr anstrengen müssen, um dieses Absurditätslevel zu überbieten.
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