Schavan-Freundschaftsblättchen FAZ sah journalistische Herabwürdigung Schmolls

Ergab es einen ansehnlichen Shitstorm, wenn man eine juristische Konfrontation zwischen einer Zeitung und einem Blogger kombinierte mit deutlichem Unrechtsempfinden, abstrusen Argumenten, Politik, Fehlverhalten und Gerüchten von geheimen gleichgeschlechtlichen Beziehungen, so war es gar nicht so leicht, über den Verlauf der Netzaufregung den Überblick zu behalten. Klaus Graf weiß zwar nichts Neues zu berichten, dafür aber Altes zu präzisieren und einen Überblick über die Beiträge und Diskussionen zum aktuellen Fall zusammenzustellen:

Besonders bemerkenswert ist das Zitat aus dem Schreiben der FAZ an Graf, in dem die als Unterlassung verlangenden Akteure bezeichnet werden: „namens der Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH sowie namens und im Auftrag von Frau Dr. Schmoll“. Auch den Wortlaut der Anschuldigung muss man sich auf der Zunge zergehen lassen:

„Diese von Ihnen verbreitete Unterstellung, Frau Dr. Schmoll sei die Freundin oder die Lebensgefährtin von Frau Schavan ist nicht nur falsch, sondern erfüllt auch den Tatbestand der üblen Nachrede. Sie dient alleine der Schmähung des Ansehens von Frau Dr. Schmoll und beabsichtigt Frau Dr. Schmoll als Jounalistin herabzuwürdigen. Frau Dr. Schmoll ist weder die Lebensgefährtin noch die Freundin von Frau Schavan“.

Hier wird deutlich, dass es im FAZ-Schreiben wie vermutet vor allem um den Aspekt parteiischer Berichterstattung geht. Dass Schmoll durch die Bezeichnung als Schavan-Freundin oder Schavan-Lebensgefährtin als Journalistin herabgewürdigt werde, liegt ja offensichtlich ausschließlich daran, dass man darin eine Befangenheit erkennen könnte, die parteiische Berichterstattung verursachen könnte, und die – zumal wenn geheim gehalten – gegen die journalistische Standesehre verstieße.

Doch die Befangenheit wäre nur zu bejahen, wenn man „Schavan-Freundin“ als über die übliche Journalistin-Politikerin-Nähe deutlich hinausgehend interpretieren wollte – was man nach überwiegender Ansicht nur böswillig tun könnte.

Dass die FAZ als Co-Akteur im Unterlassungsverlangen auftritt, lässt sich dann wohl so interpretieren, dass die FAZ die Bezeichnung einer ihrer Redakteurinnen als Schavan-Freundin herabwürdigend im Hinblick auf den journalistischen Qualitätsstandard der Zeitung findet. Dass die FAZ jedoch im Fall Schavan empörend einseitig pro Plagiatorin berichtet und kommentiert hatte (mit wenigen Ausnahmen, die auch eher in der FAS zu Wort kamen), das rechtfertigt auch die Bezeichnung der FAZ als Schavan-Freundschaftsblättchen. Sofern es sich dabei um eine herabwürdigende Tatsachenbehauptung handelt, ist sie durch ihre Wahrheit gedeckt.

Allenfalls könnte man erwägen, ob es sich bei der FAZ vielleicht um ein ehemaliges Schavan-Freundschaftsblättchen handelt und bei Schmoll um eine ehemalige Schavan-Freundin. Dass nach Schavans Rücktritt kritische Töne von Schmoll über Schavan zu lesen waren, wurde hier damals bereits überrascht bemerkt. Doch jahrelange – und in der Plagiatsaffäre Schavan monatelang nochmal verstärkte – Schavan-Unterstützung mit teils fragwürdigsten „journalistischen“ Mitteln lässt sich nicht mit einem Artikel und ein paar pseudokritischen Floskeln wegwischen.

Insofern gehört es in der Tat zum über den konkreten Fall hinausweisenden Kern der FAZ-Freundin-Affäre, dass es schon so weit gekommen ist, dass „ein Blogger die Meinungsfreiheit gegen eine der wichtigsten deutschen Tageszeitungen verteidigen muss“.[1]

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10 Antworten zu “Schavan-Freundschaftsblättchen FAZ sah journalistische Herabwürdigung Schmolls

  1. Am 15.10. war schon klar, was geschehen müsste, damit die FAZ nicht zum Schavan-Freundschaftsblättchen verkommt:

  2. Die Redaktion der FAZ tut, was wir im Falle von Florian Freistetter von der Plattform erwarten, auf der er bloggt: Sie stellt sich vor ihre Autorin.
    In der Sache mag die Abmahnung komplett daneben sein – meine Einschätzung, bin aber kein Jurist -, dass die FAZ sich auf Seiten der eigenen Redakteure und freien Autoren stellt, ist allerdings vollkommen korrekt. Erst wenn sich herausstellt, dass ein Autor gelogen hat, Tatsachen bewusst unterschlagen, ins Gegenteil verdreht hat, muss sich die Redaktion im eigenen Blatt distanzieren.
    Interessant sind nur zwei Punkte:
    – Warum einen Proxy abmahnen, statt der Plattform, die getroffen werden soll?
    – Warum eine zwar unscharfe, vielleicht sogar flapsige Formulierung bewusst* in schlecht möglichster Auslegung missverstehen?

    *Ja, ich denke, hier handelt es sich nicht um ein ‚Ach so .So hatten wir das gar nicht gesehen.‘-Missverständnis, sondern um die Suche mit 10-fach-Lupe nach einem Angriffspunkt.

  3. Interessanterweise mahnt hier auch eine Tageszeitung nicht irgendeinen dahergelaufenen Blogger ab, sondern einen, der zu ihrem Feuilleton bereits zwei Artikel beitragen durfte.

  4. Pingback: Umleitung: Alltag & Revolution, verwaiste Werke, FAZ mahnt Blogger ab, Smartphones starren zurück und mehr … | zoom

  5. Nanana: „Schavan-Freundschaftsblättchen“? – – – Was machst du bloß, wenn ein in der Semantik herumfrickelnder Jurist jetzt auf die prickelnde Idee käme, dass eine gewisse Ex-Doktorin mit einer ganzen Zeitung ein Verhältnis gehabt haben soll … hä?

  6. Dr.h.c. Schmoll passt damit ja ganz gut in die gesamte Sippschaft. Da sie selbst den h.c. ja immer mit führen muss (müsste), überlässt sie es dem Kanzleischreiber der GröFAZ, das h.c. zu unterschlagen. Sie selbst muss sich für den Fehler ja nicht entschuldigen und genauso wie Schanette Wahn kann sie derart ihren armseligen h.c. aufwerten (lassen). Da fragt man sich schon, was in der GröFAZ eigentlichen noch los ist: der eigene alte Werbeclaim „dahinter steckt immer ein kluger Kopf“ ist offensichtlich nicht nur nicht zutreffend, sondern [… Will nicht, dass andere für Links auf Erbloggtes abgemahnt werden, weil da in den Kommentaren womöglich justiziable Aussagen gemacht werden. Erbloggtes]. Vielleicht kann man ja nun jeden Betreiber einer Plakatwand mit 5001€ Wert abmahnen, weil er mit der FAZ-Werbung offensichtliche Falschaussagen verbreitet? In der Logik der Kanzeleischreiber in Frankfurt doch sicherlich…

  7. Da mag Erbloggtes ggf. vorbringen, die Formulierung meine, dass die FAZ das geliebte Qualitätspresseorgan von Schavan ist. Ansonsten kommt er mit Graf auf die Beklagtenbank wegen sexistischer Verleumdung 🙂

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