Der Fall Friedman/Grün: Widersprüche und Perspektiven

Erklärte sein Doktorvater Klaus-Jürgen Grün die Textübereinstimmungen zwischen eigenen Publikationen und der Dissertation von Michel Friedman überzeugend, indem er angab, selbst der Plagiator zu sein? Diese Behauptung ist gewagt, und sie macht den Fall Friedman/Grün spannender als die üblichen Plagiatsfälle. Da muss man skeptisch bleiben, wenn man die Wahrheit finden will:

Friedmans skeptisch-intellektuelle TV-Haltung

Michel Friedman will eine neue Fernsehsendung machen, in der er das Publikum zu parteiischen Abstimmungen motiviert, um dann seine Entscheidungen in Zweifel zu ziehen. Er will damit zeigen, dass jede Überzeugung falsch sein kann – oder sogar falsch ist, das wird aus seinen Ausführungen nicht ganz deutlich. An diesem Motto jedenfalls orientiere er seine gesamte Polit-Talk-Tätigkeit, sagt er auf die Frage, ob „Zuschauer daraus auch Lehren für ihren Alltag ziehen“ können:

„In abgewandelter Form erlebe ich das gleiche Phänomen übrigens auch in meinen politischen Formaten, wo die Gäste ebenfalls oft der Überzeugung sind, sie hätten die Weisheit mit Löffeln gefressen. Auch dort versuche ich dann zu zeigen, dass es eben viele Löffel gibt – und viele Weisheiten.“[1]

Unabhängig davon, was der Inhalt der „Weisheit“ ist, an die „die Gäste“ glauben, vertritt er damit eine sympathisch skeptische Position. Die Frage ist aber, welche Schlussfolgerungen er daraus zieht.

„Sich einzugestehen, dass man die eine, letztgültige Wahrheit nie wird ergründen können, und dennoch den Versuch zu unternehmen, sich ihr durch ständige Wechsel der Perspektive dialektisch anzunähern, das ist ein intellektuell und emotional anstrengendes Unterfangen.“[1]

Das sind aus der philosophischen Fachsprache geschöpfte Formulierungen. Man kann sich geradezu den Sprecher vorstellen, wie er intellektuell und emotional bis aufs Äußerste angestrengt in der Studierstube sitzt und die Bücherstapel auf der Suche nach der Wahrheit aus immer neuer Perspektive zu betrachten sucht. In Friedmans philosophischer Dissertation von 2010 fand dann an verschiedenen Stellen leider vor allem die Perspektive seines Doktorvaters Klaus-Jürgen Grün Eingang, wie sie sich in dessen Publikationen der Jahre 2008 und 2009 ausdrückte.

Woher stammt Friedmans Dürrenmatt-Interpretation?

Stefan Weber hat nach Hinweisen Martin Heidingsfelders in verschiedenen Texten Grüns größere textliche Entsprechungen zu Friedmans Dissertation aufgelistet: Auf S. 69-71 gibt Friedman eine Interpretation von Dürrenmatts Tragikomödie Der Besuch der alten Dame wieder, die bereits hier erschienen war:

  • Klaus-Jürgen Grün: Angst. Vom Nutzen eines gefürchteten Gefühls. Aufbau-Verlag, Berlin 2009, S. 189-192.

Zwar lassen die nah beieinander liegenden Erscheinungsdaten die Festplatten-Sharing-Theorie möglich erscheinen, doch dagegen, dass Friedman Urheber oder zumindest Miturheber dieses Textes ist, spricht folgendes: Grün bezeichnet eine Schlüsselfigur des Stücks korrekt als „Alfred Ill“ und nennt ihn auch weiter bei seinem geläufigen Nachnamen Ill. Friedman hingegen nennt den Nachnamen der Figur kein einziges Mal, sondern schreibt immer nur von „Alfred“. Dafür gibt es keinen sachlichen Grund; auch die Interpretationsliteratur zu Dürrenmatts Werk spricht stets von „Ill“ oder von „Alfred Ill“, aber nie von „Alfred“, als handle es sich um einen Butler oder Adligen.

Als psychologischer Grund für diese – einzigartige – Namensverwendung Friedmans kommt jedoch in Betracht, dass Friedman den Nachnamen „Ill“ für eine römische Drei „III“ gehalten hat und daher den Namensträger bei seinem Vornamen statt bei seiner vermeintlichen Nummer ansprach. Das ist nicht unwahrscheinlich, da „Ill“ und „III“ beim Lesen ohnehin schwer unterscheidbar und im Schriftbild einiger serifenloser Schriftarten (wie Arial) völlig identisch erscheinen. Diese Art des Missverständnisses ist jedoch nur denkbar, wenn Friedman sich nicht näher mit Dürrenmatts Stück beschäftigt hat. Daher konnte er die Darstellung Grüns nur blind übernehmen und nicht aus einem eigenen Verständnis des Stückes etwa die Erkenntnis ziehen, dass der Nachname „Ill“ eine Anspielung auf das englische „ill“, krank, darstellt, die quasi in jeder Dürrenmatt-Interpretation erwähnt wird (nicht jedoch bei Grün).

Menschenrechte und Freimaurerei

Friedmans Seiten 81, 83 und 86 enthalten Textidentitäten mit diesem Aufsatz:

  • Klaus-Jürgen Grün: Die Freimaurerei und die Menschenrechte. In: Hamid Reza Yousefi, Klaus Fischer, Ina Braun, Peter Gerdsen (Hrsg.): Wege zu Menschenrechten. Geschichten und Gehalte eines umstrittenen Begriffs. Traugott Bautz, Nordhausen 2008, S. 241-254 (hier verwendet wurde die Version im Freimaurer-Wiki).

Seite 82 ist nur deshalb nicht von Grün plagiiert, da sie nur aus zwei Textzeilen und einer seitenlangen Fußnote besteht, die wiederum ausufernd obskure katholisch-theologische Quellen zitiert, wofür kein guter Grund ersichtlich ist. Aber Seite 82 ist so immerhin voll geworden und enthält wenig Ansatzpunkte für Plagiatsrecherchen. Doch auch in seiner Rezeption von Grüns Freimaurer-Menschenrechte-Aufsatz treibt Friedman fahrlässigen Unsinn mit den philosophischen Quellen, die er zu diskutieren vorgibt. Er ergänzt etwa Grüns knappen Halbsatz

„Diese Vorstellung stammt aus der Forderung,“

zu der Formulierung

„In dieser Forderung verbirgt sich auch der von Kant mit der so genannten ‚Zweckform des kategorischen Imperativs‘ erhobene Anspruch,“

Üblicherweise deutet eine solche inhaltliche Ergänzung darauf hin, dass der kürzere Text das (zusammenfassende) Plagiat ist. Doch eine Ergänzung um Falsches demonstriert auch, dass der länger Formulierende die nötige Kenntnis der Materie gar nicht mitbrachte – wie oben im Fall „Alfred Ill“/“Alfred III“ gezeigt. Hier behauptet Friedman, es gebe (in Zitatzeichen und mit „so genannten“ davor) eine „Zweckform des kategorischen Imperativs“. Das ist falsch. Es gibt, wie eine Google-Suche bestätigt, diesen Begriff nicht. Lediglich ein Unterrichtsentwurf und ein Interview verwenden ihn irrtümlich, und natürlich Friedman auch schon auf S. 76. (Zweckform ist eigentlich ein ehemaliger Hersteller von Büromaterialien.) Viel gebräuchlicher ist dagegen „Zweckformel des kategorischen Imperativs“, die sich als Abkürzung für den eigentlichen Terminus „Selbstzweckformel“ eingebürgert hat.

Wieder lässt sich schlussfolgern, dass Friedman nicht weiß, wovon er spricht, und dass daher seine Ausführungen nicht auf Sachkenntnis beruhen können, sondern nur auf Hörensagen, mit dem er einen fremden Text anfüttert.

Der Spieß lässt sich drehen und wenden

Nun könnte man schlussfolgern, dass es ganz sicher Friedman gewesen sein müsse, der von Grün abschrieb, und nicht umgekehrt. Doch ganz so einfach ist es nicht. Denn auch Grün leistet sich solche Lapsus. Parallel zur Konstellation in Friedmans „Zweckform“-Stelle kommt in Grüns Aufsatz eine Formulierung vor, die Friedman nicht mitbringt, und in der er eine wörtliche Verwendung von philosophischen Fachbegriffen nur vorgaukelt:

„Eine Person erreicht im moralischen Gesetz Autonomie, die Kant ‚Selbstzwecklichkeit‘ nennt.“

Kant nennt nirgendwo irgendetwas „Selbstzwecklichkeit“. Das klingt zwar altertümelnd nach Kant, doch der Begriff findet bloß Verwendung in einer vorwiegend theologischen Kant-Diskussion. Grün kennt, so lässt sich schlussfolgern, Kant auch nicht hinreichend, um zuverlässig aus seinen Werken zu zitieren. Woher hat er solche Falschangaben dann übernommen? Grün gibt in diesem Aufsatz auch nicht an, wo er denn den Begriff bei Kant gefunden haben will, oder wo er ihn sonst her hat. Aber das ist ja bei Besinnungsaufsätzen ohne wissenschaftlichen Anspruch auch nicht unbedingt erforderlich. Bei Dissertationen hingegen schon. Daher ist es die Lösung mit den geringeren Kosten, wenn Grün behauptet, in solchen Essays von Friedman abgeschrieben zu haben.

Wie glaubwürdig das aber ist, wird die Goethe-Universität kritisch beurteilen müssen. Martin Heidingsfelder berichtet, die Frankfurter Universität habe angekündigt, eine Kommission werde demnächst mit der Untersuchung beginnen.[2] Eine besondere Bedeutung erhält dabei der Umstand, dass ja verschiedene Aufsätze Grüns Textidentitäten mit verschiedenen Stellen von Friedmans Dissertation aufweisen. Eine weitere von Weber aufgezeigte Stelle ist ein Wittgenstein-Zitat aus zweiter Hand aus Grüns Aufsatz:

  • Klaus-Jürgen Grün: Glaubensfragen – Die falsche Rede über Zuschreibung von Schuld und Verantwortung. In: Klaus-Jürgen Grün, Michel Friedman, Gerhard Roth (Hrsg.): Entmoralisierung des Rechts. Maßstäbe der Hirnforschung für das Strafrecht. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2008, S. 11-53 (hier S. 14).

Und – nicht zu vergessen – die hier (teilweise) dokumentierten Identitäten zwischen Friedmans Seiten 183-188 und Grüns Blogartikel:

  • Klaus-Jürgen Grün: „Effekte an sich“ – Sein-können wie Gott. In: if-blog.de, 15. Oktober 2008.

Dass ein Dissertationsbetreuer es sich zur laufenden Arbeitsweise (oben aufgezeigt: vier Fälle) macht, wie Grün selbst angibt, sich skrupellos an unveröffentlichten Entwürfen seines Doktoranden zu bedienen und sie vorab zu publizieren, das wäre wirklich ein ganz eigener Dreh in diesem Fall. Sollte sich das als Sachverhalt erhärten lassen, wäre es unverantwortlich von der Universität gegenüber gegenwärtigen und künftigen Doktoranden, Grün die Befugnis zur Mitwirkung an Promotionen zu lassen.

Fragen und plagiatorische Dialektik

Aber insgesamt ist das doch die unwahrscheinlichere Erklärung für ein solches Ausmaß an Textidentitäten zwischen Doktorand und Doktorvater. Doch wenn man nun annimmt, Friedman habe sich ausgiebig an Werken seines Betreuers bedient und diese teilweise nicht einmal im Literaturverzeichnis angegeben, wirft das andere Fragen über die Befähigung Grüns zur Betreuung von Doktoranden auf:

Hat Grün die Dissertation gar nicht gelesen? Das würde die hanebüchenen Fehler und Formulierungsschwächen erklären, die sogar in der Druckfassung noch vorhanden sind. (Hätte Friedman nicht wenigstens ein Lektorat bezahlen können? Es hätte sich gelohnt, da es nun heißt, dass die Arbeit „aufgrund der zahlreichen Rechtschreibfehler“ in die Fänge von Plagiatsjägern geraten ist.[3]) Doch es wäre eine eklatante Pflichtverletzung, ein Promotionsgutachten ohne Lektüre der Arbeit abzugeben. Oder hat Grün die Dissertation gelesen und Friedmans Plagiate gedeckt? Oder hat er sie gelesen und seine eigenen Texte gar nicht wiedererkannt? Wie ließe sich das plausibel machen?

Fragen über Fragen. Die Widersprüchlichkeit erinnert an den alten Friedman:

„Schuld war immer Friedmans Leitmotiv, auch beruflich. Als Fernsehmoderator war er ein Ankläger […]. Er war der Großinquisitor der Fernsehrepublik. Nach Sendeschluss war er Paolo Pinkas. […] Friedman trafen seine eigenen moralischen Ansprüche wie ein Bumerang.“[4]

2006 mutmaßte Justus Bender für Die Zeit, die Promotion in Philosophie solle Friedman ein neues Image verschaffen, eine Abkehr von der Schuld. Doktorvater Grün war dabei gern behilflich:

„Und Grün wagt sogar die These: Das ist ein neuer Friedman.“[4]

Nach dem widersprüchlichen Image zwischen Ankläger und Angeklagtem steckt Friedman nun im Widerspruch zwischen Philosoph und Plagiator. Den neuen Friedman hat jedenfalls Klaus-Jürgen Grün miterschaffen.

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20 Antworten zu “Der Fall Friedman/Grün: Widersprüche und Perspektiven

  1. Wenn in dem Fall keine weiteren Textkonkordanzen auftauchen, lautet meine Prognose: Friedman darf seinen philosophischen Doktorgrad behalten, da Grün ja behauptet, von ihm abgeschrieben zu haben und man das Gegenteil nicht mit der nötigen Sicherheit beweisen können wird. Für Grün wird das dann in der Konsequenz womöglich den Abschied aus der Frankfurter Universität bedeuten, aber da er als außerplanmäßiger Professor für seine Tätigkeit nicht bezahlt wird und ohnehin ein Kritiker der akademischen Philosophie ist, dürfte er das vermutlich verschmerzen können, auch wenn die Sache natürlich peinlich ist.

  2. Stellung und Bedeutung eines apl. Prof. ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Wie es sich in Frankfurt verhält, da bin ich gerade nicht im Bilde. Da sich erwarten lässt, dass jemand bei solchen Funden auch noch weitere Textkonkordanzen ausgräbt, ließe sich dann wahrscheinlich ein klarerer Fall konstruieren.

  3. Dass sich in Friedmans Dissertation noch etwas finden lässt, was nicht von Grün stammt (oder umgekehrt), nehme ich auch an. Dann wäre der Doktortitel weitaus gefährdeter – aber Grüns Lage unklarer.

  4. Noch ne Variante: Friedmann hat Grüns Aufsatz geschrieben, dieser hat nur lektoriert.

  5. Die Friedman Dissertation hat weitere erhebliche Mängel, Zitierfehler und Plagiate. Das wird die Universität Frankfurt nun klären. IMO muss Friedman den Nachweis führen, dass Grün von ihm abgeschrieben hat. Die Indizien sprechen gegen Friedman:
    Bevor die Untersuchung begann bin ich über die Friedman-Formulierung:
    „…fügt dem Individuum eine unzumutbare Kränkung bei.“ gestolpert. Als Plagiatssucher denkt man sich: „Hoppla, hat da jemand ein Wort verändert um eine Übernahme zu kaschieren?“ Dann habe ich genau diese Formulierung in der Variante, „fügt dem Individuum eine unzumutbare Kränkung zu.“ bei Google in Anführungsstrichen eingegeben und war sofort fündig.
    Genau solche Indizien machen die Aussagen von Grün unglaubwürdig.

    Es könnte aber auch ganz anders sein. Die Rechtschreibfehler im Vorwort von Grün setzen sich auf den folgenden Seiten fort. Von daher könnte es sein, dass das Vorwort und Teile der Dissertation aus derselben Feder stammen. Auch das wäre akademischer Frevel. Man erkennt sehr schnell, dass man als Plagiatssucher an Grenzen stößt. Eindeutige Schuldzuweisungen sind immer schwierig. Die Beteiligten sind deshalb anzuhören. Wäre spannend zu erfahren, welche Medien dezidierte Anfragen dazu schon verschickt haben.

  6. Doktorvater und Dissertant… Es gibt hier vielleicht ein Phänomen, das wir neu entdeckt und empirisch noch nicht ganz durchdrungen haben. Heute machte ich ein Gutachten zu einer ökonomischen Dissertation fertig. Auf S. 1 dieser Dissertation schrieb der Verfasser (ohne Anführungszeichen, also als eigenen Fließtext):

    „Im Mittelpunkt der Führung von Unternehmen steht die aktive und zielgerichtete Lenkung und Gestaltung der langfristigen Unternehmensentwicklung durch Aufbau und Erhaltung dauerhafter Wettbewerbsvorteile. Dabei spielen sowohl die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmensleistungen als auch die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmensressourcen eine wichtige Rolle.“

    S. I des Geleitworts des Doktorvaters zur selben Dissertation (!) liest sich so (ohne Anführungszeichen, also als eigenen Fließtext):

    „Im Mittelpunkt der Führung von Unternehmen steht die aktive Lenkung und Gestaltung der langfristigen Unternehmensentwicklung. Dabei spielt die Wettbewerbsfähigkeit sowohl der Unternehmensleistungen als auch der Unternehmensressourcen eine wichtige Rolle.“

    Der Doktorvater schrieb im Folgenden nicht „… ,leitete mein Dissertant seine hervorragende Untersuchung ein“. Stattdessen schrieb er noch zwei Sätze ab. Oder war es umgekehrt? Nur wenige Tage nach den Friedman/Grün-Funden stellt sich die Frage schon wieder.

    Vielleicht sollen Plagiate den Doktorvätern schmeicheln, oder sie stehen – wenn es umgekehrt war – für deren Skrupellosigkeit, Ideenlosigkeit oder Faulheit.

    Abgesehen davon frage ich mich zunehmend, warum selbst solch ein nichtiges allgemeines Gefasel abgeschrieben wird und was das überhaupt mit Wissenschaft zu tun hat. Auch wenn es nicht abgeschrieben wäre, wäre es bloß affirmative Manager-Powerpoint-Rhetorik.

    Je genauer man hinschaut, desto mehr bleiben von vielen Arbeiten nicht einmal die Fischgräten übrig.

  7. Selbstverständlich liegt die Beweislast dafür, daß Friedman
    abgeschrieben hat, letztendlich bei der Universität. Er muß nicht
    beweisen, daß er nicht abgeschrieben hat. Eine Beweislastumkehr gibt
    es im Recht nur in Ausnahmefällen.

    Stellen Sie sich mal vor, Herr Heidingsfelder, zu Ihnen käme jemand
    von der Uni Erlangen-Nürnberg und forderte von Ihnen zu beweisen, daß
    Sie in Ihrer Diplomarbeit nicht abgeschrieben haben; widrigenfalls
    würde man Ihnen Ihr mühsam erworbenes Diplom wieder aberkennen.
    Da würden Sie aber Augen machen und den Mann zur Tür hinaus bitten,
    nicht wahr?

    Die von Ihnen zitierte Friedman-Formulierung kann man übrigens auch
    so interpretieren, daß Grün diese abgeschrieben und korrigiert hat, da
    Friedmans Muttersprache Französisch ist.

    Zum Institut des apl. Professors in Hessen noch kurz: Nach § 26 i.V.m.
    § 25 Abs. 2 Satz 3 HSchulG HE steht solchen weder ein Arbeitsplatz noch
    eine Vergütung zu.

  8. Es ist schon ein Kreuz mit dem Bildungsföderalismus.

    „fügt … bei/zu“: Da würde man nach historischer Quellenkritik zunächst in der Tat annehmen, dass „bei“ das Original ist und „zu“ die Abschrift.

    @Stefan Weber: Meine Textverarbeitung beherrscht die Kunst, automatisiert einen langen Text auf seine Essenz zusammenzufassen. Dazu wählt sie einfach einen Satz daraus aus. Vielleicht hat das Vorwort ja auch ein Textverarbeitungsprogramm aus Bausteinen zusammengesetzt. 😉

  9. @Yolanda: „Stellen Sie sich mal vor, Herr Heidingsfelder, zu Ihnen käme jemand von der Uni Erlangen-Nürnberg und forderte von Ihnen zu beweisen, daß Sie in Ihrer Diplomarbeit nicht abgeschrieben haben; widrigenfalls würde man Ihnen Ihr mühsam erworbenes Diplom wieder aberkennen.“
    Der Vergleich stimmt so nicht ganz, so lustig er klingt: Es fehlt die Zusatzannahme, dass auf bislang 14 Seiten von Heidingsfelders Diplomarbeit Textfragmente entdeckt wurden, die wenige Jahre zuvor auch sein Begutachter unter seinem Namen publiziert hat.
    Ich stelle mir das jetzt mal für mich vor: Meine Dissertation stammt aus dem Jahr 1996, Erstbegutachter war Peter A. Bruck. Nun wird entdeckt, dass sich auf 14 Seiten meiner Dissertation Textfragmente befinden, die sich auch in vier Publikationen Brucks aus den Jahren zuvor (unter seinem Namen) befinden.
    Die Sache würde wohl immer so ausgehen, dass der Doktorvater das auf seine Kappe nehmen würde. Denn entweder, er ist unkündbar und damit eh über jeden Zweifel erhaben, oder (so wie bei Grün) ihm kann nichts passieren, da man ihm eh kaum etwas wegnehmen könnte. Wahrheitsfindung ist in einem solchen Fall fast unmöglich: Universitäten können keine Lügendetektoren verwenden oder bei Hausdurchsuchungen Festplatten beschlagnahmen. Insofern ist es wohl tatsächlich so, dass der Fall kein öffentliches Medienthema darstellt, sondern nur uns Plagiatssucher interessiert.

  10. @Stefan Weber: Zugegeben, mein Vergleich war etwas vereinfachend.

    Aber mal ein praktischer Suchtip: Sehen Sie sich vielleicht mal
    diejenigen von Grün verfaßten bzw. herausgegebenen Schriften bis
    2006 an, die thematisch ganz grob zu Friedmans Diss. passen. Wenn
    sich auch bei (deutlich) älteren Werken Textkonkordanzen finden
    lassen sollten, dürfte Grüns Behauptung, er habe abgeschrieben,
    nur noch schwer zu halten sein.

    Soweit ich sehe, sind zumindest „Die Wahrnehmung der Fremde“,
    „Negativität des Weltlaufs“, „Geist und Geld“, „Wozu benötigen
    Führungskräfte Philosophie?“, „Arthur Schopenhauer interkulturell
    gelesen“ und „Philosophie der Freimaurerei“ auch nicht bei Google
    Books verfügbar.

  11. Michel Friedman kann gar nicht der Abschreiber gewesen sein. Beweis: Am 22.2.2011 äußerte er sich über den Doktor-Blender zu Guttenberg so sarkastisch, dass eigenes Doktor-Blendwerk völlig ausgeschlossen ist.

    Auf starke-meinungen.de schrieb Friedman damals:

    „Er will ihn nicht mehr, den Doktor. Er opfert ihn. KT ist überhaupt und wenn eh ein Opfer. Opfer des Neides. Opfer der Kleinkariertheit. Was ist denn schon dabei, wenn man statt einer eigenen Arbeit die geistige Urheberschaft anderer verwendet? Was ist denn schon dabei, wenn man ehrenwörtlich schriftlich verspricht, man habe wissenschaftlich gearbeitet, nicht Klugheit geklaut, und es dann doch ein bisschen getan hat? Er ist aber auch Opfer der Berliner Großstadtpresse, die diesen großartigen Feldherrn und einmaligen Politiker einfach nicht begreift und auch nicht verdient. Nur das gläubige Volk, der blinde Untertan, der hat ihn verdient. Diesen Doktor-Blender.“

  12. Oh, wir sammeln jetzt Entlastungsmaterial? Hier habe ich noch Friedmans Ausführungen vom 20.2.2011.

  13. Der „neue Friedman“ von 2006 hat, wie Heidingsfelder oben bereits andeutete, den ‚alten‘ wohl doch nicht so ganz überwinden können. „Wir“ sammeln nicht nur Entlastungs-, sondern eben auch Belastungsmaterial 🙂
    Als Beispiel habe ich im Blog für wissenschaftliche Redlichkeit (Link: „die Festplatten-Sharing-Theorie“) Friedmans – IMO – gar nicht so redlichen Umgang mit der Quelle Reinhard Merkel beschrieben. Die angestrebte Metamorphose scheint mir im Frühstadium stecken geblieben zu sein.

  14. Das wäre natürlich ein starker Fund! Immerhin hätte Friedman dann von einem der besten abgeschrieben, der seine Position vertritt (oder besser: dessen Position er vertritt). Knappe Kritik an Merkel liefert etwa hier Tonio Walter.
    Möchtest Du die Funde veröffentlichen?

  15. Warum nicht? Wurde soeben auf PolitPlag als PDF-Datei (Friedman2010 vs Merkel2008) veröffentlicht.

  16. Noch etwas: Dank für den Link auf T. Walter. Da fragt sich doch, wieso Friedman diesen kritischen Beitrag nicht diskutiert, wenn er es doch „für geboten“ hält, „dass beispielsweise die Vorschläge des Strafrechtlers Reinhard Merkel zur Reform des Strafrechts Eingang in die philosophische Diskussion der Begründung von Ethik erlangen.“ Darf vermutet werden, dass er entweder diesen Artikel nicht kannte oder dass er ihn kannte, ihn jedoch als „kontraproduktiv“ außen vor ließ?

  17. Danke schön!
    Auch wenn Friedman-Grün den Eindruck machen, dass Philosophie und Feuilleton den gleichen Wortstamm hätten, würde ich in der Regel nicht verlangen, in philosophischen Dissertationen Zeitungsartikel zu berücksichtigen. (Andererseits, wenn man das ohnehin so viel macht wie Friedman…)

  18. Genau das war auch mein Gedanke! (Hatte ggf. mit einer solchen Ausrede wg. „Eingang in die philosophische Diskussion“ gerechnet.) Aber so ist es: Wenn er es doch in der Dissertation mehrfach so handhabt, warum dann nicht T. Walters Artikel als Quelle in die Diskussion aufnehmen?!…

  19. Sorry. Die Veröffentlichung des Textvergleichs war leider etwas vorschnell. Es sind noch Seitenzahlen- bzw. Fußnotenfehler zu korrigieren. Mit den Worten der Bundesbahn: „Wir bitten um Verständnis.“ 🙂

  20. Bis heute weigert sich die Universität Frankfurt zum Fall Friedman Auskünfte zu erteilen. 27.03.2015

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