Die drei Muskeltiere und der Lockruf des Goldes

Erschüttert es das Wissenschaftssystem in Deutschland, wenn nun nach und nach ans Licht kommt, wie die Spitzenvertreter dieses Systems in der Schavan-Affäre im Verborgenen ihre Muskeln spielen ließen? Man darf gespannt sein, wie Anja Kühne im Tagesspiegel hoffnungsvoll formuliert:

„Doch auf Vertraulichkeit hat die vielfach von Wissenschaftsmanagern öffentlich ins Unrecht gesetzte Uni offenbar keine Lust mehr, seit sie am 20. März vom Verwaltungsgericht Düsseldorf auf ganzer Linie recht bekam.“

Entsprechendes hofft auch Simone G. auf Causa Schavan:

„Jedenfalls stehen die Chancen, dass wir doch noch recht genau erfahren werden, was damals wirklich gespielt worden ist, nicht ganz schlecht angesichts all der Düsseldorfer Unlust und all der jungen Menschen, die nach 23 Uhr Sachen in den Computer kippen.“

Nun hat Simone gerade die Antwort des Düsseldorfer Dekans Bruno Bleckmann auf das zuletzt hier vorgestellte Schreiben des HRK-Präsidenten Horst Hippler aufgespürt und publiziert: Die „Post für Horst Hippler“ erklärte dem ohnehin umstrittenen HRK-Präsidenten in gewählten Worten, dass er sich raushalten sollte, während die für Schavans Doktorgrad allein zuständige Fakultät versuchte, ihre Arbeit zu machen.

Einmal Plagiatsverfahren Schavan-Spezial bitte!

Bleckmanns Antwort an Hippler

Außerdem stellt Bleckmann Hipplers „Unterscheidung von ‚Routineverfahren‘ versus außergewöhnlichem Verfahren“ in Frage. Das nachzuvollziehen erfordert einige Erläuterungen:

Dass das Düsseldorfer Schavan-Verfahren außergewöhnlichen Charakter hatte, musste auch die Fakultätsleitung einräumen, indem Prodekan Rohrbacher im Sommer 2013 von einem Fall „unter sehr besonderen Vorzeichen“ sprach, „in dem das Verfahren von Beginn an und während seiner gesamten Dauer von außerordentlich intensiven und erfindungsreichen Versuchen der Abschöpfung von Informationen wie auch der Einflussnahme begleitet war“.[1] Auch den Einflussnahmeversuchen Horst Hipplers, Wolfgang Marquardts und Peter Strohschneiders, lässt sich heute ergänzen.

Auf diese Besonderheiten reagierte die Fakultät, indem sie nicht etwa eine Routine nach Schema F befolgte, sondern „außerordentliche und mit erheblicher Mehrbelastung verbundene Vorkehrungen zur Wahrung der Vertraulichkeit“[1] traf – jedoch teilweise erfolglos. Warum der Dekan trotzdem nicht Hipplers Unterscheidung von Routine- und Sonderverfahren zustimmen wollte, wird (nach verschiedenen Stellungnahmen im Verlauf des Verfahrens) im abschließenden Verwaltungsgerichtsurteil vom 20. März 2014 besonders deutlich:

„Schließlich habe der Fakultätsrat auch die gleichmäßige Rechtsanwendung (Art. 3 Abs. 1 GG) sowie seine bisherige Praxis in Plagiatsfällen berücksichtigt.“[2]

Artikel 3, Absatz 1 des Grundgesetzes lautet bekanntlich: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“[3] Die Fakultät hatte darauf bestanden, die amtierende Bildungsministerin nicht anders zu behandeln als Dr. Otto Normalplagiator. Eine solche Spezialbehandlung hatten Schavans Funktionäre aber reihenweise eingefordert. Auch Hipplers Brief war zu entnehmen, dass er der Universität unter Verweis auf „die Hochschulen und ihre Interessen in Politik und Öffentlichkeit“ sowie „die Reichweite der anstehenden Entscheidung“ nahelegte,[4] Schavans Dissertation so lange zu prüfen, bis sich herausstellen würde, dass die Plagiatsfunde nur bedauerliche Irrtümer waren, die man so oder so sehen könnte. Insbesondere verlangte er, dass „auswärtige Gutachter bestellt werden“.[4]

Was sich Schavan und die Ihren von dem Begehren erhofften, „auswärtige Gutachter“ heranzuziehen, liegt auf der Hand. So lautete die erklärte Absicht Schavans und ihrer Anwälte unmittelbar vor dem Doktorentzug:

„Sie beantragten ferner, ein Sachverständigengutachten eines Erziehungswissenschaftlers zum Beweis der Tatsache einzuholen, dass die in dem Bericht von Prof. Dr. [Rohrbacher] beanstandete Arbeitsweise, auf die der Vorwurf der ‚leitenden Täuschungsabsicht‘ gestützt sei, in den Erziehungswissenschaften zur Zeit der Erstellung der Dissertation nicht unüblich gewesen sei.“[2]

Das wies der Fakultätsrat jedoch zurück, weil er sich selbst in der Lage sah, Plagiate zu erkennen, wenn man sie ihm vorlegt:

„Die Einholung erziehungswissenschaftlicher Gutachten sei nicht erforderlich, weil es vorliegend allein um die Feststellung von Textplagiaten gehe, zu deren Beurteilung die Fakultät über hinreichenden Sachverstand verfüge. Die Fakultät sei unter Berücksichtigung der ihr vorliegenden Unterlagen auch in der Lage, sich ein genaues Bild von den bei Einreichung der Dissertation gültigen wissenschaftlichen Standards zu machen.“[2]

Das Verwaltungsgericht stimmte diesen Überlegungen nicht nur zu, sondern erarbeitete unter Verweis auf Art. 3 Abs. 1 GG und die Rechtssprechung der vergangenen Jahrzehnte eine ausführliche Begründung dafür, dass Schavans Ansinnen, die damalige Erziehungswissenschaft als plagiatsdurchseucht darzustellen, schon im Ansatz verfehlt sei. Denn selbst wenn alle anderen pädagogischen Arbeiten damals Plagiate gewesen wären, wäre das unerheblich:

„Auf eine Gleichbehandlung im Unrecht kann sich die Klägerin nicht mit Erfolg berufen.“[2]

Das hätten auch Schavan und ihre Freunde vorher wissen können, wenn sie nicht zu sehr damit beschäftigt gewesen wären, die Bedeutung der Begriffe „Plagiat“ und „Täuschungsabsicht“ umzudefinieren.

Die Rechnung bitte! Ja, das geht zusammen.

Doch warum wollten Schavans Unterstützer lieber den Gleichheitssatz des Grundgesetzes opfern, statt zu riskieren, ihre Bildungsministerin entdoktort und zurückgetreten sehen zu müssen? Hippler dürfte „die Reichweite der anstehenden Entscheidung“ im Hinblick auf „die Hochschulen und ihre Interessen in Politik und Öffentlichkeit“[4] damals schon etwa so gesehen haben, wie er sie vor einer Woche im Verbund mit seinen Co-Schavanisten Wolfgang Marquardt und Peter Strohschneider in der Bundespressekonferenz skizzierte:

Ein „Gemeinsamer Appell“ von Deutscher Forschungsgemeinschaft (DFG), Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und Wissenschaftsrat (WR) behandelt selbstverständlich nicht die brennende Plagiatskrise an der Universität Münster oder die dortigen Überprüfungsverfahren und ihre Grundsätze. Schließlich hat VroniPlag im letzten Monat keine Plagiate in den Dissertationen der Hauptwissenschaftsfinanziers aufgezeigt, sondern lediglich 18 gegenseitig voneinander abschreibende Münsteraner Mediziner und Zahnmediziner entdeckt.[5] Nein, auch diesmal geht es DFG, HRK und WR hauptsächlich, um nicht zu sagen ausschließlich, um Geld, das sie noch vom Bundesbildungsministerium zu bekommen wünschen.

Mit Schavan am Ruder hätten sie das Geld gekriegt, da sind sich die Herren Hippler, Strohschneider und Marquardt bis heute sicher. Denn: „Die Politik hat der Bedeutung dieses wichtigen Bereichs [Wissenschaft] über gut ein Jahrzehnt [also in Schavans Amtszeit] konsequent Rechnung getragen und ihn gezielt [nämlich immer die Richtigen] gefördert. Durch große zusätzliche Investitionen, vor allem vonseiten des Bundes [also Schavans], und durch gemeinsam mit der Wissenschaft [also DFG, HRK und WR] angestoßene Reformprozesse und Sonderprogramme“[6] ging ein warmer Regen auf die Leuchttürme der Exzellenz nieder, so dass nicht zuletzt die Posten der DFG-, HRK- und WR-Chefs „sehr viel attraktiver geworden“[6] sind.

Koalitionsvertragspoker mit gezinkten Karten

Da wäre es ja schrecklich, und eine Annette Schavan hätte das durch ihre ausgezeichnete Vernetzung mit Sicherheit verhindert, wenn die „im Koalitionsvertrag für die Länder vorgesehenen Bundes-Milliarden für Bildung und Betreuung“[6] vorzugsweise an KiTas und Schulen gehen würden statt an „Hochschulen und Forschungseinrichtungen“.[6] Mit Bedacht sprechen die Wissenschaftsfunktionäre nur von irgendwelchen „Bundes-Milliarden“, denn so können sie unbedarften Journalisten wie Martin Spiewak vorgaukeln, im Koalitionsvertrag seien ihnen 2013 konkrete Versprechungen gemacht worden. Spiewaks Darstellung nach Gesprächen mit Marquardt und Hippler:

„Mit sechs Milliarden Euro zusätzlich wollen die Großkoalitionäre in den kommenden vier Jahren Schulen und Universitäten unterstützen. Gleichzeitig versprechen sie an anderer Stelle, die Bundesländer um sechs Milliarden bei der Bildung ‚zu entlasten‘.
Wer das Regierungsabkommen unbedarft liest, könnte glauben, hier sei von zweimal sechs Milliarden die Rede.“[7]

Auch wenn man gerne glauben mag, dass die SPD ihren zum Koalitionsvertrags-Voting aufgerufenen Mitgliedern Milliardengeschenke gleich mehrfach versprach, hält Spiewaks Räuberpistole von den doppelten Milliarden keiner Überprüfung stand. Ob da eine leitende Täuschungsabsicht vorliegt, wenn ja bei wem, oder ob Spiewak nur ein paar handwerkliche Fehler unterlaufen sind – man weiß es nicht. Im Koalitionsvertrag jedenfalls wird über Geld fast nur im Abschnitt „Prioritäre Maßnahmen“ konkret gesprochen, weil diese als einzige „nicht unter einem Finanzierungsvorbehalt stehen“ (Koalitionsvertrag, S. 88). In der Liste der fest geplanten Bundes-Ausgaben lautet der betreffende Unterpunkt vollständig:

„Die Länder und Gemeinden stehen vor großen Herausforderungen bei der Finanzierung von Kinderkrippen, Kitas, Schulen und Hochschulen. Damit sie diese Aufgaben besser bewältigen können, werden die Länder in der laufenden Legislaturperiode in Höhe von sechs Milliarden Euro entlastet. Sollten die veranschlagten Mittel für die Kinderbetreuung für den Aufwuchs nicht ausreichen, werden sie entsprechend des erkennbaren Bedarfs aufgestockt.“ (Koalitionsvertrag, S. 88f.)

Der spätere Unterpunkt, in dem es um Forschung geht, lautet:

„Der Bund finanziert außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, den Hochschulpakt, den Pakt für Forschung und Innovation und die Exzellenzinitiative weiter. Den Aufwuchs für die außeruniversitäre Forschung finanziert der Bund in Zukunft allein. Dazu stehen drei Milliarden Euro zur Verfügung.“ (Koalitionsvertrag, S. 89)

An anderer Stelle heißt es unverbindlich (und grundgesetzwidrig):

„Wir werden in den nächsten vier Jahren seitens des Bundes den Hochschulen mehr Geld zur Grundfinanzierung zur Verfügung stellen.“ (Koalitionsvertrag, S. 27)

Muskeltiere in Diensten der Grauen Eminenz

Nun ist Martin Spiewak der Ansicht, und man weiß nicht, wo er sie her hat, dass Johanna Wanka eine Fehlbesetzung im Bundesbildungsministerium ist:

„Als die Ministerin [Wanka] Mitte März im zuständigen Bundestagsausschuss die groben Linien ihrer Amtszeit darlegen sollte, brauchte sie dafür nur wenige Minuten und beließ es bei Allgemeinplätzen. Selbst Regierungsabgeordnete waren danach irritiert.
Die Ministerin ist gelähmt, sie muss zuschauen, wie andere ihr Geld verteilen. Überall in der Republik warten Wissenschaftler seit Monaten auf klare Signale aus Berlin.“[7]

Mitte März 2014, das war wenige Tage vor dem desaströsen Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf in Sachen Schavan. Wessen Einwechselung Spiewak und die drei wissenschaftspolitischen Muskeltiere heute fordern würden, wenn ihre Kandidatin gerichtlich rehabilitiert worden wäre, da muss man nicht lange überlegen. Denn leider „fehlt Wanka etwas, was die tragisch über ihre Doktorarbeit gestolperte Schavan ausreichend hatte und was sich langfristig im Alltagsgeschäft als wichtiger herausstellen dürfte: parteipolitisches Gewicht und die unmittelbare Nähe zur Kanzlerin.“[7]

Tragisch. So bleibt den Muskeltieren nur, sich rückblickend zu ihrer Weitsicht zu beglückwünschen, dass sie durch ihre Pakte mit der Grauen Eminenz heute alle reich, reich, reich wären, wenn nur nicht diese vermaledeiten Düsseldorfer Philosophen gewesen wären, die nicht „die Reichweite der anstehenden Entscheidung“ in Milliarden Euro für „die Hochschulen und ihre Interessen in Politik und Öffentlichkeit“[4] begreifen wollten:

„Die in den nächsten Jahren auslaufenden drei großen Pakte – die Exzellenzinitiative, der Pakt für Forschung und Innovation und der Hochschulpakt – müssen weiterentwickelt und fortgeführt werden.“[6]

Für diese drei Pakte waren die Herren auch bereit, den notwendigen Preis zu entrichten: Drei Wissenschaftlerseelen.

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3 Antworten zu “Die drei Muskeltiere und der Lockruf des Goldes

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  2. 26. Mai 2014 | 20.53 Uhr
    Einigung über Verteilung der Billdungsmilliarden
    Schwarz-Rot gibt eine Milliarde Euro mehr für Kitas
    Exklusiv | Berlin. […] Von Eva Quadbeck

    Die Rheinische Post hat sie als erstes, die neue Verteilung der „Billdungsmilliarden“ (bei der taz wäre es ein Wortspiel mit „bill“, bei der RP eher maue Redaktionsabläufe). Die 6 Milliarden werden demnach wie folgt verteilt:
    „Kitas bundesweit eine Milliarde Euro“
    Wanka kriegt „2,5 Milliarden Euro für ihre geplante Bafög-Reform“.
    „Die übrigen 2,5 Milliarden Euro sollen in die Forschung fließen“, und zwar aus dem BMBF-Haushalt.

    Preisfragen:
    a) Wieviel Geld geht an die Bundesländer?
    b) Wieviel Geld geht an Schulen und Hochschulen?

  3. SpOn macht schwammige Rechenspielchen:

    „Insgesamt fünf der sechs Milliarden Euro sollen für Wissenschaft, Schulen und Hochschulen verwendet werden, eine weitere Milliarde für Kitas und Krippen. Dafür solle das Sondervermögen von derzeit 450 Millionen Euro auf bis zu eine Milliarde Euro aufgestockt werden, sagte Schäuble weiter.“

    Dass 1 Milliarde minus 450 Millionen nur ein Plus von 550 Millionen ergibt, wundert wohl niemanden. Deshalb werden über die übrigen 5 Milliarden auch keine genauen Angaben gemacht:

    „Nach jetzigem Stand würden die Länder jährlich um 1,17 Milliarden Euro entlastet [indem der Bund ihren Anteil am Bafög übernimmt], das Geld müssen sie für Schulen und Hochschulen einsetzen.“

    Weitere 500 Millionen Euro soll die Bafög-Reform 2016/17 kosten.

    Addition: 550 Mio. + 1170 Mio. + 500 Mio. = 2,22 Milliarden Euro. Über zu 6 Milliarden fehlenden 3,78 Milliarden Euro verliert SpOn kein Wort.

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