Empfehlungen zur Qualitätssicherung: Öffentlichkeit

Erreichte schon bald nach ihrer internen Mitteilung folgende Lagebeschreibung aus einem deutschen Promotionsausschuss (PromA) dieses Blog, muss doch diesmal nicht die genaue Quelle genannt werden, da der Text generelle Probleme anspricht:

„Besonders wichtig ist die […] klar geregelte Auslage der Dissertationen [vor Verfahrensabschluss]. Alle prüfungsberechtigten [Fakultäts-]Mitglieder […] werden informiert und haben das Recht, Arbeiten und Gutachten einzusehen. Damit ist die Erwartung verbunden, dass fachnah eine Qualitätssicherung organisiert ist. Sie schließt ausdrücklich Stellungnahmen und Einreden ein, mit denen sich dann der PromA auseinanderzusetzen hätte. Leider wird diese Chance zur kollegialen Mitarbeit viel zu wenig genutzt. Der PromA bittet nachdrücklich darum, sich diesen an vielen anderen Universitäten selbstverständlichen Brauch zu eigen zu machen. Nur so lässt es sich längerfristig vermeiden, dass übergeordnete Instanzen sich nach unklaren und abstrakten Prinzipien in die Qualitätssicherung einschalten und unsere eigene Forschungs- und Urteilsfreiheit beschneiden. Ausdrücklich sei auch daran erinnert, dass in der Auseinandersetzung um die Qualität einzelner Arbeiten implizit auch die Standards der Forschung mitbestimmt werden; deswegen sollten auch Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler ermuntert werden, sich mit den Dissertationen zusammen mit den Gutachten und etwaigen Stellungnahmen zu beschäftigen. Die Fachbereichsverwaltungen sollten eine großzügige Zugänglichkeit ermöglichen.“

Die Schilderung wirft einige Fragen auf:

  1. Ist es tatsächlich an vielen Universitäten selbstverständlicher Brauch, der regelmäßig praktiziert wird, dass neben den am Prüfungsverfahren Beteiligten auch andere Fakultätsmitglieder (offenbar einschließlich Promovierenden) die eingereichten Dissertationen lesen (oder auch nur einsehen) und sodann mit „Stellungnahmen und Einreden“ laufende Verfahren torpedieren? (An der obigen Universität ist das ja offenbar trotz bestehender Möglichkeit nicht üblich.)
  2. Kann durch diese Instanz der Qualitätssicherung über eine Fakultätsöffentlichkeit verhindert werden, dass Zentralsteuerungsbemühungen die Promotionsrechte der Fakultäten untergraben?
  3. Ist es plausibel, zur „Auseinandersetzung um die Qualität einzelner Arbeiten“ aufzufordern, um daran die Standards des wissenschaftlichen Arbeitens zu bestimmen? Wie könnte das konkret aussehen? Soll jemand eine „Einrede“ an die Promotionskommission schicken, in der er oder sie bestreitet, dass die Standards, die BetreuerInnen und GutachterInnen anlegen, akzeptabel sind? Erscheint es nicht ziemlich undenkbar, die Kompetenz der Kollegen in dieser Weise anzugreifen? Muss das nicht dazu führen, dass die Kollegen ihrerseits die Kompetenz des Angreifers dementieren, und sei es durch „Einreden“ gegen die nächste Dissertation aus seinem Zuständigkeitsbereich?
  4. Wie steht es um „Stellungnahmen und Einreden“ unter den Bedingungen akademischer Hierarchien? Sollen sich NachwuchswissenschaftlerInnen (also wohl Promovierende) auf Kompetenzgerangel mit den eigenen Betreuern, künftigen Prüfern, oder auch nur deren Kollegen einlassen? Sind diese als immun gegen solche Attacken anzusehen, so dass sie nicht in die später ausliegenden Dissertationen von Querulanten Einblick nehmen und darin besonders genau nach Anlässen für „Einreden“ suchen würden? Kann es sein, dass Wissenschaftler an der betreffenden Universität Menschen ohne Profilneurosen sind?
  5. Wäre eine konsequente Qualitätssicherung im Geiste dieses Konzeptes nicht eher der Einsatz entgrenzter Öffentlichkeit im Verfahren? Wenn Einreden von jedem stammen können, der z.B. über ein Online-Portal eine ihn interessierende Dissertation herunterladen kann, dann sind die Stellungnahmen erstens unbefangener. Zweitens müssen sie aber auch sachlicher vorgetragen sein, wenn ihre Autoren nicht bereits durch ihre Stellung in der betreffenden Fakultät als qualifiziert und kompetent gelten: Um als schwerwiegender Einwand aufgenommen zu werden, kann es dann nicht ausreichen, dass der Einwendende vor Ort Großordinarius ist und den Forschungsansatz in Bausch und Bogen verdammt.

Öffentlichkeit als Wissenschaftlichkeitsgrundsatz spricht dafür, sowohl solche Auslagen unabgeschlossener Dissertationen, als auch die eingereichten Stellungnahmen im Sinne eines Open Peer Review grundsätzlich öffentlich einzurichten. Die angemahnte „großzügige Zugänglichkeit“ lässt sich heute wirksam und kostengünstig online herstellen.

Soziale Prozesse im Wissenschaftsbetrieb sollten mitbedacht werden, wenn man Konzepte zur Qualitätssicherung entwickelt. Sonst werden sie in der Praxis nicht funktionieren und bloß einen schönen Schein erzeugen. Solch schöner Schein wird aber kaum verhindern können, dass übergeordnete Instanzen erfolgreich die Wissenschaftsfreiheit zu beschneiden versuchen. Daher sollten die Fakultäten mit der wissenschaftlichen Öffentlichkeit als der am weitesten übergeordneten weltlichen Instanz paktieren, um ihre eigenen Ausführungskompetenzen für Promotionsverfahren zu bewahren.

————————————————————

15 Antworten zu “Empfehlungen zur Qualitätssicherung: Öffentlichkeit

  1. Niemand kann aus seiner Haut, also spreche ich von mir. Die erste Stellungnahme meines Doktorvaters Guntram hätte in etwa so gelautet: „Einfach fabelhaft, ganz mein Erkenntnishorizont. Fühle außerdem tiefe Dankbarkeit für die gegenüber dem Professorenkollegium erwiesenen Eichenbach’schen Wohlthaten.“ Sofort hätten doch einige geschrien: „Bestechung!“, woraufhin Guntram zur Klarstellung hätte sagen müssen, dass sein eiskaltes wissenschaftliches Urteil unbeirrbar sei durch noch so romantische Eindrücke von Kreuzfahrten und Nachtbarbesuchen – ob für ihn kostenneutral oder nicht; dass das eine wesenhaft nichts mit dem anderen zu tun habe, und dass bezeichnenderweise meist derjenige wenig Erbauliches über Generosität zu sage wisse, dessen Vermögenslage keine gestatte / der bisher keine habe genießen können. Eine solche Diskussion wäre bis heute nicht abgeschlossen worden.

    Eichenbach

  2. Pingback: Umleitung: Schützen in der Region wollen Weltkulturerbe werden. Dagegen verblassen die anderen Links. Trotzdem lesen! | zoom

  3. Pingback: Rand Pauls Plagiate - Plagiier doch!

  4. Illusion-der-Exzellenz

    „Wenn Einreden von jedem stammen können, der z.B. über ein Online-Portal eine ihn interessierende Dissertation herunterladen kann, dann sind die Stellungnahmen erstens unbefangener. “

    Die Idee, Öffentlichkeit dermaßen weit zu treiben, daß selbst Außenstehende „Einreden“ usw. vorbringen können halte ich, mit Verlaub, für äußerst weltfremd. Die Folge davon dürfte keineswegs eine gesteigerte Qualität, sondern höchstens ein äußerst „geschmeidiger“ Text sein, der möglichst wenig Leuten auf die Füße tritt und keinerlei Angriffsflächen mehr bietet – was im Endeffekt bedeutet, daß kontroverse Ergebnisse, Thesen usw. möglichst entschärft oder gar nicht mehr behandelt werden.
    Wenn ich da an meine eigene Diss denke und dann erwäge, daß ein bestimmter Personenkreis dazu „Stellungnahmen“ vor Abschluß des Verfahrens vornehmen könnte, wird mir regelrecht schlecht, denn diese Personen würden ein wahres Bombardement ablassen und das weitere Verfahren so lange blockieren, bis einer aufgibt.
    Wer sich für die Arbeit wirklich inhaltlich interessiert, kann sie auch nach Verfahrensabschluß immer noch lesen und sich in der herkömmlichen Art und Weise (Rezensionen usw.) drüber aufregen – aber nicht schon vorher!

  5. Die Auslage der Dissertation gehört zum Promotionsverfahren. Erst danach wird die mündliche Prüfung abgenommen. Dass außer den prüfungsberechtigten Fakultätsmitgliedern auch Promovierende Einsicht nehmen können, ist wohl nicht richtig. Mit den „Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern“ sind wohl Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren gemeint, die ja auch prüfungsberechtigt sind. Es geht wohl nur darum, dass die Auslage regelmäßig erfolgt, dass sie aber ebenso regelmäßig nicht wahrgenommen wird. Das ist eine allgemeine Klage.

  6. Ach so, na wenn Promovierende keine „Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler“ sind, dann erklärt das natürlich, warum niemand ausliegende Dissertationen lesen will, der es nicht beruflich unbedint muss. Da wartet man doch besser ab, bis amtlich bestätigt wurde, dass es sich um „Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler“ handelt, um seine Zeit nicht mit unwissenschaftlichem Spökes zu vergeuden.

    @Illusion: Dass so eine Auslage irgendetwas blockieren könnte, bezweifle ich. Sie ist ja zeitlich begrenzt. Nach dieser Sichtweise sind auch heute schon keine kontroversen Ergebnisse mehr möglich, wenn man davon ausgeht, dass nicht nur der Betreuer die Arbeit gut finden muss, sondern auch die anderen Leute, die sie eigentlich vor Abschluss lesen sollten, und die man sich nicht aussuchen kann.

  7. Als Maßnahme der Qualitätssicherung funktioniert diese Auslage jedenfalls überhaupt nicht.

    Nächstes Problem: Promovierende sind als Zuhörer zu den mündlichen Prüfungen zugelassen. Die prüfungsberechtigten Fakultätsmitglieder natürlich auch. Ausnahme: Die Kandidatin oder der Kandidat wünscht keine Öffentlichkeit. Dieser Wunsch wird aber fast nie geäußert. Trotzdem ist die Prüfungskommission fast immer mit der Kandidatin oder dem Kandidaten allein.

  8. Wenn zwei honorige Gutachter nach bestem Wissen und Gewissen geurteilt haben, sollte man es dabei bewenden lassen. Nichts davor und nichts danach. Meine mündliche Prüfung, mein lieber Herr Warynski, war alles andere als ein Ereignis im engsten Zirkel. Außer der – wie es im Protokoll heißt: „verzückten“ – Prüfungskommission waren zugegen mein Vater, meine Gattin, meine Kinder, zwei meiner verdientesten Leibwächter, einige meiner Verehrerinnen, etliche Privatdozenten und Doktoranden und viele andere mehr. Man drängte hinein, um die Luft der Stähnke-Schule zu atmen, man wollte mitgenommen werden auf den Olymp des Öffentlichen Rechts, miterleben, wie ein kleiner unbedeutender Schüler antritt, um nach Höchstem zu greifen. Als mein Doktorvater Prof. Dr. jur. Dr. h.c. mult. Guntram Stähnke den Doktorhut aus der berühmten Marburger Hutschachtel nahm und ihn mir langsam aufsetzte, gab es kein Halten mehr. Mir fehlen die Worte, um meine damaligen Gefühle zu beschreiben.

    Theo-Ullrich Ludwig von Eichenbach

  9. Ich könnte mir vorstellen, sehr geehrter Herr von Eichenbach, dass ein Promotionsverfahren mit so glanzvollem Abschluss nicht nur mit einer ordentlichen Auslage, sondern sogar mit außerordentlichen Auslagen verbunden war. Die Ihnen zugefügte Schmach ist eine um so größere Niedrigkeit.

  10. Illusion-der-Exzellenz

    „@Illusion: Dass so eine Auslage irgendetwas blockieren könnte, bezweifle ich. Sie ist ja zeitlich begrenzt.“

    Darauf hatte ich mich auch gar nicht bezogen, sondern auf die Möglichkeit, daß Außenstehende, wie dieser Satz impliziert, ebenfalls Einredemöglichkeiten eröffnet werden:

    “Wenn Einreden von jedem stammen können, der z.B. über ein Online-Portal eine ihn interessierende Dissertation herunterladen kann, dann sind die Stellungnahmen erstens unbefangener.”

    Das geht ja wohl deutlich über eine Auslage, wie sie bisher üblich ist, hinaus. Und selbstverständlich könnte es dann zu unterschiedlichsten Torpedierungsversuchen kommen. Wenn z.B. in der Diss festgestellt wird, daß eine bestimmte Disziplin keine eigene Wissenschaft ist, die Vertreter dieser Disziplin aber ständig insistieren, daß es sich doch um eine eigene Wissenschaft handelt (ohne jedoch einen Nachweis zu erbringen), dann braucht man nicht viel Iddenreichtum dazu, sich vorzustellen, daß ein solches Ergebnis bei denen nicht gut ankommt, insbesondere wenn es dabei auch um viel Geld geht. Und Hinz kennt Kunz, der wiederum Hans und Franz kennt, der da oder dort was zu sagen hat usw. usf. Wäre ja auch nicht so, daß so etwas noch nie vorgekommen wäre.

  11. Ich kann mir das schon vorstellen. Aber wenn die Vertreter dieser mächtigen Pseudowissenschaft ein Promotionsverfahren torpedieren können, indem sie Druck auf direkt Beteiligte (m.E. nur Prüfungskommission und Promotionsausschuss) ausüben, dann dürfte es auch nicht helfen, sie durch Geheimhaltung über die Inhalte der Dissertation bis zum Abschluss des Verfahrens im Unklaren zu lassen.
    Wenn Prüfungskommission und Promotionsausschuss nicht mal die Unabhängigkeit besitzen, jemanden zu promovieren, obwohl interessierte Kreise darauf insistieren, dass die Hauptthese der Dissertation falsch sei, dann ist ihre Beurteilung ohnehin nichts wert.
    (Ich halte es eigentlich eher für einen Vorteil, wenn sich eine Reihe von Leuten über eine „ausliegende“ Dissertation schrecklich aufregt. Natürlich nur, wenn man darauf vertrauen kann, dass der Ausgang des Verfahrens nur von guten Argumenten beeinflusst werden wird. Denn eigentlich wünschen sich Unis und Verlage doch kontroverse Dissertationen, die das Blut der Leser in Wallung bringen, weil es um etwas geht.)

  12. Pingback: Empfehlungen zur Qualitätssicherung – Teil 2: Öffentlichkeit | Erbloggtes

  13. Ich fürchte, ich habe den Appell nur zum Teil verstanden: Soll nun der „Einsatz entgrenzter Öffentlichkeit“, also Kreti und Pleti und im Zweifel auch die Schwiegermama per online-voting über die Qualität einer Promotion entscheiden?
    Oder geht es um eine eingeschränkt „wissenschaftliche Öffentlichkeit“? Wer wäre es denn dann, der Einreden formuliert? Womöglich der konkurrierende Großordinarius und dessen Gefolgschaft, die ihre Fehden auf de Rücken der Doktoranden austragen? Oder von den frustrierten Renegaten und Esoteriker, die es in jeder Disziplin zu Duzenden gibt? Wie schreibt Erbloggtes so schön: „Soziale Prozesse im Wissenschaftsbetrieb sollten mitbedacht werden, wenn man Konzepte zur Qualitätssicherung entwickelt. “
    Drei Dinge möchte ich bemerken:
    1. Das Promotionsrecht liegt bei den Fakultäten. Punkt.
    2. Das beste Rezept zur Qualitätssicherung ist vernetztes Arbeiten im Team. Doktoranden kontrollieren sich vergleichsweise effektiv gegenseitig und eine ordentliche Betreuung sichert einen substantiellen Ertrag.
    3. Die eigentliche Bewährungsprobe kommt nach der Promotion. Die Arbeit wird publiziert und rezensiert. Die Rezeption entscheidet maßgeblich über die Chancen des Kandidaten im Wissenschaftsbetrieb. Hier ist das geforderte Transparenzprinzip also bereits erfüllt.

  14. Es ist schon erstaunlich, was für düstere Phantasien das Wort Öffentlichkeit in Wissenschaftlern auslösen kann. Ich kann das nachvollziehen, mir geht es so ähnlich.

    Die „Auslage der Dissertationen“, um die es geht: Ist das etwa eine Art Voting? Und ruft der oben zitierte Text dazu auf, dass mehr Leute ihre Stimme in einem Voting abgeben sollen? Ich denke nicht. Wenn man das also öffentlich statt universitätsöffentlich machen würde, könnten die befürchteten Änderungen gar nicht eintreten. Was aber durchaus sein könnte, ist, dass jemand eine Einrede abgibt, die Schwiegermama zum Beispiel, die ein so triftiges Argument enthält, dass die Fakultäten ihr Promotionsrecht sachangemessen wahrnehmen können. Ein solches Argument könnte etwa lauten: „Ach, genau denselben Text habe ich auch als Dissertation eingereicht.“ (Um mal ein ganz einfaches Beispiel zu konstruieren, in dem der Gewinn für die Qualitätssicherung klar ersichtlich ist.)

    Ebenso bei den frustrierten Renegaten und Esoterikern: Wenn man nicht zwischen guten Argumenten und schlechten Argumenten unterscheiden kann, dann würde Öffentlichkeit die Fakultäten natürlich völlig überfordern. Aber wer sagt denn, dass die frustrierten Renegaten und Esoteriker (oder konkurrierende Großordinarien und ihre Gefolgschaft) nicht schon Mitglieder der Fakultät sind und auch bisher schon Fehden auf den Rücken der Doktoranden austragen? (Oder noch schlimmer: Sich einig sind und haufenweise Nachwuchs produzieren?) Über solcherart Einreden kann man sich (wenn man sie denn als solche zu identifizieren in der Lage ist) doch viel leichter hinwegsetzen, wenn sie von außen kommen, als wenn sie von den Kollegen vor Ort kommen. Man kann sich nur nicht mehr dumm stellen, und sagen, man hätte von nichts gewusst, wenn Fälschungs- oder Betrugsvorwürfe schon zu diesem Zeitpunkt geäußert werden.

    Ist das Vertrauen in das Funktionieren von Wissenschaft bei Wissenschaftlern so gering, dass wir praktische Verbesserungen im Sinne wissenschaftlicher Prinzipien ablehnen, weil es auch Missbrauch geben könnte? Ist die Wissenschaft nun anderen Methoden der Wahrheitssuche überlegen oder nicht? Wir sind uns nicht so sicher.

  15. Es ist schon erstaunlich, was für düstere Phantasien das Wort Öffentlichkeit in Wissenschaftlern auslösen kann. Ich kann das nachvollziehen, mir geht es so ähnlich.

    Die „Auslage der Dissertationen“, um die es geht: Ist das etwa eine Art Voting? Und ruft der oben zitierte Text dazu auf, dass mehr Leute ihre Stimme in einem Voting abgeben sollen? Ich denke nicht. Wenn man das also öffentlich statt fakultätsöffentlich machen würde, könnten die befürchteten Änderungen gar nicht eintreten. Was aber durchaus sein könnte, ist, dass jemand eine Einrede abgibt, die Schwiegermama zum Beispiel, die ein so triftiges Argument enthält, dass die Fakultäten ihr Promotionsrecht sachangemessen wahrnehmen können. Ein solches Argument könnte etwa lauten: „Ach, genau denselben Text habe ich auch als Dissertation eingereicht.“ (Um mal ein ganz einfaches Beispiel zu konstruieren, in dem der Gewinn für die Qualitätssicherung klar ersichtlich ist.)

    Ebenso bei den frustrierten Renegaten und Esoterikern: Wenn man nicht zwischen guten Argumenten und schlechten Argumenten unterscheiden kann, dann würde Öffentlichkeit die Fakultäten natürlich völlig überfordern. Aber wer sagt denn, dass die frustrierten Renegaten und Esoteriker (oder konkurrierende Großordinarien und ihre Gefolgschaft) nicht schon Mitglieder der Fakultät sind und auch bisher schon Fehden auf den Rücken der Doktoranden austragen? (Oder noch schlimmer: Sich einig sind und haufenweise Nachwuchs produzieren?) Über solcherart Einreden kann man sich (wenn man sie denn als solche zu identifizieren in der Lage ist) doch viel leichter hinwegsetzen, wenn sie von außen kommen, als wenn sie von den Kollegen vor Ort kommen. Man kann sich nur nicht mehr dumm stellen, und sagen, man hätte von nichts gewusst, wenn Fälschungs- oder Betrugsvorwürfe schon zu diesem Zeitpunkt geäußert werden.

    Ist das Vertrauen in das Funktionieren von Wissenschaft bei Wissenschaftlern so gering, dass wir praktische Verbesserungen im Sinne wissenschaftlicher Prinzipien ablehnen, weil es auch Missbrauch geben könnte? Ist die Wissenschaft nun anderen Methoden der Wahrheitssuche überlegen oder nicht? Wir sind uns nicht so sicher.

Hinterlasse einen Kommentar

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..