Wer ist Robert Schmidt? Und wofür ist das relevant?

Erstaunt es noch, dass viele Massenmedien sich vor allem für die Identität des Lammertplag-Erstellers interessieren, statt die Bedeutung der Inhalte dieser Plagiatsdokumentation zu untersuchen? Treue Leser dürften hier bereits mehrfach auf Uwe Krügers Forschungsergebnisse zum Einfluss von Eliten auf Leitmedien gestoßen sein. Demnach nehmen insbesondere selbsterklärte Qualitätsjournalisten gern die Perspektive jener Eliten ein, die sie eigentlich berichtend kontrollieren sollten. Und aus deren Perspektive erwächst zuallererst die Frage:

„Wer ist Robert Schmidt?“[1]

Denn gegen Plagiatsvorwürfe kann eine Politikerin sich nicht zur Wehr setzen, wenn ihr aufgrund der sachlichen Berechtigung der Vorwürfe nur eine personalisierende Taktik offen steht, und sie dann den Vorwerfenden und seine vermeintlichen Motive nicht in den Schmutz ziehen kann. Das gilt auch nach Jahren noch. Und so recherchiert „Die Welt“ fleißig weiter in diese Richtung, schreibt E-Mail um E-Mail an „Robert Schmidt“ und präsentiert ihre personalisierenden Forschungen der Herrscherkaste als Dokument eines verzweifelten Versuchs, den Politeliten beizustehen:

Hotznplotz, moderner Vigilant?

Der Schatten vom „Karriereende mehrerer Spitzenpolitiker“ liegt über allem, nur welcher, das weiß keiner. Hotznplotz, so sein VroniPlag-Pseudonym, ist der maskierte Vigilant, der des Nachts ausreitet, um jene zu jagen, auf deren Weg zu Macht und Geld Wissenschaft und Wahrheit auf der Strecke blieben. Einem „politischen Erdbeben“ gleich kommt dieser Rächer mit „Vorliebe für bekannte Politiker“ über „das gesamte Bundeskabinett“. Und dann, wenn die zitternden Delinquenten es am wenigsten erwarten, „lässt er die Bombe platzen“.[1] „Die Welt“ weiß:

„Würde Schmidt seinen bürgerlichen Namen preisgeben, würden wir nicht über den Vorwurf, sondern seine Person diskutieren.“ Und: „Wenn die Identität von Robert Schmidt bekannt wäre, würde sofort jemand versuchen, für ihn Belastendes herauszufinden … Solche Nebenschauplätze würden der Diskussion in der Sache sicher eher schaden.“[1]

Das motiviert „Die Welt“ natürlich geradezu, über die Person des Vigilanten zu diskutieren statt über den Vorwurf. Belastendes über ihn herauszufinden ist ihr größter Wunsch. „Haben Sie einen Auftraggeber?“ – „Ob er Mitglied in einer Partei oder einer politischen Organisation ist?“ – Egal was er antwortet: „überprüfen lassen sich die Antworten nicht.“[1] Ganz im Gegensatz übrigens zu den Plagiatsvorwürfen, die sich anhand öffentlich einsehbarer Materialien jederzeit eingehend überprüfen ließen – wenn man denn wollte – und könnte.

Massenmediale Arbeitsweisen

Das Medienmagazin Zapp berichtete jüngst, in der Prism-Affäre könnten Politiker beliebige Floskeln absondern, weil die sie befragenden Journalisten kein Verständnis für die (technischen) Details hätten. Das mag auch in Plagiatsdingen der Fall sein, sofern sich Politiker nicht ohnehin an ihre Lieblingspresseleute wenden, um ihre Behauptungen wohlwollend platzieren zu lassen, oder gleich die eigenen PR-Leute vorschicken.[2] Im besten Fall kommt dabei He-said-she-said-Journalismus heraus, den die New York Times so erklärt:

„Simply put, false balance is the journalistic practice of giving equal weight to both sides of a story, regardless of an established truth on one side. […] It’s all a part of a movement — brought about, in part, by a more demanding public, fueled by media critics, bloggers and denizens of the social media world — to present the truth, not just conflicting arguments leading to confusion. […] readers and media critics are calling for journalists to take more responsibility for what is true and what is not.“[3]

Klimawandel (gegen „Klimaskeptiker“) und Evolution (gegen „Kreationismus“) nennt die Times als typische Beispiele. Gemeinsam ist ihnen, dass es auf der einen Seite Unmengen an wissenschaftsfesten Belegen gibt, auf der anderen nur lautstarke Beteuerungen und Glauben. Aber Journalisten, die weder ausgebildete Klimaforscher noch Biologen sind, müssen beide Seiten gleich gelten lassen, weil sie keine Zeit haben, die Belegberge zu sichten und sich die für deren Bewertung nötigen Kompetenzen anzueignen.

Lässt sich aber in Sachen Wissenschaftsbetrug überhaupt von etablierter Wahrheit sprechen, bevor eine Fakultät einen Beschluss gefasst hat? Oder muss man ein Dutzend Jahre warten, bis ein Fall vom Bundesverwaltungsgericht entschieden wird? Können Plagiatsskeptiker wie Christoph Markschies und Philipp Theisohn die Öffentlichkeit mit großer Geste und postmodern klingelnder Wortspielerei zum Narren halten?

Tatsachenorientierte Meinungsbildung mag ein hartes Brot sein, verzichtbar ist sie aber auch dann nicht, wenn sie aus dem Arbeitsalltag von Journalisten zunehmend verdrängt wird. Den oben erwähnten Eliten ist es jedoch nur recht, wenn „conflicting arguments leading to confusion“ vorherrschen – denn eine verwirrte Öffentlichkeit ist handlungsunfähig und sehnt sich nach starker Führung.

Der Verwirrung soll hier eine Erläuterung öffentlich überprüfbarer Daten zur Arbeit von „Robert Schmidt“ alias Hotznplotz im VroniPlag Wiki abhelfen. Ein nachfolgender Artikel beleuchtet dann die Vorgehensweise von „Robert Schmidt“ bei seiner Analyse der Dissertationen von Annette Schavan und nun auch Norbert Lammert: Ihre Entstehung, ihre Reproduzierbarkeit und ihre Validität.

Hotznplotz – eine VroniPlag-Biographie

Die öffentlichen Logbücher von VroniPlag zeigen: Als „Robert Schmidt“ dort im April 2011 unter dem Namen Hotznplotz mit der Plagiatssuche begann, waren es die offensichtlich kopierten Texte in der Dissertation von Silvana Koch-Mehrin (Skm), die ihn bis etwa Ende Mai fesselten. Anschließend widmete er sich von Juni bis einschließlich August 2011 dem Fall Bijan Djir-Sarai (Bds). Den Herbst 2011 prägte von September bis November die intensive Analyse des Falles Daniel Volk (Dv), der eine Schlüsselposition einnimmt: Der Fall erforderte von den Plagiatssuchern um Hotznplotz die Entwicklung neuer Methoden, die später bei den Untersuchungen der Dissertationen von Annette Schavan und Norbert Lammert wieder eingesetzt wurden.

Im November und Dezember 2011 arbeitete Hotznplotz dann an der Doktorarbeit von Martin Winkels (Mw), anschließend kurz an der medizinischen Dissertation von Andreas W. Bonz (Awb). Wer darin „eine Vorliebe für bekannte Politiker“ erkennen will[1] oder behauptet, Hotznplotz habe sich an medizinische oder naturwissenschaftliche Dissertationen „bislang zumindest nicht herangewagt“,[2] bei dem kann man wohl nicht von großer Wahrheitsliebe sprechen. Wenn man diese platt-demagogischen Behauptungen jedoch zurückweist, bleibt die Frage offen, wie es kam, dass Hotznplotz einen eigenen Weg einschlug, statt als braver Fisch mit den Resten des VroniPlag-Schwarms zu schwimmen:

Richtig ist, dass es in der Geschichte von VroniPlag verschiedene Konflikte um die Ausrichtung der Plagiatssuche gab. Die einen wollten nur Wort für Wort kopierte Texte dokumentieren, andere wollten auch andere Plagiatsformen, etwa Übersetzungsplagiate, Paraphrasen und Ähnliches aufnehmen. Manche wollten sich in der Öffentlichkeit auf prominente Fälle konzentrieren, andere lieber Nichtprominente untersuchen. Welche dieser Positionen sich durchgesetzt hat, zeigt die Kommentierung von Lammertplag durch eine einflussreiche VroniPlag-Mitarbeiterin:

„Für die Plagiatsexpertin Debora Weber-Wulff (HTW Berlin) ist fraglich, ob man bei den beanstandeten Stellen wirklich von Plagiat sprechen kann. Allerdings könne es sich durchaus um eine andere Form von wissenschaftlichen Fehlverhalten handeln, sagte Weber-Wulff auf Anfrage: ‚Wer wissenschaftliche Diskurse vortäuscht, handelt auch fehlerhaft.‘ Für problematischer halte sie allerdings die 48 Plagiatsfälle, die auf der Plattform ‚VroniPlag Wiki‘ dokumentiert seien. Viele würden von den betroffenen Hochschulen verschleppt. ‚Anders als bei berühmten Politikern handelt es sich hier um Forscher, die oft noch aktiv sind. Das bedroht die Wissenschaft in viel höherem Maße, wenn das nicht geahndet wird.'“[4]

In einer anderen Formulierung wiederholte Weber-Wulff ihre Zweifel, ob man bei Norbert Lammert von Plagiat sprechen könne, und betonte, dass ein Plagiat sich von wissenschaftlichem Fehlverhalten darin unterscheide, dass es viel schlimmer sei:

„[O]b man das noch Plagiat nennen kann oder eher einfach wissenschaftliches Fehlverhalten nennen sollte, das ist eine interessante, wissenschaftliche Frage. Viel schwerwiegender sind die 48 Fälle, die auf Vroniplag Wiki aufgelistet sind.“[5]

Bekannt ist immerhin, dass Weber-Wulff wenige Tage zuvor bei einer Versammlung von Plagiatsskeptikern anwesend war (Bildmitte) und dort andächtig, wie es heißt, dem Vortrag „Fremde Worte, eigenes Denken“ des erwähnten Philipp Theisohn gelauscht haben soll (Bildmitte).

Aufgrund dieser Konzentration des VroniPlag Wiki auf „schwerwiegende“ Fälle geriet Hotznplotz in Konflikt mit der Wiki-Ausrichtung, als Ende Dezember 2011 die ersten Verdachtsstellen in Annette Schavans Opus über „Person und Gewissen“ auftauchten. Hotznplotz konzentrierte sich weitestgehend allein auf die Untersuchung des Falles „As“. An Plagiaten von Politikerinnen mit viel Geld für Plagiatsforschungsprojekte bestand nämlich ebensowenig Interesse wie an Plagiatsformen, die sich nicht in großflächig farbig markierbaren Textidentitäten darstellen ließen.

Die Frage, die „Robert Schmidt“ im Fall Lammert – und auch schon im Fall Schavan – anders beantwortet hat als die wichtigen Leute bei VroniPlag, ist die: Ist die Kopie der Belege aus einer anderen Arbeit unproblematisch, oder ist es eine lässliche Sünde, oder ist es gar wissenschaftliches Fehlverhalten? Aus „Robert Schmidts“ Sicht kommen zwei Antwortmöglichkeiten in Betracht: Falls es sich nicht für sich genommen um klares wissenschaftliches Fehlverhalten handelt, dann ist es zumindest eine lässliche Sünde mit starkem Indizcharakter, der für die ungekennzeichnete Übernahme paraphrasierter Gedanken aus dem Text zwischen den Belegen spricht.

Wer hingegen fordert, Auswahl und Abfolge von Belegen könne man bedenkenlos aus fremden Arbeiten übernehmen, etwa weil es kein Urheberrecht auf bibliographische Angaben geben könne, empfiehlt damit jedem Doktoranden, künftig Standardwerke zur Hand zu nehmen und seine Darstellung an ihren Darstellungen entlang zu führen. Die Eigenleistung besteht dann darin, das Gesagte noch einmal in eigenen Worten zu sagen. Und schon wird diese satirische Charakterisierung der Erkenntnisarmut der Geisteswissenschaften zur vorherrschenden Realität.

„Sapere aude!“ oder „Textkultur ohne Hirn“?

Der Verfasser von Guttenbergs Dissertation hat sich geweigert, selbst zu denken. Er hat sich sogar geweigert, die fremden Gedanken selbst zu reformulieren. Warum auch, wenn die Altvorderen die besseren Gedanken hatten, dann haben sie gewiss auch die besseren Worte gefunden. Norbert Lammert hingegen hat ausgiebig reformuliert. Man wird ihm nach allem, was bekannt ist, attestieren können, dass er das besser gemacht hat als Annette Schavan. Lammertplag weist nun aber – wie auch Schavanplag – darauf hin, dass etwas faul ist an einer Promotionspraxis, die nur zum Nach-Denken anregt. Welche Rolle spielt noch eine Universität, in deren Praxis es attraktiver ist, die Gedanken anderer in eigenen Worten nachzuerzählen und sie dabei als eigene auszugeben, als selbst zu denken? Und in wessen Interesse ist es, dieses Vorgehen zu belohnen, das platte Kopieren von Text aber zu bestrafen?

Mit solchen Überlegungen dürfte auch Hotznplotz konfrontiert gewesen sein, als er im April 2012 eine Entscheidung traf: Als VroniPlag Wiki durch Mehrheitsbeschluss den Standpunkt einnahm, den Fall Schavan nicht zu veröffentlichen,[5] weil er ein „Grenzfall“, „nicht darstellbar“ sei, lagerte Hotznplotz die Dokumentation des Falles zu Schavanplag aus. Dass es ihm dabei darum ginge, Politiker zu „jagen“, zumal weil sie einer bestimmten Partei angehören würden, ist absurd. Aber der Rest ist Geschichte, eine Geschichte, die sich nun mit Lammertplag wiederholt.

Wie Hotznplotz zu „Robert Schmidt“ wurde und die beanstandeten Stellen in den Dissertationen Schavans und Lammerts dokumentierte, berichtet ein Insider im nächsten Artikel. Bis dahin können sich alle auf Causa Schavan auf die Spur des Plagiatsjägers begeben und das Rätsel um den wahren Namen des „Robert Schmidt“ knacken. Oder über den Hintersinn nachdenken.

————————————————————

17 Antworten zu “Wer ist Robert Schmidt? Und wofür ist das relevant?

  1. Ein Beitrag

    „Wer hingegen fordert, Auswahl und Abfolge von Belegen könne man bedenkenlos aus fremden Arbeiten übernehmen, etwa weil es kein Urheberrecht auf bibliographische Angaben geben könne, empfiehlt damit jedem Doktoranden, künftig Standardwerke zur Hand zu nehmen und seine Darstellung an ihren Darstellungen entlang zu führen. Die Eigenleistung besteht dann darin, das Gesagte noch einmal in eigenen Worten zu sagen. Und schon wird diese satirische Charakterisierung der Erkenntnisarmut der Geisteswissenschaften zur vorherrschenden Realität.“

    Genau dies ist die akzeptierte Arbeitsweise in einer naturwissenschaftlichen Arbeit im Einleitungsteil / Theorieteil, bzw. bei Naturkonstanten. Dies ist jedoch nur möglich, da in einer solchen Arbeit die Leistung im Labor und in der Auswertung des Experiments liegt und nicht in der Literaturrecherche und Rezeption.

    Da in einer Geisteswissenschaft/Gesellschaftswissenschaft die Textarbeit die Leistung darstellt und Texte der Untersuchungsgegenstand sind, darf die von Ihnen beschriebene Arbeitsweise hier natürlich nicht praktiziert werden.

  2. M. Bewarder

    Als Autor des angesprochenen „Welt“-Artikels respektierte ich natürlich Ihre Deutung – möchte aber auch darauf hinweisen, dass wir uns u.a. auf Suche gemacht haben, um die „Arbeitsgeschichte“ des Plagiatsforschers einzuordnen. Das halten wir für notwendig. Aber offenbar sehen Sie das auch so, wie ich an den Ausführungen Ihres Artikels lese. Ich freue mich auf die weiteren Artikel zum Thema!

  3. Schon erstaunlich, dass ER sich beharrlich weigert, die Blogbeiträge von Weber-Wulff zur Kenntnis zu nehmen: http://copy-shake-paste.blogspot.de/2013/08/another-german-politician.html Die passen ja leider nicht in das Geraune über die Anwesenheit Weber-Wulffs „bei einer Versammlung von Plagiatsskeptikern“, bei der sie zum Beweis ihrer Perfidie „andächtig, wie es heißt“ einem Vortrag von Philipp Theisohn „gelauscht haben soll“. Sowas aber auch! Das macht natürlich verdächtig.

  4. Pingback: Umleitung: vom Hundegrab über Sport und Kunst zu Politik und meinem heutigen Lieblingstweet. | zoom

  5. @Ein Beitrag: Ich denke, dass Sie da irren. Das ist nicht verwunderlich, da diffizil und von mir vielleicht nicht deutlich genug dargestellt. Man darf auch in Geisteswissenschaften ein Standardwerk zur Hand nehmen und an ihm entlang den Forschungsstand schildern. (Dabei muss man nicht auf andere Literaturtitel verweisen; wenn man es tut, ist das unschön, aber vielleicht keine vorsätzliche Täuschung.) Was man nicht machen darf, ist aber, genau dieses Standardwerk, das man benutzt hat, verschweigen. Das ist ein Plagiat.

    @M. Bewarder: Ich habe die guten Ansätze, dass Sie fragen, was hat RS denn früher bereits geleistet, zur Kenntnis genommen. Misslich finde ich, dass Sie dazu kaum apodiktische Aussagen treffen, außer dass er erstmals am 12. April 2011 bei VP dabei war. Den Rest erfahren wir nicht selbst aus den öffentlich verfügbaren Daten analysiert, deren Glaubwürdigkeit als sehr hoch einzuschätzen ist (so ja mein schlichter Absatz über die Aktivitäten 2011), sondern aus pauschalen und subjektiven Einschätzungen interessierter Kollegen. Besonders betonen Sie jedoch, und darauf beruht meine (funktionale, nicht intentionale) Deutung, was alles über die Person hinter RS unbekannt ist. Aber wenn Sie mal aus Ihrer Sicht schildern würden, wofür das relevant ist, da wäre ich schon gespannt.

    @yxt: Quatsch. Ich habe sehr genau darauf geachtet, was so geschrieben steht über diese Versammlung von Plagiatsskeptikern. Wir dürfen beispielsweise annehmen, dass sich dies auf dieses Treffen und Weber-Wulffs „Debate“ dort bezieht: „If you have managed to keep your plagiarism under wraps for 10 years, so the discussion goes, you should be home free and don’t have to worry about losing that Herr Dr. or Frau Dr. on your door.“ Verjährungsfrist von 10 Jahren ist also die Vorstellung, die die Proponenten haben. Und Weber-Wulff ist dagegen. Schön und gut. Zu Lammertplag steht da: „Schmidt documents more of a different kind of irregularity in Lammert’s thesis“. Das ist im Vergleich zu Schavanplag noch ein Schritt weiter auf der zu Theisohn hin offenen Plagiatsskeptikerskala.

  6. Ein Beitrag

    Ich bin mir sehr sicher, dass in experimentellen Naturwissenschaften grundsätzlich Literaturübernahmen auch bei Nicht-Nennung der Herkunft kein Plagiat / keine Täuschung darstellen, selbst bei ungeprüften Übernahmen, da die Literaturrecherche nur als Mittel zum Zweck gesehen wird. Dies entspricht auch den Erfahrungen.

    Dies mag in den Geisteswissenschaften anders sein, wobei Herr Rieble sich in den Medien auch anders geäußert hat.

    Interessant ist auch dieser Artikel eines Linguistik Professors hierzu:

    http://itre.cis.upenn.edu/~myl/languagelog/archives/004608.html

  7. An diesem Artikel zum Fall Finkelstein/Dershowitz lässt sich vielleicht ganz gut erklären, was ich meine: Die Literaturangabe ist übernommen, ohne die Quelle der Übernahme zu nennen. Die ungenannte Quelle könnte auch ein Bibliothekskatalog sein oder eine Datenbank. Es ist in Geisteswissenschaften zweifellos keine gute wissenschaftliche Praxis, Literaturtitel anzuführen, die man nicht selbst in der Hand hatte („Autopsieprinzip“). Aber dieser Umstand ist nicht(!) das eigentliche Plagiat. Literaturtitel können ja auch aus ganz anderen Quellen stammen. Poser nennt in dem Artikel als mögliche Helfer: „Research assistants, laboratory technicians, systems administrators, programmers, students, librarians, bibliographers, colleagues, other authors, friends, lovers, relatives, pets, plants, ambient deities and suppliers of favorite ingestible substances“.

    Als das eigentliche Plagiat kommt v.a. das in Frage, was zwischen den nicht selbst geprüften Fußnoten steht. Denn diese Sätze müssen ja irgendwoher stammen. Daher sind ganze Folgen identischer Fußnoten nicht schon der Wissenschaftsbetrug, sondern das Indiz, das den Wissenschaftsbetrug aufzudecken hilft. Siehe dazu auch den folgenden Methodenartikel.

  8. Ich denke, es ist hilfreich, hier die Debatte insgesamt ein wenig zu sortieren. Zunächst sollte man sich vor Augen führen, dass Dissertationen zugleich Beiträge zur Wissenschaft und Prüfungsleistungen darstellen. Je nachdem, unter welchem Blickwinkel man sie betrachtet, ist das zu verwendende Vokabular unterschiedlich. Für Plagiate und anderes Fehlverhalten in einer Prüfungsleistung ist das Vorhandensein einer Täuschung und, wenn ich mich richtig erinnere, der bedingte Vorsatz entscheidend. Hinzu tritt die Ermessensentscheidung der Fakultät, ob die jeweiligen Verstöße schwer genug wiegen, um die Entziehung des Titels zu rechtfertigen oder (idealerweise) gleich die Ablehnung als ungenügend.

    Ich fände es aber fatal, wenn wir Diskussionen über wissenschaftliches Arbeiten nur unter diesem eingeengten Blickwinkel des Prüfungsrechts führen würden. Vielmehr müsste es doch eigentlich umgekehrt laufen: Die wissenschaftliche Community verständigt sich auf Standards, die ohne Ansehen der Person und der näheren Umstände gelten (für die es also auch zunächst irrelevant ist, ob diese Verstöße *in einer Prüfungsleistung* begangen worden sind oder nicht). Und dann frage man sich in einem zweiten Schritt, wie diese Standards bei der Beurteilung von Prüfungsleistungen Beachtung finden sollen.

    Wenn man sich diese breitere Perspektive zueigen macht, die dann eben auch für wissenschaftliche Arbeiten gilt, die keine Prüfungsleistung darstellen, dann ist es m. E. durchaus zulässig, darauf zu verweisen, dass es auch Formen wissenschaftlichen Fehlverhaltens gibt, die nicht als Plagiat einzustufen sind. Und dazu zählt sicherlich die Simulation von wissenschaftlicher Aneignung fremden Denkens, die Lammert vorgeworfen wird. Unabhängig von der Frage, ob in der Arbeit auch noch Plagiate im engeren Sinne vorliegen und ob diese Plagiate zur Aberkennung eines Titels ausreichen, ist die Praxis als solche jedenfalls fehlerhaft. Denn ein Zitat ohne weitere Kommentierung beinhaltet immer eine Billigung des Zitierten (deswegen treiben wir Bibliometrie). Es handelt sich also immer um eine implizite Stellungnahme im wissenschaftlichen Diskurs, die aber, wenn man sie nur aus einem anderen Text übernimmt, ohne ausreichende Rechtfertigung erfolgt.

    Damit handelt es sich um wissenschaftliches Fehlverhalten, weil es einem wesentlichen Zweck von Wissenschaft im Wege steht: wissenschaftliches Arbeiten erfordert nämlich nicht nur die Feststellung von Neuem, sondern auch die Gewichtung und Einordnung des Vorgefundenen. Wer diese Leistung für seine Leserinnen und Leser nicht erbringt bzw. nur vortäuscht, sie erbracht zu haben, handelt nicht wissenschaftlich und zwar unabhängig davon, ob dies nun auch noch als ‚Diebstahl geistigen Eigentums‘ zu qualifizieren ist oder nicht (so würde ich jedenfalls Frau Weber-Wulff verstehen wollen).

    Würde ich eine solche Vorgehensweise in einem peer review feststellen, würde das Paper von mir ohne weitere inhaltliche Auseinandersetzung abgelehnt. Würde ich in einer Hausarbeit im Bachelor feststellen, dass bspw. alle Quellen zu einem Thema dem einschlägigen Wikipedia-Artikel entstammen, würde ich mit dem Kandidaten oder der Kandidatin ein eingehendes Gespräch über wissenschaftliches Arbeiten führen.

    Langer Rede kurzer Sinn: Wenn die Bochumer Fakultät am Ende zu dem Schluss kommt, dass Lammert in seiner Prüfung getäuscht hat, wird der Titel aberkannt. Er kann aber auch getäuscht haben, ohne plagiiert zu haben. Dann wird es auf Ausmaß, Vorsatz und Ermessen ankommen. Im wissenschaftsethischen Diskurs, wie denn richtig wissenschaftlich zu arbeiten sei, dürfen diese drei Kriterien aber nicht die entscheidende Rolle spielen.

    In diesem Zusammenhang noch ein Wort zu Theisohn. Ihn kann man leider wohl nicht nur mit dem Postmodernenvorwurf erledigen (ich habe den Vortrag beim Wissenschaftsrat überflogen). Sein grundlegender Fehler ist m. E. die Verwechslung von Geschichte und Zeitgeschichte. Meine Rekonstrukton seines Arguments: Cassirer würde heute als Plagiator abgeurteilt. Cassirer war ein großer Geist, kann also kein Plagiator gewesen sein. Erziehungswissenschaftliche Doktorarbeiten der 80er Jahre würden heute als Plagiat abgeurteilt. Wir können Cassirer nicht als Plagiator aburteilen. Also können wir auch Erziehungswissenschaftler der 80er Jahre nicht als Plagiatoren aburteilen.

    Das Argument funktioniert deswegen nicht, wenn und insofern in der wissenschaftlichen Praxis Beiträge der letzten Jahrzehnte immer noch als Arbeiten zur laufenden Forschung eingeordnet werden mögen. Wenn also Arbeiten von Studierenden aus dem Jahr 2012 noch Frau Schavan zitieren (http://books.google.de/books?id=4wIHRM3sX0sC&&hl=de&pg=PT18#v=onepage&q&f=false), ist sie Person der wissenschaftlichen Zeitgeschichte, nicht schon der Wissenschaftsgeschichte der Erziehungswissenschaft, auch wenn sie sich in letzterer vermutlich am Ende ebenfalls einen Platz gesichert haben wird. Jene Arbeiten, die wir Wissenschaftler als zur Wissenschaft gehörig ansehen, müssen jenen Standards genügen, die wir an die Wissenschaft anlegen – nicht mehr, aber auch nicht weniger.

  9. Pingback: Lammertplag und die Methode belegbasierter Plagiatserkennung | Erbloggtes

  10. Danke für die Differenzierung! Die Debatte krankt auch daran, dass die „Empfehlungen für gute wissenschaftliche Praxis“, in denen es eigentlich gar nicht um Prüfungsrecht geht, als Hebel benutzt werden sollen, um eine Apologie prominenter Plagiatoren zu vertreten. Das Ergebnis ist dann Verfahrens-, Zuständigkeits- und Maßstabsverwirrung, die ich etwa etwa hier kritisiert habe, und die nur den Plagiatoren nutzt, indem sie juristische Angreifbarkeit von Doktorentziehungen erzeugt.
    Zu Theisohn wäre sicher noch mehr zu sagen. Hier nur beispielsweise, dass man Cassirer den Doktor von 1899 nicht mehr aberkennen kann, falls die Nazis das schon getan haben, weil er als „Nichtarier“ ihnen des Doktors als unwürdig galt (vgl. hier). Auch Cassirers Tod 1945 verhindert verwaltungsrechtlich die Rücknahme des begünstigenden Verwaltungsaktes. (Theisohns Argumentation, warum nun bei Cassirer ein Plagiat vorliegen sollte, hat mich übrigens bisher auch nicht überzeugt, zumal Theisohns Plagiatsbegriff lächerlich ist.)

  11. Guter analytischer und informativer Text, wenngleich die wirklich etwas raunende Passage („andächtig, wie es heißt, […] gelauscht“) zu Weber-Wulff durchaus entbehrlich gewesen wäre.

    Noch ein Detailhinweis: Bei den oben nach „‚Die Welt‘ weiß:“ zitierten Sätzen 2 und 3 („Wenn die Identität […] sicher eher schaden.“) zitiert „Die Welt“/Bewarder selbst, und zwar den GuttenPlag-Gründer; durch entspr. Zusatz bzw. Nachrüstung mit einfachen Anführungszeichen wüsste auch der Leser um diesen Bezug.

  12. Und der 1. Satz ist indirekte Rede eines VroniPlag-Granden. Da geht es aber nicht um die Quellen für diese Weisheiten, sondern nur darum, dass sie der Zeitung bekannt sind.

  13. M. Bewarder

    @erbloggtes

    Natürlich interessiert mich neben der Einschätzung, wie Schmidt arbeitet, sehr, wer die Person ist. Plagiatsforscher und mittlerweile vor allem auch Schmidt haben seit 2011 eine große Relevanz bekommen, ja, sicherlich gehören sie in mancher Hinsicht zu „Mächtigen“. Deren Intention zu hinterfragen – das ist mein Job. Wer behauptet was wann warum und warum sagt er ausgerechnet mir das? Dies ist aus meiner Sicht eine der wichtigsten Fragen für Journalisten.

  14. Sie sagen, Herr Bewarder, dass es zur journalistischen Quellenkritik gehöre, die Person und ihre Intention zu hinterfragen. “Haben Sie einen Auftraggeber?”, fragten Sie ihn. Es gibt keinerlei Anzeichen, dass das der Fall sein könnte. Aber welche Rolle würde es spielen, wenn es so wäre? Aus einem Auftrag folgt ja gerade nicht die Befangenheit einer Dokumentation, eines Gutachtens oder von Ähnlichem. Gutachter Rohrbacher hatte im Fall Schavan den Dekan als Auftraggeber. In vielen anderen Fällen gab es auch Gutachten, meinem Eindruck nach werden die Ersteller meist geheim gehalten, so ist das üblich. Das sind also Ihnen gegenüber anonyme Plagiatssucher mit Auftrag.

    Tatsächlich spielt es in einem solchen Fall, in dem jemand eine wissenschaftliche Untersuchung durchführt und transparent dokumentiert keine wichtige quellenkritische Rolle, wer derjenige ist und wer sein Auftraggeber ist. Quellenkritik muss vielmehr an Lammertplag selbst geübt werden. Das bedeutet, dass es der Job von Journalisten ist, zu überprüfen, ob das wirklich so in Lammerts Dissertation steht und ob das wirklich so in den von RS identifizierten Quellen steht. Das heißt: Die Richtigkeit der Dokumentation überprüfen. (Wenn ich RS wäre, würde ich irgendwo ein U-Boot einbauen, mit dem ich feststellen könnte, ob jemand die Dokumentation vollständig überprüft hat. Schon um der Uni ggf. nachweisen zu können, dass sie das nicht getan hat.)

    Der nächste Schritt, den Journalisten gehen müssten, und der deutlich relevanter wäre als Fragen zur Person, ist aus meiner Sicht das, was ich hier mache: Feststellen, wie die Ergebnisse von Lammertplag zustande gekommen sind (Genese), und unter welchen Bedingungen und Voraussetzungen sie im Einzelnen als wissenschaftliches Fehlverhalten betrachtet werden können (Rechtfertigung). Zu letzterem hat Volker Rieble gerade hier einen Beitrag geleistet.

    Das muss Journalismus leisten, um die „confusion“ der „conflicting arguments“ zu beseitigen. Mir ist klar, dass die ökonomisch bedingten Arbeitsweisen anderes vorsehen und Journalisten daher nicht persönlich dafür verantwortlich zu machen sind, dass das nicht stattfindet. Warum RS ausgerechnet Sie über Lammertplag informiert, ist wohl, weil Sie früher schon ein über das normale Maß hinausgehendes Verständnis für die Funktionsweise von Plagiatsdokumentationen gezeigt haben. In diesem Sinne darf ich Sie noch auf eine Dokumentation von Abläufen in Plagiatssachen hinweisen, die es sonst nicht so zu sehen gibt.

  15. Laut Zeit vom 14.8. hat doch Weber-Wulff alles gemacht. Guttenberg zu Fall gebracht (ha ha, siehe ihre Beiträge auf Guttenplag) und Plagiate bei Schavan gefunden (erneut: siehe ihre Beiträge zu As auf Vroniplag). Die ist doch genauso Trittbrettfahrer und verlogen und mediengeil wie Heidingsfelder!

  16. Pingback: Robert Schmidt enttarnt: Erkenntnis verhindert | Erbloggtes

  17. Nun, ich wüsste auch allzu gern, wer Herr Robert Schmidt ist. Das Internet ist ein Tummelplatz für Leute, die heute so und morgen so heißen. Geistige Freiheit, meine lieben Genossinnen und Genossen, kann eben auch gründlich missverstanden werden. Hier ist der Gesetzgeber gefordert, der sich endlich abgewöhnen muss, unbequeme Problemstellungen dadurch zu lösen, dass er die Hände in den Schoß legt. In meinem Hauptwerk „Sahnetorten, Dissertationen und Politik“, das Sie alle in Ihren Händen halten, habe ich mich wegweisend geäußert: „Ich für meinen Teil bin der grundsätzlichen Ansicht, dass es auf denjenigen ankommt, der anderen verbindlich erklärt, worin deren Freiheit besteht, und vor allem, wo jede Freiheit ihre Grenze findet.“

    von Eichenbach
    (nach dem Applaus einen Schluck kalten klaren Wassers trinkend)

Hinterlasse einen Kommentar

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..