Nach dem Rohrbacher-Gutachten kommt jetzt: Der Rohrbacher-Kommentar

Erübrigt es sich inzwischen, auf ein wesentlich unbeachtet gebliebenes, wiewohl bedeutendes zeitgeschichtliches Großereignis einzugehen, das sich am 25. August 2013 um 17:21 Uhr ereignete? Aufgrund seiner mittelfristigen Bedeutung muss es hier wohl doch noch Erwähnung finden. Zu diesem Zeitpunkt brach nämlich Prof. Dr. Stefan Rohrbacher, Prodekan der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, sein bis dahin striktes Schweigen in der Öffentlichkeit zum Fall Schavan.

Wie kam es dazu?

Dazu wurde er offenbar nicht von einem Investigativ-Reporter genötigt, der ihm auf dem Weg in die Bibliothek aufgelauert hatte, noch stimmte er einem Kamingespräch mit einem namhaften intellektuellen Zeitungsherausgeber zu, um seine Sicht auf den Fall Schavan der gespannt lauschenden Weltöffentlichkeit zu offenbaren. Moment, so gespannt lauschte die Weltöffentlichkeit wohl doch nicht, denn seit Rohrbacher sein Schweigen brach, war darüber öffentlich nichts weiter zu lesen.

Der Kommunikationskanal war aber auch wirklich so ungewöhnlich, dass das kaum verwundern kann. Denn wer, der noch alle Sinne beisammen hat, interessiert sich schon für die Leserkommentare unter deutschen Online-Zeitungs-Spalten? Dortige Kommentaristen, wie Dierk Haasis sie gern nennt, scheuen üblicherweise keinen Abgrund, und man kann ja nicht einmal sicher sein, ob sich da nicht jemand einen schlechten Scherz mit dem Namen erlaubt hat. Stichwort „Identitätsdiebstahl“.

Was sagt er denn nun?

So man aber davon ausgeht, dass der Kommentar authentisch ist, bietet er wertvolle neue Einsichten zum Thema „Das ‚abgedruckte Rohrbacher-Gutachten‘ in der Süddeutschen„:

  1. Er dementiert, dass es sich bei der Ende Oktober 2012 vor allem von Jürgen Hermes und hier kritisierten Grafik auf sueddeutsche.de um Abbildungen des vieldiskutierten Rohrbacher-Gutachtens zum Fall Schavan handelt, wie die Zeitung bis heute suggeriert, und wie es in der Öffentlichkeit wohl auch verstanden wird.[1]
  2. Medienschelte kann man es durchaus nennen, wenn ein Professor einer Zeitung bescheinigt, dass sie „nicht verstanden hat, wie diese Markierungen überhaupt zu lesen sind“ – und damit offenkundig die Kompetenz vermissen lässt, das Rohrbacher-Gutachten korrekt zu interpretieren.
  3. So ergebe sich für den Leser aus der Darstellung „überhaupt kein Aufschluss“ über die Interpretation und Wertung des Gutachtens.
  4. Auch bedeute eine gelbe Markierung nicht „primitiv“ die Wertung als „Plagiat“ (und überhaupt distanziert er sich von einer „Methode des quantitativen Abgleichs von Zeichen“).
  5. Konklusion: „Diese und ähnliche ‚Wiedergaben‘ des Gutachtens sind also hochgradig suggestiv und letztlich nur irreführend.“

Rohrbacher-Kommentar auf zeit.de (Screenshot, ergänzt um URL)

Dieser vom Account Stefan Rohrbacher abgegebene Leserkommentar reagiert unmittelbar auf einen Kommentaristen, der aus dem Handgelenk die „Vorverurteilung einer Wissenschaftsministerin einerseits und die gewählte Methode des quantitativen Abgleichs von Zeichen andererseits“ behauptet hatte und darauf fußend zu der These gelangt war, Rohrbacher hätte Schavans Dissertation gar nicht verstanden und nur die Vorgaben von Schavanplag nachgeplappert.[1] Das untermauerte er durch den Link auf die betreffende Grafik:

Schavan, S. 62, laut SZ

Schavan-Grafik der Süddeutschen, Screenshot

Die bis heute 146 Beiträge umfassende „Debatte“ in der Kommentarspalte war zu diesem Zeitpunkt allerdings weitgehend beendet, es folgten bloß noch einige mehr oder weniger zusammenhanglose Klagen, Untergangsvisionen und Forderungen, von denen aber keine auf Rohrbachers Kommentar auch nur am Rande einging. Offenbar hat ihn keiner der Kommentaristen gelesen oder verstanden, dass es sich um eine privilegierte Quelle zur Plagiatsdebatte handeln dürfte.

Was hat das zu bedeuten?

Der Rohrbacher-Kommentar bestätigt einige früher hier diskutierte Thesen. Die Qualität der betreffenden Grafik ist nun nicht mehr nur anscheinend mangelhaft, sondern bestätigt ungenügend. Den sueddeutsche.de-Chef Stefan Plöchinger interessierte ein Hinweis darauf allerdings offenbar nicht.[2] Die Qualitätspresse hat das Gutachten monatelang rauf- und runterdiskutiert, ohne es richtig darzustellen. Der Grund dürfte sein, dass nur ganz kleine Kreise das Original-Gutachten zu Gesicht bekommen haben, und die auch nur, insofern sie damit seine Befunde zu entkräften versuchen sollten. Alle anderen mussten sich mit dem Material aus dem Spiegel und der Abbildung aus der FAZ zufrieden geben:

FAZ-Abbildung aus dem Rohrbacher-Gutachten, S. 39

FAZ-Abbildung aus dem Rohrbacher-Gutachten, S. 39

Weiter lässt sich aber – mit dem Kontext der neuesten Nachrichten aus Düsseldorf im Hinterkopf – annehmen, dass die dortige Medienstrategie sich aus einer totalen Defensive Mitte Oktober 2012 in eine begrenzte Offensive entwickelt hat und sich nun in dieser Richtung weiter zuspitzt. Wenn ein etablierter Professor seine eigene Tätigkeit in einer Online-Leserbriefspalte gegen massenmediale Suggestion und Irreführung zu verteidigen bereit ist, dann müssen die Gründe schwer genug wiegen und die Entschlossenheit entsprechend groß sein. Dazu reicht sicherlich der vorangegangene Kommentar eines Nutzers namens „badhairday“ allein nicht aus.

Welche Möglichkeiten zur Transparenzoffensive in Düsseldorf künftig noch erwogen werden, wird man abwarten müssen. Wenn die juristische Auseinandersetzung mit Schavan abgeschlossen ist, stellt sich die Sachlage sicher nochmals anders dar, auch wenn die persönlichkeitsrechtlichen Schranken einer umfassenden Öffnung der Akten zum Fall Schavan für die nächsten Jahrzehnte entgegenstehen. Aber warum sollte man nicht – quasi als Radikalisierung des “Berichts über Plagiatsverdachtsfälle an der Philosophischen Fakultät der HHU” – eine von Personendaten bereinigte Dokumentation über Promotionsaberkennungsverfahren an der HHU herausgeben? Das Schavan-Verfahren dürfte man darin dann mit ziemlicher Sicherheit an seinen Ausmaßen erkennen, die wahrscheinlich sogar die Bayreuther Universitätsakten zur Guttenberg-Affäre übertreffen.

Vielleicht setzen sich die Beteiligten aber auch einmal hin und verfassen einen zweifellos Aufsehen erregenden „Schlüsselroman“: Wenn darin etwa ein Rektor vorkommt, dessen Doppelpromotionsleistungen auf eine Stufe mit Plagiaten gestellt werden, ein Dekan mit einem Fachbereich im Ausnahmezustand, oder ein Universitätshausmeister, der den Müll hinter Journalistenhorden wegräumen muss, dann weiß man, dass es insgeheim nur um eine Causa gehen kann. Der Plot einer solchen Geschichte könnte Vorbildern wie „Der Campus“ spielend das Wasser reichen. Womöglich würde ein solches Werk dem ganzen Genre des Universitätsromans[3] neuen Aufschwung verschaffen, indem es die Verquirlung von Wissenschaft und Politik in erschreckender und zweifellos realsatirischer Weise vermittelt.

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10 Antworten zu “Nach dem Rohrbacher-Gutachten kommt jetzt: Der Rohrbacher-Kommentar

  1. Dr. Bernd Dammann

    Der Beitrag stellt nicht nur eine Herausforderung an die ‚community‘ der sog. Plagiatsforscher dar, ihr Selbstverständnis und ihre Arbeitsweise zu überdenken, sondern ist auch ein richtiges Schmankerl für alle diejenigen, die einen weiteren Blick hinter die Kulissen des streng vertraulich gehandhabten Verwaltungsgerichtsverfahrens werfen möchten. Die Klägerin in Person hatte jüngst verlautbart, das Verfahren befinde sich derzeit immer noch im Stadium des Austauschs von Schriftsätzen der bevollmächtigten Rechtsanwälte. Über das, was die Klägerin darin vortragen lässt und wie sich die beklagte HHU Düsseldorf dagegen zur Wehr setzt, gibt die dem Prodekan zugeschriebene Äußerung eine in mehrfacher Hinsicht sehr aufschlussreiche Auskunft. Seine Botschaft lautet m.E.: Zu einer seriösen und soliden Feststellung von wissenschaftlich gravierendem Fehlverhalten, das zur Aberkennung des Doktor-Titels führt, gehört mehr als nur die in der Medienberichterstattung vermittelte Tätigkeit von ‚Erbsen‘- und ‚Fliegenbeinzählerei‘.

  2. Eine gute Interpretation! Die Stelle mit dem Austausch von Schriftsätzen hatte ich auch gelesen und mich gefragt, was da wohl drinsteht. Denn wie am 4.9. hier erwähnt, dürfte es ja langsam dem Ende zu gehen.
    Die Massenmedien stellen Plagiatssuche häufig als Erbsenzählerei dar, das stimmt. Richtig daran ist, dass man genau hinschauen muss, um die Erbsen zu finden. Falsch ist jedoch der Eindruck, in der Community der „Plagiatsforscher“ (klingt wie Bibelforscher) herrsche allein eine „Methode des quantitativen Abgleichs von Zeichen“.
    Gerade Robert Schmidt hat sich ja durch die hier vorgestellte belegbasierte Plagiatserkennung vom bloßen Zeichenkettenvergleich deutlich emanzipiert. Dass er (und andere) damit bei VroniPlag auf taube Ohren stieß, hat neben der dortigen Machtstruktur vor allem den sachlichen Grund, dass identische Zeichenketten computerisiert ausgewertet und präsentiert werden können. Bei VroniPlag (und in den Massenmedien, die ja dort gern nachfragen) hat sich die Auffassung durchgesetzt, dass eine überzeugende Plagiatsvisualisierung etwa so aussehen muss: https://erbloggtes.files.wordpress.com/2011/02/guttenbergplagiat.png
    Ohne eine solche Visualisierung lassen sich offenbar viele Journalisten nicht davon überzeugen, dass bei einer sympathischen Ministerin eine Täuschungsabsicht vorliegen muss. Danach richtet sich dann wiederum ein Teil der Plagiatssucher, indem sie solche Fälle ablehnen und lieber Eindeutiges dokumentieren. Und so kommt beim Publikum weitgehend folgender Unsinn an, wie der erwähnte Kommentar von „badhairday“ demonstriert:
    1. Plagiatssucher sind Erbsenzähler („Textidentitäten“)
    2. Plagiatssuche ist „Vorverurteilung“
    3. Ein Plagiat gibt’s nur mit Copy&Paste
    4. Wer umformuliert muss keine Quellen angeben
    5. Es ist unmöglich, aus der Sekundärliteratur zu plagiieren, wenn man die Primärliteratur angibt
    Daher kann man es als Bärendienst für die Wissenschaft ansehen, dass VroniPlag die Leute, die nach Abhängigkeiten von nicht oder nicht hinreichend angegebenen Quellen gesucht haben, die sich nicht in Copy&Paste-Verfahren erschöpfen, rausgedrängt hat. Eine wichtige Rolle spielte dabei wohl der Fall Patrick Sensburg, in dem die Fernuni Hagen binnen zwei Monaten(!) verkündete, es gebe gar keine Plagiate. Wir wissen heute, dass es schwerlich möglich sein dürfte, ein ordentliches Verfahren binnen zwei Monaten durchzuführen.
    Nun ja, offenbar hat auch nicht jede Hochschule Personal, das in der Lage ist, einen Text auf Plagiate zu analysieren.

  3. Dr. Bernd Dammann

    Besten Dank für die prompten und ausführlichen Hintergrundinformationen, die mir als Zeitungsleser in diesen Einzelheiten so noch nicht bekannt waren. Ich bin sicher, dass diese differenzierenden und auch selbstkritischen Anmerkungen eines Insiders bei der zuständigen VG-Kammer und den Prozessbeteiligten nicht unbeachtet bleiben. Denn die öffentliche Berichterstattung wurde in diesem Fall wie in kaum einem anderen zuvor von den ins Zwielicht gerückten Schlagworten „Plagiat“ und „Plagiatjäger“ beherrscht. Das Gericht wird deshalb nicht umhin können, in seiner Urteilsbegründung die Ergebnisse und Befunde der Plagiatssucher und deren Stellenwert in diesem speziellen Rechtsstreit zu bestimmen sowie deren zukünftige Rolle bei der Feststellung wissenschaftlichen Fehlverhaltens verfahrensrechtlich zu verorten. Dafür kann das rechtzeitige und öffentliche Ausräumen verbreiteter Missverständnisse sehr hilfreich sein, damit der vorgetragene Standpunkt der Klägerin (Vor-Verurteilung auf methodisch völlig unzureichender Grundlage) nicht Schule macht!

  4. Einen sehr interessanten Gedankengang haben Sie da, vielen Dank! Ich finde das zwar etwas spekulativ, aber eine gewisse Plausibilität ist nicht von der Hand zu weisen. Ich verstehe Sie so:
    Der Rohrbacher-Kommentar antwortet auf einen Schavan unterstützenden Kommentar. Natürlich weiß Rohrbacher, dass das nicht Schavan ist, die ihm da als „badhairday“ unbegründete Vorwürfe macht. Er weist aber diese Vorwürfe zurück, weil sie dem „Standpunkt der Klägerin (Vor-Verurteilung auf methodisch völlig unzureichender Grundlage)“ so stark ähneln und ihn deshalb dazu anstacheln, solchen gegenüber einem Wissenschaftler unverschämten Unterstellungen auch öffentlich entgegenzutreten.
    Ich finde das nachvollziehbar. Und wenn wir davon ausgehen, dass sich in den öffentlichen Stellungnahmen von Schavan-Unterstützern, die ich neulich als Pyrrhonismus bezeichnet habe, Teile ihrer Gerichtsstrategie widerspiegeln, dann wäre der Standpunkt, Schavans Doktor sei auf methodisch völlig unzureichender Grundlage entzogen worden, doppelt belegt – und zwar aus unterschiedlichen Quellen.

    Ich hoffe mal nicht, dass das Gericht sich näher mit irgendwelchen Plagiatsjägern befassen muss und daher hier zu Recherchezwecken mitliest. (Falls doch: Schöne Grüße an Richterin Feuerstein!) Aber das Argument angeblicher Vorverurteilung will natürlich auch erwogen werden. „badhairday“ behauptet ja, dass Schavan nicht „blind abkupfert“, sondern „mitdenkt“ – im Gegenzug müsste er unterstellen, dass Rohrbacher blind von Schavanplag abkupfert. Eigentlich war diese Behauptung doch schon vom Tisch, als der Spiegel über das Rohrbacher-Gutachten berichtete: Aus dem Kopf würde ich sagen, dass Rohrbacher demnach Schavan Funde auf rund 60 Seiten ankreidete. Schavanplag hat auf 97 Seiten etwas gefunden. Also kann Rohrbacher nicht blind von Schavanplag abgekupfert und dessen Beurteilung übernommen haben. Danach hatte der Spiegel offenbar extra gefragt.

    Aber vielleicht hat es Rohrbacher auch deshalb neulich nochmal explizit betont, weil Unkundige so oft das Gegenteil behaupten. Bei der Begutachtung habe man darauf zu achten, dass

    „grundsätzlich in jedem Fall eine eigenständige, in ihren Voraussetzungen und Methoden unabhängige Prüfung erfolgen muss, auf entsprechende Materialaufbereitungen von dritter Seite (z.B. Internet-Plattformen) also für die Sachstandsermittlung nicht zurückgegriffen wird“.

    Daher sei das auch so langwierig:

    „In den bislang geführten Vorverfahren dauerte die Sachstandsermittlung mindestens vier Monate, zumeist aber länger.“

    Aber ich setze mal voraus, dass einem Gericht, das seinen Job schon länger macht, solche Sachverhalte ohnehin klar sind und es das nicht hier recherchieren muss.

  5. Dr. Bernd Dammann

    So ist es präzise auf den Punkt gebracht. Wunderbar! Den Vertrauensvorschuss an die Damen/Mitglieder der Kammer des VG teile ich. Der Klägerin und deren Bevollmächtigten kann man es aber öffentlich nicht oft genug sagen.

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