Steinmeier und der Quasimodus der Plagiatsforschung

Erweist es sich nun als Problem eines verstellten Blicks, dass Simone G. hier Prof. Dr. Uwe Kamenz abkanzelt wie einen Schuljungen, obwohl dieser doch eigentlich gar nichts gemacht hat? Vergaloppiert sich die sonst so souverän den plagiatstheoretischen Stoff beherrschende spirita recta von Causa Schavan nicht offensichtlich, wenn sie Kamenz‘ 279-seitigen Steinmeier-Prüfbericht umstandslos an dem derzeit 613-seitigen Schavan-Prüfbericht misst, den Kamenz am 22. Januar 2013 erstmals veröffentlicht hatte? Simone G. schreibt gleich zu Anfang despektierlich:

Herr Uwe Kamenz, Professor für Wirtschaft an der Fachhochschule Dortmund, ist der Entdecker einer immerhin 63%igen Gesamtplagiatswahrscheinlichkeit in der Doktorarbeit von Frank-Walter Steinmeier (SPD). [1] Das Magazin FOCUS durfte über diese Entdeckung zuerst berichten, [2] weil der Burda Verlag zuvor an Kamenz zweimal Zahlungen für die Erstellung von Digitalisaten geleistet hatte – und zwar “losgelöst von der Untersuchung bestimmter Dissertationen.” [3]

Zwar ist Kamenz‘ Steinmeier-Prüfbericht einigermaßen schwer zu lesen und zu interpretieren, doch Simone G. verdammt ihn ja in Bausch und Bogen, ohne ihn selbst überhaupt hinreichend gewürdigt zu haben. Sie betrachtet stattdessen bloß den Schavan-Prüfbericht, was immerhin den Vorteil hat, dass die aufmerksame Leserin von Schavanplag sich ein Urteil darüber erlauben kann, wie glaubwürdig Kamenz‘ „ProfNet PlagiatService Prüfbericht“ in Sachen Schavan war.

Kamenz (oder seine ausgereifte Plagiatssoftware) stellt für die Doktorarbeit der ehemaligen Ministerin Schavan eine 100%ige Gesamtplagiatswahrscheinlichkeit fest. Glücklicherweise müssen wir uns nicht lange mit der Frage plagen, wie so ein Wert eigentlich errechnet worden sein soll und was er eigentlich bedeuten möchte. Der himmelschreiende Blödsinn, der dann auf den folgenden Seiten als Befundstellen ausgegeben wird, enthebt uns jeder derartigen Grübelei.

Man wird Kamenz‘ Prüfergebnis als Prognose auf die (am 22. Januar ziemlich absehbare) Entziehung von Schavans Doktorgrad lesen dürfen, und in dem Fall lag die Prognosegenauigkeit ja auch bei 100 Prozent. Im Fall Steinmeier lautet die Prognose nun viel weniger eindeutig 63 % Gesamtplagiatswahrscheinlichkeit, und das ist doch wohl so zu verstehen, dass anhand der von Kamenz durchgeführten Analyse nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann, dass es sich bei den Funden in Steinmeiers Arbeit nicht um absichtlich täuschende Verstöße gegen die Prüfungsordnung der Universität Gießen handelt.

Von zahlreichen Missverständnissen…

Eine solche Argumentation, an deren Ende also zumindest ein Wert wie 98 Prozent Gesamtplagiatswahrscheinlichkeit stehen müsste, wäre aber erforderlich, um die Rücknahme eines begünstigenden Verwaltungsaktes so wasserdicht zu begründen, dass ein Doktorentzug auch vor Gericht standhält. Da reicht es nicht, zu sagen, naja, also es gibt da ein paar Indizien, und die Wahrscheinlichkeit, dass der Doktorand die Prüfer getäuscht hat, ist so 50/50. Und auch 63/37 ist kein Wahrscheinlichkeitsverhältnis, mit dem man einen Doktor entziehen und damit durchkommen könnte.

Kamenz gab also am 22. Januar 2013 – dem Tag, an dem auch der Düsseldorfer philosophische Fakultätsrat mit 14 zu null Stimmen bei einer Enthaltung entschied, dass die Sachlage die Einleitung eines Hauptverfahrens zum Doktorentzug rechtfertige[4] – lediglich bekannt, dass seine Software auch zu dem Ergebnis komme, dass Schavans Doktortitel wahrscheinlich entzogen werden müsse.[5] Und da hatte sie ja auch Recht. Auf welcher Grundlage, das spielt doch letztlich keine Rolle, wenn man zu einem Buchmacher gehen und mit einer Wette auf den Ausgang des Verfahrens gutes Geld machen kann. (Noch gibt es gute Quoten für Wetten auf Steinmeiers Doktortitel, man muss sich nur für die richtige Seite entscheiden!)

Prof. Dr. Uwe Kamenz ist auch nicht irgendwer, sondern Professor für „BWL, insb. Marketing“,[6] und das führt er ja auch souverän vor, indem er in Folge seiner Schavan-Wette Sponsorengelder in Höhe von bis zu 1998 Euro von einem großen Medienhaus einwirbt, das im Gegenzug ein „Erstpublikations-Recht“ für die Ergebnisse von Kamenz‘ Analysen erhält.[3] Genau so ist es nun gekommen. Und man kann auch nicht sagen, Kamenz habe nicht vor der Überinterpretation seiner Prüfberichte gewarnt. Am 22. Januar schrieb er im Begleitschreiben seines Schavan-Prüfberichts mit 100 % Gesamtplagiatswahrscheinlichkeit:

„Eine Aberkennung des Doktortitels ist deshalb aufgrund des augenblicklich vorliegenden Kenntnisstandes (noch) nicht gerechtfertigt“.

An dieser methodischen Vorsicht hätte sich Simone G. ein Beispiel nehmen und sagen sollen: Auch bei quasi 100 % Gesamtschwachsinnswahrscheinlichkeit ist eine Ablehnung der Plagiatsprüfung à la Kamenz (noch) nicht gerechtfertigt. Zuerst muss man kritisch prüfen, worum es Kamenz eigentlich geht, und wie er dazu vorgeht.

…und besten Absichten…

Zum geringen Wert von Plagiatsprüfungsergebnissen gab Kamenz damals bereits einige weitere Erklärungen ab, bei denen man auf die Idee kommen könnte, sein gesamtes Projekt „Profnet“ eine Eulenspiegelei zu nennen, die das Ziel verfolgt, Plagiatsuntersuchungen insgesamt so zu desavouieren, dass auf ihrer Grundlage nie wieder irgendein Doktortitel entzogen werden könnte. Damit wäre das ausgegebene Ziel, um das Kamenz seither ringt, nämlich auf dialektischem Wege erreicht:

„Ihm gehe es darum, Plagiate abzuschaffen, sagt er auf Nachfrage. In seinem Institut unterstützten ihn nur zwei freie Mitarbeiter, […] Hätte er noch zwei Mitarbeiter, ‚gäbe es in Deutschland keine Plagiate mehr‘.“[7]

Denn wenn 100 % Gesamtplagiatswahrscheinlichkeit nach Kamenz Auffassung nicht ausreichen, einen Doktor zu entziehen, wie er bei Schavans Doktorentzug am 5. Februar 2013 unverändert erklärte,[8] kann es gar keine Doktorentziehungen wegen Plagiaten mehr geben. Und wo kein Rauch ist, da ist quasi auch kein Feuer. Vor diesem Hintergrund ist Kamenz‘ Analyse vom Focus und der desinteressierten Öffentlichkeit bloß falsch interpretiert worden. Der Prüfbericht Steinmeier ist nur Kamenz‘ konsequenter nächster Schritt bei der Verwirklichung des damals in Aussicht genommenen Vier-Punkte-Plans:

„Abschaffung der Plagiate in wissenschaftlichen Prüfungsarbeiten durch Überprüfung aller ca. 250.000 Arbeiten jährlich.“[8]

Jede dieser 250.000 Arbeiten, die eine Gesamtplagiatswahrscheinlichkeit von unter 100 Prozent erreicht, ist ja fein raus, quasi geprüft und für quasi plagiatsfrei befunden. Plagiate: quasi abgeschafft. Um so mehr darf sich nun Frank-Walter Steinmeier freuen, dass er mit „63 % Gesamtplagiatswahrscheinlichkeit“ einen Wert erreicht, der sicherlich weit besser ist als etwa die Werte von als originell geltenden Denkern wie Luther oder Goethe. Luther hatte zwar 95 Thesen selbst entwickelt und zur Diskussion gestellt, verfiel dann aber in ausufernde Übersetzungsplagiate, besonders aus dem Lateinischen, aber auch aus noch exotischeren Sprachen wie Altgriechisch, Aramäisch und Hebräisch, weil damals die Plagiatserkennung in deutscher Sprache einfach noch nicht so weit war. Goethe hingegen erschuf aus sich selbst heraus mehrere literarische Epochen, stahl aber den Fauststoff skrupellos aus der zeitgenössischen Popkultur.

…zu groben Prüfungsergebnissen…

Kamenz stellt in seinem aktuellen Prüfbericht nun Steinmeiers Dissertation ihren möglichen Quellen gegenüber:

  • Frank-Walter Steinmeier: Bürger ohne Obdach. Zwischen Pflicht zur Unterkunft und Recht auf Wohnraum. Tradition und Perspektiven staatlicher Intervention zur Verhinderung und Beseitigung von Obdachlosigkeit. VSH-Verlag, Bielefeld 1992 (zugleich Dissertation, Universität Gießen 1991, unter dem Titel: Tradition und Perspektiven staatlicher Intervention zur Verhinderung und Beseitigung von Obdachlosigkeit).

Kamenz legt, wie könnte es bei einem so barocken Titel auch anders sein, insgesamt ein furioses Plädoyer für die Unauffindbarkeit von Plagiaten in Steinmeiers Dissertation vor, wenn man denn alles liest, was er seinem Prüfbericht erläuternd hinzufügt:

„Die Ampel zeigt drei Ergebnisse an:
grün – keine Wahrscheinlichkeit des Vorliegens eines Plagiates und somit keine weitere Überprüfung notwendig,
gelb – mögliches Vorliegen eines Plagiates und somit eine weitere Überprüfung empfohlen,
rot – hohe Wahrscheinlichkeit des Vorliegens eines Plagiates und somit weitere Überprüfung unbedingt notwendig.“ (S. 278)

Anhand des 279-seitigen Prüfberichts lassen sich nach und nach die theoretisch möglichen Plagiate ausschließen: 127mal sieht die Software ein Eigenplagiat. Steinmeiers Promotionsordnung besagt dazu, dass er eine Erklärung abgeben musste: „Ich erkläre an Eides Statt: Ich habe die vorgelegte Dissertation selbständig und ohne unerlaubte fremde Hilfe angefertigt.“ (§9 (1) b) Sowie: „Eine bereits ganz oder teilweise veröffentlichte Arbeit kann als Dissertation vorgelegt werden.“ (§7 (4)) Die „Eigenplagiate“ stammen zum allergrößten Teil aus:

  • Frank-Walter Steinmeier, Albrecht Brühl: Wohnungslose im Recht. Tradition und Perspektiven staatlicher Konzepte gegen Wohnungslosigkeit. In: Kritische Justiz 1989, S. 275-294 (PDF).

Aus diesem Aufsatz seien 4.123 Wörter übernommen, sagt Kamenz, oder „4 %“ des Textes, in dem Kamenz insgesamt „7 %“ „Fremdtext“ (also fremd wie eigen) gefunden haben will (S. 2, S. 273). Nicht ins Gewicht falle dagegen, was aus dieser von Kamenz fälschlich auf 1989 datierten Quelle stamme:

  • Frank Steinmeier: Abschied vom Störer – Plädoyer für eine rechtliche Neuorientierung in der Obdachlosenhilfe. In: Bundesminister für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit (Hrsg.): Wohnungsverlust und Obdachlosigkeit. Hilfen für davon bedrohte und betroffene Menschen. Dokumentation. Stuttgart 1990, S. 109-119.

Damit ist bereits der überwiegende Teil der Fundstellen erledigt. Die schwerste verbleibende Stelle findet sich auf S. 104-110 des Prüfberichts. Eine Seite davon ist mit einer roten Markierung und der Bewertung „50% Einzelplagiatswahrscheinlichkeit“ versehen und bietet damit die höchste Chance überhaupt auf einen „Treffer“ in Steinmeiers Dissertation. In dem dort präsentierten Text von den Seiten 267-274 der Dissertation sind dreißig Fußnoten Steinmeiers verzeichnet. Worauf diese Fußnoten verweisen, gibt Kamenz jedoch nur teilweise wieder. Verweisen sie insgesamt auf die angebliche Plagiatsquelle (Christoph Sachße, Florian Tennstedt (Hrsg.): Soziale Sicherheit und soziale Disziplinierung. Beiträge zu einer historischen Theorie der Sozialpolitik. Suhrkamp, Frankfurt a.M. 1986), dann bleibt auch von einer so umfangreichen Stelle wenig übrig, woraus sich eine Täuschungsabsicht ableiten ließe.

Aber das ist es ja gerade, was Kamenz‘ Prüfbericht beweisen möchte. Wenn das Beste, was er finden konnte, „50% Einzelplagiatswahrscheinlichkeit“ waren, kann das ja nur die Plagiatsfreiheit von Steinmeiers Dissertation dokumentieren – oder die Untauglichkeit von Kamenz‘ Plagiatssuchmethode. Denn inzwischen dürfte es allgemein bekannt sein, dass die Aussage, eine Arbeit wäre plagiatsfrei, prinzipiell kaum seriös zu treffen ist. Zu unwägbar sind die Möglichkeiten, dass aus abseitigen Quellen plagiiert wurde, die lediglich nicht gefunden wurden.

…bis zu Detailanalysen

In Sachen abseitiger Quellen hat Kamenz allerdings alle Register gezogen und selbst an den unwahrscheinlichsten Stellen gesucht: Aus Helmut Kohls Regierungserklärung vom 13. Oktober 1982[9] soll Steinmeier etwa die Worte „um mit Ernst Bloch zu sprechen“ plagiiert haben. Allerdings wollte Kohl mit Bloch über „die Würde des aufrechten Gangs“ sprechen (hätte er besser mal machen sollen, Bloch hätte Kohl gesagt, dass aufrechter Gang allein nicht ausreicht). Steinmeier hatte sich ein ungleich schwierigeres Thema für seine Konversation mit Bloch ausgesucht, nämlich dass „die Gewesenheit nicht zum Wesen des darob in der Gewesenheit erstarrenden neuzeitlichen Staates werde“.

Selbst in der Verfassung des Freistaats Bayern von 1946 hat Kamenz nachgesehen. Ist das nicht absurd? Naja, als Steinmeier auf S. 129 seiner Dissertation schrieb „Art. 70 Abs. 1 der Bayerischen Verfassung“, gefolgt von Anführungszeichen und juristischen Formulierungen, da muss Kamenz oder seiner Software die Eingebung gekommen sein, dass das ja aus der Verfassung des Freistaats Bayern von 1946 übernommen sein könnte. Doch im historischen Rückgang ist Kamenz selbst dort nicht stehengeblieben.

Schließlich hätte Steinmeier für seine Arbeit über Perspektiven der Obdachlosigkeitsbekämpfung auch weiter zurückgehen können. Etwa in die Zeit des Nationalsozialismus. Da findet sich dann Grausliges, was Steinmeier in einem offenkundig rassenkundlichen Werk abgeschrieben haben muss. „Wulf, Christoph: Vom Menschen. in: Handbuch Historische Anthropologie, 1943“, gibt Kamenz an. Das muss ja zum Kriegseinsatz der Geisteswissenschaften gehört haben, und zur NS-Verfolgung von Obdachlosen. Und daraus plagiiert der SPD-Steinmeier hemmungslos? Man hat es ja immer schon geahnt!

Steinmeier, Frank-Walter: Bürger ohne Obdach Wulf, Christoph: Vom Menschen
Gehlen, A., Der Mensch, seine Natur und seine Stellung in der Welt, 7. Aufl. Frankfurt a.M. 1962, S. 38. GEHLEN, A.: Der Mensch. Seine Natur und seine Steilung in der Welt, 12. Auf!., Wiesbaden 1978.

Erschreckend, diese Übereinstimmung! Und wie fortschrittlich die Nazis schon 1943 waren, dass sie auf Gehlen in einer Ausgabe von 1978 verweisen konnten! Daher hatten sie wohl auch diese Reichsflugscheiben. Oooooder die Literaturangabe, die irgendwie ähnlich lautet, weil Buchtitel nun mal ähnlich lauten, stammt aus dem Werk:

  • Christoph Wulf (Hrsg.): Vom Menschen. Handbuch Historische Anthropologie. 1. Auflage. Beltz, Weinheim 1997.

Das kann natürlich auch sein. Aber wie steht es denn mit der Zeitschrift Kant-Studien von 1921, die ist ja immerhin online verfügbar, so dass Steinmeier, äh, Kamenz, also jedenfalls konnte man da den Text

Wilhelm von Humboldts „Ideen zu einem Versuch, die Grenzen der Wirksamkeit des Staates zu bestimmen“, in: Flitner, A./Giel, K. (Hrsg.), Wilhelm von Humboldt – Werke, Bd. 1, Darmstadt 1960, S. 56 ff.

abschreiben, wie das Steinmeier auf S. 280 seiner Dissertation getan haben soll. Denn diese Neukantianer in den 1920ern, die waren ihrer Zeit nun wirklich mindestens 40 Jahre voraus!

Nein, diesmal hat sich Simone G. gründlich vergaloppiert. Sie hat die Möglichkeiten, die in der Softwareentwicklung von Kamenz liegen, einfach völlig verkannt. Sie hat wohl auch den Hinweis im Prüfbericht übersehen, dass „alle Angaben jeweils den Stand der Software-Entwicklung wiedergeben.“ Diese Entwicklung gilt es nun unbedingt weiter voranzutreiben, denn bei weiterer Entwicklung sind sicher noch phantastischere Angaben zu erwarten. Dafür empfiehlt sich ein Antrag auf Forschungsgelder beim BMBF. Projekttitel: „Transtemporalität als Quasimodus. Die Gleichzeitigkeit des Ungleichzeitigen in der softwarebasierten Plagiatsbefreiung.“ Den Rest seines alten Projektvorschlags kann er so lassen.[10]

tl;dr: Ein „Nachrichtenmagazin“ macht mit 279 Seiten substanzloser Plagiatssucherei zu einem politisch opportun erscheinenden Zeitpunkt Wirbel. Daraus, dass dabei nichts herauskommt, wird dann geschlussfolgert, dass es überhaupt keine Plagiate gibt. Was irgendwelche Plagiatssucher in diesem Internet behaupten, kann ja nicht stimmen, wenn nicht mal ein echter Professor in Dortmund bei einem von diesen Sozen ordentliche Plagiate findet.

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82 Antworten zu “Steinmeier und der Quasimodus der Plagiatsforschung

  1. Es gibt sicher einiges zu kritisieren – das allgemeine Auftreten von Herrn Kamenz, die Art der Veröffentlichung oder die Schlampigkeit der Prüfberichts.

    Dies sollte aber nicht den Blick darauf versperren, dass einige Stellen in der Dissertation von Herrn Steinmeier doch sehr auf bewusste Plagiate hindeuten (ich habe die Dissertation selbst nicht vorliegen).

    Auf S. 32 der Dissertation (S. 28 im Prüfbericht) wurde anscheinend Text inkl. Fußnoten übernommen. Es sieht sogar aus, als ginge die Textübernahme weiter, als im Prüfbericht angegeben.

    Auf Diss-S. 285ff (Bericht S. 117ff) scheint Steinmeier großflächig Text inkl. Zitaten und Quellenangaben übernommen zu haben.

  2. Kann sein, kann aber auch nicht sein. Wir wissen jetzt nicht mehr über Steinmeiers Dissertation als vor dem „Prüfbericht“, der nichts anderes ist als eine äußerlich hübsch gemachte automatisierte Plagiatssuche. Diese Softwares sind einfach Mist. Man kann damit Stellen suchen. Aber man kann nichts über diese Stellen aussagen, nichtmal 0%, 14% oder 50%. Das hat sogar Martin Heidingsfelder verstanden, der sonst gern als schwarzes Schaf der Plagiatssucher hingestellt wird, und veröffentlicht nicht einfach irgendwelche PlagScan-Ergebnisse, die völlig inkonklusiv sind.

    Zu S. 32: Wie das zu bewerten ist, hängt sehr vom Text von O. Blume 1960 ab. Ihre Aussage ist aber ziemlich erhellend zum Wert von Kamenz‘ Prüfbericht: „Es sieht sogar aus, als ginge die Textübernahme weiter, als im Prüfbericht angegeben.“ Der Prüfbericht suggeriert also, da könnte etwas sein, was der Prüfbericht selbst gar nicht aufführt. Sehr geschickt vom Kamenz, da die Suggestion eine Beweislastumkehr produziert. Meinetwegen darf jeder in Steinmeiers Dissertation Plagiate suchen und finden. Aber suggerieren, da wären welche, sollte man doch erst, wenn man welche gefunden hat.

    Zu S. 285ff.: Steinmeier zitiert laut Fn.89 aus einem Werk von 1980, was auch die „zerrissenen“ Zitate im Vergleich mit dem Werk von 1968 erklären würde, die Kamenz „gefunden“ haben will. Die angegebenen Fußnoten verweisen auf Sachße/Tennstedt 1980. Steinmeier kann nicht aus Sachße/Tennstedt 1968 plagiiert und gleichzeitig Sachße/Tennstedt 1980 zitiert haben.

  3. Kann die Belege von RW nicht nachvollziehen. Was soll daran Plagiat sein?

  4. Je mehr ich schaue, desto mehr taucht auf. Noch eine Übernahme inkl. Fußnote von 285ff:

    Am Anfang wird paraphrasiert, dann direkt übernommen, und am Schluss noch eine Fußnote inkl. Wertung quasi unverändert übernommen:

    Steinmeier (wenn die Anführungszeichen im Bericht korrekt gesetzt sind):

    >> Gemeint ist der Prozeß einer zunehmenden Ausdifferenzierung spezifischer Armutsrisiken aus der bislang als Universalfürsorge verstandenen Arbeit der nach Reichsrecht zuständigen Ortsarmenverbände,[83] dessen Bedeutung für die Entwicklung staatlicher und kommunaler Sozialpolitik nicht gering geschätzt werden darf. In den 90er Jahren des vergangenen Jahrhunderts entstand die Herausbildung besonderer Zweige der Gesundheits-, Jugend-, Wohnungs- und Erwerbslosenfürsorge neben und außerhalb der klassischen Armenfürsorge, die man zeitgenössisch die „sociale Ausgestaltung“ der Fürsorge nannte.[84]

    [84] Die weitgespannten Hoffnungen, die zu Beginn der Weimarer Republik auf das Siedlungswesen als Beitrag zur Verminderung des Wohnungs- und des Erwerbslosigkeitsproblems gesetzt wurden, erfüllten sich allerdings nicht; vgl. Preller, L., Sozialpolitik in der Weimarer Republik, Düsseldorf 1949 (Neudruck 1978), S. 288, 387. <<

    Sachße, Tennstedt (1988) Geschichte der Armenfürsorge in Deutschland, Band 2, S.27:

    >>Am bedeutsamsten für die Entwicklung kommunaler Sozialpolitik war jedoch der – in den 90er Jahren einsetzende – Prozeß einer zunehmenden Ausdifferenzierung spezifischer Armutsrisiken aus der bislang als Universalfürsorge verstandenen kommunalen Armenfürsorge; die Herausbildung besonderer Zweige der Gesundheits-, Jugend-, Wohnungs- und Erwerbslosenfürsorge neben und außerhalb der klassischen Armenfürsorge, die man zeitgenössisch die »sociale Ausgestaltung« der Fürsorge nannte.[51]

    [51] Vgl. Boyens 1959. Die weitgespannten Hoffnungen, die zu Beginn der Weimarer Republik auf das Siedlungswesen als Beitrag zur Verminderung des Wohnungs- und des Erwerbslosigkeitsproblems gesetzt wurden, erfüllten sich allerdings nicht (vgl. Preller 1978, S. 288, 387). <<

  5. In der Tat ein Fund, dem man nachgehen könnte. Allerdings ist rund um die Fn.83 einiges nicht daraus übernommen, wie es scheint. Die unterschiedliche Stellung von „in den 90er Jahren“ deutet das an. Auch hier: Wichtig, was in der Fn. und im Umfeld genau steht. Ich muss bei gemixten Formulierungsübernahmen, in deren Kontext die eigentliche Quelle aber oft erwähnt wird, ohne den Eindruck zu erwecken, es wäre auf des Autors eigenem Mist gewachsen, oft an den Fall Althusmann denken.

    (Sorry, dass ich Dich gesiezt habe. Jetzt habe ich das Monstericon wiedererkannt. 🙂 )

  6. Die lustigste Interpretation des Plagiate-links/rechts-Ungleichgewichts bislang:

  7. Liebes Erbloggtes,

    darf ich Deinen Blick kurz auf den Prüfbericht S. 17 lenken (lt. Kamenz Diss. S. 18).
    Natürlich weiß man nicht, was Steinmeier mit den Fußnoten referenziert. Aber Aussage, Form, Stil und Duktus verwenden und gleichzeitig fein das Beispiel abändern?
    Warum macht Steinmeier aus

    “ fast jede bedeutungslose Aktivität vom Telefongespräch bis zu gewaltigen Geldtransaktionen pingelig registriert“

    ein

    „fast jede bedeutungslos erscheinende Aktivität vom behördlichen Bleistiftkauf bis zum milliardenschweren Auslandskredit kleinlich registriert“?

    Versteht er unter einer solchen „Paraphrase“ Eigenleistung? Was hältst Du davon?

  8. Dein nicht formulierter Verdacht, lieber Plaqueiator, lautet doch, dass Steinmeier die Begriffe dezent verändert hat, um über die Urheberschaft zu täuschen. Das überzeugt uns, weil wir eine solche Vorgehensweise inzwischen gewohnt sind. Aber der Verdacht fiele in sich zusammen, wenn Fn.24 (direkt nach der Stelle) die Quelle korrekt auswiese. Das können wir dem Prüfbericht leider nicht entnehmen – er versagt völlig, muss man wieder feststellen.
    Natürlich ist es eine sonderbare und letztlich illegitime Übernahme, auch wenn man ein Büromaterial durch ein anderes ersetzt und eine gewaltige Geldtransaktion durch einen milliardenschweren Auslandskredit (da wollte wohl jemand Finanzminister werden?). Aber in der pro reo angenommenen Konstellation mit korrekter Quellenangabe in der Fußnote bleibt bloß ein Fall Althusmann übrig.
    Übrigens bewertet der Prüfbericht die Seite mit 13% und grün, also „keine Wahrscheinlichkeit des Vorliegens eines Plagiates und somit keine weitere Überprüfung notwendig“.
    Ich will hier aber auch nicht Steinmeier verteidigen, im Gegenteil. Ich geißle Kamenz‘ Veröffentlichung, weil sie Steinmeier (und allen anderen möglichen Plagiatoren) auf Umwegen einen Persilschein ausstellt, wie ich hier kommentierte.

  9. FN 24: Engelhardt, H. D., Tendenzen und Gemeinsamkeiten, in: Kellner, R./Wittich, W., Wohnen tut not, München 1987, S. 261.

  10. danke, …, danke Erbloggtes.
    Wir müssen uns entscheiden, welcher Frage wir nachgehen wollen: derjenigen, ob Steinmeier plagiiert habe, oder der, was die Konsequenzen aus dem Scherbenhaufen seien, den Kamenz als „Bericht“ abgeliefert hat.

    Dass der „Bericht“ als solcher Unfug ist, brauchen wir nicht tiefer erörtern. Aus ihm lässt sich ein „Plagiatsvorwurf“ an keiner Stelle festmachen und nachvollziehen. Wohl aber ein Anfangsverdacht. Der Bericht, eingeworfen im anonymen Vroniplag-Briefschlitz, hätte als veritabler Anfangsverdacht gegolten, dem nachgegangen worden wäre, wenn es sich nicht um einen Spitzenpolitiker handelte.

    Wenn ich Dannemann richtig verstanden habe, hat er den „Plagiatsvorwurf“ aufgenommen, verstanden und sehr wohl nachvollzogen, jedoch, wie bei Schavan, abgewehrt und etwaige Verstöße abgetan als „lässliche Sünden“. Gleichwohl hat er „drei Passagen“ als Verstöße gegen die Zitierregeln (lt. Focus) identifiziert, “ die den Bereich des Tolerierbaren klar überschreiten“. Natürlich hat mich gleich interessiert, welche drei dies wohl seien, und ich habe versucht, den Bericht herunterzuladen, was mir dann heute morgen gelang.

    Dannemann sieht also Form und Analysetiefe des Berichts wohl als hinreichend an, um die Vorwürfe zu bewerten.
    Was ihr nun (mit einigem Recht) befürchtet, ist, dass Gießen es mit Dannemann hält und den „Persilschein“ ausstellt.
    Die Erfahrung mit Bonn, Düsseldorf und anderen hat aber gezeigt, dass eine Fakultät, die es ernst meint, sowieso und zu Recht ihre Untersuchung unabhängig vom Vorwurf gründlich durchführt.
    Die Erfahrung mit anderen hat gezeigt, dass Fakultäten, die es auf den Persilschein abgesehen haben, auch ein noch so sauberer Bericht nicht von dessen Ausstellung abhält. (In der Zwischenzeit halte ich den Umgang mit Plagiatsverfahren für ein geradezu hervorragendes Indiz für die Qualität einer Fakultät.) Solche Fakultäten gehen das Risiko eines „vergifteten“ Falls á la Mathiopoulos ein, der platzen kann, sobald ein vernünftiger „Bericht“ vorliegt.

    Insoweit halte ich die Veröffentlichung des Kamenz-Berichts für eine „lässliche Sünde“. 😉

    Bleibt die Frage: Hat Steinmeier plagiiert?

    Die lapidare Fußnote 24 ist an dieser Stelle nicht ausreichend, weil sich Steinmeier nicht nur der Argumente, sondern auch des Stils der Quelle bedient und nicht darauf hinweist. An dieser Stelle wäre wegen der Nähe der Ausführungen zur Quelle ein penibles wörtliches Zitat obligatorisch incl. Anführungszeichen.
    Desweiteren erfolgt auf der Folgeseite eine wörtliche Übernahme aus der Quelle, die zwischen den FN 26 und 27 steht, die beide nicht auf die Quelle verweisen.

    Wenn man das Prozent-Brimborium und die chaotische Darstellung mal übersieht und davon ausgeht, dass die dargestellten Quellen so existieren, enthalten die Gegenüberstellungen des Kamenz-„Berichts“ eine Menge großflächiger Passagen mit quasi-wörtlicher Übereinstimmung, die geradezu nach Aufklärung schreien. Ich bin gespannt, wie es weitergeht.

  11. Ja, sehr richtige Differenzierung, was überhaupt das Thema ist. Ich rede im Folgenden nicht über Thema 2 (Hat Steinmeier plagiiert?), zumal ich die Dissertation nicht vorliegen habe. Stattdessen möchte ich Thema 3 definieren als: Wer sollte herausfinden, ob Steinmeier plagiiert hat?

    Ich bin es nicht gewohnt, Müll als „Anfangsverdacht“ in dem Sinne zu bezeichnen, dass eine Fakultät dadurch von Amts wegen zu Ermittlungen verpflichtet würde. Die Idee, die mal hinter VroniPlag steckte, war ja gerade, durch überzeugende Analyse und Dokumentation die Fakultäten dazu zu nötigen, Verfahren durchzuführen.

    Sollte dieser Fall so durchgehen, d.h. die Gießener Fakultät fängt nun mit der Ermittlung an und entzieht am Ende den Doktor, dann hat sich die aufwändige kooperative Plagiatssuche im Netz überlebt. Dann sollte man nur noch die drei Arbeitsschritte durchführen:
    1. Scannen
    2. Plag-Software drüberlaufen lassen
    3. Ergebnisse an Uni schicken
    Erst wenn die Uni sich weigert und man der Ansicht ist, dem Fall müsse doch nachgegangen werden, erst dann käme nochmal richtige (öffentliche) Online-Plagiatssuche ins Spiel (und würde damit das Risiko vergifteter Fälle à la Mathiopoulos herstellen).

    Das wäre allerdings eine fatale Entwicklung für die Unis, weil Kamenz dann ja hunderte solcher „Meldungen“ pro Jahr einreichen könnte und Forschung und Lehre an deutschen Universitäten gänzlich zum Erliegen brächte, wenn denen allen nachgegangen werden sollte. (Ich denke, es war Jürgen Kaube, der mal vorgerechnet hat, dass die retrospektive Überprüfung aller Doktorarbeiten eine Art dreijährigen Grundwehrdienst in Plagiatsdingen erfordern würde, den alle Doktoranden leisten müssten, bevor sie die Urkunde bekämen.)

    Diese slippery slope ist es vielleicht, die mich vermuten lässt, dass die Gießener eine Untersuchung auf dieser Grundlage zurückweisen und ein Mindestmaß von ausformulierten Vorwürfen zur Begründung eines Anfangsverdachts verlangen. Das wäre eine Art Persilschein, und wer hätte dann den schwarzen Peter?

  12. Da liegt ja das Problem: Wenn eine Universität z.B. auf den Humbug von Kamenz nicht durch Einleitung einer Prüfung reagiert, wird das in der Öffentlichkeit als Persilschein verstanden werden. Die Universität sollte aber sachlich und nicht nach möglicher Optik entscheiden. Wenn keine Prüfung eingeleitet wird, bedeutet das doch nur, dass auf dieser Grundlage keine Veranlassung für eine Prüfung gesehen wird. Es bedeutet nicht, dass festgestellt wurde, dass die Arbeit unbedenklich ist. Das könnte ja erst im Ergebnis einer Prüfung festgestellt werden.

  13. Man könnte die Software vor Abgabe einer Dissertation rüberlaufen lassen. Der Doktorand checkt gegen, beseitigt etwaige Plagiatsstellen und erklärt am Ende, dass auf Grundlage der Plagiatsüberprüfung keine Plagiate gibt.

  14. Nachtrag: Ich erwähne das, weil Kamenz primäres Ziel darin besteht, Plagiate abschaffen zu wollen.

  15. Pingback: Neues aus der Welt des wissenschaftlichen Fehlverhaltens | Schmalenstroer.net

  16. @almasala: Sowas in der Art wird Kamenz vorschweben. Ob sein primäres Ziel vielleicht darin besteht, zu demonstrieren, wie man auf Grundlage moderner Marketing-Theorie ein Produkt verkauft, zu dem man die Nachfrage selbst erschaffen hat, wäre noch zu klären.

  17. Pingback: Politiker-Plagiate: Wasserstand Anfang Oktober 2013 | Erbloggtes

  18. @Erbloggtes

    Mich interessiert mehr die Gesamtplagiatswahrscheinlichkeitwahrscheinlichkeit, also die Wahrscheinlichkeit dafür, dass eine Gesamtplagiatswahrscheinlichkeit von über 50% einer geprüften Dissertation auch tatsächlich ein Plagiat ist.

  19. Die liegt genau bei 63%. Immer. Ist so eine Art kosmologische Konstante. 😉

  20. Pingback: Umleitung: … nicht uninteressant. Von Steinmeier über die Katharsis der SPD, den grünen Faktor zu Religionskrititik&Toleranz und das teuerste Grundstück im HSK. | zoom

  21. Guter Marketingschachzug mit Kultstatus, allerdings mit 63% Gesamtplagiatswahrscheinlichkeit, falls im Marketing die Addition einer Zahl x mit 21 wider Erwarten nicht zu einer geistigen Eigenleistung zählen sollte.

  22. Plaqueiator

    Ihr seid der Sache dicht auf der Spur.
    Die „Gesamtplagiatswahrscheinlichkeit“ ist auch als „Universalplagiatswahrscheinlichkeit“ bekannt, nach der ein Plagiat mit 42% als kosmologisch gesichert angesehen werden muß.
    Eine Gesamtplagiatswahrscheinlichkeit von 63% bedeutet nichts anderes, als dass es sich bei der Steinmeier-Diss um ein 150%iges Plagiat handelt – ein Wert, der selten erreicht, noch seltener übertroffen wird. So lag Guttenbergs Gesamtplagiatswahrscheinlichkeit bei 420%, und sein Werk war damit ein 1000%iges Plagiat.

  23. Man sollte allerdings größten Wert auf die Stabilität eines solchen Prüfsystems legen. Und da komme ich jetzt doch zu einer sehr viel positiveren Einschätzung, nachdem ich entdeckt habe, dass es die Prüfberichte in unterschiedlichen Versionen gibt.

    Der Bericht Schavan liegt z.B. nicht nur in der Version vom 22. Juli vor, sondern es gibt auch eine Version vom 5. März 2013. Die Einzelplagiatswahrscheinlichkeitswerte für bestimmte Stellen differieren da schon mal ganz gern ein wenig. Aber ob Annette Schavan nun mit 24%iger Wahrscheinlichkeit Adolf Hitler zu sein vorgab (Juli) oder mit 99%iger Wahrscheinlichkeit (März): Am Ende kommt immer dasselbe raus.

    Also alles stabil bei Kamenz & Compagnie.

  24. @Simone G:

    Stabilität halte ich für zweitrangig. Für eine gute Erkennungsrate würde ich kleine Schwankungen beim Prüfen des gleichen Dokuments in Kauf nehmen. Das beste Beispiel dafür sind die humanoiden Plagiatssysteme, wie Erbloggtes oder die Mitarbeiter von VroniPlag, die bei erneuter Prüfung der gleichen Dissertation wohl selten ein stabiles Ergebnis liefern, aber eine sehr gute Erkennungsrate haben.

  25. Da muss man zwischen Mikrostabilität (Bewertung desselben „Fragments“) und Makrostabilität („Gesamtplagiatswahrscheinlichkeit“ oder bei VroniPlag auch „Barcode“) unterscheiden.
    Das Makro-Ergebnis im Fortgang von Plagiatsprüfungen ist ja typischerweise ansteigend. Wenn im Mikro-Bereich aber ein- und dieselbe Stelle im Zeitverlauf (und ohne sachlichen Grund) unterschiedlich bewertet wird, muss man auch an einer überzeugenden Erkennung zweifeln.

  26. @Erbloggtes

    1) Es dürfte eigentlich keine Rolle spielen, ob wir uns im Mikro- oder Makrobereich bewegen. Entscheidend ist, dass die Streuung der Scores für ein und dasselbe Objekt stets klein bleibt und nicht systematisch ist. Man kann das als „Rauschen“ oder Messfehler auffassen.

    Wenn wir die monatliche Durchschnittshöchsttemperatur berechnen, können wir je nach Qualität des Thermometers leicht unterschiedliche Tageshöchsttemperaturen erhalten, kommen aber am Ende trotzdem zu einem brauchbaren Ergebnis. Wichtig ist lediglich, dass die Thermometer ihren Job machen und die tatsächliche Temperatur einigermaßen genau messen. Ein Totalausfall eines Thermometers an einem Tag könnte zu einem Fehler in der Durchschnittstemperatur führen, der aber weitgehend durch die Messungen an den übrigen 29 oder 30 Tagen weitgehend kompensiert wird.

    Wie ist denn das bei Euch? Gibt es Fundstellen, die für Euch persönlich strittig sind und ihr abhängig von Eurem Gemüt zu (leicht) unterschiedlichen Bewertungen kommen würdet?

    2) Noch ein anderer Punkt zu Simone G. Wenn ein und das gleiche Fragment mit 24% bei der ersten und mit 99% bei der zweiten Prüfung bewertet wird und trotzdem ein Gesamtscore von 100% herauskommt, folgt daraus, dass das System stabil ist?

    Ich vermute nein. Ich weiß nicht wie Kamenz den Gesamtscore berechnet. Ich vermute aber, dass bei derart großen Schwankungen der Teilscores nur deswegen der gleiche Gesamtscore von 100% herauskommt, weil bei Schavan eh fast jede Seite im Prüfbericht erwähnt wird und in ihrem Fall bei jeder Prüfung wegen der großen Masse immer 100% herauskommen sollte, selbst wenn es größere Schwankungen in den Einzelscores gibt.

    Bei Steinmeier rechne ich bei solchen Schwankungen in den Einzelergebnissen auch mit Schwankungen im Gesamtergebnis. Ich gehe davon aus, dass das System instabil ist. Diese Überlegungen setzen natürlich voraus, dass die Einzelscores im Gesamtscore auch wirklich verrechnet werden.

    3) Schließlich noch ein letzter Punkt. Es kann sein, dass Kamenz bei Schavan wusste, welche Literatur er einzuscannen hat, weil er auf die Dokumentation von Robert Schmidt zurückgreifen konnte. Bei Steinmeier konnte er auf dieses wertvolle Vorwissen nicht aufbauen, was vielleicht erklärt, dass er nur auf einen Score von 63% kommt. Die Methode ist also sehr stark davon abhängig, ob Kamenz die Dissertationen gegen die richtigen Dokumente vergleicht. Deswegen sind die errechneten Gesamtplagiatswahrscheinlichkeiten verschiedener Dissertationen überhaupt nicht vergleichbar. Die vergleichsweise niedrigen 63% können auch bedeuten, dass Kamenz die entscheidenden Bücher noch nicht gefunden hat.

  27. Nachtrag zu Punkt 2) Angenommen wir finden nur eine Fundstelle, die bei mehrmaligen Prüfen zu unterschiedlichen Einzelscores führen. Dann müssten wir auch unterschiedliche Gesamtscores erhalten und damit wäre das System instabil, oder?

  28. @Simone G: Weißt Du zufällig, ob Kamenz bei beiden Prüfungen von Schavans Dissertation über eine identische Literaturbasis verfügte, gegen die er die Dissertation dann abglich? Wenn er die Literaturbasis in der Zwischenzeit verändert hat, dann könnte das die unterschiedlichen Werte ebenfalls erklären.

    Eine andere Möglichkeit ist, dass die Software von 1.0 auf 2.0 geupgradet wurde, Das machen Nerds gerne.

  29. Plaqueiator

    Verrennt euch mal nicht in Scores. Sowohl Kamenz‘ Wahrscheinlichkeiten wie auch der VP-Barcode haben einen gegen 0% gehenden Aussagewert. Ihre Verwendbarkeit liegt in der plakativen Darstellung.
    Auch Vroniplag als „humanoides“ System wertet nicht „stabil“. Dort werden Plagiatsfragmente regelmäßig per Akklamation bestimmt, weniger aufgrund objektiver Kriterien oder eines Analyseergebnisses. Auch auf VP ändern sich Einstufungen, je nachdem, wer grade dran ist.
    Man ist sich der Unschärfe bewußt und konzentriert sich deshalb dort auf einen Plagiats-„Kernbereich“.
    Die isolierte „Mikro“-Bewertung einer Passage verbietet sich und ist auch gar nicht nötig, die „Makro“-Bewertung sollte man besser der zuständigen Stelle überlassen.

  30. Die polemische Unterstellung gegen Kamenz‘ 100%-Wert bei Schavan lautet doch, dass der Wert nicht berechnet wurde, sondern vorfestgelegt, weil die Ergebnisse von Schavanplag (und von der Uni Düsseldorf) ja schon bekannt waren.

    Ihre Berechtigung hat diese Polemik darin, dass die Berechnungsweise (falls es eine gibt) opak ist. Das ist aber inakzeptabel. Auf der Grundlage eines solchen Prozentwertes kann man selbstverständlich niemals sagen, ob es sich bei einer Arbeit um eine Ordnungsgemäße handelt oder nicht. Man kann allein mit einem roten Punkt und dem Text „63% Gesamtplagiatswahrscheinlichkeit“ meiner Ansicht nach noch nicht einmal rechtfertigen, eine Untersuchung aufzunehmen. Denn ein solcher Wert kann, ebenso wie Schavans Prozentwert, ebensogut berechnet wie ausgependelt sein, im Traum erschienen oder aus politischen oder wirtschaftlichen Gründen zustande gekommen. Eine Untersuchung darf jedoch nur eingeleitet werden, wenn sachliche Gründe dafür sprechen.

    @Plaqueiator: Der Vorteil des Barcodes gegenüber der „Gesamtplagiatswahrscheinlichkeit“ ist, dass seine Genese bekannt und reproduzierbar ist. Der Barcode ist direkt abhängig von der Einordnung der Fragmente. Wenn man also die Fragmente durchschaut und ihre Bewertung gerechtfertigt findet, kann (muss) man den Barcode als ihre Repräsentation ebenfalls akzeptieren.

  31. Kann es sein, dass ich hier missverstanden worden bin? Ich halte Kamenz‘ Wunderdings für Kokolores. Eine „Stabilität des Systems“, die sich bei sehr unterschiedlichen Einzelwerten im immer gleichen Gesamtwert äußert, ist natürlich Unfug. Nichts von diesem ganzen Zahlengedöns ist nachvollziehbar.

    Ich finde es aber immerhin hübsch, dass sein „System“ gleich auch die vollautomatisch erstellten emails vollautomatisch an die betreffende Universität schickt, wie er jetzt in einem Interview äußerte. Bei Kamenz liest niemand mehr was, schreibt niemand mehr was, schaut niemand mehr nochmal drüber, bevor das automatisch geschriebene rausgeht.

    Kurz nach der Stummfilmzeit gab es mal so einen Streifen, ich glaube der hieß „Die Ente klingelt um 1/2 acht“. So stelle ich mir das bei Kamenz vor. Im Film war’s ganz lustig.

  32. Seit ich bei Causa Schavan und Erbloggtes die köstlichen Beiträge zur Kamenzschen „Prüfung“ gelesen habe, zerbreche ich mir tatsächlich den Kopf darüber, wie diese Wahrscheinlichkeitsangaben ermittelt worden sein könnten. Sind das vielleicht bedingte Wahrscheinlichkeiten, die nach dem Bayestheorem errechnet wurden – und wenn ja, welche A-priori- und komplementäre bedingte Wahrscheinlichkeiten wurden dafür verwendet? Aber wahrscheinlich (!) überschätze ich auch nur den Kamenzschen Algorithmus zur Wahrscheinlichkeitsberechnung und es wurden einfach nur Unabwägbarkeiten in der Detektionsleistung der Software willkürlich miteinander verrechnet. Vielleicht sollte man aber auch lieber gar nicht nach solchen Details fragen…

  33. Dass Almasalas Spürnase mit Modifikationen der „Software von 1.0 auf 2.0” richtig liegen könnte, darauf deutet nun Kamenz Schrotsalve auf die Dissertation von Anja Weisgerber hin:

    „Weisgerbers Doktorarbeit war bereits im Jahr 2011 von Kamenz überprüft worden. Weisgerber hatte die Promotion als einer von wenigen Politikern selbst zur Überprüfung zur Verfügung gestellt. Die Arbeit galt damals eindeutig als kein Plagiat. Bei einer neuen Überprüfung mit einem neuen Computerprogramm soll dies nun anders sein, behauptet Professor Kamenz.“[1]

    Dass es allerdings ein Fortschritt wäre, wenn das Kaliber größer wird und die Software dann für alle Arbeiten Plagiat meldet, darf man bezweifeln.

  34. Hansgert Ruppert

    In der Kryptologie ist eigentlich alles klar: Was nicht offengelegt wird, dem ist nicht zu vertrauen. Wer seine Programmquellen offenlegt, wie z.B. dem Open Source Projekt „Truecrypt“, der stellt sich der Prüfung durch Jedermann und ist schon allein deswegen vertrauenswürdig. Wer Quellen nicht offenlegt, wie z.B. Microsoft oder Dropbox, bei dem ist Vorsicht geboten.
    Ich denke, das ist übertragbar auf „Plagiatsprüfungs-Software“. Sollte so etwas überhaupt möglich sein (was ich an dieser Stelle mal mutig voraussetze), so kann sie vertrauenswürdig nur sein, wenn sie Open Source ist. Sonst ist sie -ich sag das mal deutlich- Schrott.

  35. „Plagiats- und Täuschungsvorwurf gegen Steinmeier ohne seriösen Beleg.
    Kamenz sollte „Prüfbericht“ schnellstens zurückziehen“:

    Plagiats- und Täuschungsvorwurf gegen Steinmeier ohne seriösen Beleg

  36. Danke! Man könnte ja annehmen, Funke habe hier abgeschrieben. Aber das kann man aufgrund seiner offensichtlich analogen Arbeitsweise wohl ausschließen und muss schlussfolgern, dass so Kracher wie das Kohl-„Plagiat“ und das Abschreiben aus einem 1997 erschienenen Buch zu offensichtlich sind, um nicht jedem, der sich ernsthaft damit befasst, aufzufallen.

  37. Plaqueiator

    Wenn ich das richtig sehe, ist der Beitrag auf Funkes Blog gar nicht von ihm, sondern von einem „Lutz Bucklitsch“? In der Tat stechen einige Parallelen zu Deinem Beitrag ins Auge, Erbloggtes. Wenn Steinmeier vom Haken kommt, dann bist Du mit dem Herausheben des blödsinnigen Kohl-Beispiels mitschuld! 😉

    Der Unterschied in „Funkes“ Beitrag ist die Besprechung der drei für den Plagiatsvorwurf von zentraler Bedeutung angenommenen Problemstellen, für die ich mich auch interessierte. Wieso er genau die besprochenen Stellen als die Dannemannschen vermutet, erklärt er nicht.
    Kamenz‘ Sammelsurium – ich kann das Konvolut nicht mal als „Bericht“ in Anführungszeichen bezeichnen – scheint derart unzuverlässig, dass auch wesentliche Zuordnungen nicht stimmen. So scheint, wie umfangreich auch immer die Originalquellen bei Kamenz ausgeführt sind, eine Originalquelle immer mit derselben Seitenzahl referenziert zu werden.

    Beispiel Kamenz-PDF S. 78: „Achterberg, N.: Öffentliche Ordnung…, 1973“ wird immer mit S. 18 referenziert.

    Allein das Ausgehen von der blanken Existenz der gegenübergestellten Original-Textschnipsel, die bei Kamenz nicht einmal ordentlich voneinander abgegrenzt scheinen, kann unter Augenzuhalten und Abkleben des restlichen Kamenz-Klimbims einen Anfangsverdacht für ein Plagiat liefern.

    Die Identifizierung und Einordnung des Originalschnipsels muss der Gutachter der Promotionskommission selber leisten, indem er die komplette Arbeit des Plagiatsuchers nochmal macht: Quellen besorgen, einscannen, verknüpfen, Referenzen überprüfen.

    Dann kann er Entdeckungen für die auf Funkes Blog veröffentlichten als Plagiat widerlegten Stellen wie die folgende machen:
    Für die Steinmeier-Seite 149 (Kamenz PDF S. 78) stellt Funke fest, die betreffende Passage aus der Originalquelle befinde sich nicht bei Achterberg, S. 18. Eine Recherche nach einem Textausschnitt bei Google bringt folgendes Ergebnis:

    [Google Books]

    Die Quelle befindet sich nicht auf S. 18, sondern auf S. 30f.
    Und sie ist fast ein Komplettplagiat, sollte Achterberg – und danach sieht es aus – nicht angeführt sein. Wäre er im Umfeld referenziert, handelte es sich beim Umfang der wörtlichen Übernahme ohne Kennzeichnung derselben immer noch um ein veritables „Bauernopfer“.
    Leider steht mir weder die Diss. noch die Quellen zur Verfügung, eine Downloadmöglichkeit seitens Steinmeier, wie sie Lammert gegeben hat, wäre hilfreich, ist wohl angesichts der Hinweise aus Kamenz‘ Schnipseln, und ich muss schon sagen: Deutlichkeit der Hinweise, von Steinmeier nicht zu erwarten.

    Es gibt nun die Möglichkeit, nachdem Steinmeiers „Hilfstruppen“ langsam eine autoritative Abwehr versuchen, dass auch Gießen der oberflächlichen Argumentation „Funkes“ folgen wird und der Ombudsmann eine Verfahrenseröffnung nicht empfiehlt.

    Ich halte diese Variante allerdings für unbegründet und für politisch. Für die Fakultät als zuständiger Behörde gilt der Amtsermittlungsgrundsatz (https://de.wikipedia.org/wiki/Amtsermittlungsgrundsatz), dem Düsseldorf in vorbildlicher Weise gefolgt ist, und nicht der Beibringungsgrundsatz, der allein eine Nichteröffnung des Verfahrens rechtfertigen würde. Wir befinden uns hier nicht im Zivilrecht.

  38. Ich bin doch peinlich berührt von Funkes Argumentation zum Thema Plagiat: “ Er hat die Zitate jeweils unmittelbar vor oder nach Ende eines Zitats aus der rechts- bzw. sozialwissenschaftlichen Literatur belegt. Er hat sie oft nicht mit Anführungsstrichen versehen; dies ist eine in der Rechtswissenschaft verbreitete Praxis gewesen – und zum Teil noch. Ihm dies vorzuwerfen, ist daher unangemessen.“
    Ist es in Ordnung, eine direkte sprachliche Übernahme nicht mit Anführungszeichen zu versehen? Kann ein Fach so einfach einen eigenen Standard definieren, der allen bekannten Regeln zuwiderläuft aber nicht kritisiert werden darf? Die Übernahmen aus Sachße-Tennstedt sind jedenfalls – soweit ich das sehe – im ansonsten katastrophalen Prüfbericht richtig ausgewiesen. In meinem Fach wären sie ohne Wenn und Aber ein klares Fehlverhalten. Ob damit ein Titelentzug zu rechtfertigen wäre, möchte ich ohne angemessene Dokumentation nicht beurteilen und folge hier einstweilen einem „in dubio pro reo“.

  39. Plaqueiator

    Habe eben auf Funkes Blog entsprechend (erweitert) kommentiert und um Stellungnahme gebeten, allerdings nicht direkt unter dem Beitrag, da dort Kommentare wohl nicht zugelassen sind. Mal sehen, ob eine Reaktion kommt:

    Sehr geehrter Herr Bucklitsch, sehr geehrter Prof. Funke,

    die von Ihnen unter Punkt (9) “in einer klugen Auseinandersetzung” mit Fraenkel paraphrasierten Kernelemente finden sich sehr wohl bei Achterberg, und zwar fast wörtlich. Zwar nicht, wie von Kamenz angegeben, auf S. 18, aber auf S. 30f.

    Beleg: https://books.google.de/books?id=Pqa-Fw1Qbl0C&pg=PA30

    Die “kluge Auseinandersetzung” muss man allem Anschein nach Achterberg zuschreiben. Sie wird von Steinmeier unreferenziert übernommen.

    Steinmeier referenziert als Quelle mit der FN 156 drei verschiedene Stellen bei Fraenkel, obwohl seine Ausführung – ohne Kennzeichnung der wörtlichen Übernahme – in einem Stück bei Achterberg zu finden ist.

    Würden Sie bitte dazu hier Stellung beziehen?

    Mit freundlichen Grüßen

    Plaqueiator, ehem. Mitarbeiter von Vroniplag

    P.S.: diese und andere Stellen diskutieren wir auch unter dem Blog-Beitrag von Erbloggtes, den Nutzer “Paul” weiter oben beigetragen hat. Dort sind auch die Belegstellen bei Google Books demnächst sichtbar.

  40. @Plaqueiator (und teilweise auch @EJay): Ich sehe unter Funkes Beitrag ein Kommentarfeld, Paul konnte offensichtlich dort kommentieren. Aber danke für die Hinweise! Ob und Wie Funke dazu Stellung nimmt, ist sehr interessant, wenn man ihn als „Hilfstruppe“ Steinmeiers verdächtigt. Denn – wir erinnern uns – die ersten Hilfstruppen Schavans, die Pädagogen Benner und Tenorth, haben am 24. Mai 2012 folgende beiden „Argumente“ in der FAZ platziert:

    „Ein computergestützter Textvergleich reicht nicht, um die Eigenständigkeit einer Dissertation zu beurteilen, auch nicht bei Ministerin Schavan. […]
    gute wissenschaftliche Praxis […] kann in ihren Praktiken nur disziplinspezifisch diskutiert werden.“

    A.M. Schnierl hat das bald darauf auseinandergenommen (daher auch das Zitat).[1] Während das erste „Argument“ für Schavanplags Arbeitsweise unzutreffend ist (sofern man „computergestützt“ nicht wörtlich interpretiert, dass nur Menschen mit Kenntnissen in Federkielhandhabung Texte vergleichen dürften), auf Kamenz‘ „Methode“ aber passt, zählt das zweite „Argument“ zum Standardrepertoire von Plagiatsrelativierern.

    Wohin dieses Argument abgleiten kann, durften wir dann im Fall Schavan beobachten: Angeblich war Pädagogik vor 1980 gar keine Wissenschaft, wurde nur aus Menschenfreundlichkeit von FHs an Unis transferiert und nahm es auch mit dem wissenschaftlichen Arbeiten nicht so genau. Kurz vor Toresschluss tauchte dann der Leitfaden auf, der solche Schutzbehauptungen endgültig ins Reich der Legende beförderte (die aber seitdem gern weiter erzählt wird, unter anderem von Theisohn und – jaja – Kamenz). Die Norm lautete 1980 in der Pädagogik wie 1990 in Jura, dass wörtlich Abgeschriebenes auszuweisen ist. Dass sich nicht alle an die Norm halten, beendet nicht ihre Gültigkeit.

    Die Fragen bei Steinmeier dürfen also lauten: Was hat er wörtlich abgeschrieben? Das unterscheidet sich durchaus noch von der Frage, welche Textstellen identisch formuliert sind, wie die Formulierung „um mit Ernst Bloch zu sprechen“ demonstriert. Und: Reichen die Verstöße gegen die Norm, wörtlich Abgeschriebenes auszuweisen, aus, um ein Verfahren und sogar einen Doktorentzug zu rechtfertigen? Die Katze beißt sich leider in den Schwanz, da vor Sachverhaltsermittlungen nicht einmal ansatzweise beurteilt werden kann, ob ein Verfahren begonnen werden sollte.

    Die Frage, die sich mir weiterhin stellt, ist also: Begründet Kamenz „Prüfbericht“ einen hinreichenden Anfangsverdacht zur Aufnahme von Sachverhaltsermittlungen? (Gegenprobe: Wie müsste ein „Prüfbericht“ aussehen, der knapp keinen hinreichenden Anfangsverdacht begründet?)

    Dass es nicht ausreichen kann, ein Plagiat bloß zu behaupten, um einen Anfangsverdacht zu begründen, erscheint mir evident. Dafür sind in den letzten Jahren zu viele Plagiate behauptet worden. Die bloße Behauptung lässt vielleicht passionierte Plagiatsjäger aufhorchen und ermitteln. Aber doch wohl nicht die Unis.

    +++
    Bei Lutz Bucklitsch handelt es sich höchstwahrscheinlich nicht um den Autor des Blogartikels, sondern lediglich um einen studentischen/wissenschaftlichen/sonstigen Mitarbeiter, der die Homepage (hier: das Blog) betreut. „Team Funke“, wie man neudeutsch sagt. Ich gehe daher davon aus, dass Funke nicht „die Blogosphäre“ beobachtet und sich daher auch nicht hier inspirieren ließ.

  41. Plaqueiator

    @Erbloggtes: ich bin mit Deiner derzeitigen Rumeierei nicht zufrieden! 🙂
    Die Antworten auf Deine Fragen kannst Du Dir doch selbst geben. Die Frage ist, ob Kamenz‘ Konvolut substantiiert ist in dem Sinne, dass eben irgendwelche Substanz drinsteckt. Und das ist allein mit der Signifikanz der gegenübergestellten Textsnippets gegeben. Diese Originalquellen-Fragmente enthalten derart viel Text-DNA, dass es nicht vorstellbar ist, dass Kamenz auch diese produziert haben könnte. Davon ausgehend erhärtet sich der Verdacht in der Bestätigung durch Online-Funde.

    Funkes Apologie-Punkt No. 5 erzählt lapidar, dass ein veritabler, bis in die Interpunktion zwischen Diss S. 122 (Kamenz-PDF S.67) und Quelle Achterberg identischer Abschnitt an der entsprechenden Stelle der Quelle nicht zu finden sei und führt gleichzeitig empört an, dass die angegebene Quell-Seite 18 in Kamenz Konvolut ganze 66x angeführt werde (vgl. meine Feststellung oben!).
    Delikaterweise übersieht er, dass Steinmeier in der FN 47 die Quelle Achterberg angibt, und zwar die Seite 20.

    Oha, Steinmeier gibt die Quelle an! Also alles gut! Na dann vergleiche mal, glücklicherweise ist Achterberg online bei Google Books:

    Steinmeiers FN 47 (lt. Kamenz-PDF a.a.O.):

    “ PrOVGE 91, 139, 140; bestätigt in PrOVGE 102, 179; kommentiert bei Achterberg, N., “
    Öffentliche Ordnung“ im pluralistischen Staat, Festschrift für Scupin, Berlin 1973, S. 20.

    im Verhältnis zur Quelle Achterberg, S. 20:

    http://books.google.de/books?id=Pqa-Fw1Qbl0C&pg=PA20&dq=unter+Berufung+auf+Bill+Drews

    Die Übernahme ist über den gesamten dargestellten Abschnitt komplett wörtlich mitsamt den wörtlichen Zitaten und den dazugehörigen Quellangaben, mit Raffung und leichter Tempusredaktion, und sie setzt sich natürlich auch nach der FN 47 weiter wörtlich fort.
    Als es die Kategorie bei VP noch gab, wäre das ein „verschärftes Baueropfer“ gewesen. Ziemlich fieses Plagiat. Hätte Guttenberg nicht besser machen können.

  42. Ich bin nicht sicher, ob „verschärftes Bauernopfer“ aufrecht zu erhalten wäre, wenn in Steinmeiers Fußnoten 46 und 48 auch Achterberg angegeben ist.
    Deine Unzufriedenheit mit meiner derzeitigen Rumeierei rührt vielleicht daher, dass Du die Haltung des Plagiatsjägers einnimmst und das auch von mir erwartest. Ich hingegen versuche, eine sinnvolle Perspektive der Uni herauszuarbeiten: Die Uni, das sind keine Plagiatsjäger. Die müssen sich neutral verhalten. D.h. sie dürfen auch keine Plagiatsleugner sein.
    Säße ich dort in der Kommission würde ich mir weniger die Frage stellen, was für paradoxe Auswirkungen eine nun zu treffende Entscheidung auf die Mediendynamik im Plagiatsdiskurs hätte. Wichtiger wäre mir die Frage, wie man in einem solchen Fall, in dem die Begründung einer Plagiatsanzeige massiv fehlerhaft und defizitär ist, über die Einleitung von Ermittlungen entscheiden kann, ohne selbst Plagiatsjäger- oder Plagiatsleugner-Attitüden an den Tag zu legen.
    Diese Frage kann ich mir nicht beantworten. Denn sobald die Antwort lautet „muss man ja nur selbst schauen und googlen“, hat man sich ja für Plagiatsjägerattitüde entschieden. Nun kannst Du mit dem Amtsermittlungsgrundsatz kommen, aber wenn der ohne Vorbedingungen gelten soll, dann schicke ich gleich mal eine Anzeige an alle Unis, dass alle ihre Doktoranden plagiiert hätten. Mein Computer hätte in allen Arbeiten unter anderem das Wort „Inauguraldissertation“ ohne Fußnote gefunden. Damit wären dann die Unis lahmgelegt. Das ist genau Kamenz‘ Ziel, das sagt er doch auch offen.

  43. Vielen Dank, Erbloggtes, diese Standortbestimmung hilft mir weiter, um die Diskussion nachzuvollziehen. Da ich selbst an einer Universität beschäftigt bin, leuchtet mir die Differenzierung zwischen Plagiatsjägern und akademischen Gutachtern und ihrer Attitüde unmittelbar ein. Ein Plagiat erkennen muss noch nicht den Titelentzug zwingend nach sich ziehen, der Befund diktiert – wie in den Geisteswissenschaften gängig – nicht standortunabhängig das Ergebnis.
    Ich bin mit nicht sicher, ob ich die Mediendiskussion in die Überlegungen zur Verfahrenseröffnung einbeziehen würde. Gerade die „Neutralitätsverpflichtung“ spräche dagegen. Aber ich würde mich schon fragen, ob ein obskurer Computerbericht mich dazu zwingen würde, tätig zu werden. In der Tendenz: Nein, ich springe nicht, wenn eine Maschine es will. Wenn jemand ein ernsthaftes Verschulden Steinmeiers sieht, dann soll er es ebenso ernsthaft im Sinne eines sauber dokumentierten Anfangsverdachtes belegen. So und nicht anders.
    Auch bin ich durchaus der Meinung, dass spezielle Usancen des Faches bei der Beurteilung eines Falles eine Rolle spielen könnten. Die Beherrschung des Promotionsfachs bedeutet ein Arbeiten „lege artis“. Allerdings muss ein Fach auch erkennen, wann die eigene Tradition problematisch ist. Die Rechtswissenschaft sollte beispielsweise die Regeln des Urheberrechts kennen. Inwieweit ein solches Globalversagen dem einzelnen Promoventen zuzuschreiben ist, bliebe tatsächlich im Einzelfall zu klären. Es lässt sich ebensowenig generell bejahen wie (und das macht Funke) verneinen.

  44. Gut, das freut mich, wenn ich zur Klarheit beitragen konnte. Ja, ich empfinde das auch so:

    „Wenn jemand ein ernsthaftes Verschulden Steinmeiers sieht, dann soll er es ebenso ernsthaft im Sinne eines sauber dokumentierten Anfangsverdachtes belegen.“

    Deshalb will ich Plaqueiator auch gar nicht darin bremsen, einen Anfangsverdacht sauber zu dokumentieren.

    Die antizipierte Mediendiskussion ist für eine Entscheidung über das weitere Vorgehen absolut sekundär, aber wenn man sie völlig ignoriert, wird man überfahren. Ich meine nichtmal die Auswirkungen auf die mediale Diskussion um Steinmeier, sondern auf Plagiate allgemein.

    Zur Nichteinschlägigkeit von Urheberrecht in Plagiatssachen: http://svpow.com/2013/09/20/plagiarism-is-nothing-to-do-with-copyright/
    Das Problem mit fachspezifischen oder zeitspezifischen „Gepflogenheiten“ habe ich hier ausführlich diskutiert (für den schnellen Überblick: nur die beiden Aufzählungen lesen). Sie führen zu dem Schluss, dass man anzweifeln kann, ob jemand betrogen hat, aber:

    „Wenn man nicht wissen kann, ob ein Forscher betrogen hat oder nicht, warum sollte man dann glauben, dass das, was er herausgefunden zu haben behauptet, stimmt? Und warum sollte man in diesem Fall nicht lieber der Astrologie oder Homöopathie statt der Wissenschaft Glauben schenken, die zu weitaus geringeren Preisen verfügbar sind?“

  45. Das Urheberrecht habe ich als normativen Rahmen deshalb angeführt, weil es eine Kennzeichnung von Zitaten vorsieht. Das wird in der Regel so ausgelegt, dass Anfang und Ende erkennbar ist und die Textreferenz klar nachvollziehbar ist. Ein Jurist sollte das wissen.

    Mit dem Verweis auf Fachgepflogenheiten will ich keiner Verharmlosung Vorschub leisten. Ich bin weiß Gott kein Schavanist. Aber natürlich gibt es Grenzfälle. In einer Nachbardisziplin konnte ich z.B. beobachten, dass zur Orientierung herangezogene Übersetzungen ins Neuhochdeutsche nur im Quellenverzeichnis aufgeführt werden. Legitim oder eine Teilunterschlagung der benutzten Literatur am konkreten Belegort? Welchen Stellenwert hat hier die Tradition des Faches?

    Im oben mehrfach angesprochenen Fall Althusmann (und leider auch Volk) wurde von einer lässlichen Sünde gesprochen, wenn keine Anführungszeichen gesetzt, aber ansonsten korrekt referenziert wurde. Hier scheint mir der Graubereich schon verlassen. Mich überrascht ernsthaft, dass hier ebenso wie z.B. auf vroniplag die Toleranz dieser Praxis gegenüber ausgeprägt scheint. Einzige Erklärung: Die Tradition des Faches (die ich kaum kenne) ist in diesem Punkt so dominant, dass man sie dem einzelnen Autor nicht disqualifizierend anzurechnen wäre. Eine hochproblematische, aber doch nachvollziehbare Argumentation. Ich wollte an dieser Stelle einfach um eine Einschätzung bitten.

    Für eine sorgfältige Dokumentation der Steinmeier-Verdachtsfälle wäre ich wie viele andere dankbar. Erst auf dieser Grundlage kann man sich eine Meinung bilden. Alles andere hinterlässt ein Unbehagen: Unberechtigte Anschuldigungen oder vorschnelle Verharmlosung sind gleichermaßen der Sache schädlich.

  46. Plaqueiator

    Darf ich euch daran erinnern, dass moralische Kategorien nicht unbedingt gut zur Argumentation über die Frage taugen? Sollte nicht von der Person des Überbringers und seinen etwaigen Absichten abgesehen werden? Warum ist dann ein „sauberer“ und „manueller“ Bericht plötzlich Voraussetzung?

    Mir gefällt der Umstand auch nicht, dass Großsprecher Kamenz diesen Bericht so veröffentlicht hat. Aber er ist nun mal in der Welt. Soll man, um das Denunziantenunwesen nun einzudämmen (um die Unis nicht zu überlasten) solche wie die o.g. Kriterien aufstellen? Wenn man einen unsauberen Bericht als Eingangsbedingung ablehnt, warum dann nicht auch die Anonymität des Boten als No-Go definieren?

    Die Überlastung der Unis kann auch dann eintreten, wenn Kamenz es noch hinkriegt, bei seinen automatisierten Berichten vernünftige Quellangaben zu seinen Originalen zu machen und das ganze Klimbim wegzulassen, oder?

    Trollt

    Plaqueiator 😉

  47. @plaqueiator: hab heute mal angefangen, den Faktenstand bzgl. der Steinmeier-Diss zu dokumentieren: http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Analyse:Fws – magst Du über Deinen Schatten springen und deine Fundstellen da auch reinfragmentieren?

  48. Ich glaube nicht, Plaqueiator, dass ich (wir) besondere moralische Anforderungen gestellt hätten oder die Aufnahme von Ermittlungen an die Person des Anzeigenden knüpfen würden. Ich bin nur eben nicht sicher, ob dieser „Prüfbericht“ als Anzeige einen Anfangsverdacht begründen kann.
    Nehmen wir zum Beispiel, um das Prinzip herauszuarbeiten, eine computerisiert erstellte Dokumentation, die den Text einer Dissertation nimmt und darin zufällig ausgewählte Stellen farbig markiert, und dann Korrespondenzstellen zu den Markierungen im Internet sucht, und sie auf die rechte Seite der Dokumentation schreibt. Nehmen wir weiter an, diese Korrespondenzstellen sind nur je zwei bis drei Wörter lang, dann kommt oftmals eine neue Stelle, oder sie passen nur so ungefähr auf die untersuchte Dissertation. Wenn man sowas an eine Uni schickt, ist das dann ein Anfangsverdacht?

    Die Anonymität des Boten ist doch schon als No-Go definiert, nur halten sich nicht alle dran, weil manche rechtlich verpflichtet sind.

    Dass der Fall Althusmann als Beispiel für lässliche Sünden angesehen wird, EJay, liegt wohl daran, dass einiges dafür sprach, bei ihm den Doktor nicht zu entziehen. Zu den Argumenten gehörte u.a. dass er fehlerhaft zitierte, sich aber nicht zeigen ließ, dass er es besser gewusst hätte – also keine Täuschungsabsicht. Der Verzicht auf Anführungszeichen lässt sich unter Umständen als wenig schwerwiegend verteidigen, wenn stets klar ist, wer wo spricht. Heißt es etwa:

    So erklärt Meier, dass sich aus der Analyse von xy die Schlussfolgerung z ergibt.[Fußnote mit Verweis auf Meier]

    Dann wird niemand darüber getäuscht, aus wessen Gedanken der gesamte Nebensatz stammt, nämlich Meiers. Eine Täuschung kann allenfalls darin bestehen, wer dem Nebensatz diese konkrete sprachliche Form gegeben hat (wenn er wörtlich abgeschrieben ist, der Leser aber eine Paraphrase annimmt). Im Sinne der Unterscheidung von Urheberrechtsverletzung und Plagiat ist es für die Plagiatsfrage wichtiger, von wem ein Gedanke (Inhalt) stammt, als von wem die konkrete Form stammt. Urheberrechtlich zählt aber eher die konkrete Form.

  49. Täuschungsabsicht ist nach verwaltungsrechtlichen Grundsätzen für den Titelentzug keine Voraussetzung (Siehe Guttenberg 1, Schavan und – haha – Filla). Aber ich stimme zu, dass ich die Frage von Vorsatz oder Fahrlässigkeit als Hochschullehrer durchaus in meine Überlegungen zum Einzelfall einbeziehe, wie übrigens jedes ordentliche Gericht auch. Ein Automatismus muss nicht entstehen.

    @ Plaqueiator: Ich finde durchaus, dass die Qualität des Anfangsverdachtes eine Rolle spielt, ob man den erheblichen Aufwand einer Untersuchung auf sich nimmt. Ansonsten würden die Universitäten sich ggf. zu willigen Helfern in Rosenkriegen etc. machen. Nur weil jemand – oder gar eine Maschine – laut „Plagiat“ ruft, muss eine Kommission noch nicht tätig werden.

    @ Erbloggtes: Die Erklärung über Form und gedanklichem Inhalt ist durchaus hilfreich und erklärt teilweise den Fall mit den unterstützend konsultierten Übersetzungen. Natürlich ist Schreiben zuweilen eine schweißtreibende Tätigkeit und die Suche nach eigenen Formulierungen keineswegs immer trivial. Ich akzeptiere aber, dass hier mildernde Umstände geltend gemacht werden können. Bei einer mit „rite“ bewerteten Arbeit hätte ich die Fallhöhe zum Titelentzug vielleicht weniger hoch eingeschätzt, als bei einer gedanklich exzellenten Studie. Das Argument bei Althusmann: „War ohnehin schlecht, da fallen die neuen Befunde nicht mehr ins Gewicht“, ist für mich auch so ein Schlag ins Gesicht fleißiger Promovenden.

    @ RW: Großartig, vielen Dank für die Dokumentation. Jetzt sehe ich für die Uni Gießen genügend Anlass, eine Begutachtung der Arbeit einzuleiten. Es sind hier immerhin einige sehr eindeutige Fälle aufgezeigt. Damit will ich nichts über den Ausgang des Verfahrens prognostizieren – das hängt vom abschlienden Gesamtbefund ab. Ich bin keiner derjenigen, die bei einem ungekennzeichneten Satz auf 300 Seiten gleich nach Titelentzug rufen. Andererseits sind die ersten Verdachtsmomente gravierend.

  50. Plaqueiator

    @RW: danke für das Angebot! Ich möchte mich da aber nicht mehr derart reinhängen, das kann ich aus Zeitgründen gar nicht. Meine kleinen Einwürfe hier formulierte ich aus Interesse für die Sache, aber ohne Quellenzugang nur auf der Grundlage von Kamenz und Google Books. Für eine saubere Analye ist aber Quellenzugang ein sine qua non.
    Auch bestehen grundlegende Differenzen mit VP in gewissen Auffassungen weiter, z.B. diejenige, dass ich mich mit diesen differierenden Ansichten in der Außendarstellung Vroniplags nicht gut aufgehoben fühlen würde.
    Trotzdem ist Deine Initiative prima, und ich bin guter Hoffnung, dass du bei VP tatkräftige Unterstützung von seiten motivierter Mitarbeiter erfährst.

  51. Kamenz reagiert auf die Kritik Funkes mit einer Stellungnahme:

    Klicke, um auf Kritik_Pruefbericht_8049_akt.pdf zuzugreifen

  52. Plaqueiator

    @Erbloggtes, EJay: ich halte die Frage unsererseits nach der formalen Qualität des Anfangsverdachts einfach für nachrangig. Mir kommt es so vor, als meinst Du, Erbloggtes, man könne die Fakultäten mit einem qualitativ guten Bericht „zum Jagen tragen“. Dem ist nicht so.

    Ich glaube nicht, dass es viel Sinn macht, wenn wir uns jedenfalls im Fall Steinmeier die Köpfe der Promotionskommission bezüglich des ausreichenden Anfangsverdachtes stellvertretend zerbrechen.
    Darüber und über eine Verfahrenseröffnung zu entscheiden, obliegt allein der Fakultät. Für diese gilt der Amtsermittlungsgrundsatz. Dies bedeutet, es werden neben dem Anfangsverdacht auch andere Parameter berücksichtigt. Im Fall Steinmeier ist dies besonders das öffentliche Interesse. Gießen hat ja schon verlautbart, dass Steinmeier als Person des öffentlichen Lebens (und auch die Öffentlichkeit) ein Anrecht auf Aufklärung hat.

    Der Amtsermittlungsgrundsatz bedeutet aber, dass, wenn das Verfahren eingeleitet wird, der Sachverhalt unabhängig vom Vorbringen des Kamenz-Berichts durchgeführt werden wird. So war dies in vielen Verfahren bisher, die im Untersuchungsergebnis dann auch regelmäßig z.B. von den Vroniplag-Darstellungen abwichen.
    Eine bloße Zurückweisung der Vorwürfe aus rein formalen Gründen wie der fehlenden Nachvollziehbarkeit von prozentualen Wahrscheinlichkeiten, wie dies Funke getan hat, wird hier wegen des Amtsermittlungsgrundsatzes nicht ausreichend sein.
    Funkes „Untersuchung“ ist auf andere Art mindestens genau so lausig und oberflächlich wie die Kamenzsche, nämlich sichtbar von „Entlastungseifer“ geprägt und damit tendenziös. Auch der Funke-Beitrag hätte eine äußerst kritische Behandlung deinerseits verdient, Erbloggtes.

    Dass nun Kamenz mit seinen Berichtsmisthaufen in der Masse durchdringen wird, ist klar zu bezweifeln, denn dort wird meistens ein eminentes öffentliches Interesse fehlen, das die erheblichen Berichtsmängel überwiegt. Dieses Interesse besteht aber im Fall Steinmeier ganz klar.

  53. @ Plaqueiator
    Ich wehre mich ein wenig dagegen, die Universitäten zu Amtsstuben verkommen zu lassen. Es ist das Schöne an der akademischen Arbeitsatmosphäre, dass nicht alles in ein formelles Regelwerk gepresst wird. Das bedeutet natürlich nicht, dass Plagiatsfälle willkürlich ignoriert werden können – das schadet dem Lehr- und Forschungsbetrieb in hohem Maße. Aber eine alma mater ist glücklicherweise (noch) kein Amtsgericht.

  54. Danke Paul! Meiner Auffassung nach stellt sich Kamenz damit selbst ein Bein. Er radikalisiert nämlich seine Vorwürfe und schreibt zu einzelnen Kritikpunkten Funkes regelmäßig sowas wie:

    „Die Kritik ist nicht gerechtfertigt und bestätigt statt dessen, dass es sich bei dem von der ProfNet-Software gefundenen Plagiatsindiz tatsächlich um ein Plagiat handelt.“

    Aus dem Plagiatsindiz (was man ja vertreten kann) wir ein Plagiat, und im Fazit behauptet Kamenz, Funkes Kritik „beweist sogar das Vorhandensein von eindeutigen Plagiaten“. Besonders lustig sind Kamenz‘ Ausführungen zur phantastischen Nazi-Quelle „Wulf 1943“:

    „Die Kritik ist nicht gerechtfertigt, da die falsche Jahreszahl ebenfalls vor dem Publikationsdatum der Dissertation liegt und somit keinen Einfluss auf die Zuordnung von Plagiatsindizien hat.“

    Also 1943 ist vor 1992, und 1997 auch, und deshalb ist die Kritik nicht gerechtfertigt, ist klar. Oder?
    Man könnte natürlich auf den Gedanken kommen, Kamenz verwechselte immer „nicht gerechtfertigt“ mit „gerechtfertigt“. Dass das gar nicht so abwegig ist, weil er schonmal von Hand (nicht automatisiert) Wörter hinzuerfindet, die nicht da sind, auch in Zitaten, verdeutlicht sein „Eingehen“ auf die (oder bei der?) Ernst-Bloch-Stelle:

    “Deshalb wurde hier tatsächlich „um es mit Ernst Bloch zu sprechen die“ in einer Quelle gefunden.“

    Das möchte er dann korrigieren, indem er den Text in eine Phrasendatenbank aufnimmt. Um es mit Ernst Bloch zu sagen: Bullshit.

    @Plaqueiator: Wenn man die Unis nicht häufig zum Jagen tragen müsste und/oder könnte, wäre die Idee von VroniPlag im Ansatz verfehlt, auch der Gedanke, dass man dort einigermaßen seriöse Berichte erstellt und an Unis schickt, würde dann gar keinen Sinn machen.
    Wir zerbrechen auch nichts stellvertretend, sondern versuchen die Optionen, die die Kommission nun hat zu diskutieren. Da muss ich sagen, und das ist vielleicht der Ursprung unseres Dissenses: Ich finde es moralisch fragwürdig, aus einem öffentlichen Interesse eine Sonderbehandlung im Hinblick auf die Sachverhaltsermittlung abzuleiten. Eine Sonderbehandlung darf sich aus öff. Int. meiner Ansicht nach allenfalls für den Umgang mit der Öffentlichkeit ergeben (und selbst das ist fragwürdig). Da kann man nämlich bei Schavan auch sagen, man müsse ein öffentliches Interesse daran berücksichtigen, dass die Bildungsministerin ihren Doktor behält und ja ohnehin eine ehrenhafte Frau sei und daher eine Täuschungsabsicht nicht angenommen werden könne.
    Andererseits haben Massenmedien vielleicht kein Interesse an einem Gymnasialdirektor, dem VroniPlag Plagiate vorwirft. Das macht dann nach und nach die Runde im Kollegium, während die Uni öffentliches Interesse verneint und eine Untersuchung ablehnt.

    Von daher schlägt die Initiative von RW, manuell sorgfältig Funde zu bewerten und zu dokumentieren, den gordischen Knoten im Fall Steinmeier durch, lässt aber die Frage, inwiefern maschinelle Berichte zur Erzeugung eines Anfangsverdachts ausreichen, unbeantwortet.

  55. „[…] Gedanke, dass man dort einigermaßen seriöse Berichte erstellt […]“

    Aus Neugier: Mag ER noch sagen, was an den Vroniplag-Berichten konkret anders sein müsste, damit ER anstatt der – leicht mäkelig klingenden – Formulierung „einigermaßen seriös“ uneingeschränkte Seriosität zu attestieren bereit ist?

  56. Wie bei Kamenz ist die Generierungsmethode intransparent und nicht rechtfertigbar. Es einigen sich ein paar Leute in einem dunklen Hinterzimmer, das eine reinzunehmen, das andere rauszulassen. Das ist wie die Black Box von Kamenz‘ Programm. Mehr dazu findet man in diesem Blog insbesondere im ersten Drittel des Jahres 2012. Bei VroniPlag sah man strukturelle Kritik allerdings überwiegend als Gelaber an und verbat es sich, dass Mitarbeiter sich weiter hier äußern. Also Vorsicht, da kann man auch schnell zum Ex-Mitarbeiter werden.

  57. Die Kamenz-Rechtfertigung bleibt unseriös. Ganz ernsthaft: Ein derart schlampiges und unreflektiertes Arbeiten stellt für mich ein gröberes wissenschaftliches Fehlverhalten dar, als ein plagiierter Satz. Ich muss hier Funke zustimmen: Der Bericht rechtfertigt aufgrund seiner grob fahrlässigen, vieleicht gar vorsätzlich unredigierten Ausführung ein strafrechtliches Vorgehen. Das dokumentiert die „Gegenkritik“ selbst: Hier wird nun mit einem Mal per Hand nachkorrigiert. Hätte Herr Kamenz das nicht vor Veröffentlichung tun können?! Jetzt ist es ein Eingeständnis des eigenen Verschuldens. Das ist in etwa so, als würde Herr Guttenberg seine Dissertation korrigieren und dadurch „heilen“ wollen, nachdem von dritter Seite seine Fehler offengelegt wurden. Kamenz sollte zumindest den Anstand haben, die fehlerhafte Version öffentlich zu wiederrufen. Die Universität Gießen kann und sollte unbenommen dessen aufgrund der nunmehr bei vroniplag dokumentierten Stellen dennoch ein Verfahren einleiten.

    Spannend ist eine kleine Nachrecherche zu Antwort Nr. 9 (S. 78): Hier hat Herr Achterberg sich des gleichen unzulässigen Zitiermodus befleißigt wie Herr Steinmeier. Mehr noch: 1982 hat auch ein Hans Joachim Faller in: Stimme der Zeit 200 H. 6 anscheinend ohne Anführungszeichen die Passage „zitiert“. Offenbar ist derartiges in Juristenkreisen tatsächlich üblich und Steinmeier könnte diese „lex artis“ im Zweifel sogar als Entlastungsargument anführen. Immerhin hat ein gewisser „Norbert Blüm“ diese Stelle korrekt zitiert…

  58. Plaqueiator

    @Paul, Erbloggtes: einfach süß, dieser Kamenz, wie er sich immer weiter reinreitet! 🙂

    @Erbloggtes und EJay:
    ich glaube, wir müssen unterscheiden zwischen der wissenschaftsidealen Ebene, der rechtstheoretischen Ebene und der verwaltungspraktischen, „realen Wirklichkeit“ und in der Folge entscheiden, ob wir hier einen idealen oder einen praktisch orientierten Standpunkt einnehmen.

    Nach dem hehren Ideal ist die Alma Mater der Wissenschaft und ihrer Erhaltung verpflichtet. Sie soll ihre Helden ehren und ihre Betrüger in Schimpf und Schande vertreiben.

    Nach dem Verwaltungsrecht, EJay, ist die Fakultät die trocken zuständige Amtsstube, in der die Promotionsurkunde ausgestellt, abgestempelt und ausgehändigt wird. Darin sieht der Idealist die Heldenehrung. Oder wieder einkassiert, das wäre dann die idealistische Vertreibung.
    Diese Zuständigkeit ist verwaltungsrechtlich definiert und an Gesetze gebunden. Diese beschreiben Verpflichtungen, Prozeduren und dabei aber auch Freiheiten. Zu diesen Pflichten, aber auch Freiheiten gehört unter vielen anderen, ein Aberkennungsverfahren einzuleiten oder die Einleitung abzulehnen.

    Idealerweise würde die Fakultät, mit besten Argumenten überzeugt, ihrem Ideal entsprechend handeln. Jedes Argument würde gewogen, das beste würde gewinnen!
    Das bedeutet konkret: ein möglichst penibler, akribischer und möglichst vollständiger Bericht muss her, dann kann die Fakultät gar nicht anders als sich damit auseinandersetzen. Das bedeutet aber auch: das Ideal ist für Kamenzsche Sabotage offen, wie sie Erbloggtes beschreibt.

    In der Verwaltungspraxis sieht es dagegen anders aus. Hier kollidiert die Zuständigkeit zur verwaltungstechnischen Regelung mit Realitäten wie z.B. begrenzten Ressourcen, öffentlichem Ansehen, öffentlichem Interesse, eigenen Interessen etc.pp. – und zu allem Überfluß auch noch mit dem wissenschaftlichen Ideal.
    Hier wird der Kompromiss gesucht und gefunden zwischen den drei Polen. Und der ist bisweilen recht profan.
    Sowohl die Verfahrenseinleitung als auch dessen Ablehnung kann nach außen zunächst fast begründungsfrei passieren mit der These: „Anfangsverdacht gegeben“ oder „Anfangsverdacht nicht gegeben“. Das wars. Die Fakultät ist hier in der Beweiswürdigung völlig frei, eine tiefere Begründung ist an dieser Stelle nicht vorgesehen.

    Im Falle der Einleitung wird die Begründung im Laufe des Verfahrens und durch das Verfahren selbst bestätigt oder nicht, im Falle der Nichteinleitung und der Einstellung – kann wenigstens beim Strafverfahren der „Geschädigte“ (den es hier kaum einmal geben dürfte) Widerspruch bei der vorgesetzten Behörde einlegen.

    Da wir uns hier aber nun mal nicht im Strafrecht befinden und ein Widerspruchsberechtigter gegen eine abgelehnte Verfahrenseinleitung fehlt, scheint die Ablehnung der Verfahrenseinleitung für die Fakultät der Königsweg zur Ressourcenschonung zu sein. Ist er aber nicht.
    Der verfahrenspraktische Königsweg zur Ressourcenschonung und Ruferhaltung der Fakultät ist: die Untätigkeit. Einen Vorgang anlegen und ein Jahr die Füße stillhalten. Nach einem Jahr Untätigkeit ist die Bearbeitungsfrist für die Rücknahme eines Verwaltungsaktes abgelaufen und die Aberkennung unmöglich.

    Dass alle Möglichkeiten genutzt werden, zeigt die VP-Timeline (http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/VroniPlag_Wiki:Tools/Timeline)

    Wie wahrscheinlich ist auf diesem Hintergrund die Einleitung eines Verfahrens, und wie lässt sie sich von außen erreichen? Mit Appellen an die wissenschaftlichen Ideale oder eher durch den Druck der öffentlichen Meinung? Was bedeutet das für Kamenz, was für Steinmeier? Was für VP? Und was bedeutet das für die jeweiligen Fakultäten?

  59. @ Plaqueiator
    Die Argumentation ist wunderbar stringent und schlüssig. Das Dilemma ist klar benannt, aus dem in der Vergangenheit viele Fakultäten die leichteste Exit-Option gewählt haben. Diese Diagnose ist zugleich die Legitimation für eine Offenlegung im Stile von vroniplag et al. Gegenargumente sind bekannt, stehen aber zu Recht unter dem Verdacht, eine Decke des Schweigens über die „peinlichen Petitessen“ breiten zu wollen.
    Aus juristischer Perspektive möchte ich zu bedenken geben, dass die in § 48 VwVfG festgehaltene Jahresfrist in der gegenwärtigen Rechtssprechung nicht als Bearbeitungs-, sondern als Entscheidungsfrist anzusehen ist.

    „Und was bedeutet das für die jeweiligen Fakultäten?“ – da eine Begründungspflicht auch im wissenschaftlichen Diskurs gilt, schlicht: Ihr Handwerk korrekt auszuüben. Wir befinden uns diesbezüglich im Moment in einer Experimentierphase: Die Begründungen für bestimmte Verfahrensschritte erscheinen im Moment in der öffentlichen Wahrnehmung mehr als willkürlich. Das Abschmettern scheinbar eindeutiger Fälle (Dähnert, Volk etc.) steht gegen die Ahndung (Eumann, Schavan) bzw. Nicht-Ahndung (Althusmann) angeblicher(!) „Grenzfälle“.

    Unklar ist, wohin das Pendel ausschlagen wird. Im Moment beobachtet man sowohl in der Öffentlichkeit als auch an den Universitäten eine zunehmende Unlust, sich gerade mit diesen (vermeintlichen) Grenzfällen auseinanderzusetzen. Nonsensberichte wie jener von Kamenz sind hier genauso schädlich wie übermäßig strenge (Mediendiskurs: jakobinische) Maßstäbe wie m.E. gegenüber Lammert.

    Ich bitte, mich nicht falsch zu verstehen: Beide Fälle sollten von den zuständigen Fakultäten geprüft werden. Aber die Reaktion auf das Kamenz’sche Konvolut zeigt, dass die Stimmung immer mehr gegen die sog. „Heckenschützen“ umschlägt. Ich teile daher die Position von vroniplag, aus der Masse der möglichen Fälle vor allem solche öffentlich und möglichst exakt zu dokumentieren, die einen gewissen Grad an Eindeutigkeit besitzen. Alles andere ist Wasser auf die Mühlen der wieder steigenden Zahl der Verharmloser.

  60. Das ist leider nicht die Position von VroniPlag. (Aber ansonsten sind wir uns einig.) VroniPlag möchte den Heckenschützen-Vorwurf von sich fernhalten. Daher muss die Eindeutigkeit der untersuchten Fälle mit der Prominenz der Plagiatoren steil ansteigen. Schavan ist ein „Grenzfall“, aber weniger eindeutige Fälle werden vorgeführt, weil die Plagiatoren unbekannt sind. Aus einer Hecke schießt es sich leichter, wenn keiner zurückschießt.
    Das ist auch der Grund, warum „Robert Schmidt“ als „Mächtiger“ gilt und medienwirksam enttarnt werden soll.[1] Wäre VroniPlag noch von irgendwelcher Bedeutung, wäre es doch viel leichter, eine ganze Plagiatsterrorzelle zu entlarven, als über einen Einzeltäter zu spekulieren.

    „Die Anonymität ist solange gewahrt, wie die Brisanz der Kommunikation gering ist; und je mehr sie steigt um so eher passiert es, dass auch das Abonnement auf Anonymität gekündigt wird.“[2]

  61. @Erbloggtes: „Schavan ist ein ‚Grenzfall‘, aber weniger eindeutige Fälle werden vorgeführt, weil die Plagiatoren unbekannt sind. Aus einer Hecke schießt es sich leichter, wenn keiner zurückschießt.“ Hätten Sie dafür einen Beleg? Es würde mich interessieren, auf welchen „unbekannten, weniger eindeutigen Plagiator“ Sie hier anspielen.

  62. Plaqueiator

    @ RW, Erbloggtes:

    Die Problematik des Eigenplagiats bleibt auch dann bestehen, wenn die Promotionsordnung wie vorliegend die Verwendung erlaubt: “Eine bereits ganz oder teilweise veröffentlichte Arbeit kann als Dissertation vorgelegt werden.”

    Es wäre bei Verwendung einer vorab veröffentlichten Arbeit im Prolog zur Dissertation klarzustellen, dass und wie die Dissertation auf der Vorarbeit beruht. Dies kann eine explitzite Neuausgabe, erweiterte Neuausgabe sein oder durch den expliziten Vermerk im Vorwort geschehen, dass die Dissertation eine Ausarbeitung auf der Grundlage einer Abschlussarbeit, oder eines veröffentlichten Aufsatzes sei, im letzten Fall wären genaue bibliographische Angaben notwendig.
    Denkbar wäre auch, dass die Vorarbeit eingeflossen ist, z.B.in ein bestimmtes Kapitel. Auch darüber wäre Rechenschaft abzulegen. Nur diese Formen der Zweitverwertung würden von allgemein gültigen Zitierpflichten befreien.
    Jede andere Verwendung einer Vorarbeit wäre dann als Selbstzitat im vollen Umfang zitierpflichtig wie jedes andere Werk auch.

    Eine unbenannte „Verwurstung“ wäre nicht statthaft, da unredlich gegenüber dem Leser.

    Dem Kamenz-Konvolut lässt sich nicht entnehmen, ob Steinmeier die Verwendung seiner Vorarbeit in der Dissertation vorab erklärt hat.
    Aber selbst wenn er das hätte, stellte sich die Verwertung seiner Aufsätze problematisch dar.
    Meistens dokumentiert Kamenz keine weitere Kennzeichnung Steinmeiers für Übernahmen aus den genannten eigenen Aufsätzen.

    An einigen Stellen jedoch nimmt er wohl explizit ausgewiesene Selbstzitate vor.
    So z.B. auf S. 161 Diss. (Kamenz PDF S. 87). Laut Kamenz gibt es auf dieser Seite Übernahmen aus beiden Aufsätzen, die Fußnote 196 ist dort nur für einen Halbsatz gesetzt, mit der er auf deneinen der beiden eigenen Aufsatz verweist – obwohl die Übernahme davor und dahinter erheblich weitläufiger ist.
    Der Verweis trägt alle Züge einer „Bauernopfer“-FN, da die auch noch großteils wörtliche Herkunft des Abschnitts aus dem Frühwerk verschleiert wird.

    Dass Steinmeier sehr wohl um die umfangreiche Zitierpflicht für das eigene Werk weiß, zeigt er auf S. 319 Diss (S. 137 PDF) in der FN 220, die sich nicht auf das eigene Werk bezieht und die lautet:
    „220 So auch schon Steinmeier, F./Brühl, A., Wohnungslose im Recht. Tradition und Perspektiven staatlicher Konzepte gegen Wohnungslosigkeit, KJ 1989, S. 293;“

    Auf der Diss. S. 321 (PDF S.139) zitiert er das eigene Werk korrekt und wörtlich mit Anführungszeichen und der FN 226. Allerdings ist auch hier die Übernahme des kompletten Abschnitts davor nicht gekennzeichnet.

    Die insgesamt inkonsistente und erratische Behandlung auch des eigenen Werks im Zitat legt, wie bei allen Plagiatoren, nur zwei Schlüsse nahe: komplette Abwesenheit von Zitierstandards aus unwissender Verwirrung oder Täuschungsabsicht über den Anteil des eigenen Werks in der Dissertation.

    Dies als Hinweis auch an die VP-Dokumentare. Alle meine Angaben im Lichte der Unzuverlässigkeit des Kamenz-Konvoluts

  63. Eine „Täuschungsabsicht über den Anteil des eigenen Werks in der Dissertation“ scheidet wohl im Fall des „Eigenplagiats“ aus. Erläuterungen der Anforderungen an wissenschaftliches Arbeiten bekommen naturgemäß (wie man an deiner Formulierung sieht) Schwierigkeiten, wenn es ans Eigenplagiat geht. Das zeigt auch der Fall Eumann. Wegen Eigenplagiaten wird man Steinmeier den Doktor nicht entziehen. Selbst ohne auf die Koautorschaft Brühls einzugehen, wäre das eine Argumentation, die zu anfällig für eine gerichtliche Korrektur wäre.
    Auch eine „komplette Abwesenheit von Zitierstandards“ lässt sich aus solchen Stellen nicht ableiten.
    Jedenfalls aber müsste man, um von einem Eigenplagiat zu sprechen, Fußnoten, Vorwort, Einleitung untersuchen, wie es dort mit Hinweisen auf zugrundeliegende eigene Arbeiten aussieht. Ich werde gelegentlich einmal nachsehen.

    Bisher sagte man immer, Doktorentziehungen seien noch nie vor Gericht rückgängig gemacht worden. Ich orakle mal düster, dass sich diese Epoche dem Ende entgegen neigt.

  64. Nicht schon wieder der Vorwurf „Eigenplagiat“ bitte, dazu hat Klaus Graf doch schon das Wesentliche geschrieben (http://archiv.twoday.net/stories/444870012/). Ich möchte gerne die Zitiernorm sehen, die vor 1991 die Kennzeichnung eigenen Textabschnittes verlangte. Und bitte jetzt nicht wieder die berühmte DFG-Richtlinien. Da geht es um vornehmlich naturwissenschaftliche Zeitschriften mit impact-factor, die in Ihren Richtlinien Orginalität verlangen (sollen). Als Norm für eine Dissertation sind sie völlig untauglich! § 9b der Promotionsordnung legt zwar nahe, dass „veröffentlichte und unveröffentlichte“ Schriften gekennzeichnet werden sollen. Wie das in der Praxis geschehen soll, ist mir indes schleierhaft: „Anm. xy: Habe am 12.03.1990 eine entsprechende Notiz getippt und in meine Schublade gelegt. Handschriftlich ergänzt am 23.5.1990“?!

    Die Sache liegt dann ein wenig anders, wenn die Promotionsordnung (siehe Düsseldorf) Vorveröffentlichungen ausdrücklich ausschließt bzw. genehmigungspflichtig macht. Das ist aber in Gießen explizit nicht der Fall. Die Koautorschaft wiegt schon deutlich schwerer, hier wäre es ja kein „Eigenplagiat“ mehr.

    Ich sehe hier mal wieder deutlich, dass einheitliche Standards zur Plagiatsbeurteilung an vielen Stellen fehlen (übrigens, mit einem aktuellen Fall befasst, der Grund meines „Auftauchens“ in diesem Blog). Das droht zum Bumerang zu werden. Ich kann nur empfehlen, sich bei Steinmeier auf eindeutige Fälle zu beziehen – die Dokumentation auf vroniplag läuft ja bereits. In einem zweiten Schritt wäre es momentan sinnvoll, die Zitierstandards fachübergreifend und einheitlich zu regeln. Das hätte dann zumindest für die Zukunft Bestand. Es ist ja wirklich eine Groteske, dass jede Universität für die Erklärung ihren eigenen Text formuliert. An meiner Fakultät war er butterweich, in Gießen will man mündliche Auskünfte belegt sehen…

    @ Erbloggtes: Ich bin nun auch gespannt auf eine Gerichts-Entscheidung. Im angedeuteten Fall geht es womöglich um eine fälschlich abgegebene Erklärung über Vorarbeiten. Das wiegt natürlich schwerer, als eine Nicht-Kennzeichnung eigener Texte.

  65. Plaqueiator

    Ich mag Verschwörungstheorien, derzeit bewahrheitet sich ja die ein oder andere. #nsa 🙂
    Meine Formulierung oben ist natürlich blöd, statt „Anteil des eigenen Werks“ lies vllt. „Anteil des eigenen Frühwerks“, falls du die Rekursionsschleife im Ausdruck monierst.
    Insoweit die Verwendung von Früh- oder Gemeinschaftswerken zugestanden ist, ist sie streng reglementiert. Andernfalls handelt es sich um Quellen wie alle anderen auch, sie müssen ordentlich zitiert sein. Was ist daran verkehrt?
    Und wenn das stimmt, was ist falsch, auch diese Regelverstöße zu dokumentieren?

    Anders als Du bin ich der Meinung, dass eine öffentliche Plagiatsdokumentation nicht gerichtsfest zu sein braucht. Das erledigt die Fakultät. Mein Interesse liegt nicht im positiven Verfahrensverlauf bis hin zu en Gerichten, dann hätte ich bei VP bleiben können. Was mich interessiert, ist die Trennlinie, die Fakultäten ziehen: was ist erlaubt und was nicht. Wie wird praktisch zitiert? Und wie besser nicht? Worauf kann sich der Student berufen?
    Wenn dann mal ein Grad nicht entzogen wird, ist das umso spannender.

    Ich orakle auch mal, weitergehend: wir werden in ein paar Jahren möglicherweise Fälle sehen, in denen Fakultäten bei Entzugsverfahren vor Gericht deshalb nicht durchdringen, weil sich der Doktor auf die heute aktuellen vergleichbaren Fälle beruft, bei denen dieselbe Fakultät kein Verfahren einleiten wollte oder es niedergeschlagen hat. Dann wird’s lustig.

  66. Ich fürchte, ich höre mich hier inzwischen schon wie ein großer Relativerer an – dafür leiste ich gerne Abbitte, das entspricht eigentlich nicht meiner Attitüde. Beim Thema „Eigenplagiat“ kann ich mich aber an eine Fachbereichssitzung erinnern, in der die Vokabel aufkam. Die Reaktion war ein schallendes Gelächter (fast) aller Anwesenden. In Wissenschaftszweigen, die für ein Paper zwei Jahre Laborarbeit leisten, mag eine Wiederholung von Forschungsergebnissen tatsächlich nicht hinnehmbar sein. Dort, wo in hoher Frequenz Artikel, Vorträge und Gutachten produziert werden, ist derartiges kaum zu vermeiden und Selbstzitate gelten allenfalls als eitle Albernheit. Nicht grundlos nehmen Juristen für ihre Gutachten eine Sonderregelung hinsichtlich der urheberrechtlichen „Schöpfungshöhe“ für sich in Anspruch.

    Der Versuch, sich auf Nichtentzug bei vermeintlich „schlimmeren“ Fällen zu berufen, ist vor Gericht regelmäßig unternommen worden und ebenso regelmäßig gescheitert. Mit der Häufung der Verfahren kann hier ggf. einmal eine Grundsatzentscheidung erfolgen. Sie wird aber sicherlich zugunsten der Fakultäten und ihrer Entscheidungsspielräume ausfallen.

    Dokumentiert werden darf m.E. alles, was an textuellen oder gedanklichen Übereinstimmungen vorliegt. Daran ist grundsätzlich nichts auszusetzen. Strategisch geschickt ist das nicht immer. Beim Begriff „Eigenplagiat“ tritt man gegen eine massive Phalanx an, die darin kein Unrecht sieht. Bei der Übernahme fremden Gedankenguts, Belegketten oder gar Formulierungen reagiert die Mehrzahl meiner KollegInnen anders. Hier scheint mir eine jener Grenzlinien zu verlaufen, nach denen Plaqueiator ganz zu Recht fragt. In fünf Jahren mag sich diese Linie durch den Druck der öffentlichen Diskussion womöglich verschoben haben. Eine wikipedia-Eintrag zu diesem Thema existierte vor 2011 nicht, die Richtlinie zur guten wissenschaftlichen Praxis kannten den Begriff „Selbstplagiat“ als solchen nicht. Nun setzt ein Prozess der Rationalisierung ein und es beginnt sich eine Norm zu formen, die irgendwann vermutlich als verbindlich angesehen wird. Aber es wäre unzulässig, sie 20 Jahre rückwirkend geltend zu machen.

  67. Plaqueiator

    @EJay: es wird doch nicht dieselbe Phalanx sein, die sich hemmungslos bei ihren Studenten und Mitarbeitern bedient? Jetzt das unbelegte Selbstzitat zu empfehlen, v.a. Studierenden und Doktoranden, also, da wäre ich vorsichtig. Es gab da den Fall SH.
    Und bleib er mir mit den juristischen Zitiergewohnheiten vom Leib. Da ist Hopfen und Malz verloren, wie man am vorliegenden Fall sieht. Es gibt bei der Diskussion juristischer Fälle auch keinen formalen Konsens, von dem der interessierte Juradiplomand lernen könnte. Vielleicht kommt Fws ja in der Berufung darauf durch. Die Argumentation wird bereits von Funke stark präferiert.

  68. @ Plaqueiator
    Um Gottes Willen: Gerade weil sich da gerade eine Norm bildet, würde ich niemandem zur schlichten Übernahme eigenen Textes raten. Die „Klopfzeichen“ sind derzeit nicht zu überhören und keiner kann sich mehr auf „Nichtwissen“ berufen. Wie „scharf“ Zitierregeln künftig zu handhaben sind, wäre zu diskutieren. Eigenes genau wie Fremdes und Unpubliziertes wie Publiziertes zu behandeln, widerstrebt mir. Klare Hinweise auf die Herkunft/Umfang/Vorleistung leuchten dagegen ein.

    Den Fall SH habe ich mir gerade angesehen. Hier scheint der Betroffene die Autorenschaft laut Pressemitteilung seiner Universität nicht belegt zu haben: „Einen Nachweis dafür konnte er aber auch auf unsere Bitte hin nicht erbringen.“ Die Sachlage ist noch extremer als bei Koautorenschaft, die bereits kritisch genug erscheint.

    Bei den Juristen ist in der Tat der Nachholbedarf am größten, um nicht zu sagen: gewaltig.

  69. Eigentlich sollten wir diesen threat langsam beenden. Sorry, wenn ich nicht loslassen kann. Aber die „lex artis“ der Rechtswissenschaften hat mich offenbar gefangen genommen. Nachdem ich festgestellt habe, dass er selbst „plagiiert“ oder genauer „Bauern geopfert“ hat, wollte ich einfach mal einige Textsequenzen nachprüfen. Begonnen habe ich mit dieser hier (Fundstück aus einem online-Aufsatz): „und sich die Entscheidungskompetenz eines Ausschusses derjenigen des Plenums als überlegen erweise, ohne dabei die parlamentarische Repräsentanz wesentlich zu verkürzen“.
    Sofern ich mich nicht täusche, hat Norbert Achterberg die Sequenz 1978 in die Welt gesetzt und dann mehrfach selbst wiederverwertet. Ohne Anführungszeichen übernommen wurde die Stelle u.a. von Kasten 1983 und 1985 (DöV 34), Hansmeyer 2001, Wiespfütz 2003 und 2012, leicht verändert Freytag 1990.
    Dieser Befund bringt mich wirklich zum Verzweifeln. Wie soll man in solch einem Kontext Plagiate beurteilen, wenn die Disziplin hier offenbar seit Jahrzehnten frei mit Formulierungen operiert? Ich weiß darauf wirklich keine Antwort. Vielleicht wirklich ein Grund, die Debatte an dieser Stelle abzubrechen…

  70. LOL, Steinmeier hat den Sprung aus dem Analysenamensraum in den Hauptnamensraum von VroniPlag bereits am heutigen Morgen geschafft. Nun sind „5.06% aller Seiten“ dort mit Plagiatsfundstellen markiert. Damit hat Steinmeier im Handumdrehen geschafft, was Schavan nie vergönnt war, obwohl sie es im VP-Analysenamensraum bereits auf 35 oder „10.77% aller Seiten“ gebracht hatte.

    @Jürgen K.: Ich empfehle die Konsultation der Übersicht. Da muss man natürlich berücksichtigen, dass mit 10.77% die meisten schon auf der VP-Startseite standen. Dafür reichen heute ja teilweise nichtmal 24%: Analyse-Übersicht.

  71. @EJay: So ganz richtig verstanden habe ich das nun nicht. Wer hat wo die zitierte Stelle abgeschrieben? „er selbst“ ist Achterberg, ja?
    Wenn ich die Stelle google, wird mir angezeigt:
    Dieter Wiefelspütz – 2003 (ja, der, aber nicht in der Diss.[*])
    Sandra Hansmeyer – 2001
    Kurt Madlener – 1978
    Letzteres ist ein Sammelband. Ist das die Ursprungsstelle von Achterberg? Denn da heißt es ja nicht im Konjunktiv „erweise“, sondern:

    „und sich die Entscheidungskompetenz eines Ausschusses derjenigen des Plenums als überlegen erweist, ohne dabei jedoch die parlamentarische Repräsentanz wesentlich zu verkürzen.“

    Im zweiten Halbsatz ist ein „jedoch“ mehr als im obigen Zitat. Mit Steinmeier hat das aber nur via juristische Zitierpraktiken zu tun, oder?

    [*] = Wiefelspütz‘ Dissertation „Das Untersuchungsausschussgesetz“ erschien im selben Jahr im selben Format in der selben Aufmachung wie die kleinere Schrift, in der er diese Stelle mit Fußnote(?) aber ohne Anführungszeichen verwendete. Man kann nun natürlich vermuten, dass die kleine Schrift eine Ausgliederung aus der Dissertation darstellt.

  72. Eine andere Art systematischer „Durchseuchung“ der Juristerei diskutiert Dieter Simon: http://www.mops-block.de/ds-tagebuch/224-gespraeche-mit-kent-i.html (Anzumerken wäre, dass es einer Neuausgabe von 1943 durchaus zuzutrauen wäre, dass darin solche Entstellungen wirklich vorgenommen wurden. Ob Bürge also ein guter Bürge ist, bleibt bis zur Autopsie unklar.)

  73. Oh Mist, habe ich da einen Parlamentarier erwischt?! Der Aufsatz von Wiefelspfütz findet sich: http://www.zparl.nomos.de/fileadmin/zparl/doc/Aufsatz_ZParl_12_02.pdf, die Stelle S. 235. Ich wollte einfach mal ganz naiv eine Achterberg-Stelle finden und verfolgen und bin in der Suchmaschine zuerst auf diesen Text gestoßen und haben das Zitat als Testballon ausgewählt. Der Rest findet sich oben.

    Kurt Madlener ist nur der Herausgeber der Erstveröffentlichung von Achterberg. Dieser hat seinen Satz dann selbst mehrfach verwendet, ohne dass ich genau nachvollziehen kann, in welchen Kontexten. Die fehlenden Belege: Hans-Hermann Kasten, Ausschussorganisation und Ausschussrückruf, S. 21 und DÖV 38, S. 224; Michael Freytag, Möglichkeiten und Grenzen einer Parlamentsreform, S. 170. Jeweils ist – soweit ich das sehe – eine Fußnote angebracht, vermutlich mit Hinweis auf die Belegstelle bei Achterberg. Ich befürchte, würde ich tiefer in die Recherche einsteigen, würden sich weitere Treffer ergeben. Für eine erste ausgeworfene Angel ein reicher Fang an „Fachtradition“.

    Vielen Dank für den amüsanten Link!

  74. In der Tat eine markante Stelle. Inhaltlich brisant, geht es um die Frage, ob ein Bundestagsausschuss dem Bundestagsplenum Entscheidungen abnehmen kann, in Wiefelspütz‘ Aufsatz von 2012 im Kontext des EFSF, wo diese Praxis meiner Erinnerung nach auch scharf angegriffen wurde, weil es u.a. in der Unionsfraktion Abweichler gab, die durch eine Verlagerung in einen Ausschuss entmachtet wurden. Wie souverän ist der Bundestag, wenn die Souveränitätsübertragung an einen Ausschuss „den Interessen von Regierung und Parlament gleichermaßen entsprechen“ (S. 235) müsse? Die herrschende Meinung wird dann wie in dem betreffenden Zitat dargestellt und dies auf zwei Texte von Achterberg (1978 und 1984) und einen von Vetter 1986 gestützt. Bei Achterberg wissen wir nun, dass er das quasi wörtlich so schreibt wie Wiefelspütz. Bei Vetter kann man das annehmen.
    Insofern mag es zur Erzeugung einer herrschenden Meinung beitragen, wenn Juristen sich immer wörtlich duplizieren: Dann muss man nur noch computerisiert vergleichen, welche Formulierung am häufigsten benutzt wird, und kann so die herrschende Meinung ermitteln. Anders gesagt: Plagiieren ist eine Ehrung, und kein Diebstahl.

  75. Zitieren ist eine Ehrung und keine Diebstahl. Obwohl die Sätze sich plagiatsartig ähneln, sind sie doch nicht gleich ;o)
    Danke für die brilliante Einordnung!

  76. Pingback: VroniPlag – eine Innenansicht | Erbloggtes

  77. Nun steht Steinmeier auch bereits auf der VroniPlag-Startseite, und zwar mit Plagiatsfunden auf derzeit 7.34% der untersuchten Seiten. Als Seiten mit über 75% Plagiatsanteil voller „Bauernopfer“ ausgewiesen werden dabei so unterschiedliche Befunde wie die von S. 185, wo Steinmeier in allen Fußnoten und im Fließtext die Quelle Preuß angibt, aber keine Anführungszeichen setzt, und die von S. 65, wo Steinmeier viel uneinheitlicher Texte übernimmt (die Gesetzestexte paraphrasieren sollen), teilweise umformuliert, Fußnoten übernimmt, eigene Gedanken ergänzt und die Quelle dieser Seite nur einmal am Ende in der Fußnote und als „darauf weist P. Derleder zu Recht hin“ angibt.

  78. Es ist wirklich ein überraschend deutlicher Befund, der mich umso mehr ärgert, als er Kamenz in die Hände spielt. Alleine wegen dessen katastrophaler Prüfbericht habe ich gehofft, dass sich die Sache als Ente erweist.

    Mit der möglichen „lex artis“ der Juristen lassen sich vermutlich nicht alle „Bauernopfer“ begründen. Für vroniplag wäre es schön, wenn sich stärker differenzieren ließe. Man kann natürlich auch argumentierten, dass dies Aufgabe der Universität Gießen ist.

    Die Frage nach den merkwürdigen Fachgepflogenheiten hat mich aber nicht losgelassen (macht offenbar süchtig). Bei Wiefelspütz finden sich immer wieder Beispiele dieser eigentümlichen „Belegtechnik“, S. 234 oben stammt komplett von Arthur Kreuzer, der nach jedem zweiten Satz angemerkt ist. Nett ist auch zu sehen, wo Wiefelspütz bereits rezipiert wurde, auch häufig ohne „“. Beim Blick auf beliebige E-Dissertationen ergibt sich ein zwiespältiges Bild. Es geht auch ordentlich, aber wenn man hier wirklich auf „Jagd“ gehen würde, wäre die Beute phantastisch.

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