Die Annettchenfrage – oder: plagiatsapologetische Argumenttypologie

Erlangtes Erlanger Erfahrungswissen dürfte den emeritierten Philosophieprofessor Theodor Ebert, inzwischen 75 Jahre alt, dazu motiviert haben, sich intensiv mit dem Fall Schavan auseinanderzusetzen. Denn als dortiger Professor (1980-2004) muss Ebert im Jahr 2000 mit dem Plagiatsfall Maximilian Forschner in Kontakt gekommen sein. Über den berichtete die Berliner Zeitung damals:

„Professor Maximilian Forschner ist erwischt worden: Beim Abschreiben. 1993 veröffentlichte der Erlanger Moralphilosoph sein Buch ‚Über das Glück des Menschen‘. Vor ein paar Monaten erst fiel es jemandem auf: Ganze Passagen der Abhandlung sind fast wörtlich der Monografie ‚Aristoteles Ethik‘ (1988) des Oxforder Ethikers James O. Urmson entnommen, ohne dass diese entsprechend gekennzeichnet worden wären. Eine Erlanger Studentenzeitung griff den Fall auf; bald darauf berichtete der ‚Spiegel‘ über die ‚Mogelei in der Wissenschaft‘.“[1]

In Erlangen erzählt man sich seitdem einen Witz:

Ein Werkstofftechniker, ein Mediziner und ein Statistiker gehen in eine Ständige Kommission zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens. Sie beschließen, ein katholischer Philosoph habe gegen das Urheberrechtsgesetz verstoßen und sich „des wissenschaftlichen Fehlverhaltens schuldig gemacht, weil er die ausgiebigen Zitate nicht hinreichend klar als Zitate gekennzeichnet habe“. Aber dabei habe er weder ein Plagiat noch geistigen Diebstahl begangen.[1][2]

Was wie ein verschollenes selbstironisches Kapitel von Brechts „Leben des Galilei“ klingt, hat sich so tatsächlich zugetragen. Einige weitere Details des Falles Forschner mögen einen aufschlussreichen Hintergrund zu Theodor Eberts jüngster Veröffentlichung darstellen:

  • Theodor Ebert: Sag mir, wie hältst Du es mit dem Plagiat? Von Elisabeth Ströker zu Annette Schavan. In: Merkur. Deutsche Zeitschrift für europäisches Denken 68 (2014). Heft 12, S. 1070-1080 (Link, mit Dank an die Redaktion für die kostenlose Bereitstellung des Aufsatzes; Zitate mit entsprechenden Seitenzahlen im Folgenden daraus).

In Eberts Aufsatz geht es allerdings ganz und gar nicht um den Erlanger Plagiatsfall, er nimmt die klassische Köln-Bonner Plagiatsposse um Elisabeth Ströker 1990/91 als Ansatzpunkt zur Untersuchung des Falls Schavan, der den Schwerpunkt des Essays bildet. Ebert interessiert sich sehr dafür, mit welchen Argumenten ein Netzwerk von Wissenschaftlerdarstellern es zuwege bringt, in der Öffentlichkeit die Apologie einer Plagiatorin zu zelebrieren, die von ihrer Universität – anders als in den Fällen Ströker und Forschner – für schuldig befunden und sanktioniert wurde.

A propos Netzwerk ist dabei zu bemerken, dass es sich bei Forschner um den Inhaber des Erlanger Lehrstuhls für Praktische Philosophie handelte, der als Konkordatslehrstuhl unter maßgeblicher Beteiligung der Katholischen Kirche besetzt wird. Forschner hatte vor seinem Philosophiestudium bereits fünf Jahre lang katholische Theologie studiert, eignete sich daher bestens, und fügte sich auch später bruchlos in die entsprechenden Netzwerke ein: Als Mitglied im Wissenschaftlichen Beirat der „Katholischen Akademie in Bayern“ wurde er vom Erzbischof von München und Freising dazu berufen, zur „wissenschaftlichen Vertiefung des katholischen Weltverständnisses“ beizutragen.[3]

Biographische Kontinuitäten

Während Ebert seinen Erlanger Kollegen Maximilian Forschner unerwähnt lässt, begegnet dem Leser gleich in der ersten Fußnote des Aufsatzes Ludger Honnefelder, der regelmäßigen Lesern von Causa Schavan oder Erbloggtes ein Begriff sein dürfte (S. 1071). Honnefelder nämlich war in der Bonner Untersuchungskommission zur Causa Ströker seltsam involviert:

„Interessanterweise gibt es vom Bericht dieser Kommission zwei unterschiedliche Fassungen, deren eine auf den 25. März 1991, die andere auf den 16. April 1991 datiert ist. Sie unterscheiden sich dadurch, dass die spätere Fassung mit dem 9. Januar 1991 einen weiteren Sitzungstermin erwähnt und neben den Professoren Marx und Stuhlmann-Laeisz auch noch Ludger Honnefelder mit der Erstellung des Sachstandsberichts beauftragt sieht (S. 156f). Das ist deshalb bemerkenswert, weil Honnefelder, anders als Marx und Stuhlmann-Laeisz, der von der Fakultät am 17. Oktober 1990 eingesetzten Kommission gar nicht angehörte. Hat Honnefelder sich hier in ein Gremium gedrängt, vielleicht auch, um eine Entscheidung zu Ungunsten von Frau Ströker abzuwenden?“ (S. 1071. Eberts Seitenangabe „156f“ soll auf dieses Werk verweisen, das jedoch laut Bibliotheksangabe nur 54 Seiten hat. Benutzt hat Ebert wohl die zweite, erweiterte Auflage.)

[Update: Die 1. Fassung des Berichts der Ströker-Kommission ist hier online.]

Die von Ebert nur knapp angesprochene Rolle des Wissenschaftsethikers Ludger Honnefelder im Fall Ströker verdient es, an dieser Stelle näher beleuchtet zu werden. Der Bonner katholisch-theologische Philosoph war damals noch Leiter des bischöflichen Cusanuswerks, seine Mitarbeiterin, Stellvertreterin und spätere Nachfolgerin hieß bekanntlich Annette Schavan. Die Kölner Kollegin Ströker war Honnefelder persönlich keineswegs unbekannt. Umso bemerkenswerter ist sein nachträglicher Eintritt in die Kommission, die sich mit dem Plagiatsvorwurf gegen Strökers Dissertation befasste, und seine gleichzeitige Übernahme der Rolle als dritter Berichterstatter.

Die letzte Sitzung dieser Kommission fand am 23. Januar 1991 statt. Am 22. Februar 1991 trat an der Universität Bonn eine andere Kommission zusammen: Die „Forschungsarbeitsgemeinschaft Bioethik in Nordrhein-Westfalen“ unter der Leitung von Ludger Honnefelder. Dieser Arbeitsgemeinschaft gehörte auch Elisabeth Ströker an, und obwohl sie damals an der Universität zu Köln bereits wegen Krankheit „pausieren“ musste, war es ihr an diesem 22. Februar doch möglich, wenigstens „für einige Stunden“ nach Bonn zu reisen.

Vielleicht bei dieser Gelegenheit, jedenfalls aber „schon Anfang des Jahres“ wurde Ströker durch den Geschäftsführer des „Engeren Kreises“ der Allgemeinen Gesellschaft für Philosophie in Deutschland („zufällig ein Kollege aus Bonn“) um einen Vortrag auf der Jahrestagung der Gesellschaft gebeten, die im Oktober 1991 in Bonn stattfand. Solche Verquickungen gehen übrigens ausgerechnet aus der Schrift hervor, mit der Ströker Jahre später noch einmal mit ihren Widersachern und nicht zuletzt mit der eigenen Kölner Fakultät abrechnen wollte (Elisabeth Ströker: Im Namen des Wissenschaftsethos. Jahre der Vernichtung einer Hochschullehrerin in Deutschland 1990-1999. Berlin 2000). Der zufällige Bonner Kollege war im Fall Ströker zweifellos bereits ebenso befangen wie 21 Jahre später im Fall seiner früheren Mitarbeiterin Schavan, in dem er ebenfalls Bericht erstatten wollte.

Natürlich fand das Kommissionsmitglied Honnefelder auch nichts dabei, mit mehr als 100 weiteren philosophischen Professoren und Verlegern einen Offenen Brief zu unterzeichnen, der im August 1991 in der Zeitschrift „Information Philosophie“ erschien. Wie Ebert hervorhebt, sollte durch diesen Offenen Brief „die seit Monaten erfolgende einseitige Berichterstattung in dieser Sache“ als „unverantwortlich, unwürdig und unfair“ hingestellt werden. Das wollten die 100 Philosophen aufgrund der Tatsache wissen, dass sie „ihre zum Teil jahrelange wissenschaftliche Kooperation mit Frau Prof. Dr. Ströker“ genossen hatten und „keinen Anlass [sahen], ihre Wertschätzung des Gesamtwerks dieser wissenschaftlich bestens ausgewiesenen Kollegin ändern zu müssen.“ (S. 1072)

Das Argument, das Ebert hier herausarbeitet, ist auch in Sachen Schavan vielgehört: Die spätere Laufbahn der Plagiatorin solle die „Jugendsünde einer aus abgeschriebenen Textbausteinen zusammengesetzten Dissertation als irrelevant“ erscheinen lassen. (S. 1072) In der Causa Schavan kam der Offene Brief, der ein „Unwürdiges Spektakel“ beklagte, bereits nach einem Monat und damit gewissermaßen präventiv. Honnefelder war natürlich ebenfalls mit von der Partie. Dass es diesmal nicht über 100 Philosophen waren, sondern nur 8 Wissenschaftsfunktionäre, kompensierten die Autoren mit Leichtigkeit, indem sie ihr Werk „eine Klarstellung durch die Wissenschaft selbst“ nannten.[4]

20 Jahre zuvor hatte offenbar der Verleger Meinolf Wewel als Initiator und Organisator des Offenen Briefs in der Causa Ströker fungiert, langjähriger Geschäftsführer des Verlags Karl Alber in der betont christlichen Verlagsgruppe Herder. Tatsächlich sind unter den Unterzeichnern auffallend viele Autoren des Verlags Karl Alber. Seit 1975 betreute Wewel unter anderem die philosophische Schriftenreihe „Symposion“, die bis 1994 von Klaus Hemmerle, Alexander Hollerbach und Robert Spaemann herausgegeben wurde. Dann fand Wewel neue Herausgeber: Ludger Honnefelder und Maximilian Forschner.[5] Gemeinsam nehmen der Bonner Wissenschaftsethiker und Plagiatsapologet und der Erlanger Moralphilosoph und Plagiator diese wichtige Funktion bis heute wahr.

Wie in der Kriminalistenweisheit, wonach der Täter stets zum Tatort zurückkehrt, lässt sich auch in Plagiatsdingen feststellen, dass jemand, der sich heute freiwillig in einen Plagiatsfall involviert, gewiss früher schon mit konkreten Plagiatsfällen zu tun hatte. Der vorsitzende Werkstoffwissenschaftler in der erwähnten Erlanger Ständigen Kommission für Selbstwidersprüche und Plagiatsapologetik beispielsweise war Albrecht Winnacker, Bruder des schavanistischen Wissenschaftsfunktionärs Ernst-Ludwig Winnacker und dadurch in der Causa Schavan hervorgetreten, dass er im Oktober 2012 den Schavan-Berichterstatter Stefan Rohrbacher sowie den gesamten Düsseldorfer Promotionsausschuss eine „Schande für die Universität“ nannte.[6] Man muss kein Prophet sein, um sich das Ergebnis der Causa Schavan vorzustellen, wenn sie an manch einer anderen Universität stattgefunden hätte.

Fünf Argumentationstypen und 18 Typen dazu

Nach seinem einleitenden Rekurs auf den Fall Ströker arbeitet Ebert anhand der öffentlich bekannten Interventionen in der Causa Schavan wesentlich fünf Argumentationstypen heraus, mit denen man versucht hat, das Plagiat zu rechtfertigen, zu entschuldigen und seine Sanktionierung für unangemessen zu erklären. Um Eberts Ergebnisse zusammenzufassen, wer welche Argumentationstypen zum Einsatz gebracht hat, eignet sich vielleicht eine Tabelle ganz gut. Zunächst zur Erläuterung der fünf Argumentationstypen:

Verjährung: Für den „Rechtsfrieden“ müsse die Ersitzung eines Doktortitels möglich sein, wenn es nur lange genug keiner gemerkt hat. Weil ein Plagiat weniger schlimm sei als Mord, müsse es irgendwann verjähren, und zwar spätestens nach 30 Jahren (zur Anwendung des Arguments auf andere Fälle lässt sich natürlich die Länge der Frist variieren). Volker Rieble hat sich mit dem Thema Plagiatsverjährung eingehend befasst. Ebert weist schlicht darauf hin, dass der Hauptgrund für eine Verjährung, die mit der Zeit schwindende Aufklärbarkeit, bei Plagiaten nicht existiere.

Fachmann: Für eine Doktor-Aberkennung sei die Hinzuziehung eines Fachgutachters erforderlich – „dies gebietet bereits die Logik“ (Zitat Rüdiger Wolfrum, Januar 2013; Peter Gruss, Januar 2013; beides zitiert nach Ebert, S. 1074). Das Argument ist irgendwo zwischen Restwerttheorie und Invektive (an der Fakultät gebe es niemanden, der lesen und Texte vergleichen könne) anzusiedeln.

Standards: Das Plagiat müsse im Kontext seiner „zeithistorischen Umstände“ (Fend/Tenorth) betrachtet werden, die „Zitatkultur des betreffenden Faches“ (Wolfrum) sei zu berücksichtigen, oder wie Ebert es auf den Punkt bringt: „Das haben doch damals alle so gemacht!“ (S. 1075). In Anlehnung an das Verjährungsargument wird ein massiver Wandel der Grundregeln der Wissenschaftlichkeit behauptet. Besonders verdient gemacht hat sich um dieses Argument Philipp Theisohn, der es in Diensten des Wissenschaftsrates und der IAG „Zitat und Paraphrase“ bis zum Pyrrhonismus zuspitzte.

Bagatelle: „Plagiat ist nicht gleich Plagiat.“ (Prantl) Vollständig ausformuliert wird dieses Argument nicht häufig. Sonst würde man sagen: Ist doch nicht so schlimm. Stattdessen deutet man dasselbe durch Wörter wie Pipifax-Plagiat (Prantl), Mini-Plagiat (Steinfeld), handwerkliche Fehler (Prantl) oder Zitierfehler (Tenorth/Fend) an. Noch 2011 hatte sich die Allianz der deutschen Forschungsorganisationen in einer Erklärung gegen die „Bagatellisierung von Plagiaten“ gewandt. Da ging es aber auch noch um Koch-Mehrin, nicht um Schavan (S. 1076f.).

Absicht: Die Infragestellung der Beweisbarkeit einer „leitenden Täuschungsabsicht“ nennt Ebert ein „bemerkenswert trickreiches Argument“ und „bemerkenswert abwegig“ (S. 1077). Dass keine Täuschung, kein Betrug mehr verfolgt werden könnte, wenn man es gelten ließe, reicht Ebert leider in dieser Sache aus, um es zurückzuweisen. Das ist schade, denn außer dem hervorstechendsten Exponenten dieses Argumentationstyps, Kurt Biedenkopf, wären hier gewiss weitere Beispiele erkenntnisfördernd gewesen.

Name Verjährung Fachmann Standards Bagatelle Absicht
Wolfgang Löwer X
Christian Stetter X
Hans-Heinrich Grosse-Brockhoff X
Heribert Prantl X X
Rüdiger Wolfrum X X
Peter Gruss X
Klaus Kienzle X
Helmut Fend X X
Heinz-Elmar Tenorth X X
Wolfgang Frühwald X
Gerhart von Grävenitz X
Ludger Honnefelder X
Reimar Lüst X
Christoph Markschies X
Ernst Theodor Rietschel X
Ernst-Ludwig Winnacker X
Thomas Steinfeld X
Kurt Biedenkopf X

Dass sich an einer Stelle kein „X“ befindet, bedeutet freilich nicht, dass die entsprechende Person jenes Argumentationsmuster nicht benutzt hat. Die Auswertung hält sich streng an das, was Ebert ermittelt und ausführlich diskutiert hat, unter Verzicht auch auf nur erwähnte, aber wegen philosophischer Uninteressantheit nicht näher untersuchte Argumentationstypen wie z.B. die Invektive.

Man sieht aber an der Auflistung, dass sich die präferierten Argumente danach richten, wo sich ein Schavanist besonders kompetent fühlt: Juristen bemühen die pseudojuristische Verjährungsanalogie. Wer schon die passenden Fachleute im Sinn hat, verlangt nach Fachgutachtern. Zitiergepflogenheiten im Wandel der Zeiten erscheinen ehrfurchtgebietend alten Männern als Wissensfeld, in dem ihnen Jungspunde wie Bleckmann (52) und Rohrbacher (56) nichts vormachen können. Das Plagiat als Bagatelldelikt ist bei Journalisten sehr beliebt, die Wissenschaftlichkeit ohnehin für beliebig halten – ferner bei Wissenschaftlern, die gern ihre Verachtung für bestimmte Fächer zur Schau stellen, im Zweifelsfall auch für das eigene Fach. Und die Beweisbarkeit einer Absicht stellen am liebsten Politiker in Frage, die frei nach Goethe leben, als seien sie ein Teil von jener Kraft, die stets das Gute will und stets das Böse schafft.

Theodor Eberts Untersuchung der Annettchenfrage „Sag mir, wie hältst Du es mit dem Plagiat?“ ist eine gute Argumentationsstütze für künftige Plagiatsdiskurse, in denen dieselben Argumente wiederkehren werden, vielleicht in neuen Varianten. Es ist allerdings zu vermuten, dass es sich bei den in der Causa Schavan prominent vertretenen Positionen besonders um solche handelt, die für konservative Plagiatoren passend erscheinen. Bei irgendwie avantgardistisch-postmodernen Plagiatoren mögen etwa andere Argumentationsstrategien nahe liegen.

Verschlimmbesserungen

Eberts Lösungsvorschläge für das Plagiatsproblem sind leider eher durchwachsen. Zustimmen wird man ihm bei dem, was nicht passieren darf:

„Das Engagement, das deutsche Wissenschaftsfunktionäre für die Verteidigung von Frau Schavan gezeigt haben, sollte diesen Personenkreis von einer Sonderstellung bei der Beurteilung von Plagiaten definitiv ausschließen. Also keine Bundesprüfstelle für Plagiate, von der wohl einige von ihnen geträumt haben.“ (S. 1077f.)

Daher plädiert er dafür, „den zuständigen Fakultäten, also denen, die den Doktortitel vergeben haben, auch die Entscheidung über die Aberkennung eines Titels zu überlassen“ und dabei auch die Ombudsleute, die „ohnehin dem deutschen Wissenschaftsrecht fremd“ seien, außen vor zu lassen (S. 1078). Dabei ist ihm Gleichbehandlung wichtig:

„Es wäre fatal, wenn eine Praxis Raum greifen würde, die bei hinreichender Prominenz von einem Entzug des verliehenen Titels, mit welchen Argumenten auch immer, absehen, den weniger prominenten Trickser dagegen mit der Aberkennung des Titels bestrafen würde, nach dem Motto ‚die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen‘.“ (S. 1078)

Auch seine Forderung, die Veröffentlichungspflicht, die für Dissertationen gilt, endlich auch auf Habilitationsschriften auszudehnen, weil „die in der letzten Zeit aufgedeckten Plagiate in Doktordissertationen nicht durch Gremien der Wissenschaft ans Licht gebracht worden sind“, ist gut nachvollziehbar.

Kurzer Prozess, drakonische Strafe?

Doch Eberts Vorschlag zur Bekämpfung einer Plagiatsseuche, deren Ausbreitung durch das Internet er annimmt, überzeugt nicht:

„Sowohl der erhebliche Aufwand zur Aufdeckung der Übernahme von Textpassagen als auch der Umstand, dass eine solche Übernahme ein einfach, nämlich mittels digitaler Suchprogramme erfassbares Phänomen ist, legen es nahe, dass sich Universitäten mithilfe eines Teams von Spezialisten die Expertise verschaffen, solche Prüfungen, die ja ganz unabhängig von der fachlichen Beurteilung sind, vor der eigentlichen Fachprüfung durchzuführen.“ (S. 1079)

Universitär zentralisierte Plagiatsberatungsstellen mögen eine gute Idee sein. Vertrauen auf Plagiats-Such-Software und ihre von den Herstellern angepriesenen Fähigkeiten ist es nicht. Das erklärte am vergangenen Mittwoch wohl auch Debora Weber-Wulff, führende Expertin für das Testen solcher Programme, vor der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften.[7]

Eberts Vorschlag, durch eine Kombination von stichprobenhaften automatisierten Plagiatstests mit ebenfalls automatisierter drakonischer Bestrafung (Ausschluss aus allen Universitäten für alle Zeiten) eine generalpräventive Abschreckungswirkung zu erreichen (S. 1079), ähnelt so stark den in der Innenpolitik für Rechtspopulisten typischen Law-and-Order-Forderungen, dass man sich fragt, wie ein ehemaliger Grüner Stadtrat zu solchen Vorschlägen kommt.

Vielleicht lässt sich dies damit erklären, dass Ebert bei der Untersuchung der plagiatsapologetischen Argumentationsstrategien sein Vertrauen in die Wissenschaft schwer in Frage gestellt sah. Dafür verantwortlich sind jedoch die Funktionäre, die vormachen, wie das mit dem Schönreden funktioniert, nicht die Doktoranden, die zum Plagiat greifen. Den Doktoranden allerdings vorzumachen, ein Plagiatsprogramm würde alles finden, und vielleicht würde ihre Arbeit ja geprüft und verdammt, wäre eine bloße Aufrüstung im Wettstreit von Trickserei und Augenwischerei.

Dass Plagiieren von manchen als attraktive Option angesehen wird, sollte zu Präventionszwecken nicht einfach als deren moralisches Versagen abgetan, sondern auf seine strukturellen Ursachen hin analysiert werden. Es ist, wie schon zu Beginn der Causa Schavan hier festgestellt, ein Armutszeugnis des Bildungssystems. Das heißt natürlich nicht, dass Hinweisen auf Plagiate nicht oder nur nachlässig nachgegangen werden sollte. Ganz im Gegenteil. Vertrauen lässt sich in der Wissenschaft eben nicht durch Algorithmen erkaufen, sondern nur durch eine kohärent vertrauenswürdige Praxis produzieren.

————————————————————

7 Antworten zu “Die Annettchenfrage – oder: plagiatsapologetische Argumenttypologie

  1. Dr. Bernd Dammann

    Hinweis und Bezug auf „die klassische Köln-Bonner Plagiatsposse um Elisabeth Ströker 1990/91“ (erbloggtes) geben mir Gelegenheit darauf hinzuweisen, dass diese sprachliche Umschreibung auch ganz anders gedeutet werden kann, als es der bzw. die Verfasser/in im weiteren Verlauf dieser Darstellung und Auseinandersetzung mit den Ausführungen des emeritierten Erlanger Philosophie-Professors Theodor Ebert selbst verstanden wissen will, nämlich im Sinne einer Aufforderung an den bzw. die Leser/in, sich selbst ein umfassenderes und damit zugleich auch komplexeres Bild von der Causa Ströker (1928-2000) zu verschaffen – siehe dazu: http://de.wikipedia.org/wiki/Audiatur_et_altera_pars .

    Sehr hilfreich ist dazu bereits ein Blick in das Inhaltsverzeichnis der erwähnten Selbstverteidigungs- und Rechtfertigungsschrift „Im Namen des Wissenschaftsethos. Jahre der Vernichtung einer Hochschullehrerin in Deutschland 1990-1999, Berlin 2000, 287 S.“ : http://digitool.hbz-nrw.de:1801/view/action/singleViewer.do?dvs=1417540722128~631&locale=de_DE&preferred_extension=pdf&preferred_usage_type=VIEW_MAIN&DELIVERY_RULE_ID=10100&frameId=1&usePid1=true&usePid2=true
    [Ergänzung Erbloggtes: Link funktioniert nicht, das Inhaltsverzeichnis dürfte hier erreichbar sein: http://digitool.hbz-nrw.de:1801/webclient/DeliveryManager?pid=3330934 ]

    Eine knappe, kritisch zusammenfassende Darstellung liefert der lesenswerte Beitrag:

    Klicke, um auf WissenAusserKontrolle_2.pdf zuzugreifen

    Und einfach von der Hand zu weisen sollte man auch nicht die Einschätzungen von Zeitzeugen, die ihre Erinnerungen auf teilnehmende Beobachtungen gründen – ich zitiere dazu auszugsweise einen Kommentar aus: ‚der freitag‘, 06.03.2011 –

    „Zu „Doktoren ohne jede Würde“ von Nico Schmidt – ‚der freitag‘, 3.3.2011:
    Als konkreten Aufhänger für Ihren Artikel ziehen Sie bemerkenswerterweise eine Geschichte heran, die immerhin zwanzig Jahre alt ist. Man fragt sich, warum Sie gerade die Plagiatsvorwürfe an Elisabeth Ströker gewählt haben. Seitdem müsste es doch eine ganze Reihe anderer und für Ihren Zweck passendere Fälle gegeben haben.
    Ich war damals Student im Philosophischen Seminar der Uni Köln und studentische Hilfskraft am Lehrstuhl von Prof. Ströker. Deshalb erlaube ich mir ein paar sicher subjektiv gefärbte Anmerkungen zu Ihrem Artikel:
    – Der Vergleich, den die Uni Köln mit Frau Ströker zog, muß geradezu als salomonisch gelten, insbesondere wenn man die Schlammschlacht miterlebt hat, die diesem Akt vorausging. Denn es gab damals starke Indizien, dass die Beschuldigte in Ihrer Dissertation zwar abgeschrieben hatte, aber dabei keine Täuschungsabsicht verfolgte, die für einen Plagiatsvorwurf vorliegen muss. Bei einem ausgewiesenen Kenner Cassirers, wie ihr Doktorvater Theodor Litt es war, sich unbemerkt mit cassirerschen Federn schmücken zu wollen, wäre schlicht und ergreifend unmöglich gewesen. Litt hat übrigens Bedenken Strökers wegen ihrer Zitationsweise in mindestens einem erhaltenen Brief zu zerstreuen versucht.
    – Der Vorwurf, sie hätte in der Arbeit die wissenschaftlichen Standards für Dissertationen nicht eingehalten, die sie später souverän beherrschte, bleibt natürlich bestehen, muß aber zumindest teilweise an den Doktorvater weitergereicht werden. … […]
    – Rund um den Weltfrauentag und im Kontext der von Bascha Mika ausgelösten Debatte ist die Frage vielleicht erneut angebracht, warum der Plagiatsvorwurf gegen Frau Ströker über 40 Jahre nach Erscheinen der Arbeit von einer ungefähr gleichaltrigen Kollegin erhoben wurde, die (damals ohne Internethilfe) mehrere hundert Seiten lang minutiös jedem tatsächlich oder vermeintlich abgeschriebenen Zitat nachgegangen ist. Hier liegt Stoff für bewegende Dramen verborgen. Fehlt noch der (oder die) Schiller, um sie aufzuschreiben.
    – Aus meiner Sicht haben Sie für die Untermauerung Ihrer sonst ja ganz plausiblen Thesen das falsche Beispiel gewählt. Der Fall Ströker eignet sich wohl eher dazu, eine weitere These einzuführen: Jeder Fall von Abschreiben und Plagiat sollte aus seinem jeweiligen Kontext heraus betrachtet, begutachtet und beurteilt werden.
    Ralf Peters“

  2. Damals war es so: Die beiden Gutachter waren in der CDU und der Vorsitzende der Promotionskomission war in der FDP, konserv. Flügel. Schavan galt als politische Hoffnung. Alles spielte sich in Neusser Kreisen ab. Die Promotion war da nur noch Formsache und ging fix über die Bühne.

  3. Lieber Doktor Dammann, Sie deuten an, das sei damals gar kein Plagiatsfall gewesen, sondern ein Fall von personenbezogener Schmutzkampagne. Weiter verstehe ich Sie mit Ralf Peters so, dass man verschiedene Fälle von Plagiatsvorwürfen keinesfalls miteinander gleichsetzen dürfe, weil sie wesensmäßig so verschieden seien, dass selbst ein Vergleich unmöglich würde. Da würden dann zweifellos jene widersprechen, die nicht nur den Fall Ströker, sondern auch den Fall Schavan für eine personenbezogene Schmutzkampagne halten. Wo Sie sich in dem Spektrum der möglichen Positionen sehen, ist mir jedoch unklar geblieben, weil da ja ein gewisser Widerspruch besteht. Daher die Frage: Wo waren Sie denn damals, als die heutigen Wissenschaftsoberen in Köln-Bonn lernten, dass Plagiatsvorwürfe grundsätzlich nur Schmutzkampagnen sind?

    In der erwähnten Erlanger Causa Forschner wurde das übrigens auch so dargestellt, dass da kleinere Verfehlungen aufgrund persönlicher Misshelligkeiten aufgebauscht worden seien.

    Das mag ja alles sein, dass die persönlichen oder politischen Freundinnen und Freunde schweigen würden, wenn sie ein Plagiat oder Ähnliches fänden. Aber was soll daraus folgen für die „Schlammschlacht“ einer Plagiatsaffäre? Was soll das Argument, das die Motive der Plagiatsskandalisierer in Frage stellt? Und wollen Sie vielleicht auch mit eigenen Worten Stellung nehmen zu dem Argument, man könne den Doktorvater nicht betrügen, weil der ja die Literatur in- und auswendig kenne?

    Finden Sie Gegenskandalisierung etwa den Königsweg zum Umgang mit Plagiatsskandalen?

  4. Dr. Bernd Dammann

    Ich beziehe mich bei der Einschätzung und Würdigung dieses Falles zuerst und vor allem auf den Wikipedia-Eintrag über Frau Elisabeth Ströker (http://de.wikipedia.org/wiki/Elisabeth_Str%C3B6ker ) , aus dem klar und deutlich hervorgeht, dass schon nach Maßgabe ihres schulischen Ausbildungsganges wie auch ihrer beruflich und wissenschaftlich erfolgreichen Tätigkeit Plagiatsfälle aus jüngster Zeit nicht mit dem Plagiatsfall Ströker umstandslos über ein und denselben Leisten geschlagen werden können. Das ist im Übrigen auch der derzeitige Stand der Anwendungspraxis der dafür zuständigen akademischen und gerichtlichen Instanzen, in der dieser sowohl hochschulrechtlich intern weitgehend geteilten Auffassung als auch der dazu gehörenden herrschenden verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung entsprechend Geltung verschafft wird (Einzelfallprüfung). Gerade darin unterscheidet sich das Verständnis von Auftrag und Aufgabe des demokratischen Rechtsstaats von den Zielsetzungen nichtautorisierter Tugendwächter, die von sich behaupten, ausschließlich die Durchsetzung des wissenschaftlichen Reinheitsgebots (Redlichkeit) vor Augen zu haben.
    Ob es dabei nun vermeintlich oder doch tatsächlich darum geht, den sprichwörtlichen Augiasstall eines für (politische) Korruption durch und durch anfälligen Wissenschaftsbetriebs auszumisten, kann dahinstehen. Denn dieser Kampf ist in Wirklichkeit auf ganzer Linie bereits verloren, wenn man den gerade geäußerten Befürchtungen der HRK folgt: http://www.sueddeutsche.de/bildung/doktorarbeiten-hochschulchefs-warnen-vor-inhaltlicher-abflachung-1.2239950 .

  5. Der demokratische Rechtsstaat macht demnach Einzelfallprüfungen unabhängig von nichtautorisierten Tugendwächtern (selbsternannten Jakobinern; illegitimen Plagiatsterroristen; …). Das ist eine interessante Auffassung, die auch meine letzte Frage hinreichend beantwortet.

  6. Eigentlich dachte ich, dass der oben referenzierte HRK-Artikel in der Süddeutschen deren lobenswerte Rückkehr zu intellektuell anspruchsvoller Satire markiert. Aber da habe ich mich offensichtlich geirrt, wie Dr Dammann nahelegt. Also doch keine Änderung bei der BGK, der Bock-Gärtner-Kommission.

  7. UNBESTECHLICHES VOTUM

    Gerade erscheint Schavan im publik-forum („christlich. kritisch. unabhängig“) mit einem Interview. Überschrift: „Gott ist kein bisschen kleiner geworden.“ Darin folgender Absatz:

    „Ich bin verantwortlich für mein Verhalten, aber nicht für das anderer. Und vieles nehme ich absichtlich nicht wahr. So lese ich zum Beispiel keine anonymen Blogs. Das hat sich für mich als gute Strategie erwiesen gegen Spott und Häme Namenloser. Doch die Wirkung dieser Anonymen steht in keinem Verhältnis zu Sympathie, Kritik, Zustimmung, Widerspruch oder Solidarität von konkreten Menschen, die zu ihrer Position stehen und sich nicht hinter Pseudonymen verstecken. Wenn ich resümiere, zeigt sich, dass ich auch sehr oft sehr gut behandelt wurde. Im Herbst nach dem Rücktritt als Bundesministerin erhielt ich über 52 Prozent der Erststimmen bei der Bundestagswahl in meinem Wahlkreis Ulm, weit mehr als meine Partei: ein unbestechliches Votum, geschenktes Vertrauen.“

    Aufschlussreich ist hier u.a. das eigentlich unangebrachte „doch“: Wenn Spott und Häme Namenloser belanglos sind und sie nicht tangieren, dann steht ihre Wirkung doch nicht „doch“ in keinem Verhältnis zu den Haltungen von konkreten Personen?!

    Aufschlussreich ist auch die Deutung des Wahlergebnisses: Die 52 Prozent, „weit mehr als meine Partei“, sind nicht etwa ein „eindrucksvolles“ oder ein „überzeugendes“, sondern ein „unbestechliches“ Votum.

Hinterlasse einen Kommentar

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..